Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich und selbständig Tätige in Deutschland. Einkommenssicherung. für freiberuflich Tätige

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Transkript:

Einkommenssicherung für freiberuflich Tätige für selbständig Erwerbstätige in Handel und Gewerbe Fassung 1. Juni 2008 Seite 1 von 5

Versicherbare Betriebe - Tarifgruppe I Freiberuflich Tätige niedergelassene Ärzte freiberuflich tätige Dentisten selbständige Tierärzte Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare freiberuflich tätige Architekten, Diplomingenieure, Ingenieurkonsulenten freiberuflich tätige Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer Selbständig Erwerbstätige sind versicherbar, wenn nach Art und Umfang des Betriebes die Arbeitsunfähigkeit des Betriebsinhabers zu einer erheblichen Unterbrechung des Betriebes führt. Beachten Sie bitte die von der Anzahl der Dienstnehmer abhängigen Mindestkarenzfristen! - Tarifgruppe II Zahntechniker, Betriebsberater, EDV-Berater, Graphiker, Hebammen, Apotheker, Optiker, technische Zeichner - Tarifgruppe III Handels- und Gewerbebetriebe, die nicht zur Tarifgruppe II und auch nicht zu den nicht versicherbaren Betrieben zählen. Nicht versicherbare Betriebe - Betriebe, bei denen aufgrund der Art der Betriebstätigkeit ein Unterbrechungsschaden nicht quantifizierbar bzw. nicht objektiv beurteilbar ist, z.b.: Saisonbetriebe, Taxi- und Transportunternehmen, Gastwirte, Makler, Handelsvertreter, Friseure, Berufssportler, Sportlehrer, Landwirte, Journalisten, Gärtner, Psychologen, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure. Ebenfalls nicht versicherbar sind Betriebe, bei denen aufgrund der (zu hohen) Anzahl der Dienstnehmer oder Teilhaber ein Unterbrechungsschaden bei Arbeitsunfähigkeit des (eines) Betriebsinhabers nicht oder nur teilweise eintritt. - Betriebe, bei denen die verantwortlich leitende Person aufgrund des Gesundheitszustandes nicht versicherbar ist (Risikoprüfung wie bei Krankenversicherung). Deckungsumfang Der Versicherungsschutz umfasst die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes (der Ordination, der Kanzlei etc.) - wegen völliger Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb verantwortlich leitenden bzw. versicherten Person o infolge Krankheit oder Unfall, o infolge eines stationären Krankenhausaufenthalts im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder wegen einer Entbindung, à Die Leistung wird für insgesamt 4 Wochen (eine vereinbarte Karenz wird abgezogen) erbracht, die Mindestleistung für 7 Tage (ohne Abzug einer Karenz). Seite 2 von 5

Verkürzung der Karenzfrist bei stationärer Krankenhausbehandlung oder bei Unfall. In diesen Fällen wird die Karenzfrist um 7 Tage verkürzt. - Quarantäne im Zusammenhang mit einer Seuche oder Epidemie - Sonstiger Verhinderungsgrund durch o Tod des Ehegatten/Lebengefährten, der Eltern oder der Kinder o Flugverspätung oder Flugausfall o Kriegsereignisse oder innere Unruhen im Ausland - Sachschaden, ausgelöst durch o Brand, Blitzschlag oder Explosion, o Einbruchdiebstahl (inkl. Vandalismus), o Schäden durch Austritt von Leistungswasser, o Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch. Wichtiger Hinweis zu Vorerkrankungen : Im Gegensatz zu anderen Anbietern am Markt können bei der Generali Vorerkrankungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden - sofern sie im Antrag angegeben werden und der Einschluss nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Leistungsausschluss durch Bes.Bed. 32). Es kann auch eine Wartezeit vereinbart werden (Bes.Bed. 33). Nachhaftung Leistung für anfallende Kosten einer Betriebsauflösung wegen völliger und bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod. (Bes.Bed. 31, ohne Zusatzprämie, Einschluss jedoch nur bei den Tarifgruppen I und II möglich). Versicherungssumme und Haftungszeit Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt - den während der Dauer der Betriebsunterbrechung entgangenen Deckungsbeitrag für fortlaufende Betriebsauslagen (Gehälter, Mieten, Steuern, Abschreibungen, Schuldzinsen,...) und - den in dieser Zeit entgangenen Betriebsgewinn, sowie - ev. anfallende Schadenminderungskosten. Die richtige Versicherungssumme Die Versicherungssumme bzw. der Versicherungswert entspricht dem Deckungsbeitrag für die fixen Kosten und für den Gewinn, der ohne Betriebsunterbrechung innerhalb eines Jahres ab dem Schadenzeitpunkt erwirtschaftet worden wäre. Der Deckungsbeitrag für variable Kosten des Unternehmens gehört nicht zum Versicherungs- Seite 3 von 5

wert, weil diese Kosten während einer Betriebsunterbrechung nicht anfallen und daher auch nicht zu ersetzen sind. Haftungszeit Die Haftungszeit beträgt generell 24 Monate Karenz Bei Personenschäden sind Karenzfristen vorgesehen, d.h. in den ersten Tagen einer Betriebsunterbrechung erfolgt keine Versicherungsleistung. Wo steht die Karenz? Die Karenz bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfalles muss in Antrag und Polizze festgehalten werden. Die Karenz bei Quarantäne beträgt generell 2 Tage. Weitere Regelungen zur Karenz in den ABFTD 2008: - bei mehreren Unterbrechungen des Betriebes innerhalb von 6 Monaten wird die Karenzfrist nur einmal berechnet; - bei Arbeitsunfähigkeit wegen stationärer Krankenhausbehandlung oder wegen Unfalles wird die Karenz um 7 Tage verkürzt. - Mindest-Karenz bei Krankheit oder Unfall: 14 Tage in Tarifgruppe I und II, 21Tage in III Bei selbständig Tätigen können aufgrund der Anzahl der Dienstnehmer längere Mindestkarenzfristen erforderlich sein (Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte bleiben unberücksichtigt): Anzahl Dienstnehmer Mindestkarenz Tarifgruppe II Handel 3 4 28 Tage mehr als 4 Gewerbe 4 6 28 Tage mehr als 6 Tarifgruppe III Handel 2 21 Tage 3 4 28 Tage mehr als 4 Gewerbe 3 21 Tage 4 6 28 Tage mehr als 6 Gestaffelte Karenz Überlegen Sie bei der Beratung Ihrer Kunden bitte auch, dass Karenzfristen im einzelnen Vertrag Seite 4 von 5

gestaffelt angeboten werden können - z.b. Pauschalleistung EUR 75.- mit 21 Tagen Karenz und weitere EUR 150.- mit einer Karenz von 28 Tagen. Das Ergebnis: hohe Leistung bei längerer Betriebsunterbrechung bei zugleich relativ niedriger Prämie. Altersgrenze Das Endalter beträgt 65 Jahre. Für Freiberufler können bestehende Verträge im Einzelfall über das 65. Lebensjahr hinaus verlängert werden (mit jeweils einjähriger Dauer). Prämie dafür: Anfrage Ressort. Prämien Die Prämien sind in angegeben. Die Versicherungssteuer und ein allfälliger Dauerrabatt für mehrjährige Laufzeit (10% für 5 Jahre, 20% für 10 Jahre) sind nicht berücksichtigt. Bei Vereinbarung einer mehrjährigen Laufzeit kann der Vertrag jährlich, unter Einhaltung einer einmonatigen Frist, gekündigt werden. In diesem Fall wird der für die Laufzeit gewährte Dauerrabatt dem Kunden vorgeschrieben. Prämienzahlung Die Prämie kann nach Wunsch des Kunden jährlich oder halbjährlich bezahlt werden. Aus technischen Gründen ist die Zahlung aber nur im Lastschriftverfahren (Einziehungsauftrag) möglich. Prämientarif (Netto- -Sätze ohne allfällige Versicherungssteuer nach Altersgruppen) Karenz in Tagen Tarifgruppe I Tarifgruppe II Tarifgruppe III bis 45 46-55 56-65 bis 45 46-55 56-65 bis 45 46-55 56-65 14 18,50 29,40 42,50 22,30 36,50 50,90 21 14,10 22,90 32,60 16,90 28,70 39,20 24,80 42,50 56,20 28 10,90 16,40 25,00 13,10 20,90 30,00 18,70 32,40 40,70 42 7,60 14,10 19,60 8,70 16,90 23,40 14,90 25,70 32,60 84 5,50 7,60 8,70 5,50 7,80 10,40 10,30 17,90 22,70 100 3,70 5,50 7,60 4,40 6,50 9,20 8,20 14,20 18,20 Niedergelassene Ärzte, freiberuflich tätige Dentisten sowie selbständig tätige Tierärzte (Tarifgruppe I) erhalten einen Nachlass in Höhe von 15 % auf die obige Tarifprämie Bei einer Karenz von 182 Tagen beträgt die Prämie 30% der Prämie für 28 Tage! Seite 5 von 5