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Transkript:

Herzlich Willkommen in der Studentenstadt Freimann Wohnbereich Neustadt Foto: Christoph Maas Architekturbüro GmbH, Robin Rehm Seite 1 / 20

Wohnanlage Studentenstadt Freimann Grasmeierstraße 27 (MCH-Wohnwürfel) Hans-Leipelt-Straße 7 Christoph-Probst-Straße 6, 8, 12, 16 80805 München Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner, wir begrüßen Sie herzlich in unserer Wohnanlage Studentenstadt Freimann! Wir haben Ihnen in diesem Heft Informationen zusammengestellt, die Ihnen das Einleben und Leben in unserer Wohnanlage erleichtern sollen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere technischen Mitarbeiter und/oder an unsere Mitarbeiter aus der Verwaltung. Namen und Anschriften der zuständigen Personen finden Sie auf Seite 4. Wir verwenden in unserer Broschüre Begriffe wie Bewohner, Tutoren und Haussprecher. Mit dieser Schreibweise möchten wir Männer und Frauen gleichermaßen ansprechen. Wir wünschen Ihnen eine angenehme, interessante Wohnzeit in unserer Wohnanlage und ein erfolgreiches Studium! Ihr Studentenwerk München Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass es sich bei Ihrem Wohnplatz um geförderten Wohnraum handelt, der nicht zu kommerziellen Zwecken weitervermietet werden darf. Bei Interesse an einer zeitweisen Untervermietung müssen Sie die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Ein Verstoß wird juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Studieren in München: Hilfreiche Informationen und Tipps finden Sie unter www.studentenwerk-muenchen.de Seite 2 / 20

Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 Wichtige Namen und Adressen Verwaltung Technische Leitung Notdienst Notrufnummern 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.6.1 2.6.2 2.6.3 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 Ihre Wohnanlage Lageplan, Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten Übersichtsplan der Wohnanlage Besonderheiten Ihrer Wohnanlage Intelligente Taubenabwehr Schlüssel, Klingelanlage, Briefkasten Technische Ausstattung Fernseh- und Radioempfang Telefonanschluss Internet Rundfunkgebühren Bedienung der Kochgelegenheiten Waschmaschinen- und Trockenraum Schadensmeldungen Parken 6 6 7 8 8 8 9 9 9 10 10 10 11 11 11 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 Spielregeln beim Zusammenleben und Wohnen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Abgabe der Immatrikulationsbescheinigung Hausordnung Anbringen von Gegenständen Sicherheit und Brandschutz Lärm Grillen Reinigung der Wohnanlage und der Gemeinschaftsräume Studentische Selbstverwaltung und Tutorenprogramm Anmelden von Feiern 12 12 12 12 12 12 13 13 13 14 14 4 4.1 4.2 4.3 4.4 Sparsamer Umgang mit Ressourcen Müllentsorgung Wasser Strom Richtiges Heizen und Lüften 15 15 16 17 17 5 5.1 5.2 5.3 Anlagen Aufstellung Waschmaschinen- und Trockenräume Übersicht Fernsehsender Merkblatt für den sparsamen Umgang mit Ressourcen 18 18 19 20 4 4 4 5 5 Seite 3 / 20

1 Wichtige Namen und Adressen 1.1 Verwaltung Verwaltungsstelle Studentenstadt Christoph-Probst-Straße 10 80805 München U6 Studentenstadt Telefon: Telefax: E-Mail: + 49 89 32 351-0 + 49 89 32 351-110 verwaltung.stusta@stwm.de Öffnungszeiten der Hausverwaltung: Mo - Fr 09.00 12.30 Uhr Di + Do 14.00 16.00 Uhr und nach telefon. Vereinbarung Verwaltungsleitung: +49 89 32 351-120 Sachbearbeitung: +49 89 32 351-111 +49 89 32 351-115 Hier erhalten Sie Auskünfte zu allen Themen der Verwaltung wie Mietvertrag, Garagenplatzvermietung, Abgabe der Immatrikulationsbescheinigung (IB), Wohnzeitverlängerung oder Studentische Selbstverwaltung. 1.2 Technische Leitung Verwaltungsstelle Studentenstadt Christoph-Probst-Straße 10 80805 München Email: technik.stusta@stwm.de Technischer Leiter: Sprechzeiten: + 49 89 32 351-113 Mo 13.00 14.00 Uhr Do 09.00 10.00 Uhr Technischer Inspektor: + 49 89 32 351-114 Sprechzeiten: Mo 09.00 10.00 Uhr Mi 13.00 14.00 Uhr Technischer Inspektor: + 49 89 32 351-122 Sprechzeiten: nach Vereinbarung Seite 4 / 20

1.3 Notdienst Das Studentenwerk unterhält einen Notdienst, an den Sie sich in sehr dringenden Angelegenheiten außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister wenden können. Der Notdienst ist nur für technische Notfälle und kein Schlüsseldienst! Der Notdienst ist täglich erreichbar unter der Tel. Nr.: 0175 / 2905-740 Mo Fr 16.00 07.00 Uhr Samstag und an Sonn- und Feiertagen 24h Die Notdienst-Telefonnummern hängen auch im Schaukasten oder am weißen Brett im Eingangsbereich. 1.4 Notrufnummern Notarzt 112 Feuerwehr 112 Polizei 110 Nächste Polizeidienststellen: Polizeiinspektion München 47 Milbertshofen Knorrstraße 139 80937 München Telefon: Telefax: +49 89 35711-60 +49 89 35711-660 U2 Milbertshofen Seite 5 / 20

2 Ihre Wohnanlage 2.1 Lageplan, Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten Die Wohnanlage Studentenstadt Freimann liegt im Norden von München sehr günstig an der U-BahnHaltestelle Studentenstadt (U6). Außerdem starten von dort zahlreiche Stadtbusse in verschiedene Richtungen. Mit der U-Bahn gelangen Sie in nur sechs Minuten zur Münchner Freiheit mit seinen vielen Geschäften und Kneipen, zur Universität sind es kurze drei Minuten länger. Die Lage bietet außerdem eine sehr gute Anbindung zur TU nach Garching und zur Autobahn. Da Sie zentral wohnen, stehen Ihnen in der Nähe und auf dem Weg nach Hause diverse Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung. Abbildung 1: Umgebungsplan Studentenstadt Freimann (Kartenmaterial: Landeshauptstadt München, Vermessungsamt, www.vermessung.muenchen.de) Seite 6 / 20

2.2 Übersichtsplan der Wohnanlage Seite 7 / 20

2.3 Besonderheiten Ihrer Wohnanlage Mit insgesamt rund 2.500 Bewohnern ist die Wohnanlage Studentenstadt die größte Deutschlands und besteht aus verschiedenen Wohnbereichen: Altstadt und Neustadt. Die Einteilung in Alt- und Neustadt ist nach der Zeit der Entstehung dieser Bereiche entstanden. Freizeit & Sport: Die Häuser der Altstadt sowie der Neustadt liegen idyllisch im Grünen und bieten im Sommer hervorragende Möglichkeiten, das Leben ins Freie zu verlagern zum Beispiel an die Isar oder an den Feringasee, in den Englischen Garten oder auf den Beach-Volleyball-Platz am Föhringer Ring. Sportliche können zudem vom Sportverein, Tennis- und Fußballplätzen und einer Sporthalle mit Freizeitsport (gebührenfrei) sowie Sauna profitieren. Kultur & Soziales: Die Wohnanlage verfügt über Gemeinschaftsräume mit TV, Partyräume, Kopierer in einer Bibliothek. Außerdem ist die studentische Selbstverwaltung in Freimann sehr aktiv: Neben einem Brotladen gibt es auch selbstverwaltete Kneipen und Cafés, Kultur- und Sportveranstaltungen. Nicht zu vergessen: der höchste Biergarten Münchens im Hanns-Seidel-Haus und das jährlich stattfindende große Theater- und Musikfestival StuStaCulum. Diese Einrichtungen können von Bewohnern der Studentenstadt und ihren Gästen genutzt werden. Auch für den Nachwuchs ist gesorgt: Die Kinderkrippe in der Christoph-Probst-Straße 10 bietet ca. 25 Kindern von 0 bis 3 Jahren Betreuung. 2.4 Intelligente Taubenabwehr Auf dem Gelände der StuSta haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte viele Tauben eingenistet, die Krankheiten auf Menschen übertragen können und deren Kot die Bausubstanz zerstört. Um der Lage Herr zu werden hat das Studentenwerk München einen Weg eingeschlagen, der effektiv gegen die Taubenüberbevölkerung wirken soll, aber den Tieren nicht schadet: Auf dem Dach des Hauses ChristophProbst-Str. 8 wurde in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München (Veterinäramt) und dem Tierschutzverein ein Taubenhaus errichtet. In diesem Taubenhaus werden die Tauben mit gesundem Futter versorgt. Die Tauben können dort brüten und es kann mittelfristig eine artgerechte Beeinflussung der Taubenpopulation erfolgen. Diese Methode der Taubenproblematik entgegenzuwirken wird unter anderem in Augsburg erfolgreich praktiziert und kann auch bei uns nur zum Erfolg führen, wenn alternative Futterquellen für die Tauben weitgehend ausgeschlossen werden. Bitte unterstützen Sie unser tierfreundliches Projekt der nachhaltigen Taubenregulierung, indem Sie sich an das bestehende Fütterungsverbot für Tauben halten. Seite 8 / 20

2.5 Schlüssel, Klingelanlage, Briefkasten Ihr Schlüsselbund Bei Einzug erhalten Sie folgende drei Schlüssel: 2 Hausschlüssel: Zimmertür bzw. Apartmenttür Waschmaschinenraum Klingel- und Briefkastenbeschilderung 1 Briefkastenschlüssel Im Eingangsbereich der Häuser befinden sich Aushänge mit den aktuellen Bewohnerlisten. Neben jeder Apartmenttür befindet sich der Klingelknopf. Die Briefkästen sind nur mit der Zimmernummer gekennzeichnet und werden nicht mit einem Namensaufkleber versehen. Die Aktualisierung der Bewohnerlisten übernimmt das Studentenwerk regelmäßig. Bitte verzichten Sie auf alle handschriftlichen Änderungen an Klingeln und Briefkästen. 2.6 Technische Ausstattung 2.6.1 Fernseh- und Radioempfang Die Häuser sind technisch von der Firma Kessler ausgestattet. Eine aktuelle Senderübersicht finden Sie im Anhang. Bitte beachten Sie, dass das Aufstellen von Parabolantennen verboten ist. Die Firma Kessler ist ein privater Kabelnetzbetreiber. Das Anbringen oder Aufstellen von Parabolantennen ist daher nicht gestattet, es sei denn, ein Mieter weist nach, dass er keine Auswahl zwischen verschiedenen Programmen in seiner Heimatsprache hat. 2.6.2 Telefonanschluss Die Apartments/Zimmer sind zum Teil für einen Telefon-/DSL-Anschluss vorbereitet. Sie können sich einen analogen oder einen ISDN-Anschluss von einem Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl freischalten lassen. Für die Verwendung des Anschlusses sind in manchen Häusern Adapter notwendig, die man in der Verwaltung kaufen kann. Die Adapter haben einen RJ 45-Stecker und drei TAE- Anschlussbuchsen. Bitte benutzen Sie nur die gekennzeichnete RJ 45-Buchse. Wichtig: TAE: TelefonAnschlussEinheit N: Nebenstellengerät, z.b. Faxgerät F: Fernsprechgerät Seite 9 / 20

2.6.3 Internet Die Häuser sind mit einem eigenen lokalen Netz (LAN) mit Zugang zum Internet über das Münchner Hochschulnetz (MHN) ausgestattet. Welche Einstellungen auf dem Computer vorgenommen werden müssen, um die Internet-Standleitung zu nutzen, steht in einem separaten Info-Blatt, dass Sie bei Einzug erhalten haben. Kosten Die Kosten für den Betrieb und die Wartung des LANs werden in Form einer Pauschale von allen Bewohnern der Wohnanlage unabhängig von der Nutzung mit der Miete eingezogen. Für die Nutzung des Internetzugangs fallen z. Z. keine zusätzlichen Gebühren an. Hard- und Software fürs Internet Für den Anschluss an das Internet benötigen Sie einen PC/ Laptop mit einer Netzwerkkarte und ein Verbindungskabel (Patch-Kabel) zwischen der Datendose und Ihrer Netzwerkkarte. Eine Kurzanleitung zur Konfiguration Ihres PCs erhalten Sie in der Verwaltungsstelle (vgl. 1.1). Wichtig: Rechte Anschlussbuchse ( T"): Telefon Linke Anschlussbuchse ( D"): Internet Achtung! Die Datendoppeldose darf unter keinen Umständen geöffnet, verändert oder entfernt werden! Information zu Telefonnummern in Deutschland In Deutschland hat jede Telefonnummer eine Vorwahl. Jede Vorwahl entspricht einem Ortsnetz, das Münchner Ortsnetz hat die Vorwahl 089. Telefoniert man über Festnetz innerhalb des Ortsnetzes, in dem man sich befindet, muss man keine Vorwahl vor der eigentlichen Telefonnummer wählen. Die Landesvorwahl für Deutschland ist die 0049 (oder +49). Bei Anrufen aus dem Ausland muss die Landesvorwahl gewählt werden und bei der Ortsvorwahl die 0 weggelassen werden. Zum Beispiel: +49 (oder 0049), dann 89 (für München), dann die Telefonnummer. 2.7 Rundfunkgebühren In Deutschland sind Rundfunkgeräte gebührenpflichtig, also alle Geräte, mit denen Radio- und Fernsehprogramme empfangen oder aufgezeichnet werden können (z. B. Internet-PCs, Fernseh- und Radiogeräte sowie Smartphones). Es wird pro Wohnung eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet. Beitragsschuldner ist der/die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tatsächlich wohnt. Grundsätzlich gilt: jeder Mieter und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, gelten als Inhaber der Wohnung. Gibt es mehrere Inhaber, wie bei einer Wohngemeinschaft/Wohngruppe, so haften sie gesamtschuldnerisch, d.h. ein Mitbewohner zahlt den vollständigen Rundfunkbeitrag an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und kann die anteiligen Beiträge von seinen Mitbewohnern einfordern. Seite 10 / 20

Bedürftige Personen (u. a. BAföG-Empfänger) können einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen und können nicht herangezogen werden. Nähere Informationen zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice entnehmen Sie bitte den Internetseiten unter www.rundfunkbeitrag.de. 2.8 Bedienung der Kochgelegenheiten Aus Sicherheitsgründen sind die Herde/Kochplatten in den Apartments mit einer Zeitschaltuhr versehen. Die Kochplatten lassen sich für 15 Minuten freischalten. Dauert der Kochvorgang länger, muss die Zeit durch Drehen der Scheibe nachgestellt werden. 2.9 Waschmaschinen- und Trockenraum In der Wohnanlage Studentenstadt Freimann gibt es zahlreiche Waschmaschinen- und Trockenräume. Eine Aufstellung aller Räume der Neustadt finden Sie im Anhang. Zum Teil werden die Geräte von einer externen Firma betrieben, zum Teil kümmert sich die Studentische Selbstverwaltung um die Wartung. Gezahlt wird mit Münzen oder mit Waschmarken (unterschiedlich je nach Raum). In den meisten Fällen können Sie Ihren Waschmaschinen- und Trockenraum mit Ihrem Hausschlüssel öffnen und schließen. Hinweis: Die Nutzung der Waschmaschinen- und Trocknerräume erfolgt auf eigene Gefahr: Für eventuell abhanden gekommene Wäschestücke wird nicht gehaftet. 2.10 Schadensmeldungen Wenn Sie im Laufe Ihrer Wohnzeit Schäden in Ihrem Zimmer/Ihrer Wohnung feststellen, melden Sie diese bitte so schnell wie möglich der Hausverwaltung. Benutzen Sie dazu das Formular Schadensmeldung, das sie neben dem gekennzeichneten Briefkasten im Eingangsbereich der Hausverwaltung finden (Christoph-Probst-Str. 10). 2.11 Parken Die Wohnanlage verfügt über Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage, auf dem Parkdeck und über Parkplätze auf der Straße im Außenbereich. Fahrradständer sind vor den Häusern aufgestellt, außerdem gibt es zum Teil Fahrradkeller. Wenn Sie Interesse daran haben, einen Stellplatz zu mieten, wenden Sie sich bitte direkt an die Hausverwaltung. Soweit nicht alle Plätze an Studierende vergeben sind, können auch andere Interessenten Stellplätze anmieten. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltungsstelle. Wir informieren Sie gerne über die Konditionen. Seite 11 / 20

3 Spielregeln beim Zusammenleben und Wohnen 3.1 Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt mit Ihrer neuen Adresse an, möglichst innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnanlage. Die Anmeldung können Sie in jeder Meldestelle der Landeshauptstadt München erledigen (genannt: Bürgerbüros ). Eine Liste der Adressen und Öffnungszeiten der Meldestellen sowie einige Formularen zum Download finden Sie im Internet unter: http://www.muenchen.de/rathaus/kvr/service/37628/index.html 3.2 Abgabe der Immatrikulationsbescheinigung Das Wohnen in einer Wohnanlage des Studentenwerks München ist an den Studentenstatus gekoppelt. Den Studentenstatus müssen Sie einmal im Semester durch die Vorlage Ihrer Immatrikulationsbescheinigung (IB) nachweisen: Vorlage IB/Sommersemester: Vorlage IB/Wintersemester: bis spätestens 14. Mai bis spätestens 14. November Achtung! Wenn die IB nicht rechtzeitig in unserer Verwaltungsstelle vorgelegt wird, müssen wir das Mietverhältnis kündigen. 3.3 Hausordnung Wenn viele Menschen auf vergleichsweise engem Raum zusammenleben, müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Dies beinhaltet auch die Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn in den umliegenden Gebäuden. Bitte beachten Sie die Hausordnung, die Bestandteil Ihres Mietvertrags ist. Sie wurde Ihnen mit dem Vertrag ausgehändigt. 3.4 Anbringen von Gegenständen Wenn Sie Gegenstände aufhängen wollen (z. B. Bilder oder Regale), fragen Sie bitte unbedingt vor dem Bohren beim Hausmeister nach, ob sich in der entsprechenden Wandfläche Elektro- oder Wasserleitungen befinden. 3.5 Sicherheit und Brandschutz Wir bitten Sie, die Haus- und Wohnungseingangstüren und die Tür zum Waschmaschinenraum stets geschlossen zu halten. Wir empfehlen auch dringend, nachts und bei Abwesenheit die Fenster im Erdgeschoss geschlossen zu halten. Flure und Treppenhäuser dienen als Fluchtwege. Sie müssen stets in vollem Umfang frei gehalten werden und dürfen auf keinen Fall durch Gegenstände wie Fahrräder, Kartons, Stühle, Flaschen, Müll, Schuhe, Wäscheständer usw. zugestellt werden. Ebenfalls aus Brandschutzgründen dürfen Wände in Fluren und Treppenhäusern, Haus-, Keller- und WG-Türen nicht mit Plakaten oder ähnlichem beklebt werden. Bitte beachten Sie die in den Häusern ausgehängten Fluchtwegspläne. Aus Brandschutzgründen ist das Grillen (z. B. auf Dachterrassen, Balkonen usw.) strikt untersagt. Gefährlich und daher verboten ist im gesamten Areal auch das Anzünden von offenem Feuer (Lagerfeuer). Weitere Informationen unter Punkt 3.7. Seite 12 / 20

3.6 Lärm Grundsätzlich gilt für die gesamte Wohnanlage die Hausordnung. Ruhestörender Lärm ist demnach in der Studentenwohnanlage, im Haus und im Zimmer zu vermeiden. Insbesondere sind ruhestörende Hausarbeiten und ruhestörende Tätigkeiten zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und zwischen 18.00 und 08.00 Uhr zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten und Tätigkeiten stets unzulässig. Besonders in der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr ist Ruhe zu halten. Dennoch kommt es leider immer wieder zu Beschwerden der Nachbarn aus umliegenden Wohngebäuden, die sich insbesondere über massive Beeinträchtigung Ihrer Nachtruhe beklagen. Darum bitten wir Sie eindringlich, von 22.00 bis 07.00 Uhr Ruhe in der Wohnanlage zu halten. Bitte beachten Sie folgende Punkte besonders: halten Sie bei Feiern in den Gemeinschaftsräumen die Fenster geschlossen hören Sie Musik in angemessener Lautstärke verhalten Sie sich auf den Balkonen ruhig unterlassen Sie laute Unterhaltungen im Hof. Ganz abgesehen von den einzuhaltenden Ruhezeiten bitten wir Sie um Rücksicht gegenüber Ihren Nachbarn, die größtenteils berufstätig sind. Wenn Sie bis in die Morgenstunden feiern oder lärmen, bekommen Ihre Nachbarn nicht die verdiente Nachtruhe. Dies stört den Nachbarschaftsfrieden empfindlich und verschlechtert die Akzeptanz der Bevölkerung für Wohnanlagen für Studierende generell. 3.7 Grillen Auf den Freiflächen, die sich im Neustadtbereich befinden, ist das Grillen im ortsüblichen Umfang bis 22.00 Uhr erlaubt. Diese Nutzung ist nur für die Bewohner der Neustadt vorgesehen. Bitte entsorgen Sie nach dem Grillen die Kohle in den dafür vorgesehenen, speziell gekennzeichneten Tonnen. 3.8 Reinigung der Wohnanlage und der Gemeinschaftsräume Unsere Reinigungsfirmen und unsere eigenen Reinigungskräfte gewährleisten die Reinigung der öffentlichen Räume wie Treppenhaus und Flur. In Haus 12 übernehmen sie auch die Reinigung des Waschmaschinenraums sowie die Reinigung der Toilettenanlage der Sporthalle und der WCs im 19. und 20. Obergeschoss des Hauses 9. Für die Sauberkeit in Ihrem Zimmer/Apartment sind Sie selbst zuständig. Gemeinschaftsräume Viele Gemeinschaftsräume sind mit z.t. privat angeschafften Herden ausgestattet. Das Reinigen der Gemeinschaftsräume und der gemeinschaftlichen Apartments (Häuser 9 bis 13) ist Aufgabe aller Bewohner. Seite 13 / 20

3.9 Studentische Selbstverwaltung und Tutorenprogramm Unsere Wohnanlagen verfügen über eine Studentische Selbstverwaltung und über Tutoren. Aufgabe der Haussprecher ist vor allem, den Kontakt zum Studentenwerk zu halten. Die Haussprecher sollten in regelmäßigem Kontakt zur Verwaltung der Wohnanlage stehen und fungieren als eine Art Sprecher der Bewohner. Hauptaufgabe der Tutoren ist es, das Zusammenleben in der Wohnanlagen zu fördern, in dem sie Gemeinschaftsveranstaltungen organisieren. Unterstützt werden sie dabei vom Kulturbüro des Studentenwerks. Die Bewohner wählen den Haussprecher und Tutor selbst und geben sich eine Haussatzung, in der Aktivitäten und Funktionieren der Selbstverwaltung geregelt werden. Kontakt für Haussprecher: Kontakt für Tutoren: Brigitte Remedios Leopoldstraße 15., Zi. 316 (3. Stock) 80802 München Caroline Otto Studentenwerk München Kulturbüro Leopoldstraße 13, Haus 1, Zi. 1113 (1. Stock) 80802 München Telefon: Telefax: E-Mail: Telefon: Telefax: E-Mail: + 49 89 38196-168 + 49 89 38196-137 stuwohn@stwm.de + 49 89 38196-1513 + 49 89 38196-1517 tutoren@stwm.de 3.10 Anmelden von Feiern Die Selbstverwaltung der Wohnanlage und die Tutoren organisieren Feste, Partys und andere Veranstaltungen, um das Gemeinschaftsleben in den Wohnanlagen zu fördern. Und auch die Bewohner nutzen die Gemeinschaftsräume, um zu besonderen Gelegenheiten private Feste zu feiern. Aufgrund der bei diesen Gelegenheiten oft entstehenden Lärmentwicklung, durch die sich Nachbarn gestört fühlen, sollen solche Veranstaltungen jedoch nur in beschränktem Umfang an den Wochenendtagen Freitag und Samstag stattfinden. Alle Feste, Feiern usw. müssen vorab über die Selbstverwaltung mit dem Studentenwerk abgestimmt werden. Dazu melden Sie sie bitte rechtzeitig schriftlich beim Technischen Leiter der Wohnanlage an (Formulare erhalten Sie bei der Verwaltungsstelle). Generell gilt auch für Feste und Feiern die Hausordnung. Sie ist Bestandteil Ihres Mietvertrags und besagt, dass zwischen 22.00 und 07.00 Uhr Ruhe zu halten ist. Des Weiteren darf aus Sicherheitsgründen die maximal zugelassene Personenzahl für die jeweiligen Veranstaltungsräume nicht überschritten werden. Ebenso ist die Selbstverwaltung bzw. der jeweilige Veranstalter verpflichtet, die Reinigung der Gemeinschaftsräume sowie aller durch die Veranstaltung verunreinigten Bereiche (Treppenhaus, Außenbereiche usw.) zu organisieren. Andere Vereinbarungen, die mit den Selbstverwaltungen einzelner Wohnanlagen getroffen wurden, bleiben vorerst bestehen. Seite 14 / 20

4 Sparsamer Umgang mit Ressourcen Das Studentenwerk München bemüht sich in allen seinen Tätigkeitsfeldern um ökologisch nachhaltiges Handeln. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe! Denn Strom und Wasser sparen kann jeder, der ein wenig aufmerksam bleibt. Seinen Müll zu trennen hilft nicht nur bei der umweltschonenden Entsorgung, sondern auch dabei, die Nebenkosten niedrig zu halten. Und nicht zuletzt kann mit richtigem Heizen und Lüften viel Energie gespart werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen ein paar Tipps geben, was Sie für den schonenden Umgang mit unseren Ressourcen tun können. Im Anhang finden Sie auch ein Merkblatt, das Sie sich als Erinnerungsstütze herausnehmen können. 4.1 Müllentsorgung Die Beseitigung des Mülls verursacht erhebliche Kosten, die Sie mit den Betriebskosten bezahlen. Sie können durch eine konsequente Mülltrennung dazu beitragen, in diesem Bereich Geld zu sparen. Und: Mülltrennung dient dem Umweltschutz. Beachten Sie also bitte die beigefügten Informationen der Landeshauptstadt München. Hier ist Ihr Müll am richtigen Ort: Papier/Pappe: Restmüll: Biomüll: Glas: Kunststoffabfälle: Dosenblech: in unmittelbarer Nähe im Außenbereich in unmittelbarer Nähe im Außenbereich in unmittelbarer Nähe im Außenbereich Wertstoffinsel Grasmeierstr. am Abgang zur U-Bahn Wertstoffinsel Grasmeierstr. am Abgang zur U-Bahn Wertstoffinsel Grasmeierstr. am Abgang zur U-Bahn Nächster Wertstoffhof (ca. 2 km entfernt): Lindberghstraße 8a 80939 München Öffnungszeiten: Mo Di Fr Sa 10.30 19.00 Uhr 08.00 18.00 Uhr 07.30 15.00 Uhr Weiter Informationen finden Sie unter: www.awm-muenchen.de Seite 15 / 20

4.2 Wasser Wasser ist eine unserer wichtigsten Ressourcen. Und auch wenn man dies in Deutschland nicht unmittelbar spürt: Wasser, vor allem Trinkwasser, steht nicht in unbegrenzten Mengen zur Verfügung. Darum ist der sorgfältige Umgang mit Wasser auch bei uns keine Nebensache und wir bitten Sie, sparsam damit umzugehen. Durch einen Rückgang des Wasserverbrauchs wird einerseits eine effektive Reinigung des Abwassers leichter, andererseits muss weniger Wasser aus der Natur entnommen werden. Ein sparsamer Umgang mit Wasser schont aber auch gleichzeitig Ihren Geldbeutel. Hier ein paar Tipps zur Reduzierung des Wasserverbrauchs: Drehen Sie beim Duschen während dem Haarewaschen und Einseifen den Wasserhahn zu und erst bei Bedarf wieder auf. Beim Geschirrspülen von Hand: Spülen Sie das Geschirr nie unter fließendem Wasser, sondern im mit heißem Wasser gefüllten Spülbecken. Benutzen Sie beim Zähneputzen einen Zahnputzbecher, statt minutenlang Trinkwasser ungenutzt in den Ausguss laufen zu lassen. Lassen Sie tropfende Wasserhähne sofort reparieren. Tropft ein Wasserhahn alle 2 Sekunden, gehen im Jahr rund 800 Liter Wasser verloren. Achten Sie bei den Toiletten-Spülkästen auf undichte Stellen und benutzen Sie die Spartaste bei der Spülung. Mit diesen Empfehlungen können Sie Ihren persönlichen Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser leisten und darüber hinaus Kosten reduzieren, die allen Bewohnern zugute kommen. Um Ihnen eine gesundheitlich unbedenkliche Wasserqualität gewährleisten zu können und der Gefahr von Legionellenbildung vorzubeugen, benötigen wir auch Ihre Mithilfe. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang 2x wöchentlich gründlich den Warmwasseraustritt aller Armaturen, wie beispielsweise Waschtisch-, Dusch- und Spültischarmatur zu spülen, bis 60 heißes Wasser austritt. vor jedem Duschen die Brause mit Warmwasser zu spülen. Erst dann sollten Sie die gewünschte Duschtemperatur einstellen. Vorsicht vor Verbrühgefahr! Seite 16 / 20

4.3 Strom Strom sparen kann jeder. Oft genügt es schon, darauf zu achten, das Licht in Flur, Küche oder Bad nicht die ganze Nacht durch brennen zu lassen oder vor Weihnachten die stimmungsvolle Lichterkette am Fenster tagsüber und nachts auszuschalten. Wirkungsvoll ist aber auch, den PC bei längeren Pausen in den Energiesparmodus zu versetzen. Wie dies funktioniert, können Sie der Dokumentation Ihres Betriebssystems entnehmen. Und sogar der Verzicht auf einen Bildschirmschoner hilft, Energie zu sparen dann läuft auch der Akku länger. Für sämtliche Geräte gilt: Schalten Sie Ihre Geräte ab, wenn Sie sie nicht mehr benötigen. Dies gilt auch für Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker oder Scanner. Alle Geräte mit Standby-Funktion sind versteckte Energiefresser. Überlegen Sie, ob Sie diese Funktionen z. B. bei Fernseher oder Stereoanlage wirklich brauchen. 4.4 Richtiges Heizen und Lüften Richtiges Heizen und Lüften schafft nicht nur gutes Klima in Ihrem Zimmer, sondern hilft auch Heizkosten zu sparen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Hier ein paar einfache Regeln für Ihr gutes Raumklima: Die für gesundes Wohnen richtige Raumtemperatur liegt zwischen 18 C und 20 C. Obwohl in diesem Temperaturbereich jeder abgesenkte Grad eine Energieeinsparung von ca. 6% erbringt, sollte um Bauschäden zu vermeiden in jedem Wohnraum eine Mindesttemperatur von 15 C gehalten werden. Bitte achten Sie darauf, dass sich keine Vorhänge oder Möbel direkt vor den Heizkörpern befinden. Verbrauchte und mit der Atemfeuchte angereicherte Raumluft wird als unbehaglich empfunden. Ein kurzer und dafür lieber häufiger Luftaustausch von je etwa 3 Minuten Dauer auch bei kühler Außentemperatur mit weit geöffneten Fenstern hilft hier entscheidend (Stoßlüftung). Während dieser Lüftung sollten die Heizkörper ausgedreht werden. Sobald sich die Raumtemperatur merklich abgekühlt hat, sollten die Fenster wieder geschlossen werden, so vermeiden Sie ein Abkühlen von Decken und Wänden durch zu langes Lüften. Bei einer Stoßlüftung bleibt die Wärme der Wände und der Decke erhalten, wodurch sich die erneuerte Raumluft schnell wieder erwärmen kann. Dabei nimmt die frische und warme Luft die Feuchtigkeit der Wandoberfläche wie ein Löschblatt in sich auf. Nach dem Stoßlüften den Heizkörper wieder aufdrehen. Damit die Raumluft die Wände immer ganzflächig erreichen kann, sollten Sie Ihre Möbel mit einem empfohlenen Abstand von mindestens 5 cm von der Wand wegrücken. Während der Heizperiode sollten Sie nie über gekippte Fenster lüften. Der Luftaustausch erfolgt dabei zu langsam und die permanent hereinströmende Luft verhindert, dass die für die Wirkung der Thermostatventile notwendige Temperatur erreicht wird Sie heizen also zum Fenster hinaus. Bei längerer Abwesenheit während der Heizperiode schließen Sie bitte unbedingt die Fenster. Nicht ratsam ist es, feuchte Raumluft aus Bad, Flur oder Küche in das Zimmer strömen zu lassen. Dies führt auf ausgekühlten Wänden zu Schwitzwasserbildung und bei steter Wiederholung auch zu Stockflecken, Schimmelbildung und Putzschäden. Hier sind richtiges Heizen und richtiges Lüften dann ganz besonders wichtig. Seite 17 / 20

5 Anlagen 5.1 Aufstellung Waschmaschinen- und Trockenräume Aufstellung der Waschmaschinen- und Trockenräume StuSta Neustadt Haus Haus 9 Wo? Waschmaschinen jeweils im Raum neben Aufzug im 2. OG, 7. OG, 10. OG, 16. OG. Betreiber Anmerkung Trockner: 18. OG Studenten in SV* Zahlung mit Waschmarken. Zu erwerben im Getränkeverkauf im Keller des Hauses 10, Zugang von Südseite. Haus 10 Im Keller Studenten in SV* Zahlung mit Geldmünzen Haus 11 Waschmaschinen in Zwischengeschossen in so genannten Liftnebenräumen: 2./3. OG, 4./5. OG, 6./7. OG Zahlung mit Waschmarken. Zu erwerben im Getränkeverkauf des Hauses 11 ('Blaues Haus'). Trockner: 5./6. OG Haus 12 Im Keller des Hauses (Nordseite). Studenten in SV* Zahlung mit Geldmünzen, Automat mit Waschmitteltabs vorhanden. Haus 13 Waschmaschinen in Zwischengeschossen in so genannten Liftnebenräumen: 1./2. OG, 3./4. OG, 5./6. OG Studenten in SV* Zahlung mit Waschmarken. Zu erwerben im Getränkeverkauf des Hauses 13 ('Rotes Haus'). Trockner: 2./3. OG, 4./5. OG MCH (Micro Nutzung der Waschmaschinen Externe Firma Compact und Trockner in Haus 1 (im EG). Home, 'Wohnwürfel') Zahlung mit Geldmünzen. Zugang mit Hausschlüssel. (Der Schlüssel jedes Würfels passt auch für die Eingangstür von Haus 1) *Studenten in Selbstverwaltung Seite 18 / 20

5.2 Übersicht Fernsehsender Fernsehdienst Hubertus Keßler Parkstraße 17-19 80339 München Tel. 089-50 50 100 Fax. 089-50 50 10 50 Kanalbelegung der Fernsehprogramme Stand 10.12.2010 01 ARD Kanal K 05 02 ZDF Kanal K 06 03 BR 3 Kanal K 07 04 ORF 1 Kanal K 02 05 ORF 2 Kanal K 03 06 arte Kanal K 04 07 RTL Kanal K 09 08 Pro 7 S 07 09 Sat.1 Kanal K 08 10 KiKa S 08 11 BBC S 09 12 N 24 S 10 13 VOX S 11 14 Eurosport S 12 15 RTL 2 S 13 16 MTV Pay TV 17 Kabel 1 S 15 18 WDR S 16 19 3 sat S 17 20 TV 5 S 18 21 DSF S 20 SKY-Programme (mit Decoder zu empfangen) UKW-Rundfunk: Ortsübliche Programme Um Störungen zu vermeiden empfehlen wir die Verwendung von doppelgeschirmten Anschlusskabeln. Seite 19 / 20

5.3 Merkblatt für den sparsamen Umgang mit Ressourcen Seite 20 / 20