Merkblatt zu den Modulabschlussklausuren des Masterstudiengangs Anwaltsrecht und Anwaltspraxis :

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Transkript:

Merkblatt zu den Modulabschlussklausuren des Masterstudiengangs Anwaltsrecht und Anwaltspraxis : Gemäß 12 Abs. 1 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis wird die erfolgreiche Bearbeitung eines Moduls durch eine vierstündige Modulabschlussklausur nachgewiesen. Sie müssen also zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls im Masterstudiengang an der jeweiligen Klausur teilnehmen. Eine Teilnahme an den Klausuren zu Übungszwecken ist nicht möglich. Modulabschlussklausuren können bei Nichtbestehen wiederholt werden. 13 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis regelt die Wiederholungsmöglichkeiten. Die Prüfungsordnung des Studiengangs finden Sie im Internet unter: http://www.juristische-weiterbildung.de 1) Anmeldefrist Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zu den Klausuren aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 05.05.2014 im Institut für Juristische Weiterbildung der FernUniversität in Hagen eingegangen sein muss. Später eingehende Anmeldungen sind unzulässig und können nicht mehr angenommen werden. 2) Anmeldeverfahren Bitte senden Sie für Ihre Anmeldung das auf der Homepage des Instituts für Juristische Weiterbildung unter http://www.juristische-weiterbildung.de abgelegte Formular ausgefüllt an folgende Adresse oder Telefaxnummer: Institut für Juristische Weiterbildung FernUniversität in Hagen 58084 Hagen Telefax: 02331/987-344 1

Nach erfolgter Übersendung des Formulars an das Institut für Juristische Weiterbildung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit weiterführenden Informationen. 3) Klausurwiederholung Bei einer Klausurwiederholung kreuzen Sie bitte auf dem Anmeldeformular das Kästchen Wiederholung an. 4) Wahl des Klausurortes Die Klausuren zum weiterbildenden Masterstudiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis werden in verschiedenen Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschrieben. Sie müssen sich im Rahmen der Anmeldung für einen Klausurort entscheiden. Sie sind hierbei nicht an Ihren Wohnort oder Klausurorte der Vorsemester gebunden. In der Klausurphase im Mai 2014 werden Klausuren an folgenden Orten angeboten: Leipzig Hagen Hannover Nürnberg Informationen zu Adressen und Anfahrtsbeschreibungen der einzelnen Veranstaltungsorte finden Sie in Kürze auf unserer Homepage: http://www.juristische-weiterbildung.de/jur_weiterbildung/abteilungii/master/ 5) Hinweis zu Sonderregelungen bei der Wahl des Klausurortes Sofern Studierende im nicht anrainenden Ausland wohnen, dauerhaft körperbehindert oder inhaftiert sind, können bezüglich des Klausurortes Sonderregelungen getroffen werden. Hierzu ist es jedoch dringend erforderlich, dass Sie sich unverzüglich nach erfolgter Anmeldung zur Klausur mit uns in Verbindung setzen: 2

Institut für Juristische Weiterbildung FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 21 58084 Hagen Tel. 02331/987-4339 oder 2176 Fax 02331/987-344 E-Mail: benedikt.bessmann@fernuni-hagen.de oder stefanie.knops@fernuni-hagen.de. 6) Verfahren bei Nichtantritt von Klausuren Bis 14 Tage vor Klausurtermin können Sie sich ohne Angabe von Gründen von der Klausur abmelden, indem Sie eine E-Mail an das Institut für Juristische Weiterbildung der FernUniversität in Hagen unter benedikt.bessmann@fernuni-hagen.de stefanie.knops@fernuni-hagen.de senden, in der Sie Ihren Rücktritt erklären. Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und das Modul an, von dessen Klausur Sie zurücktreten möchten. Sie erhalten eine Bestätigung der Abmeldung per E-Mail. Es fällt keine Rücktrittsgebühr an. Bei Nichtabmeldung oder ab dem 14. Tag vor Klausur wird bei Rücktritt ohne Nennung eines triftigen Grundes eine Gebühr von 25 erhoben. Bei den Klausuren ergibt sich in zunehmendem Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dies verursacht für die FernUniversität erhebliche Kosten, z. B. für die Anmietung der Hörsäle, die Bereitstellung des Aufsichtspersonals sowie den Druck und den Transport der Klausuren. Der Senat der FernUniversität hat deshalb die Gebührenordnung entsprechend geändert. Diese Gebühr dient als Ausgleich für die bei uns eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klausurdurchführung. Bei einem triftig begründeten Rücktritt (im Krankheitsfall durch Vorlage eines ärztlichen Attestes) entfällt diese Gebühr. Klausuren, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber nicht teilgenommen wurde, ohne dass der Rücktritt erklärt und ab dem 14. Tag vor Klausur zudem triftig begründet wurde, werden darüber hinaus mit nicht ausreichend (5,0) gewertet. 3

7) Klausurergebnisse Die Klausuren werden nach Abschluss der Klausurphase an der FernUniversität korrigiert. Sobald die Klausurergebnisse vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung des Instituts für Juristische Weiterbildung der FernUniversität in Hagen. 8) Hinweise zu Stoffeingrenzung Hinweise zur Stoffeingrenzung werden 14 Tage vor den Klausurterminen über unsere Homepage www.juristische-weiterbildung.de veröffentlicht und können sodann auch per E-Mail- Anfrage unter benedikt.bessmann@fernuni-hagen.de stefanie.knops@fernuni-hagen.de angefordert werden. 9) Hinweise für den Klausurtag / Verhalten während der Klausuren Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Klausurveranstaltung sind folgende Hinweise zu beachten: Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer werden gebeten, sich ca. eine halbe Stunde vor Klausurbeginn vor dem Klausurraum einzufinden, um einen pünktlichen Klausurbeginn zu gewährleisten. Sind für eine Klausur mehrere Räume an einem Klausurort angegeben, finden Sie sich bitte am erstgenannten Raum ein. Dort wird Ihnen die Unterverteilung der Teilnehmer auf die verschiedenen Räume nach Matrikelnummern bekanntgegeben. Im Klausurraum ist (selbstverständlich) das Rauchen verboten. Die Mitnahme eines Handys in den Klausurraum ist nicht gestattet. Für die Identitätskontrolle ist bei Klausurbeginn der Personalausweis bereitzulegen. Die ausgeteilten Klausurunterlagen sind von den Teilnehmerinnen/Teilnehmer auf Vollständigkeit zu überprüfen. Auf dem Deckblatt und den Lösungsbögen des abzugebenden Klausurexemplares sind die Matrikelnummer, Name und Vorname(n) einzutragen. 4

Vor der Bearbeitung der Aufgabenstellung sind die konkreten Hinweise zur Klausur durchzulesen. Als Schreibgerät darf kein Bleistift (außer für Markierungsbelege, Zeichnungen) verwendet werden. Die Klausur endet mit den Worten Ende der Bearbeitung und der Unterschrift. Sofern die Teilnehmerinnen/Teilnehmer vor dem Abgabezeitpunkt die Klausurarbeit abgeschlossen haben, kann dieselbe abgegeben und der Klausurraum verlassen werden. In den letzten zehn Minuten vor dem Abgabezeitpunkt ist dies nicht mehr gestattet, um allen Teilnehmerinnen/Teilnehmer ein ungestörtes Arbeiten bis zum Schluss zu ermöglichen. Vor dem Verlassen des Klausurraumes sind die entsprechenden Unterlagen bei den Aussichtsführenden abzugeben. Bei zeitweiligem Verlassen des Klausurraumes wird die Abwesenheitszeit im Protokoll festgehalten. Es sind nur die als zulässig angekündigten Hilfsmittel zu benutzen. Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa- Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Bei Täuschung und Täuschungsversuchen sowie Ordnungsverstößen wird die Klausur als nicht ausreichend (5,0) gewertet. 5