Anhang III. Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

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Transkript:

Anhang III Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 R15 R16 R17 R18 R19 R20 R21 R22 R23 R24 R25 R26 R27 R28 R29 In trockenem Zustand explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen Beim Erwärmen explosionsfähig Mit und ohne Luft explosionsfähig Kann Brand verursachen Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen Entzündlich Leichtentzündlich Hochentzündlich Reagiert heftig mit Wasser Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen Selbstentzündlich an der Luft Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf- Luftgemische möglich Kann explosionsfähige Peroxide bilden Gesundheitsschädlich beim Einatmen Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich beim Giftig beim Einatmen Giftig bei Berührung mit der Haut Giftig beim Sehr giftig beim Einatmen Sehr giftig bei Berührung mit der Haut Sehr giftig beim Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase - 1 -

R30 R31 R32 R33 R34 R35 R36 R37 R38 R39 R40 R41 R42 R43 R44 R45 R46 R48 R49 R50 R51 R52 R53 R54 R55 R56 R57 R58 R59 R60 R61 R62 R63 R64 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase Gefahr kumulativer Wirkungen Verursacht Verätzungen Verursacht schwere Verätzungen Reizt die Augen Reizt die Atmungsorgane Reizt die Haut Ernste Gefahr irreversiblen Schadens Verdacht auf krebserzeugende Wirkung Gefahr ernster Augenschäden Sensibilisierung durch Einatmen möglich Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß Kann Krebs erzeugen Kann vererbbare Schäden verursachen Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition Kann Krebs erzeugen beim Einatmen Sehr giftig für Wasserorganismen Giftig für Wasserorganismen Schädlich für Wasserorganismen Kann in Gewässern längerfristig Giftig für Pflanzen Giftig für Tiere Giftig für Bodenorganismen Giftig für Bienen Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben Gefährlich für die Ozonschicht Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib schädigen Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen - 2 -

R65 R66 R67 R68 Gesundheitsschädlich: kann beim Lungenschäden verursachen Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Irreversibler Schaden möglich Kombination der R-Sätze R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, und Berührung mit der Haut R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim R23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R23/25 Giftig beim Einatmen und R23/24/25 Giftig beim Einatmen, und Berührung mit der Haut R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim R26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R26/28 Sehr giftig beim Einatmen und R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, und Berührung mit der Haut R27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim R36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane R36/38 Reizt die Augen und die Haut R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut R39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens R39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut - 3 -

R39/23/25 R39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und R39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und R39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens R39/26/27 R39/26/28 R39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und R39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich R48/20 längerer Exposition durch Einatmen R48/21 längerer Exposition durch Berührung mit der Haut R48/22 längerer Exposition R48/20/21 R48/20/22 R48/21/22 längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut längerer Exposition durch Einatmen und längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch R48/20/21/22 längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und R48/23 durch Einatmen R48/24 durch Berührung mit der Haut - 4 -

R48/25 R48/23/24 R48/23/25 R48/24/25 durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut und R48/23/24/25 durch Einatmen, Berührung mit der Haut und R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig R68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen R68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch R68/20/21 R68/20/22 R68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und R68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und - 5 -