Gemeinde Bühlertann GRDrs 52/2014 GZ: Bürgermeister Einführung von Hundetoiletten Beschlussvorlage Bühlertann, den 14.10.2014 Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat Beschlussfassung Öffentlich 22.10.2014 Befangenheit Keine Beschlussantrag: Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung a) zusammen mit den Mitgliedern des Bauausschusses mit der Erarbeitung eines Standortkonzeptes zur Einführung von Hundetoiletten im Gemeindegebiet b) mit der Erarbeitung eines Finanzierungsvorschlags im Hinblick auf eine mögliche Einführung von Hundetoiletten im Gemeindegebiet. Erläuterung zum Antrag: Immer wieder wird von der Bevölkerung die Verschmutzung von öffentlichen Wegen, Straßen und von landwirtschaftlichen Flächen durch Hundekot bemängelt. Bisher wurden die Hundehalter von der Gemeindeverwaltung durch Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt immer wieder auf diese Missstände hingewiesen. Hundehalter sind gemäß 11 Polizeiverordnung der Gemeinde Bühlertann verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere Straßen, Gehwege, Anlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht verunreinigen. Die Hundehalter wurden angehalten, den Hundekot entsprechend zu entsorgen oder mitzunehmen. Leider hat dieser Appell nicht immer zu einem deutlich wahrnehmbaren, verbessertem Ergebnis geführt. Von verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern wurde in den vergangenen Wochen verstärkt die Forderung an die Gemeindeverwaltung gestellt, den Hundehaltern mit der Einführung von Hundetoiletten die Entsorgung von Hundekot zu erleichtern und entsprechende zusätzliche Angebote von Seiten der Gemeinde zu schaffen. Bereits 2012 hatte die Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bühlerzell sich Gedanken über die Einführung von Hundetoiletten im Oberen Bühlertal gemacht. Es wurden darüber hinaus Gespräche mit dem Verein der Hundefreunde geführt. 2013 hatte der Gemeinderat der Nachbargemeinde Bühlerzell sich gegen die Einführung einer Hundetoilette entschieden. Die Gemeindeverwaltung hat 35 Gemeinden im Umkreis nach dem aktuellen Hundesteuersatz und dem Angebot an Hundetoiletten befragt (siehe Anlage 1).
In Bühlertann gibt es derzeit noch keinerlei Angebote an Hundetoiletten. Die Hundesteuer wurde 2005 vom Gemeinderat zuletzt von 68 Euro auf 75 Euro erhöht. Anhand der Übersicht kann entnommen werden, dass von den 35 befragten Kommunen 17 Hundetoiletten anbieten, 18 Gemeinden hingegen nicht. Der durchschnittliche Hundesteuersatz beträgt 82,23 Euro. Verschiedene Anbieter von Hundetoiletten sind auf dem Markt vertreten. Nach mehreren Gesprächen mit den Umkreisgemeinden zeigte sich eine große Zufriedenheit mit dem Anbieter belloo (Anlage 2 belloo Hundetoiletten). Eine Angebotsanfrage ergab, dass die Hundekotbehälter (60 l) mit Beutelspender ca. 240 Euro pro Stück kosten. Ein Beutelspender für vorhandene Müllbehälter kostet ca. 100 Euro pro Stück. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, gemeinsam mit den Mitgliedern des Bauausschusses zehn geeignete Standorte für Hundetoiletten zur Einführung dieses Angebots zu suchen und zugleich einen Vorschlag zur möglichen Refinanzierung der zusätzlichen Kosten zu erarbeiten. Der Gemeinderat entscheidet endgültig nach dem Vorliegen des Konzeptes von Hundetoilettenstandorten und eines Finanzierungsvorschlags über die Einführung von Hundetoiletten im Gemeindegebiet. Finanzielle Auswirkungen: - keine Michael Dambacher - Bürgermeister - Anlagen Anlage 1 Umfrage Umkreisgemeinden Hundesteuer und Angebot Hundetoiletten Anlage 2 Produktinformation
Anlage 1 Umfrage Umkreisgemeinden Höhe der Hundesteuer und Angebot Hundetoiletten (Stand 2014) Gemeinde: 1.Hund 2. Hunde 3. Hunde Hundetoiletten Abtsgmünd 102,00 204,00 204,00 Ja Blaufelden 72,00 144,00 144,00 nein Braunsbach 75,00 150,00 150,00 ja Bühlertann 75,00 150,00 150,00 nein Bühlerzell 66,00 132,00 132,00 nein Ellwangen 90,00 180,00 180,00 nein Fichtenau 72,00 144,00 144,00 nein Fichtenberg 84,00 168,00 168,00 ja Frankenhardt 108,00 216,00 216,00 nein Gaildorf 96,00 192,00 192,00 nein Gerabronn 84,00 168,00 168,00 nein Hüttlingen 84,00 168,00 168,00 ja Ilshofen 84,00 168,00 168,00 nein Jagstzell 66,00 132,00 132,00 nein Kirchberg/Jagst 96,00 192,00 192,00 ja Kreßberg 102,00 204,00 204,00 ja Langenburg 90,00 180,00 180,00 nein Mainhardt 110,00 220,00 220,00 ja Michelbach/Bilz 84,00 168,00 168,00 ja Michelfeld 90,00 180,00 180,00 nein Neuler 84,00 168,00 168,00 nein Oberrot 84,00 168,00 168,00 ja Obersontheim 75,00 150,00 150,00 nein Rosengarten 81,00 162,00 162,00 ja Rot am See 72,00 144,00 144,00 ja Satteldorf 72,00 144,00 144,00 ja Schrozberg 60,00 120,00 120,00 nein Stimpfach 72,00 144,00 144,00 ja Stödlen 66,00 132,00 132,00 nein Sulzbach-Laufen 72,00 144,00 144,00 nein Tannhausen 84,00 168,00 168,00 nein Untermünkheim 78,00 156,00 156,00 ja Vellberg 80,00 160,00 160,00 ja Wallhausen 72,00 144,00 144,00 ja Wolpertshausen 96,00 192,00 192,00 nein Durchschnittlich 82,23 164,29 164,29 17x Ja 18x Nein
Anlage 2 Produktinformation belloo