Das emanzipatorische bedingungslose Grundeinkommen

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Transkript:

Das emanzipatorische bedingungslose Grundeinkommen der in und bei der Partei DIE LINKE. als Negative Einkommensteuer (NES) Von Stefan Wolf Sprecher DIE LINKE.

Gliederung Wie soll das BGE ausgestaltet werden? Das BGE als Teil eines emanzipatorischen Ansatzes Höhe des BGE und verfügbares Gesamteinkommen Umbau der sozialen Sicherungssysteme Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur und Dienstleistungen Finanzierung, Steuern und Abgaben Auswirkungen des Konzepts auf Sozialausgaben und Staatsquote Wer profitiert vom Grundeinkommen?

Wie soll das BGE ausgestaltet werden? Existenz und Teilhabe sichernde Höhe individueller Anspruch (keine Bedarfsgemeinschaften) ohne sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung ohne Zwang zur Arbeit oder Gegenleistung für alle Menschen mit Erstwohnsitz in Deutschland

Begriffsklärung: Was verbirgt sich hinter der Idee eines emanzipatorischen bedingungslosen Grundeinkommens? Ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), das in Verbindung mit weiteren gesellschaftsverändernden Ansätzen gedacht wird und eingeführt werden soll.

Das bedingungslose Grundeinkommen als Teil eines emanzipatorischen Ansatzes (1/3): BGE in Verbindung mit gesetzlichem Mindestlohn und radikaler Arbeitszeitverkürzung massive Umverteilung von oben nach unten mittels BGE und Besteuerung von Kapital, Vermögen und hohen Einkommen Ausbau und Demokratisierung der sozialen Sicherungssysteme

Das bedingungslose Grundeinkommen als Teil eines emanzipatorischen Ansatzes (2/3): Ausbau und Demokratisierung öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen Umverteilung gesellschaftlich notwendiger Arbeit zwischen den Geschlechtern, Geschlechtergerechtigkeit gesellschaftliche Entwicklung, die in hohem Maße auf ökologische Nachhaltigkeit setzt

Das bedingungslose Grundeinkommen als Teil eines emanzipatorischen Ansatzes (3/3): Schaffung einer solidarischen, partizipativen und kooperativen Gesellschaft, die gleichzeitig auf der Freiheit des Einzelnen basiert grundlegende Eigentumsverteilung inklusive der Übertragung der realen Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel an alle Beschäftigten und BürgerInnen BGE als globales soziales Recht für alle Menschen

Wie hoch wäre ein BGE derzeit in Deutschland? Alle Menschen ab 16 Jahren erhalten ein Grundeinkommen in Höhe von derzeit 1.080 Euro pro Monat (Stand 2011: 70,2 Millionen Menschen). Bis zum 16. Geburtstag wird ein Kindergrundeinkommen in Höhe von 50% des Erwachsenensatzes ausbezahlt: 540 Euro pro Monat (Stand 2011: 11,6 Millionen Kinder). Diese Zahlen ergeben sich aus der Umverteilung von 50 % des Volkseinkommens.

Wie soll das BGE als Negative Einkommensteuer (NES) ausgestaltet sein? (1/2) Das BGE ist mit allen weiteren Einkommen kumulierbar. Auf alle Bruttoprimäreinkommen zusätzlich zum BGE wird eine Grundeinkommensabgabe in Höhe von 33,5% erhoben. Diese Grundeinkommensabgabe wird mit dem BGE direkt verrechnet und nur der Differenzbetrag als BGE ausgezahlt.

Wie soll das BGE als Negative Einkommensteuer (NES) ausgestaltet sein? (2/2) Durch die Verrechnung der Grundeinkommensabgabe mit dem BGE reduziert sich das ausgezahlte BGE mit steigendem Einkommen linear. Ab 3.224 Euro Monatseinkommen ist die zu bezahlende Grundeinkommensabgabe höher als das BGE und es wird kein BGE mehr ausgezahlt.

BGE plus weitere Einkommen bzw. staatliche Transferleistungen ergeben das verfügbare Gesamteinkommen: Alle weiteren Einkommen sind steuer-, abgabeund sozialversicherungspflichtig (außer das BGE, staatliche/kommunale Sozialtransferzahlungen und Sozialversicherungsleistungen). Bei hohen Mietkosten ist zusätzlich ein Wohngeld vorgesehen. Mehrbedarfe und gesonderte gesetzliche Regelungen für bestimmte Lebenslagen und Personengruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke, Schwangere).

Einige steuerfinanzierte Leistungen werden mit BGE überflüssig: Das BGE ersetzt das Kindergeld inkl. Kinderfreibeträge, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und das BAföG. Ehegattensplitting wird abgeschafft. = Summe dieser wegfallenden Leistungen: ca. 122 Milliarden Euro pro Jahr. Diese wird zur Finanzierung des BGE verwendet.

Umbau der sozialen Sicherungssysteme Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: solidarische BürgerInnenversicherung Beitragssatz insgesamt 14% Gesetzliche Rentenversicherung: umlagefinanzierte Zusatzversicherung zum BGE Beitragssatz insgesamt 7% Gesetzliche Erwerbslosenversicherung: Zusatzversicherung zum BGE Beitragssatz insgesamt 2% Beiträge auf alle Bruttoprimäreinkommen, ohne Beitragsbemessungsgrenze, paritätisch finanziert, Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber.

Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur und Dienstleistungen Quantitativer Ausbau: Erhalt und Entwicklung Qualitativer Ausbau: Barrierefreiheit physisch Barrierefreiheit finanziell (gebührenfrei) Demokratisierung: demokratische Entscheidung über Umfang und Ausgestaltung Bei schrittweiser Umstellung auf Gebührenfreiheit für Bildung, öffentlichen Personenverkehr, Zugang zu Wissen,Information, Internet usw. kann die Höhe des Grundeinkommens um entsprechende Beträge minimiert werden.

Finanzierung des BGE Finanzierungsbedarf abzüglich der genannten wegfallenden Leistungen: ca. 447-467 Milliarden Euro pro Jahr Finanzierung über zweckgebundene Abgaben auf der folgenden Folie:

Finanzierung des BGE über zweckgebundene Abgaben Abgaben BGE-Abgabe in Höhe von 33,5 % auf alle Bruttoprimäreinkommen (gerechnet auf Einkommen ab 3.224 Euro pro Monat/Person) Sachkapitalabgabe auf Immobilien und anderes Sachkapital (1,5 % des Verkehrswertes, bei Immobilien 75.000 Euro Freibetrag pro Kopf) Primärenergieabgabe in Höhe von 2,5 Cent/kWh Luxusumsatzabgabe auf definierte Luxusgüter Ertrag pro Jahr ca. 190-200 Mrd. Euro ca. 125 Mrd. Euro ca. 95 Mrd. Euro ca. 60 Mrd. Euro = ca. 470-480 Mrd. Euro Finanzierungsbedarf von ca. 447-467 Mrd. Euro gedeckt! Der Überschuss fließt in einen Rücklagefonds.

Steuern/Abgaben/SV-Beiträge auf Einkünfte BGE, staatliche/kommunale Sozialtransferzahlungen und Sozialversicherungsleistungen sind steuer- und abgabefrei 33,5% BGE-Abgabe auf alle Bruttoprimäreinkommen Einkommensteuer mit 3 Stufen (progressive Wirkung) 0-2.160 Euro pro Person/Monat = pauschal 5% 2.161-5.400 Euro pro Person/Monat = pauschal 15% ab 5.401 Euro pro Person/Monat = pauschal 25% Sozialversicherungsbeiträge AN-Anteil: 3,5% Rentenversicherung, 7% Kranken- und Pflegeversicherung, 1% Erwerbslosenversicherung Gesamtbelastung für Einkommensanteil über 5.401 Euro brutto pro Person/Monat: 70 %. Zum Vergleich: In Frankreich betragen Spitzensteuersatz und AN-Beiträge über 70 %!

Progression Steuern/Abgaben auf Einkommen Tatsächliche Steuerbelastung mit BGE und heutige Steuerbelastung bei Alleinstehenden im Vergleich (Stand 2013)

Auswirkungen des Konzepts auf die Sozialausgaben (1/2) Einsparungen: Gesetzliche Rentenversicherung: ca. 187 Mrd. Euro Steuerfinanzierte Leistungen: ca. 122 Mrd. Euro Staatliche Sozialausgaben mit BGE: Stand 2011: ca. 1.083-1.108 Mrd. Euro

BGE Auswirkungen des Konzepts auf die Sozialausgaben (2/2) Sozialausgaben im Detail Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Erwerbslosenversicherung Arbeitsmarktfonds SV-Beiträge für Selbständige Unfallversicherung Elterngeld Zusätzliche Ausgaben für Infrastruktur/Dienstleistungen/Bildung Restliche Sozialleistungen (Bund/Länder/Kommunen) Kosten pro Jahr 569-589 Mrd. Euro 232 Mrd. Euro 116 Mrd. Euro 25 Mrd. Euro 20 Mrd. Euro 20-25 Mrd. Euro 11 Mrd. Euro 5 Mrd. Euro 30 Mrd. Euro ca. 55 Mrd. Euro

Auswirkungen des Konzepts auf die Staatsquote Durch das BGE steigen die staatlichen Ausgaben an: Die Sozialleistungsquote würde von 31 % auf ca. 42-43% des BIP ansteigen. Die Staatsquote würde von 45% auf ca. 56% des BIP ansteigen. Diese Staatsquote liegt in etwa auf dem Niveau Skandinaviens und wird von einigen EU-Staaten wie z. B. Dänemark (58%) oder Frankreich (57%) übertroffen.

Wer profitiert vom Grundeinkommen? (1/3) Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung!

Wer profitiert vom Grundeinkommen? (2/3) abhängig Beschäftigte und Erwerbslose, da sie weniger erpressbar sind und sich ihre Erwerbsarbeit ohne wirtschaftlichen Druck selbst wählen können. Selbständige, da sie ein monatliches Mindesteinkommen haben, das ihnen mehr Sicherheit gibt. UnternehmerInnen und selbstverwaltete Betriebe, die Interesse an motivierten MitarbeiterInnen und daraus resultierenden Effizienzgewinnen haben.

Wer profitiert vom Grundeinkommen? (3/3) Alleinerziehende, da sie finanziell abgesichert sind und die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung verbessert wird. Familien, da Kinder kein Armutsrisiko mehr darstellen. Rentenbeziehende, da sie eine sichere und hohe Rente haben.

Wer hat mit BGE mehr netto? (1/2) Auch finanziell profitiert die Mehrheit der Bevölkerung, insbesondere: Erwerbstätige mit kleinen und mittleren Einkommen Erwerbslose Familien mit Kindern Alleinerziehende RentnerInnen

Wer hat mit BGE mehr netto? (2/2) Je weniger Bruttoeinkommen man heute hat, desto mehr gewinnt man z. B. Alleinstehende bis zu einer Grenze von 7.000 Euro. Ab 7.000 Euro wird man mit steigendem Einkommen zunehmend zur Kasse gebeten. = Umverteilung von oben nach unten

Umverteilung von oben nach unten Tatsächliche Abzüge vom Bruttoeinkommen mit BGE und heutige Abzüge vom Bruttoeinkommen (Stand 2013) bei Alleinstehenden im Vergleich

Wer hat mit BGE monatlich mehr netto, wer hat weniger? Dazu im Folgenden einige Rechenbeispiele.

Verfügbares Nettoeinkommen mit BGE Beispiel 1: Alleinerziehende Frau, ein Kind, Bruttomonatseinkommen 1.500 Euro Mit BGE (neu) Ohne BGE (alt) Bruttoeinkommen 1.500 Euro 1.500 Euro Einkommensteuer - 75 Euro - 73 Euro Grundeinkommensabgabe - 502,50 Euro 0 Beitrag KV/PV - 105 Euro - 138 Euro Beitrag RV - 52,50 Euro - 142 Euro Beitrag ELV - 15 Euro - 23 Euro Nettoeinkommen = 750 Euro (inkl. KG) = 1.308 Euro Netto mit BGE = 2.370 Euro Netto gegenüber heute: + 1.062 Euro

Verfügbares Nettoeinkommen mit BGE Beispiel 2: Single, ohne Kinder, Bruttomonatseinkommen 3.000 Euro Mit BGE (neu) Ohne BGE (alt) Bruttoeinkommen 3.000 Euro 3.000 Euro Einkommensteuer - 234 Euro - 490 Euro Grundeinkommensabgabe - 1.005 Euro 0 Beitrag KV/PV - 210 Euro - 284 Euro Beitrag RV - 105 Euro - 284 Euro Beitrag ELV - 30 Euro - 45 Euro Nettoeinkommen = 1.416 Euro = 1.897 Euro Netto mit BGE = 2.496 Euro Netto gegenüber heute: + 599 Euro

Verfügbares Nettoeinkommen mit BGE Beispiel 3: Single, ohne Kinder, Bruttomonatseinkommen 20.000 Euro Mit BGE (neu) Ohne BGE (alt) Bruttoeinkommen 20.000 Euro 20.000 Euro Einkommensteuer - 4.244 Euro - 7.817 Euro Grundeinkommensabgabe - 6.700 Euro 0 Beitrag KV/PV - 1.400 Euro - 373 Euro Beitrag RV - 700 Euro - 548 Euro Beitrag ELV - 200 Euro - 87 Euro Nettoeinkommen = 6.756 Euro = 11.175 Euro Netto mit BGE = 7.836 Euro Netto gegenüber heute: - 3.339 Euro

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen zum Konzept der in und bei der Partei DIE LINKE. finden sich auf unserer Homepage: www.die-linke-grundeinkommen.de IMPRESSUM Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE. Kleine Alexanderstr. 28, 10178 Berlin Stand: Mai 2014 Bildnachweis Hintergrundgrafik: complize / photocase.de