Integration im Landkreis Harz Anlagen zum Integrationskonzept im Landkreis Harz des Netzwerkes Integration und Migration Herausgeber: Koordinierungsstelle für Migration des Landkreises Harz
Anlagen Arbeitsstand 14.09.2016-2 -
Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland Anlage 2 Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Sachsen- Anhalt Anlage 3 Auszug aus dem Aufnahmegesetz Anlage 4 Ausgewählte Schwerpunktkindergärten Arbeitsstand 14.09.2016-3 -
Anlage 1 Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland Zensus 9. Mai 2011 Personen nach Migrationshintergrund für Deutschland, Sachsen-Anhalt (Bundesland) und Harz (Landkreis) Hochrechnung aus der Haushaltsstichprobe Migrationshintergrund Deutschland Sachsen-Anhalt (Bundesland) Harz (Landkreis) Insgesamt 79.652.360 2.267.600 223.870 Personen ohne 64.354.900 2.182.440 217.730 Migrationshintergrund Personen mit Migrationshintergrund 15.297.460 85.170 6.140 Für die Bevölkerung in bestimmten Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften (sog. sensible Sonderbereiche") liegen keine Informationen zu sozioökonomischen Strukturmerkmalen (beispielsweise Schul- und Berufsbildung) oder zum Migrationshintergrund vor. Aus diesem Grund können die Summen der Merkmalsausprägungen von der Gesamteinwohnerzahl der ausgewählten regionalen Einheit abweichen. Die Berechnung der Ergebnisse zum Erwerbsstatus, zur Stellung im Beruf und zum Wirtschaftszweig erfolgte durch kombinierte Erwerbsregisterauszählung und Hochrechnung der Daten aus der Haushaltsstichprobe. Daher weichen diese von den ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe hochgerechneten Ergebnissen ab. Im Ausland tätige Angehörige der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen Dienstes sowie ihre dort ansässigen Familien werden für dieses Ergebnis nicht berücksichtigt. Die dargestellten Summenwerte werden stets auf Basis der ungerundeten Ausgangswerte ermittelt, weshalb diese von der Summe der ausgewiesenen Einzelwerte abweichen können. Die relativen Ergebnisse beziehen sich auf die jeweilige Teilgesamtheit des betrachteten Merkmals der jeweiligen regionalen Einheit. Die relativen Werte wurden durch Division von Ergebnissen nach Durchführung der Geheimhaltung errechnet. Bei der Differenzierung nach "Migrationshintergrund" sind unter "Personen mit Migrationshintergrund" auch Staatenlose, Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder mit fehlenden Informationen zur Staatsangehörigkeit aufgeführt. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2014 Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Arbeitsstand 14.09.2016-4 -
Arbeitsstand 14.09.2016-5 -
Anteil der Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund für Deutschland Wertetabelle Regionalschlüssel Regionaleinheit In Prozent 00 Deutschland 19,2 01 Schleswig-Holstein 12,0 02 Hamburg 28,3 03 Niedersachsen 16,7 04 Bremen 26,5 05 Nordrhein-Westfalen 24,5 06 Hessen 25,5 07 Rheinland-Pfalz 19,1 08 Baden-Württemberg 25,7 09 Bayern 19,1 10 Saarland 16,3 11 Berlin 24,1 12 Brandenburg 4,6 13 Mecklenburg-Vorpommern 3,8 14 Sachsen 4,4 15 Sachsen-Anhalt 3,8 16 Thüringen 3,5 Arbeitsstand 14.09.2016-6 -
Anlage 2 Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Sachsen- Anhalt Arbeitsstand 14.09.2016-7 -
Anteil der Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund für Sachsen-Anhalt Wertetabelle Regionalschlüssel Regionaleinheit In Prozent 15 Sachsen-Anhalt 3,8 150010000000 Dessau-Roßlau, Stadt 4,5 150020000000 Halle (Saale), Stadt 6,9 150030000000 Magdeburg, Landeshauptstadt 7,2 15081 Altmarkkreis Salzwedel 3,6 15082 Anhalt-Bitterfeld 3,5 15083 Börde 2,8 15084 Burgenlandkreis 3,0 15085 Harz 2,7 15086 Jerichower Land 2,4 15087 Mansfeld-Südharz 2,4 15088 Saalekreis 2,9 15089 Salzlandkreis 3,0 15090 Stendal 2,4 15091 Wittenberg 2,4 Arbeitsstand 14.09.2016-8 -
Anlage 3 Im dem Aufnahmegesetz, verkündet als Artikel 1 des Aufnahmegesetzes und Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom 21. Januar 1998 (GVBl. LSA S. 10) wird geregelt: Auszug aus dem Aufnahmegesetz Zum 16.03.2016 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Überschrift sowie 1 und 2 geändert und 3 und 4 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 656) 1 Aufgabe (1) Die Aufnahme von 1. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie ihren Angehörigen im Sinne von 7 Abs. 2 und 8 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes, 2. Asylberechtigten, 2a. Ausländerinnen und Ausländern, denen nach 22 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 13 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1727, 1734), eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, 3. Ausländerinnen und Ausländern, denen nach 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, 4. Ausländerinnen und Ausländern, bei denen die Voraussetzungen nach 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt sind, 5. Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, 6. ehemaligen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die auf Grund rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit nicht abgeschoben werden können, sowie unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern nach 15 a des Aufenthaltsgesetzes, 7. Ausländerinnen und Ausländern zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz gemäß 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, 8. Ausländerinnen und Ausländern aufgrund einer Anordnung des für Ausländer-, Asyl- und Vertriebenenwesen zuständigen Ministeriums gemäß 23 Abs. 1 und 60 a des Aufenthaltsgesetzes obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige ledige Kinder und Jugendliche, die selbst die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht erfüllen, gilt entsprechendes. Arbeitsstand 14.09.2016-9 -
Anlage 4 Ausgewählte Schwerpunktkindergärten Bundesprogramm Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration - Gesamtübersicht - Geförderte Vorhaben in Sachsen-Anhalt (102 halbe Stellen in 94 Vorhaben) Stand: 25.08.2015 Förderwelle Typ Träger der Einrichtung Name der Einrichtung PLZ Ort Bundesland Lebenshilfe Harzkreis Quedlinburg ggmbh Integrative Kindertagesstätte Sonnenkäfer 03946 Quedlinburg Sachsen-Anhalt Verbandsgemeinde Vorharz Kindertageseinrichtung "Geelbeinchen" 06484 Ditfurt Sachsen-Anhalt AWO Kinder- und Jugendhilfe ggmbh Kindertagesstätte "Kinderland Bummi" 06484 Quedlinburg Sachsen-Anhalt AHA e. V. Schulkinderhaus Neinstedt 06502 Thale OT Neinstedt Sachsen-Anhalt AWO Soziale Dienste Halberstadt ggmbh AWO Kindertagesstätte "Pfiffikus" 38820 Halberstadt Sachsen-Anhalt ASB ggmbh Integrative Kindertagesstätte "Bambi" 38820 Halberstadt Sachsen-Anhalt
Kitaverbund Stadt Halberstadt, Abtl. Bildung, Jugend und Sport Kindertagesstätte Sonnenschein (im Verbund mit Kita "Regenbogen") 38820 Halberstadt Sachsen-Anhalt Diakonissen-Mutterhaus Cecilienstift Marie-Hauptmann-Stiftung 38820 Halberstadt Sachsen-Anhalt Verbandsgemeinde Vorharz Kindertageseinrichtung "Bodespatzen" 38828 Wegeleben Sachsen-Anhalt Kitaverbund Stadt Wernigerode GVS Blankenburg (Harz) e.v. Integrative Kita "Löwenzahn" (im Verbund mit Kita "Harzblick") 38855 Wernigerode Sachsen-Anhalt Integrative Bewegungskindertagesstätte "Am Regenstein" 38889 Blankenburg Sachsen-Anhalt Diakonisches Werk im Kirchernkreis Halberstadt e.v. Kindertagesstätte " Wirbelwind " 39397 Schwanebeck Sachsen-Anhalt Kitaverbund Diakonissen-Mutterhaus Cecilienstift Integrative Kita "Rappelkiste" (im Verbund mit Kita "Gröperstraße") 38820 Halberstadt Sachsen-Anhalt Arbeitsstand 14.09.2016-11 -