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Transkript:

Berufskraftfahrerqualifikation Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr IHK-Merkblatt Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Dipl.-Ing. Ulf Dreßler Tel.: 0385 5103 208 I Fax: 0385 5103 9208 dressler@schwerin.ihk.de www.ihkzuschwerin.de

Eine wichtige Aufgabe der Industrie- und Handelskammern ist die umfassende Beratung der Unternehmen und Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u.a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet darüber hinaus angehenden und bestehenden Unternehmen vertiefende Beratungsgespräche an. Außerdem halten wir ein umfangreiches Informations- und Seminarangebot vor. Das Spektrum reicht dabei von Gründerseminaren bis hin zu fachspezifischen Veranstaltungen. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet diese Leistungen allen Unternehmen und Existenzgründern an. Kompetente Ansprechpartner stehen jedem Interessenten gern für eingehende Beratungen zur Verfügung. Impressum: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Postfach 111041, 19010 Schwerin Tel.: 0385 5103 0 I Fax: 0385 5103 999 info@schwerin.ihk.de www.ihkzuschwerin.de IHK zu Schwerin 2017 Dieses Merkblatt wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernimmt die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler. Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es dient dem Überblick und ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin unzulässig und strafbar. IHK zu Schwerin, 2017 2

Prüfung Straßenpersonenverkehr nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKRFQG) 1. Mindestalter Die Prüfung Grundqualifikation und die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das gewerbliche Führen von Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis) Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation D/DE 18 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 2. Grundqualifikation, Quereinsteiger und Umsteiger 2.1 Grundqualifikation (Regelprüfung) Die uneingeschränkte Prüfung Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Güterkraftverkehr besitzen. 2.2 Quereinsteiger Die Prüfung Grundqualifikation Quereinsteiger bzw. beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus) nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. 2.3 Umsteiger Die Prüfung Grundqualifikation Umsteiger bzw. beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraftverkehr besitzen. IHK zu Schwerin, 2017 3

3. Prüfungsumfang Prüfungsteile Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung theoretische Prüfung Quereinsteiger Fahrprüfung Bewältigung kritischer Situationen Insgesamt 240 Min. 90 Min. 120 Min. 30 Min. max. 60 Min. 210 Min. theoretische Prüfung Umsteiger Fahrprüfung Bewältigung kritischer Situationen Insgesamt 170 Min. 60 Min. 120 Min. 30 Min. max. 60 Min. 210 Min. theoretische Prüfung Fahrprüfung Bewältigung kritischer Situationen Insgesamt 110 Min. 45 Min. 60 Min. 30 Min. max. 30 Min. 120 Min. IHK zu Schwerin, 2017 4

4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart: 4.1 Beschleunigte Grundqualifikation 4.1.1 Regelprüfung Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für beschleunigte Grundqualifikation Omnibus (140 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse) 4.1.2 Umsteiger Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr oder ein Führerschein einer Klasse C vorzulegen. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Umsteiger (35 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse) Wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben wurde, der gültige Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE bzw. wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 4.1.3 Quereinsteiger Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV). Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Quereinsteiger (96 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse) Original des Fachkundenachweises Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus) 4.2 Grundqualifikation 4.2.1 Regelprüfung Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Grundqualifikation ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse. Gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll 4.2.2 Umsteiger Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Grundqualifikation Umsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse und der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Gültiger Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE und der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C1, CD1E,C D oder CE nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) IHK zu Schwerin, 2017 5

4.2.3 Quereinsteiger Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Grundqualifikation Quereinsteiger ist die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV). Gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll Original des Fachkundenachweises Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus) Die Grundqualifikation wird grundsätzlich auf einem vom Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Zur Vorbereitung der Prüfung benötigen wir die technischen Angaben des Prüfungsfahrzeugs. Bitte übermitteln Sie uns diese auf dem beigefügten Formblatt. Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir Sie für die einplanen! 5. Übersicht über die Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Aktuell gelten folgende Gebührensätze: 5.1. Grundqualifikation Grundqualifikation (theoretische und praktische Prüfung Theoretische Prüfung 190,00 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 170,00 Theoretische Prüfung Umsteiger 140,00 Praktische Prüfung 1.100,00 Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.100,00 Praktische Prüfung Umsteiger 850,00 5.2. Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung 110,00 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 100,00 Theoretische Prüfung Umsteiger 100,00 Über die Prüfungsgebühr erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin oder das von ihm/ihr benannte Unternehmen nach der Prüfung einen Gebührenbescheid. Die Gebühren werden sofort fällig und sind unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) zu entrichten. 6. Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung Ein Rücktritt von der theoretischen oder praktischen Prüfung ist nur aus einem wichtigen Grund zulässig. Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der theoretischen oder der praktischen Prüfung zurück, gilt die jeweilige Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfungsbewerber/eine Prüfungsbewerberin zu einer Prüfung nicht erscheint. Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf der theoretischen Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf der praktischen Prüfung aus einem wichtigen Grund zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Teile der Prüfung als abgelegt anerkannt werden. Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf einer Prüfung ohne wichtigen Grund zurück, so gilt diese Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet die IHK. Macht der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn eines Prüfungsteils abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten IHK zu Schwerin, 2017 6

Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er/sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden 7. Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses. Bewertung der Grundqualifikation Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistungen sind die in der theoretischen und der praktischen Prüfung erzielten Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß nachfolgender Aufstellung erreicht wurden: Grundqualifikation Gesamtpunktzahl 162 Grundqualifikation Quereinsteiger Gesamtpunktzahl 114 Grundqualifikation Umsteiger Gesamtpunktzahl 72 Die Teile der praktischen Prüfung werden jeweils getrennt voneinander bewertet. Die ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß der nachfolgenden Aufstellung erreicht wurden und der in jedem Teil der Prüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 20 % der jeweils möglichen Punktzahl liegt. In den praktischen Prüfungen Güterkraftverkehr und Personenverkehr sind insgesamt höchstens folgende Punkte erreichbar: a) Grundqualifikation und Grundqualifikation Quereinsteiger jeweils: Gesamtpunktzahl 120 davon Fahrprüfung 60 Punkte davon praktischer Prüfungsteil 30 Punkte davon Bewältigung kritischer Fahrsituationen 30 Punkte b) Grundqualifikation Umsteiger: Gesamtpunktzahl 80 davon Fahrprüfung 30 Punkte davon praktischer Prüfungsteil 30 Punkte davon Bewältigung kritischer Fahrsituationen 20 Punkte Der Prüfer/die Prüferin hat nach Beendigung des jeweiligen praktischen Prüfungsteils dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin die Bewertung und deren wesentliche Gründe mitzuteilen. Der Prüfer/die Prüferin hat ein Prüfungsprotokoll anzufertigen und der IHK auszuhändigen. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die bestanden wurden. Bewertung der beschleunigten Grundqualifikation Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß nachfolgender Aufstellung erreicht wurden. beschleunigte Grundqualifikation Gesamtpunktzahl 60 beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger Gesamtpunktzahl 40 beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Gesamtpunktzahl 30 Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt durch die IHK. Aufgrund der erbrachten Prüfungsleistungen stellt die IHK das Prüfungsergebnis fest und erklärt die Prüfung für bestanden oder nicht bestanden. IHK zu Schwerin, 2017 7

8. Anmeldung zur Prüfung Für die Prüfung melden Sie sich bitte schriftlich an. Ein Anmeldeformular liegt bei. Die IHK zu Schwerin ist zuständig für Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen, die eine Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation eine Prüfung der Grundqualifikation ablegen und ihren ordentlichen Wohnsitz in der Landeshauptstadt Schwerin oder in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust, Parchim bzw. in der Hansestadt Wismar haben. Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Die Einladung zur Prüfung erfolgt zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK. IHK zu Schwerin, 2017 8

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Postfach 111041 19010 Schwerin Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr / Personenverkehr Ich melde mich hiermit verbindlich an für die * Angaben zum Teilnehmer: Name: Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ: Geburtsdatum: Geburtsland: Ort: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Telefon: Ich melde mich zu folgender Prüfung verbindlich an. Ab Oktober 2016 Tablet-Prüfung. Sollte der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht sein, werden wir Sie darüber informieren und Ihnen den nächstmöglichen Prüfungstermin benennen. Prüfung Güterkraftverkehr Prüfung Personenverkehr beschleunigte Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Gewünschter Prüfungstermin: (Anmeldeschluss 3 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin) Erstprüfung: Wiederholungsprüfung: Nur im Falle einer Wiederholungsprüfung anzugeben: Prüfungstermin(e) der vorherigen Prüfung(en): prüfende IHK: Die Prüfungsgebühr gemäß des zurzeit gültigen Gebührentarifs der IHK zu Schwerin wird von mir überwiesen von (Übernahmeerklärung ausfüllen!) übernommen. Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Die Hinweise zur Prüfungsgebühr, zum Rücktritt und zum Datenschutz sind mir bekannt. Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers IHK zu Schwerin, 2017 9

Erklärung zur Übernahme der Prüfungsgebühr (nur auszufüllen, wenn die Gebühr nicht vom Teilnehmer selbst, sondern von einer anderen Stelle wie.b. dem Arbeitgeber oder einer Bildungseinrichtung übernommen wird.) Bitte senden Sie den Gebührenbescheid an nachfolgende Adresse: (Hinweis: Bei einer unvollständig ausgefüllten Kostenübernahmeerklärung geht der Gebührenbescheid immer an die Privatanschrift des Teilnehmers.) Institut/Schule/Firma: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Fax: E-Mail: Ort, Datum Stempel, Unterschrift Hinweise zur Prüfungsgebühr und zum Prüfungsrücktritt Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde. Gebührenbescheid und Einladung gehen mit gesonderter Post zu. Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bei einem Rücktritt nach Erhalt der Einladung, aber vor dem Prüfungstag, werden 50% der Gebühr berechnet. Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK. Falls eine Sachkundeprüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Hinweise zum Datenschutz Zum Zwecke der Prüfungsabwicklung dürfen die personenbezogenen Daten der Teilnehmer bei der IHK, unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen, verarbeitet und gespeichert werden. Die Speicherung der Daten dient auch dazu, Zweitschriften für verloren gegangene Zeugnisse auszustellen. Rechtsgrundlagen, jeweils in der geltenden Fassung Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraftoder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) Prüfungsordnung über die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK zu Schwerin IHK zu Schwerin, 2017 10