7.1 Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen

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Transkript:

Lichttechnische Anforderungen an die Not- Sicherheitsbeleuchtung den Fläche muss sich von der Leuchtdichte der umgebenden Flächen deutlich unterscheiden, ohne zu blenden. Für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage, die nach DIN EN 1838 ausgeführt wird, werden zwei verschiedene lichttechnische Anforderungen gestellt. Es muss sichergestellt werden, dass Flucht- und Rettungswege und alle sicherheitsrelevanten Bereiche im Fall eines Netzausfalls ausreichend beleuchtet und gekennzeichnet sind. Zur Ausleuchtung der Rettungswege werden Sicherheitsleuchten eingesetzt. Zur Kennzeichnung der Rettungswege und Notausgänge werden Rettungszeichenleuchten bzw. beleuchtete Rettungszeichen verwendet. Diese Leuchten müssen in ihrem mechanischen und elektrotechnischen Aufbau DIN EN 60598-1 und DIN EN 60598-2-22 entsprechen siehe Kapitel 9. 7.1 Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen Der Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sowie Notausgängen ist mit Rettungszeichen zu kennzeichnen. Von jedem Standort eines möglichen Betrachters muss mindestens ein Rettungszeichen erkennbar sein. Rettungszeichen als wesentlicher Bestandteil einer Sicherheitsbeleuchtung müssen beleuchtet oder hinterleuchtet als Rettungszeichenleuchte ausgeführt sein. 7.1.1 Rettungszeichen Sicherheitszeichen sind grundlegend beschrieben durch eine Sicherheitsfarbe und ein Bildzeichen entsprechend Festlegungen aus ISO 3864, DIN 4844, ISO 7010 und ASR A1.3. Sicherheitszeichen ist ein Zeichen, das durch Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie graphischem Symbol eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage ermöglicht. [ASR A1.3 und DIN 4844-1] Rettungszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das den Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet. [ASR A1.3 und DIN 4844-1] Das in Bild 7.2 dargestellte Rettungszeichen ist nach ASR A1.3 für die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und Notausgänge in Deutschland anzuwenden.

Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung entsprechend der Arbeitsstättenverordnung. Die ArbStättV setzt Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz in nationales Recht um. Das Rettungszeichen aus ASR A1.3 stammt ursprünglich aus ISO 7010 (Bild 7.3) und ist seit 2001 durch DIN 4844-2 in Deutschland eingeführt. In der Form differiert es leicht zu der Ausführung aus ISO 7010 (Bild 7.4). Der Richtungspfeil der ISO ist etwas kürzer und breiter, die flüchtende Person hat abgerundete Arme und Beine. Bild 7.2 Rettungswegkennzeichnung aus ASR A1.3 Bild 7.3 Rettungswegkennzeichnung aus ISO 7010 Bild 7.4 Rettungswegkennzeichnung aus BGV A8

Lichttechnische Anforderungen an die Not- Sicherheitsbeleuchtung ASR A 1.3 ist als die deutsche Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Richtlinie 92/58/EWG) in Deutschland anzusehen. Die bisher für Arbeitsplätze anzuwendende BGV A8 und das dort aufgeführte Rettungszeichen ist daher nicht mehr neu einzusetzen. Gibt es einen Bestandschutz für das alte Zeichen aus BGV A8? Als Empfehlung gilt, ein neues Gebäude oder einen separaten Gebäudetrakt, der neu erstellt oder saniert wird, ist mit dem neuen Rettungszeichen zu kennzeichnen. Eine Nachrüstung einzelner Zeichen in einem bestehenden Gebäude sollte mit dem Zeichen erfolgen, das bisher genutzt wurde die Verwendung beider Rettungszeichen in einem Gebäude ist zu vermeiden ggf. Klärung mit der aufsichtführenden Behörde. 7.1.2 Erkennungsweite Zur Ermittlung der notwendigen Größe eines Rettungszeichens kann auf eine Faustformel aus DIN 4844-1 und DIN EN 1838 zurückgegriffen werden, die den Zusammenhang zwischen Erkennungsweite und der Zeichenhöhe unter Zugrundelegung eines bestimmte Distanzfaktors wiedergibt (siehe Bild 7.5). Diese Formel ist aber nur dann gültig, wenn das Rettungszeichen als Rettungszeichenleuchte oder als beleuchtetes Schild die lichttechnischen Festlegungen zur Leuchtdichte, Gleichmäßigkeit und zum Kontraste aus DIN 4844-1 und DIN EN 1838 erfüllt (siehe Kapitel 7.1.3). h l Bild 7.5 Zusammenhang zwischen Erkennungsweite und Zeichenhöhe

Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen l = Z h l h Z Erkennungsweite Zeichenhöhe Distanzfaktor Nach DIN 4844-1 und DIN EN 1838 gilt für Rettungszeichenleuchten Z = 200 für beleuchtete Schilder Z = 100 Diese Festlegung führt dazu, dass bei vergleichbarer Sicherheit nur halb so viele Rettungszeichenleuchten eingesetzt werden müssen als bei beleuchteten Rettungszeichen. Falls die gleiche Anzahl an beleuchteten Rettungszeichen genutzt werden soll, müssen diese doppelt so groß sein siehe Beispiel in Tabelle 7.1. Aus wirtschaftlicher und gestalterischer Sicht ist daher der Einsatz von Rettungszeichenleuchten in jedem Fall zu präferieren. Wenn beleuchtete Rettungszeichen zur Kennzeichnung der Rettungswege als Teil der Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt werden, müssen diese Leuchten durch die Sicherheitsstromversorgung gespeist werden, wenn die Stromversorgung der Allgemeinbeleuchtung gestört ist. Tabelle 7.1 Vergleich der Größe von Rettungszeichenleuchte und beleuchtetem Schild Art Höhe des Zeichens h Disztanzfaktor Z Erkennungsweite l in cm in m Rettungszeichenleuchte 15 200 30 Beleuchtetes Schild 15 100 15 7.1.3 Lichttechnische Anforderungen an Rettungszeichen Um ein Gebäude schnell auf einem sicheren Weg verlassen zu können, d. h. auf einem Flucht- und Rettungsweg, sind diese Wege mit Rettungszeichen zu kennzeichnen. Damit man sich schnell orientieren kann, müssen diese Zeichen eine hohe Auffälligkeit besitzen. Helligkeit, Farbe, Größe und Form des graphischen Symbols sind die Eigenschaften einer Rettungszeichenleuchte oder eines beleuchteten Schildes, die hier betrachtet werden müssen. Die schnelle Identifikation und sichere Orientierung auf dem Rettungsweg erfolgt über den Helligkeits- und Farbkontrast des Schildes zur sonstigen Raumumgebung, erzeugt durch eine möglichst hohe Leuchtdichte des Schildes und die Sicherheitsfarbe grün,

Lichttechnische Anforderungen an die Not- Sicherheitsbeleuchtung ergänzt durch Größe des Schildes für die zu erzielende Erkennungsweite (siehe 7.1.2) und ein graphisches Symbol bestehend aus Richtungskennzeichnung Pfeil und flüchtender Person nach DIN/ASR (siehe Kapitel 7.1.1). 7.1.3.1 Rettungszeichen im Netzbetrieb Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen muss nicht nur bei Netzausfall, d. h. im Notbetrieb der Sicherheitsbeleuchtung ihre Funktion erfüllen. Weitaus häufiger kommt ihre Funktion zum Tragen, wenn der Netzstrom nicht gestört ist, also bei Unfällen, Bränden oder anderen Anlässen bei denen ein Gebäude schnell zu verlassen oder zu räumen ist. Das heißt, das Rettungszeichen muss trotz hoher Umgebungsleuchtdichte intakte Allgemeinbeleuchtung oder Tageslicht in einem Raum eine hohe Auffälligkeit haben. Die Anforderungen an Rettungszeichen aus DIN 4844-1 an Leuchtdichte, Kontrast und Gleichmäßigkeit sind anzuwenden (siehe Tabelle 7.2). Die weithin bekannte Angabe zur Leuchtdichte für Rettungszeichenleuchten von 200 cd/m 2 im Netzbetrieb bezieht sich auf die Gesamtleuchtdichte des Rettungszeichens (DIN 4844-1, Ausgabe 11/2002). Doch ob 200 cd/m 2 für die Gesamtleuchtdichte oder wie jetzt in der Norm festgeschrieben 500 cd/m 2 für die Kontrastfarbe Weiß des Rettungszeichens gefordert wird, ergibt für die Güte der Leuchte keinen Unterschied. Zusammen mit dem definierten Kontrast zwischen Grün und Weiß von 1:5 bis 1:15 ergibt sich über das Flächenverhältnis von Grün zu Weiß (~ 2,5:1) wieder ungefähr 200 cd/m 2 für die Gesamtleuchtdichte. 7.1.3.2 Rettungszeichen im Notbetrieb DIN EN 1838 legt für Rettungszeichen sehr viel geringere Werte fest verglichen mit den Anforderungen aus DIN 4844-1 (siehe Tabelle 7.2). Dies ist dadurch begründet, dass in dunkler Umgebung, d. h. die Allgemeinbeleuchtung ist ausgefallen und der Tageslichteinfluss ist gering, die Auffälligkeit des Rettungszeichens bei diesen niedrigen Werten ausreichend ist. In dem aktuellen Entwurf zu DIN EN 1838 (Ausgabe 2011) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Kennzeichnung von Rettungswegen auch im Netzbetrieb von Relevanz ist. In Deutschland ist diese Forderung bereits in DIN V VDE V 0108-100 umgesetzt.

Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen Tabelle 7.2 Anforderung aus DIN 4844-1 und DIN EN 1838 an hinterleuchtete und beleuchtete Rettungszeichen DIN 4844-1 DIN EN 1838 Einsatzgebiet helle/dunkle Umgebung dunkle Umgebung Netzstrom/Notstrom Netz-/Notstrom Notstrom Dauerbetrieb ja Sicherheitsfarbe Kontrastfarbe Gleichmäßigkeit der grünen L bzw. der weißen Farbe g = min L 0,2 g = min 0,1 L max L max Leuchtdichtekontrast zwischen L der grünen und der weißen k = grün =1:5 bis 1:15 Fläche L weiß mittlere Leuchtdichte der weißen Kontrastfarbe 500 cd/m 2 Leuchtdichte der grünen Sicherheitsfarbe 2 cd/m 2 Beleuchtungsstärke auf Beleuchtungsstärke auf dem beleuchteten Schild der Oberfläche des Zeichens > 50 lx, vorzugsweise > 80 lx grafisches Symbol grün weiß Leuchtdichtekontrast k ist das Verhältnis der Leuchtdichte L grün der grünen Sicherheitsfarbe zu L weiß der weißen Kontrastfarbe. Gleichmäßigkeit g ist das Verhältnis von kleinster zur größten Leuchtdichte L innerhalb einer Farbfläche. Kontrastfarbe ist weiß (entspricht in etwa RAL 9003). Sicherheitsfarbe ist die Farbe, der eine bestimmte sicherheitstechnische Bedeutung zugeordnet ist. Für Rettungszeichen ist es grün, wobei grün international die Bedeutung Gefahrlosigkeit zugeordnet ist. Die farbmetrisch definierten Grenzen sind in DIN 4844 festgelegt (nach DIN 4844-1 entspricht RAL 6032 dem erforderlichen grün). Dort heißt es, die Rettungswegkennzeichnung bei Vorhandensein der allgemeinen Stromversorgung muss die lichttechnischen Anforderungen der DIN 4844-1 erfüllen. Für beleuchtete Rettungszeichen gibt es in DIN EN 1838 keine Aussage. Es ist aber offensichtlich, dass diese Leuchten bei Stromausfall beleuchtet werden müssen. Das heißt, die Leuchten zur Beleuchtung der Rettungszeichen müssen auch durch die Notstromversorgung der Sicherheitsleuchten aktiviert und versorgt werden. 7.1.4 Anbringung der Rettungszeichen Notausgänge und Ausgänge entlang eines Flucht- und Rettungsweges sind zu kennzeichnen. Ist ein Notausgang nicht direkt zu sehen, müssen Rettungszeichen entlang des Weges angebracht werden, um das Erreichen des