KONZEPTION FÖRDERBEREICH

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Transkript:

KONZEPTION FÖRDERBEREICH Gesetzliche Grundlagen und Auftrag In der Fördergruppe an der Werkstatt für behinderte Menschen werden Menschen betreut und gefördert, die die Voraussetzung für eine Beschäftigung in der Werkstatt nicht erfüllen ( 136 (3) SGB IX). Die Fördergruppen sind an die Werkstatt angegliedert. Die Delme-Werkstätten entscheiden nach Empfehlung des Fachausschusses über die Aufnahme in den Förderbereich. Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn eine erhebliche Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorliegt oder - unter Berücksichtigung des Einzelfalles und der Möglichkeiten der Einrichtung - die medizinischen und pflegerischen Leistungen nicht dauerhaft gewährleistet werden können. Die Betreuungsleistungen des Förderbereichs sind Maßnahmen der sozialen Eingliederung und finden ihre wesentlichen gesetzlichen Grundlagen in den Grundlagen der Eingliederungshilfe verankert im SGB IX. Sie umfassen im Einzelfall die Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten die erforderlich und geeignet sind, dem Menschen mit Behinderung die für ihn erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und ihn so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.. An die Menschen mit Behinderungen im Förderbereich (im Folgenden Betreute genannt) wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Sie sind nicht sozialversichert. Fachliche Aspekte Grundlage unserer Arbeit ist eine vertrauensvolle Beziehung. In der Individualität des Menschen mit einer Behinderung sehen wir nicht vordergründig seine Beeinträchtigungen, sondern vielmehr seine Stand: 6.2014 1

eigenen Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen. Wir unterstützen und fördern seine Eigenständigkeit und versuchen Abhängigkeiten abzubauen. Wir ermöglichen neue Erfahrungen, um eine psychische Nachreifung und eine emotionale Ausdifferenzierung zuzulassen. Dabei geht es uns weniger um das Machen für den Betreuten, sondern um das Ermöglichen. Neue Erfahrungen und Entwicklungen, auch in kleinsten Schritten, heben das Selbstwertgefühl des Betreuten und geben ihm emotionale Sicherheit und Stabilität. Als Betreuer treten wir Menschen mit Behinderungen mit Wertschätzung, Empathie und Echtheit gegenüber. Um sich entfalten und entwickeln zu können brauchen Menschen mit Behinderungen ein Gegenüber, das nicht nur freundlich versorgt, pädagogisch geschickt leitet, teilnahmsvoll bestätigt und klar Stellung bezieht, sondern vor allem ein Gegenüber, das ihnen verlässlich den Rückhalt bietet, der ihren Bedürfnissen und Erlebnisweisen entspricht. Die Kunst des Betreuens besteht darin, elementare Bedürfnisse des Betreuten zu erkennen und zu erfüllen, kleinkindhaften Denkmustern entgegenzukommen, lebenspraktische Kompetenzen zu unterstützen und die Körperlichkeit und Lebensgeschichte eines Erwachsenen zu berücksichtigen. Mit einer solchen differenzierten Wahrnehmung der Persönlichkeit können wir der Wirklichkeit eines Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung gerecht werden. Dazu bedarf es einer verläßlichen professionellen Beziehung, in der die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Betreuten im Vordergrund stehen. Ziele Nach einer Eingewöhnungsphase in die jeweilige Gruppe und der Feststellung des Entwicklungsstandes beginnen wir mit einer ganzheitlichen Förderung, die sich an den Bedürfnissen des Einzelnen und an den sozialen und interagierenden Möglichkeiten der Gruppe orientiert. Stand: 6.2014 2

Allgemeine Ziele sind dabei der Aufbau und das Festigen einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Betreuten und den Betreuern. Weiterhin versuchen wir eine größtmögliche Selbstständigkeit des Betreuten zu erreichen, sein Wohlbefinden zu sichern und zu stärken und arbeitsrelevante Fähigkeiten anzubahnen, auszubauen bzw. zu erhalten. Durch das Planen und Umsetzen eines strukturierten Tagesablaufes und die Sicherstellung der erforderlichen individuellen pflegerischen, hygienischen und medizinischen Maßnahmen erfährt der Betreute Sicherheit und Verlässlichkeit. Speziellere Zielsetzungen der Förderung bestehen in der breiten Förderung lebenspraktischer und kultureller Fähigkeiten, in der Förderung, eigene Stimmungen und Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken sowie Befindlichkeiten anderer wahrzunehmen. Durch verschiedenste Bewegungsangebote sollen die psychomotorischen Fähigkeiten ausgebaut sowie die Grob- und Feinmotorik gestärkt werden. Wir fördern die kognitiven Fähigkeiten sich zeitlich und räumlich zu orientieren, wir streben an, das Sprachverständnis zu erweitern und die sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten zu differenzieren und zu verbessern. Grundlage der Förderung ist ein strukturiertes, zielgerichtetes und wiederkehrendes Gestalten und Erleben des Tages mit Angeboten wie. Beispielhaft : - Gemeinsamer Morgenkreis - Gemeinsame Mahlzeiten (ggf. mit gemeinsamen Einkauf und Zubereitung der Nahrungsmittel) - Förder-, Beschäftigungs- und Arbeitsangebote, ggf. Praktika in den Arbeitsgruppen - Individuelle Ruhe- und Rückzugsphasen nach Bedarf - Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie dem individuellen Bedarf entsprechend. Stand: 6.2014 3

Methoden Die Ziele der individuellen Förderung können mit unterschiedlichen Methoden erreicht werden. In der basalen Kommunikation schaffen wir eine Situation der Begegnung, in der eine sinnvolle Förderung oft erst beginnen kann. Mit der basalen Stimulation werden dem Betreuten strukturierte Reize zugeführt, um seine Wahrnehmungsfähigkeit in den verschiedenen Sinnesqualitäten (sensorisch, oral, optisch, akustisch u.a.) zu entwickeln und auszudifferenzieren. Durch psychomotorische Übungen und Bewegungsangebote werden Verbesserungen der motorischen Fähigkeiten angestrebt. Im kognitiven Training werden Sprache und Sprachverständnis geübt, Objektbeziehungen gefestigt oder das Gedächtnis geschult. Durch Übungen und Training im lebenspraktischen Bereich wie An- und Ausziehen, Einnehmen von Mahlzeiten, Hygiene und Toilettengänge etc. wird die Selbstständigkeit und möglichst weitreichende Unabhängigkeit des Betreuten gefördert. Gemeinschaftsaktivitäten wie kreatives Gestalten, Spielen, Spaziergänge etc. erweitern die sozialen Kompetenzen und sind Voraussetzungen für das Wohlbefinden in der Gruppe. Förderplanung und Dokumentation Mit dem Individuellen Hilfeplan Förderbereich wird die systematische Förderung des Betreuten gewährleistet. Grundlage für die Ermittlung der Förderziele im Hilfeplan ist der Grunderhebungsbogen. Dieser wird durch die Gruppenleitung der Fördergruppe erstmalig nach einer Kennenlern- und Beobachtungsphase von ca. drei Monaten erstellt und in zweijährigem Abstand wiederholt. Aus der Dokumentation des Ist-Zustandes werden in Zusammenarbeit mit den Begleitenden Diensten individuellen Förderziele entwickelt. Diese werden im Hilfeplan dokumentiert, mindestens einmal jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Maßnahmen der individuellen Förderung werden in der Dokumentation für Einzelförderung durch die Gruppenleitung erfasst und dokumentiert. Stand: 6.2014 4

Institutionelle Rahmenbedingungen Die Betreuungszeiten des Förderbereiches entsprechen den Arbeitszeiten des Arbeitsbereiches der Werkstatt. Der Förderbereich ist zum Arbeitsbereich durchlässig zu gestalten und gewährt Kontakte und Kooperation mit den Mitarbeitern und Beschäftigten des Arbeitsbereiches. Die Delme-Werkstätten stellen geeignete Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur angemessenen und zielgerichteten Betreuung und Förderung zur Verfügung. Im Förderbereich der Delme-Werkstätten werden Gruppenleitungen mit heilpädagogischer, ergotherapeutischer oder vergleichbarer Qualifikation nach den Vorgaben des Landesrahmenvertrages und den entsprechenden Leistungsvereinbarungen eingesetzt. Unterstützend sind in diesem Bereich Mitarbeiter im Pflegedienst mit abgeschlossener pflegerischer Ausbildung und Mitarbeiter des organisatorischen Hilfsdienstes wie z.b. FSJ lerinnen und Bufdis tätig. Für die fachliche Weiterentwicklung des Förderbereiches sind die Begleitenden Dienste verantwortlich. Die Mitarbeiter der Förderbereiche nehmen regelmäßig an internen und externen Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Delme-Werkstätten kooperieren eng mit abgebenden Einrichtungen, Eltern und gesetzlichen Betreuern, anderen Institutionen der Behindertenhilfe sowie externen Fachkräften, um gemeinsam eine optimale Betreuung und Förderung zu erreichen. Stand: 6.2014 5