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Transkript:

Veranstalter (Verein): Antragsteller: Name: Straße, Haus Nr.: Telefon / Mobil (8.00 Uhr - 16:00 Uhr) E-Mail: An den Landrat des Kreises Euskirchen Abt. 36 Straßenverkehr 53877 Euskirchen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 29 Abs.2 StVO zur Durchführung eines Karnevalsumzuges auf öffentlichen Straßen in Verbindung mit Antrag verkehrslenkende Maßnahmen (grundsätzlich erforderlich bei Inanspruchnahme von Bundes-, Landes, Kreis- oder Hauptdurchgangsstraßen) Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Durchführung des Karnevalsumzuges vorliegen. Datum und Uhrzeit: am von Uhr bis Uhr Aufstellungsort: Auflösungsort: Zugweg: Zugleiter und telef. Erreichbarkeit während des Umzuges: Anzahl der Teilnehmer: ca. Personen PKW Zugmaschinen Hinsichtlich der von mir beantragten Veranstaltung erkläre ich Folgendes: 1. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. 18 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. 2. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. 3. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten. 4. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass es sich bei den in der vorgenannten Verwaltungsvorschrift aufgeführten Versicherungssummen lediglich um Mindestversicherungssummen handelt. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, bzw. bis spätestens 10 Tage vor dem Umzug nachzureichen: der Nachweis der Veranstalter-Haftpflichtversicherung (Anlage 1), die Auflistung der teilnehmenden Fahrzeuge (Anlage 2), die Erklärung zu den teilnehmenden Fahrzeugen (Anlage 3). Mir ist bekannt, dass die nicht termingerechte Vorlage des Antrages oder der einzureichenden Unterlagen dazu führt, dass die Erlaubnis nicht erteilt werden kann. Name, Vorname Ort, Datum Unterschrift (Antragsteller)

Antrag zur Absicherung des Zugweges bei Umzügen auf öffentlichen Straßen Veranstalter: Veranstaltungstag: Bezüglich der Absicherung der von mir beantragten Veranstaltung erkläre ich folgendes: oder: Der Umzug wurde in Vorjahren durch die Polizei begleitet. Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie die Hauptdurchgangsstraßen wurden durch Kräfte der Polizei gesperrt. Eine besondere Einrichtung verkehrslenkender Maßnahmen wird für nicht erforderlich gehalten, weil der Zugweg nicht über Bundes-, Landes-, Kreisstraßen oder Haupterschließungsstraßen führt. Hiermit beantrage ich eine Vollsperrung während des Umzuges für die folgenden Straßen: Die Sperrpunkte werden zur Verdeutlichung mit Posten besetzt durch Mitglieder : Feuerwehr Verein Sonstige: Datum Unterschrift Veranstalter Von der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung auszufüllen! Zum beantragten Karnevalsumzug wird hiermit die Zustimmung seitens der Stadt / Gemeinde erteilt. Sollten verkehrslenkende Maßnahmen angeordnet werden, übernimmt die Gemeinde deren Ausführung. sonstiges: Datum Stempel und Unterschrift Ordnungsbehörde

Anlage 1 Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung VkBl 2012 S. 730) An den Landrat des Kreises Euskirchen Abt. 36 - Straßenverkehr 53877 Euskirchen Versicherungsgesellschaft Ort, Datum Name des Veranstalters / Versicherungsnehmers: Betreff: (Bezeichnung der Veranstaltung) am: (Veranstaltungstag) Versicherungsschein - bzw. Mitglieds Nr.: Bestätigung Hiermit bestätigen wir, dass im Rahmen und Umfang der oben bezeichneten Versicherung Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 29 Abs. 2 StVO (Randnr. 20-23) für die Vorbereitung und Durchführung der oben bezeichneten Veranstaltung besteht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf alle Risiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Hiervon ausgenommen sind Risiken, die durch Versicherungen nach dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter abzusichern sind ( 1 PfIVG) oder für die in gleicher Weise und in gleichem Umfang wie beim Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung einzutreten ist ( 2 Abs. 2 PfIVG). Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf öffentlich-rechtliche Ansprüche (wie z. B. straßenrechtliche Erstattungsansprüche). Individuell gemäß Vertragsinhalt anzupassen (zutreffende Alternative bitte ankreuzen): Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall Euro für Personenschäden (innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person), Euro für Sachschäden und Euro für Vermögensschäden. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person) und Euro für Vermögensschäden. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person). Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle anlässlich dieser Veranstaltung beträgt das -fache dieser Versicherungssummen. (Unterschrift Versicherungsgesellschaft) (Name in Druckschrift und/oder Stempel)

Anlage 2 Antragsteller: Fahrzeugliste Karnevalsumzug in: Zugwagen Nummer Kennzeichen Zugfahrzeug Kennzeichen oder Fahrgestellnummer Anhänger Betriebserlaubnis vorgelegt ja/nein Gutachten vorgelegt ja/nein Erklärung vorgelegt ja/nein

Anlage 3 Zugwagen Nr.: Erklärung zum teilnehmenden Fahrzeug /Fahrzeugkombination Karnevalsumzug in: am: Verantwortlicher (Name und Anschrift) Zugfahrzeug Fahrzeug Art: PKW LKW Zugmaschine Kennzeichen: tatsächliches Gesamtgewicht: Versicherungsschutz für die Teilnahme beim Karnevalsumzug besteht bei: Kenneichen/Fahrgestellnummer: Anhänger Ja Nein kg Für o.g. Fahrzeug liegt ein TÜV-Gutachten vor. Das Fahrzeug wurde nach der TÜV-Abnahme nicht mehr baulich verändert. Das Gutachten ist gültig bis zum: Das Zugfahrzeug muss lt. Eintrag unter Ziffer 5.2.3 ein tatsächliches kg haben. Gesamtgewicht von Eine Beschreibung des Aufbaus mit Bilddokumentation (Anlage 1 des Gutachtens) ist zusammen mit dieser Erklärung bei der Genehmigungsbehörde vorzulegen. Das Fahrzeug wurde nicht wesentlich verändert, die Vorlage eines TÜV-Gutachtens ist nicht erforderlich. Eine gültige Betriebserlaubnis besteht. Die zulässigen Maße und Gewichte werden durch Auf-, Um- oder Erweiterungsbauten nicht überschritten. Die Verkehrssicherheit wird nicht in sonstiger Weise beeinträchtigt. Fahrzeug ist für den Personentransport mit mindestens 2 Achsen, einer Betriebs- und einer Feststellbremse, einer tritt- und rutschfesten Trittfläche, mit Haltevorrichtungen, Geländer bzw. Brüstungen (Mindesthöhe bei stehenden Personen mind.1,0 m / bei sitzenden Personen oder Kindern mind. 0,80 m) ausgerüstet. Außerdem sind alle Auf- und Einbauten fest mit dem Fahrzeug verbunden. Die Ein- und Ausstiege befinden sich nicht zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugen. Folgende Unterlagen sind beigefügt: Fahrzeugschein/ZBI Zugfahrzeug Betriebserlaubnis Anhänger TÜV-Gutachten Bescheinigung der KFZ Haftpflichtversicherung der Zugmaschine für den Einsatz im Karneval geprüft: Datum Unterschrift des Wagenbauers Unterschrift Veranstalter/Zugleiter

Anlage 4 Übersicht der notwendigen Unterlagen für den Einsatz verschiedener Fahrzeuge bei Karnevalsumzügen Eingesetztes Fahrzeug TÜV- Gutachten Kopie Fahrzeugschein Kopie Betriebserlaubnis Erklärung Wagenbauer Bestätigung KFZ- Versicherung 1 Personenkraftwagen 1.1 Anhänger hinter PKW, ohne wesentliche Änderungen, ohne 1.2 Anhänger hinter PKW mit wesentlichen Änderungen und/oder 2 Lastkraftwagen ohne, ohne Aufbauten 2.1 Lastkraftwagen mit (Ausnahmegen. beantragen) 2.2 Anhänger hinter LKW, ohne wesentliche Änderungen, ohne 2.3 Anhänger hinter LKW mit wesentlichen Änderungen und/oder (Ausnahmegen. beantragen) 3 Zugmaschine Ackerschlepper 3.1 Anhänger hinter Zugmaschine, ohne wesentliche Änderungen, ohne 3.2 Anhänger hinter Zugmaschine mit wesentlichen Änderungen und/oder 4 6 km/h Fahrzeuge (Rasenmäher etc.) 5 Fahrzeuge mit Sichtfeldeinschränkung (Bagger, Stapler etc.) Teilnahme nicht möglich