HARTMANN RECHTSANWÄLTE Kooperationen von Ärzten mit Sanitäts - häusern, Hilfsmittelherstellern und sonstigen Leistungserbringern Welche Formen der Zusammenarbeit sind zukünftig noch zulässig? Kooperationen zwischen den im niedergelassenen und stationären Bereich tätigen Ärzten und den zugelassenen Leistungs erbringern sowie Herstellern sind im Zusammenhang mit der Hilfs mittelabgabe häufig anzutreffen. Aufgrund der seit dem 1. 4. 2009 geltenden Neuregelungen im Sozial gesetzbuch V (SGB V) und den im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) geplanten weiteren Verschärfungen sind jedoch viele Marktteilnehmer erheblich verunsichert und stellen sich die Frage, in welchem Rahmen zukünftig eine Zusammen arbeit überhaupt noch zulässig ist. Die möglichen Facetten der Zusammenarbeit beleuchten für Sie die Anwälte der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte. Den nötigen Blick aus Praktikersicht steuert Rechts anwalt Carsten Clausen bei, der während seiner langjährigen Tätig keit für die Firma Fresenius eine Vielzahl von Kooperationsformen begleitet hat. Die sich aus dem ärztlichen Blick - winkel ergebenden Besonderheiten steuern die Medizin rechtler der Kanzlei Messner Meurers bei. Die Kombination der Referenten und deren gesetzten Schwer punkte macht diese Veranstaltung einzigartig, da sie sich an alle in den Kooperationsmodellen Beteiligten wendet. Die Veranstaltung ist damit ein Muss für alle Leistungserbringer, Hersteller sowie im niedergelassenen und im stationären Bereich tätige Ärzte, die auch zukünftig auf rechtlich fundierter Basis zum Wohle der Patienten kooperieren wollen. Rolf Schmid, MTD, Chefredakteur MTD-Verlag GmbH
Referenten Peter Hartmann, Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsund Medizinrecht Hartmann Rechtsanwälte, Dortmund/Lünen Jörg Hackstein, Rechtsanwalt Hartmann Rechtsanwälte, Dortmund/Lünen Horst Meurers, Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Messner Meurers Rechts - anwälte, Mainz Joachim Messner, Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Messner Meurers Rechts - anwälte, Mainz Carsten Clausen, Rechtsanwalt Leiter Continuous Care (Sparte OCM) B. Braun Melsungen AG
Programm 9:30 Empfang mit Kaffee & Tee Ausgabe der Seminarunterlagen 10:00 Begrüßung und Eröffnung Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick Intentionen des Gesetzgebers Programm Unzulässige Zusammenarbeit 128 SGB V nach GKV-OrgWG und 15. AMG-Novelle Überblick über Regelungsinhalt und betroffene Fachkreise Was wird untersagt? Warum sind Ärzte, Kliniken oder sonstige Leistungserbringer ebenso betroffen wie pharmazeutische Unternehmer? Wer ist nicht betroffen? Unterschiede zwischen GKV und PKV, gesetzlicher Unfall- und Rentenversicherung Einzelheiten der Neuregelungen Depotverbot Notfallversorgung Zuwendungsverbot Sanktionen Verschärfung Vertragsmodell Weitere Rechtsgrundlagen Berufsrecht der Ärzte Vertragliche Grundlagen Wettbewerbsrechtliche Probleme Steuerrechtliche Auswirkungen Strafrechtliche Folgen Was ist erlaubt? Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ärztliche Empfehlungen von Produkten bzw. Leistungserbringern Arbeitsteilige Kooperationen Fortbildungen, Fachvorträge, Schulungen, Qualitätsmanagement Diagnosebezogene Sprechstunden Zusammenarbeit mit Kliniken und Reha-Einrichtungen Miet- & Nutzverträge
IGeL & Co. Werbung/Wartezimmer-TV Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen Ärztliche Produktabgabe im Allgemeinen Praxisparalleles Gewerbe Verkürzter Versorgungsweg in neuer Form Personalstellung Drittmittelverträge Geschenke & Zuwendungen Managed-Care-Modelle Strategischer Blick in die Zukunft Wie werden sich die Krankenkassen verhalten? Kriminalisierung des Marktes als Problem? Einrichtung interner Kontrollmechanismen als Reaktion auf gesteigerte Anforderungen? Weitere Intentionen des Gesetzgebers was haben die Leistungserbringer zu erwarten? Fazit/Diskussion Ca. 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung Gegen 12:30 13:30 findet eine Mittagspause statt. Es wird ein Imbiss gereicht und es besteht Gelegenheit zum Meinungsaustausch.
Anmeldung per Fax 02 31/98 60-4 55 oder per Mail info@hartmann-rechtsanwaelte.de Ja, ich/wir nehme(n) an dem nachstehend angekreuzten Praxisseminar 128 SGB V teil. Seminar-Nr. 27.05.2009 in Dortmund 108 17.06.2009 in München 109 16.09.2009 in Frankfurt/M. 110 23.09.2009 in Hannover 111 07.10.2009 in Leipzig 112 Buy 2 Get 3! Ja, wir melden drei Personen aus einem Unternehmen an. Die dritte Person nimmt kostenfrei teil. Partners and more! Ich melde darüber hinaus Partner aus dem ärztlichen bzw. nichtärztlichen Bereich an, mit denen unser Unternehmen kooperiert. Ich bin leider verhindert. Bitte schicken Sie mir jedoch die Seminarunterlagen zum Preis von 85 zzgl. MwSt. zu. Ich bin leider verhindert. Bitte unterbreiten Sie mir ein unverbindliches Angebot für eine Inhouse-Schulung für ca. Mitarbeiter in den Geschäftsräumlichkeiten unseres Unternehmens. Anmeldung Name: Funktion: Vorname: Bereich: Weitere Teilnehmer/Partner bitte auf separatem Blatt mit Firma, Name, Bereich und Funktion anmelden. Firma: Adresse: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: E-Mail: Datum: Unterschrift u. Firmenstempel Hartmann Rechtsanwälte Am Brambusch 24, 44536 Lünen Telefon: 02 31/98 60-4 50, Telefax: 02 31/98 60-4 55 E-Mail: info@hartmann-rechtsanwaelte.de www.hartmann-rechtsanwaelte.de
Anmelde-Information Hartmann Rechtsanwälte, Am Brambusch 24, 44536 Lünen Tel. 02 31/98 60-4 50, Fax 02 31/98 60-4 55 E-Mail: info@hartmann-rechtsanwaelte.de Internet: www.hartmann-rechtsanwaelte.de Uhrzeit: 9.30 16.30 Uhr Information Die Teilnahmegebühr beträgt 495, zzgl. MwSt. Professionelle Arbeitsunterlagen, Kaffeepausen, Mittagsimbiss, diverse Erfrischungen und das Teilnahmezertifikat sind im Preis enthalten. Buy 2 Get 3! Bei der Teilnahme von drei Personen eines Unter - nehmens nimmt die dritte Person kostenfrei teil. Dieser Preisvorteil gilt auch für Partners and more -Anmeldungen. Die Kosten für die Übersendung der Seminarunterlagen belaufen sich auf 85 zzgl. MwSt. und Versandkosten. Teilnahmebedingungen Bitte füllen Sie die umseitige Anmeldung aus und faxen oder schicken Sie diese baldmöglichst an uns zurück. Sie können sich auch direkt per E-Mail anmelden. Bitte melden Sie ggf. weitere Teilnehmer mit den vollständigen Kontaktdaten an. Nach Eingang Ihres ausgefüllten Anmelde bogens bei uns erhalten Sie umgehend eine Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie die Seminargebühr anschließend auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsund Seminar-Nummer. Bitte beachten Sie, dass Sie an dem Seminar nur teilnehmen können, wenn die Gebühr vollständig bezahlt ist. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sollten Sie Ihre Anmeldung stornieren, so erheben wir bis 4 Wochen vor Seminarbeginn lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50, zzgl. MwSt. Ihre bereits gezahlte Teilnahme gebühr wird Ihnen abzüglich der Bearbeitungsgebühr voll erstattet. Sollten Sie nach diesem Datum stornieren, kann die Teilnahmegebühr nicht mehr erstattet werden. Eine Vertretung des Teilnehmers durch eine andere Person ist aber selbstverständlich möglich. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den Namen des Vertreters/der Vertreterin bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit. Gerichtsstand ist Lünen.