Fahrdienste in der Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil

Ähnliche Dokumente
>rotkreuz- FahrdienST. wir begleiten Sie von ihrer haustür bis ins wartezimmer.

SCHWYZER ROTES KREUZ. Im Alter zu Hause leben wir unterstützen Sie Entlastung und Unterstützung zu Hause

Vergünstigte KBB-Fahrten

TEIL DER GESELLSCHAFT

Herzlich willkommen. Informationsveranstaltung für private Mandatsträger 10. November 2016

ROLLSTUHL-FAHRDIENSTE IN AUGSBURG!UPDATE!

Ennepe-Ruhr-Kreis. Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis. Informationen in Leichter Sprache

TIXI Berner Freiwilligenfahrdienst für Behinderte

Gut umsorgt. Dank koordinierter Gesundheitsversorgung.

Verordnung über die von der Sanität Basel zu erhebenden Gebühren (Gebührenverordnung Sanität)

freiwillig engagiert im Feldheim

Parlamentssitzung 15. Februar 2016 Traktandum 9

SPITEX USTER Spitalexterne Dienste SPITEX USTER BEI BEDARF AN IHRER SEITE LEISTUNGSANGEBOT.

ALTERSLEITBILD REGION ENTLEBUCH-WOLHUSEN. Kurzfassung

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Fahr-Dienst für Menschen mit Behinderung im Bezirk Mittelfranken

Stationäre Pflege. Taxen und Tarife 2016

Fahr-Dienst für Menschen mit Behinderung im Bezirk Mittelfranken

Information zur Richtlinie des Bezirks Mittelfranken zur Beförderung von Menschen mit Behinderung - Fahrdienst -

Stadtratsbeschluss vom 22. Juni 2011 (720) Der Rettungsdiensttarif wird mit Wirkung ab 1. Juli 2011 neu wie folgt festgesetzt:

Beratungsstelle

KREUZ PLUS Spitex. eigenständig begleitet betreut. eigenständig begleitet betreut

Kanton Kanton Kanton Kanton Luzern Nidwalden Obwalden Uri Verband der Betreibungsbeamten. Aufgabe 1

Spitex Stadt Winterthur

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN FAHREN MIT DEM FERN-BUS. Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechte von Menschen mit Einschränkung der Beweglichkeit

Der richtige Zeitpunkt für einen Heimeintritt ist:

Das neue Erwachsenenschutzrecht ab 1. Januar Schweizer Alzheimervereinigung Luzern 21. September 2012 Pia Zeder, Präsidentin KESB ab 2013

Caritas - Tagespflege für Senioren Mönchengladbach Venn. Aktiv in der Tagespflege

FAHRDIENSTVEREINBARUNG

Taxordnung Arigstrasse Buttisholz Tel

Bürger fahren Bürger

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon Telefax

Fachstelle Gleichstellung von. Menschen mit Behinderungen. der Stadt Bern

Taxordnung Pflegewohnen

S t a t u t e n. des Mehrzweckverbandes. Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil

Beilage in Leichter Sprache März Noch Schwierigkeiten für Menschen mit Beeinträchtigung

Alterszentren / Taxordnung vom 16. September (Taxordnung)

Begleiten. Beraten. Bilden. Kranke Menschen begleiten, Angehörige entlasten.

Mobil durchs Semester

Mobil in Dahlem. Unterwegs mit Bus & Bahn. Euskirchen. Blankenheim. Dahlem. Schmidtheim DB. Berk. Frauenkron. Baasem. Kronenburg Trier DB H

Wenn es alleine nicht mehr weitergeht, leisten wir mit unseren Diensten kompetente Hilfe und Unterstützung... S P I T E X Kerzers Fräschels

LWL Schulen. Fahrten zu Förder-Schulen vom LWL. Die Schüler und Schülerinnen sollen gut zu den Förder-Schulen kommen. Dafür sorgt der LWL.

SPONSORING. Turnverein Schüpfheim Sponsoring 2014

Programm zur vorübergehenden Beschäftigung Einsätze im Gesundheits- und Sozialbereich Ein Engagement für die Zukunft

Primär- und Sekundärtransporte und -einsätze. durch Rettungs- und Transportdienst Spital Davos AG

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5

Traumhafte Ferien im sonnigen Tessin

Die Spitex betreut und pflegt. Wir umsorgen Sie zu Hause in Zusammenarbeit mit Angehörigen, Verwandten, Freunden und Nachbarn.

Alters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015

Das EDR auf einen Blick

LVR-Dezernat Schulen. Zuverlässig und sicher zur Schule Informationen für Eltern

Je mehr die Selbständigkeit und Eigenständigkeit eingeschränkt sind, desto mehr wird auf Angebote zur Unterstützung zurückgegriffen.

Entschädigungs- und Spesenreglement der Gemeinde Glarus. (Erlassen vom Gemeinderat am 23. Dezember 2010)

Tageszentrum Talbach. Ein spezielles Betreuungsangebot für Menschen mit Demenz.

Merkblatt Nachbarschaftshilfe Dein Nachbar, deine Nachbarin brauchen dich!

Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Am Mittwoch werden die Module Nachmittag 1 bis 3 zusammengefasst ( Uhr), damit Ausflüge in die Umgebung stattfinden können.

Entfernungspauschale

Unheilbar krank und jetzt?

Alters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab

Parken am Salzburg Airport

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!

Barrierefreiheit rund um die Fachtagung

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Freiwilligeneinsätze bei der SSBL

Pflegeheimliste für den Kanton Luzern

Für Betroffene von Betroffenen. Reg i o n a lber at ung pro integral

Änderungen bei der Pflege-Versicherung

TARIFLISTE \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5

Taxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen

Alterskonzept - Anhang II - Dienstleistungen für Senioren"

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt

» Mitmacher gesucht! Die NVV-Mobilfalt startet. Jetzt registrieren und 50, Startguthaben gewinnen!

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur KSW

Taxitarifordnung. 1 Geltungsbereich

Altersleitbild der Gemeinde Egg (angepasst per ) Lebensqualität im Alter

TAXTABELLE ab Januar 2015

ALLGEMEINE INFORMATIONEN AMBULANTE DIENSTE (SPITEX)

Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung. zur Beförderung von. Menschen mit Behinderung. - Fahrdienst - nach 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

Vergütung der Reisekosten in der IV

Verkauf Bauland Marbachegg 6196 Marbach

Unterwegs mit Bus & Bahn

RICHTLINIEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES SCHWERSTBEHINDERTENFAHRDIENSTES IM OSTALBKREIS AB

12. ALPINES KOLLOQUIUM

Tages- und Kurzzeitpflege

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Taxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen

Detailliertes Dienstleistungskonzept Seniorenwohnungen Berg

Länger mitten im Leben.

Programm von März bis September Offene Hilfen: Kurse Offene Treffs Tages-Ausflüge für Menschen mit und ohne Behinderung

Das Kantonale Bauinventar als Instrument

Älter werden in Münchenstein. Leitbild der Gemeinde Münchenstein

SPITEX AareGürbetal «in der Pflege zu Hause»

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Veränderungsprozesse erfolgreich managen ohne Begeisterung kannst du nicht wirklich verändern.

Transkript:

Fahrdienste in der Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil

Rollstuhl-Tixi Das Rollstuhl-Tixi steht allen behinderten und betagten Menschen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel oder andere Fahrmöglichkeiten benutzen können, zur Verfügung. Das Benützungsrecht gilt auch für Begleitpersonen. Eine Begleitperson fährt unentgeltlich mit. Der Zweck der Fahrten wird nicht eingeschränkt. Betroffene Personen sollen das Fahrdienstangebot für die Teilnahme am sozialen Leben wie Freizeit, Arbeit und Gesundheit benutzen können. Mindesttarif für einfache Fahrt bis 10 km Fr. 25.00 Mindesttarif für Retourfahrt bis 10 km Fr. 30.00 (Retourfahrt gilt bis eine Stunde Wartezeit) ab 11 bis 100 km pro Kilometer Fr. 1.50 ab 101 km; pro Kilometer Fr. 1.35 Zuschläge für Leerfahrten: pro Kilometer (ab 11 km) Fr. 1.10 Gruppenfahrten 1/2 Tag (bis 4 Stunden) Fr. 350.00 Gruppenfahrten ganzer Tag (ab 5 Stunden) Fr. 550.00 Nachtzuschlag: (ab 22.00 Uhr bis 05:00 Uhr) pro Stunde Fr. 15.00 Extra-Dienstleistung: pro 15 Min. Fr. 6.00 Wartezeiten: pro Stunde Fr. 15.00 Eine Begleitperson, die durch den Fahrgast organisiert wird, reist gratis. Je nach medizinischem Zustand ist eine Begleitperson erwünscht, da der Fahrer während der Fahrt keine Betreuung übernehmen kann. Für das Mitbringen des Rollstuhls wird eine Pauschalgebühr von Fr. 8.00 verrechnet. Es wird pro Rechnungsstellung eine Grundgebühr von Fr. 7.50 verrechnet. Bei Preisanfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Kontakt Tel. Nr.: 0848 849 477 Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Reservationen bitte rechtzeitig bekanntgeben. Zu den Fahrzeugen Nur für Spontanbestellungen und über das Wochenende: Natel Bus Ruswil 079 408 52 08 Natel Bus Sursee 079 453 09 06 Natel Kleinbus 079 947 00 54

Rotkreuz-Fahrdienste Selbstständig und unabhängig bleiben bedeutet gerade für ältere, behinderte oder kranke Menschen Lebensqualität. Ist die Mobilität jedoch eingeschränkt, kann der Weg zum Arzt, zur Therapie oder ins Spital beschwerlich sein. Allein ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, ist plötzlich nicht mehr möglich. Doch was tun, wenn keine Begleitperson oder kein Fahrzeug zur Verfügung stehen? In genau solchen Situationen kann der Rotkreuz-Fahrdienst entlasten. Freiwillige Fahrer und Fahrerinnen begleiten Menschen, welche auf Hilfe angewiesen sind, zum Arzt, ins Spital, zur Therapie oder zum Kuraufenthalt. Als Fahrgast werden Sie von freiwilligen Fahrerinnen und Fahrern der Rotkreuz-Fahrdienste mit dem privaten Personenwagen zuverlässig und sicher an den Zielort und wieder nach Hause gebracht. Sie bezahlen lediglich die Fahrspesen. Die Einsätze werden von der Geschäftsstelle des SRK Luzern koordiniert und vermittelt. Personenwagen: Rollstuhlauto: Fr. 0.80 pro Kilometer ab Fr. 5.00 (Pauschalen für Luzern und Agglomeration) Kontakt Tel. Nr.: 0842 43 43 43 fahrdienste@srk-luzern.ch Bitte buchen Sie Ihre Fahrt mindestens drei Arbeitstage im Voraus. Sie werden von einer Fahrerin oder einem Fahrer abgeholt. Die Fahrerinnen und Fahrer der Rotkreuz-Fahrdienste arbeiten freiwillig. Sie schenken Ihnen Zeit und Mobilität, helfen beim Ein- und Aussteigen und begleiten Sie bis an die Tür. Sie helfen Ihnen, die Selbstständigkeit zu bewahren und ermöglichen auch soziale Kontakte.

Spitex-Fahrdienste Die Spitex allgemein und auch der Fahrdienst der Spitex stehen allen Einwohnern jeden Alters zur Verfügung. Massgebend sind Notwendigkeit und ausgewiesener Bedarf. In den Gemeinden sind verschiedene Spitex-Organisationen tätig. Teilweise haben sich mehrere Gemeinden zu einer Spitex zusammengeschlossen. Die Dienstleistungen, Bestimmungen und Preise können je nach Spitex variieren. Für folgende Verbandsgemeinden besteht eine Spitex, welche auch einen Fahrdienst anbieten: Spitex Region Entlebuch (Gemeinde Wolhusen, Doppleschwand, Entlebuch, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Hasle, Romoos, Schüpfheim, Werthenstein) Spitex Region Entlebuch Pro Stunde: Fr. 14.00 (Fahr- und Wartezeit) Pro Kilometer: Fr. -.65 Mindestpauschale: Fr. 14.00 Parkgebühren nach Aufwand Spesen Mahlzeit Fr. 20.00 (bei Einsätzen über 5h) Grundtaxe pro Fahrt: Fr. 7.00 Pro Kilometer: Fr. -.65 Pro Stunde Wartezeit: Fr. 10.00 Die Rechnung wird monatlich durch die gestellt. Nichteinhalten eines vereinbarten Termins Hält ein(e) KlientIn einen mit der Spitex-Organisation vereinbarten Termin nicht ein, wird die eingeplante Zeit verrechnet. Kontakt: Spitex Region Entlebuch Adresse: Hauptstrasse 22, 6170 Schüpfheim info@spitex-region-entlebuch.ch Tel. Nr.: 041 484 28 00 Öffnungszeiten: Mo - Fr, 8.00-12.00 Uhr / 13.30-17.00 Uhr Adresse: Rebstockstrasse 22, 6017 Ruswil Tel. Nr.: 041 495 22 20 info@spitex-ruswil.ch Öffnungszeiten: Mo - Fr, 08.00-12.00 Uhr Bei Fragen wenden Sie sich direkt an den anbietenden Fahrdienst unter den oben angegebenen Telefonnummern oder per E-Mail.

KESB Kindes und Erwachsenenschutzbehörde Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil Postfach 7 Bahnhofstrasse 42 6162 Entlebuch Tel.: 041 482 80 10 info@kesb-entlebuch.ch www.kesb-entlebuch.ch Informationen, Dokumente und Links zum Kindes- und Erwachsenenschutz finden Sie auf unserer Homepage: www.kesb-entlebuch.ch