FÖRDERUNG THERMISCHE SOLARANLAGEN Ansuchen Merkblatt
AN S U C H E N U M F ÖRDERUN G E I N E R T HERMISCHEN SOLAR AN L AG E Antragsteller:... Adresse:... Folgende Maßnahme wurde durchgeführt: Warmwasseraufbereitung... m² Flachkollektoren Raumheizung... m² Vakuumkollektoren Auf dem Objekt:... Eine Warmwasserbereitung für ein Schwimmbecken wird nicht gefördert. Erforderliche Nachweise: 1. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen in Kopie 2. Beratungsnachweis 3. Ausführungsbestätigung 4. Foto von der Anlage Andere beantragte oder beanspruchte Förderungen oder Investitionszuschüsse? JA NEIN Wenn ja, welche?.... Förderungshöhe: (max. 3.000,--) (wird vom Bauamt berechnet und eingetragen)... m² x... =... Förderung: 150,--/m² Kollektorfläche Datum:... geprüft:...
Ich ersuche um Überweisung des Betrages auf folgendes Konto: Name:... Bank:... IBAN:... BIC:... Hinweise: Der/Die Förderungswerber/in verpflichtet/verpflichten sich dem Förderungsgeber (Stadtgemeinde Gleisdorf) oder einer von dieser beauftragten Person nach Voranmeldung jederzeit Zugang zur Kontrolle der Anlage zu gewähren. Der/Die Förderungswerber/in ist/sind damit einverstanden, dass Förderungsvoraussetzungen vor Ort kontrolliert werden können. Für den Fall der Nichteinhaltung der Förderungsvoraussetzungen ist die Förderung nach Aufforderung umgehend zurückzuerstatten. Der/Die Förderungswerber/in nimmt/nehmen zur Kenntnis, dass ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung nicht gegeben ist. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Weitere beantragte oder beanspruchte Förderungen oder Investitionszuschüsse sind bekannt zu geben (außer Förderungen durch das Land Steiermark). Das Ansuchen ist innerhalb von 6 Monaten nach Errichtung (Datum der Rechnungslegung) einzureichen. Die Förderung tritt ab 1.1.2014 in Kraft....,...... Ort Datum Unterschrift (Antragsteller)
MERKBLATT F Ü R D I E F Ö R D E R U N G T H E R M I S C H E S O L AR AN L A GE Gefördert werden: Thermische Solaranlage für die Warmwasserbereitung oder Raumheizung (auch teilweise) bzw. kombinierte Anlagen. Die Warmwasserbereitung für ein Schwimmbecken wird nicht gefördert! Wer kann ansuchen: Eigentümer Pächter, Mieter, Nutzungsberechtigter Bauträger Wohnbaugenossenschaft Verein Contracter u.ä. Für welche Objekte bzw. Nutzung: Wohnen Gewerbe und Betriebe aller Art Gast- und Beherbergungsbetriebe Freizeit- und Sportanlagen Landwirtschaft Büro- und Dienstleistungsbetriebe u.ä.
Förderungshöhe: 150,-- / m² Flach- oder Vakuumkollektorfläche Pro Objekt bzw. Anlage wird ein maximaler Zuschuss von 3.000 gewährt. Voraussetzungen: Das Objekt muss eine rechtskräftige Bau- bzw. Benützungsbewilligung haben. Das Objekt muss ganzjährig genutzt werden (Hauptwohnsitz). Das Erfordernis eines baurechtlichen Verfahrens ist vor Montagebeginn mit dem Bauamt zu klären bzw. ist um die erforderliche Baubewilligung plan- und beschreibungsbelegt anzusuchen. (Die Ortsbildschutzzone ist zu beachten!) Beratung durch - AEE (Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie) Feldgasse 19, 8200 Gleisdorf Tel.: 03112/ 58 86, Fax: 03112/ 58 86-18 E-Mail: office@aee.at - Feistritzwerke-Steweag GmbH Gartengasse 36, 8200 Gleisdorf Tel.: 03112/ 26 53-0, Fax: 03112/ 26 53-320 E-Mail: office@feistritzwerke.at - Stadtwerke GmbH Gartengasse 36, 8200 Gleisdorf Tel.: 03112/ 26 53-221, Fax: 03112/ 26 53-320 E-Mail: k.hierzer@stadtwerke-gleisdorf.at - Amt der Stmk. Landesregierung Fachabteilung 13B Energieberatungsstelle des Landes Burggasse 9/I, 8010 Graz Tel.: 0316/ 877-3413 oder -3414, Fax: 0316/ 877-3412 E-Mail: energie@stmk.gv.at - Regionalenergie Steiermark Florianigasse 9, 8160 Weiz Tel.: 03172/ 30321-0, Fax: 03172/ 30321-4 E-Mail: info@regionalenergie.at - Lokale energie Agentur Ing. Karl Puchas Energieberatung Innovationszentrum ländlicher Raum Auersbach 130, 8330 Feldbach Tel.: 03152/8575-500, Fax: -510 E-Mail: office@lea.at
Nachweise (vor Freigabe der Förderung): Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie Nachweis der Beratung durch eine der vorangeführten Beratungsstellen Bestätigung der ausführenden Firma über den ordnungsgemäßen Einbau und die Funktion der Anlage Bei Selbstbau eine Bestätigung eines befugten Sachverständigen, eines konzessionierten Unternehmens oder eine Bestätigung der in anspruchgenommenen Beratungsstellen über den ordnungsgemäßen Einbau und Funktion der Anlage Foto der Anlage Sonstiges: Der/Die Förderungswerber/in verpflichtet/verpflichten sich dem Förderungsgeber (Stadtgemeinde Gleisdorf) oder einer von dieser beauftragten Person nach Voranmeldung jederzeit Zugang zur Kontrolle der Anlage zu gewähren. Der/Die Förderungswerber/in ist/sind damit einverstanden, dass Förderungsvoraussetzungen vor Ort kontrolliert werden können. Für den Fall der Nichteinhaltung der Förderungsvoraussetzungen ist die Förderung nach Aufforderung umgehend zurückzuerstatten. Der/Die Förderungswerber/in nimmt/nehmen zur Kenntnis, dass ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung nicht gegeben ist. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Weitere beantragte oder beanspruchte Förderungen oder Investitionszuschüsse sind bekannt zu geben (außer Förderungen durch das Land Steiermark). Das Ansuchen ist innerhalb von 6 Monaten nach Errichtung (Datum der Rechnungslegung) einzureichen. Die Förderung tritt ab 1.1.2014 in Kraft.