3) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen.

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Transkript:

1/5 Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (im folgenden AO Lighting genannt), Anschrift: Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen, GERMANY Stand: August 2016 1 Geltungsbereich 1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der (nachfolgend AO Lighting genannt) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, die den Verkauf von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängenden Sach- und Dienstleistungen von AO Lighting zum Gegenstand haben. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 2) Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch AO Lighting; im Falle der Bestätigung gehen sie den AGB vor. 3) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen. 4) Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. 2 Angebot und Vertragsabschluss 1) Die Angebote von AO Lighting sind unverbindlich. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten. Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts- und Maßangaben handelt es sich um ca.-angaben, es sei denn, sie sind schriftlich garantiert. 2) Zum Zustandekommen des Vertrages bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch AO Lighting. Diese schriftliche Bestätigung legt zusammen mit der Leistungsbeschreibung den Inhalt des Vertragsverhältnisses und den Lieferumfang endgültig fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen, inklusive Zusicherungen und Garantien der Mitarbeiter werden nur in dem Fall Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich von AO Lighting bestätigt werden. Zu einer derartigen schriftlichen Bestätigung sind lediglich die Geschäftsführer und die Prokuristen berechtigt. 3 Preise 1) Sämtliche von AO Lighting eingegebenen Preise sind in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zu verstehen. 2) Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht-, Verpackungs- und Versicherungs kosten. 3) AO Lighting hält sich an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Datum des Angebotes gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von AO Lighting genannten Preise.

2/5 4) Die Kosten für Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Kaufpreis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden. 4 Lieferung 1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt AO Lighting Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. 2) Liefertermine und Lieferfristen müssen von AO Lighting ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur als annähernd vereinbart. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager von AO Lighting verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. 3) AO Lighting steht für die rechtzeitige Beschaffung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen nur ein, soweit sie selbst (rechtzeitigen Abschluss entsprechender Verträge mit Zulieferern oder Subunternehmern vorausgesetzt) die erforderlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen rechtzeitig erhält. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung der Zulieferung von AO Lighting zu vertreten ist, obliegt dem Kunden. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt daher ausdrücklich vorbehalten. 4) Bei höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder Betriebsstörungen verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den Lieferanten von AO Lighting eintreten, die zu einer erheblichen Verzögerung der Leistung führen und die Ware von AO Lighting nicht beschafft werden kann, ist AO Lighting berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden hat AO Lighting sich dazu zu erklären, ob AO Lighting von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. 5) Lieferungen erfolgen ab Lager AO Lighting auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Leistungsort im Sinne des 269 BGB ist der Sitz von AO Lighting. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe am Leistungsort auf den Kunden über. Sollte ausdrücklich Versendungskauf vereinbart sein, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Auslieferung der Sache durch AO Lighting an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 6) AO Lighting ist berechtigt, Teil-Lieferungen zu erbringen, die jeweils gesondert zu bezahlen sind. 5 Zahlungsbedingungen 1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von AO Lighting, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, falls er nicht gezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft, beziehungsweise dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Lieferung zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht

3/5 berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferungen steht. 6 Eigentumsvorbehalt 1) Sämtliche Liefergegenstände bleiben Eigentum von AO Lighting bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist AO Lighting auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung von AO Lighting, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 2) Der Kunde ist verpflichtet, AO Lighting einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel muss der Kunde AO Lighting unverzüglich schriftlich anzeigen. 3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an AO Lighting ab. AO Lighting nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung widerruflich ermächtigt. AO Lighting behält sich jedoch vor, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 7 Mängelhaftung 1) AO Lighting hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2) Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Liefergegenstandes. 3) Beim Vorliegen von Mängeln steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung in jedem Fall AO Lighting zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist in jedem Fall erst nach dem erfolglosen dritten Nachbesserungsversuch gegeben. 4) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als dem Sitz von AO Lighting verbracht werden, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 5) Der Kunde muss den Mangel innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar. Zeigt sich ein Mangel später, muss dieser ebenfalls innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich angezeigt werden.

4/5 Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge. 6) Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein selbständiges Beweisverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte. 8 Haftungsbegrenzung 1) AO Lighting haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet AO Lighting nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von AO Lighting ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. 2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von AO Lighting nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 3) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist vollständig ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 4) Die Regelung der vorstehenden Absätze 1. und 2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 5) Bei Verzögerung der Leistungen haftet AO Lighting in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Fällen ist die Haftung ebenfalls auf den vertrags typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen wird die Haftung von AO Lighting wegen Verzögerung der Leistung für den Schadenersatz neben der Leistung und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer AO Lighting etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5/5 9 Rücktritt 1) Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn AO Lighting die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch AO Lighting zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 10 Verjährung 1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr ab Lieferung. 2) Die Verjährungsfrist des Absatz 1. gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen AO Lighting, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche jeder Art gegen AO Lighting, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. 3) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes. Sie gilt auch nicht, wenn AO Lighting den Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall gilt stattdessen die gesetzliche Verjährungsfrist. 4) Die einjährige Verjährungsfrist gilt ebenfalls nicht für Schadenersatzansprüche in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 11 Form und Schlussbestimmungen 1) Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung per Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, welches den Aussteller einwandfrei erkennen lässt, gewahrt. 2) Sämtliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch AO Lighting. 3) Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Stattdessen soll diejenige zulässige Regelung gelten, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 4) Den Parteien ist es wechselseitig gestattet, Lichtbild- und Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie solche Werke geschaffen wurden, von den Vertragsgegenständen und den durch diese erzeugten Beleuchtungseffekten herzustellen und in jeder Beziehung für sich zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen. 5) Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Bremen.