Internes Qualitätsmanagement

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Transkript:

Internes Qualitätsmanagement Version 1.1, November 2013

Inhaltsverzeichnis 1 AQ Austria... 3 1.1 Organisationsstruktur... 3 1.2 Prozesse... 6 2 Führungsprozesse... 7 2.1 Strategie / Leitbild... 7 2.2 Steuerung von Akkreditierungsverfahren und Audits... 7 2.3 Personalmanagement... 8 2.4 Finanzen / Finanzmanagement / Finanzplanung... 8 3 Kernprozesse... 9 3.1 Institutionelle Akkreditierung / Programmakkreditierung / Audit... 9 3.1.1 Qualitätsanspruch... 9 3.1.2 Qualitätssicherungsmaßnahmen... 9 3.2 Beratung... 13 3.3 Analysen und Berichte... 13 4 Supportprozesse... 13 4.1 Rechnungswesen... 13 4.2 Gremienbetreuung... 15 4.3 Infrastruktur / IT... 15 4.4 Externe und interne Kommunikation... 16 5 Anhang... 17 2/17

1 AQ Austria Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria wurde im Jahr 2011 im Zuge der Neugestaltung des Systems der externen Qualitätssicherung in Österreich gegründet. Gemäß gesetzlichem Auftrag ist die AQ Austria für sämtliche hochschulische postsekundäre Bildungseinrichtungen (öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten, mit Ausnahme der Pädagogischen Hochschulen, des IST Austria und der Philosophisch-Theologischen Hochschulen) in Österreich zuständig 1 und besitzt ein gesetzlich geregeltes breites Spektrum an Aufgaben im Bereich der externen Qualitätssicherung 2 : 1. Entwicklung und Durchführung externer Qualitätssicherungsverfahren, jedenfalls Audit- und Akkreditierungsverfahren, nach nationalen und internationalen Standards; 2. Akkreditierung von hochschulischen Bildungseinrichtungen und Studien (d.h. Fachhochschulen und deren Studienprogramme sowie Privatuniversitäten und deren Studien); 3. Berichte an den Nationalrat im Wege der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers; 4. Veröffentlichung der Ergebnisberichte der Qualitätssicherungsverfahren; 5. kontinuierliche begleitende Aufsicht akkreditierter hochschulischer Bildungseinrichtungen und Studien hinsichtlich der Akkreditierungsvoraussetzungen; 6. Aufgaben gemäß den Bestimmungen des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) und des Privatuniversitätengesetzes (PUG); 7. Zertifizierung von Bildungseinrichtungen nach Audit (d.h. öffentliche Universitäten und Fachhochschul-Erhalter); 8. Durchführung von Studien und Systemanalysen, Evaluierungen und Projekten; 9. Information und Beratung zu Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung; 10. Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist frei von staatlicher Einflussnahme. Ihr Organisationsmodell vereinigt unabhängige, expertengeleitete Entscheidungsstrukturen mit der Beteiligung der relevanten Interessensgruppen. 1.1 Organisationsstruktur Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihre Organe, deren Zuständigkeiten und Zusammensetzung sind gesetzlich im HS-QSG festgelegt. Das Gesetz folgt dabei dem Prinzip der Verknüpfung von unabhängiger Expertise und Stakeholderbeteiligung mit einer starken internationalen Komponente. Dieses Kennzeichen der AQ Austria wirkt strukturbildend auf die Aufbauorganisation. Board Das Board ist das zentrale unabhängige und weisungsfreie Entscheidungsorgan der AQ Austria. Diesem Expertinnen- und Expertengremium obliegen insbesondere alle Entscheidungen zu Akkreditierungen und Zertifizierungen, Beschlüsse über Verfahrensrichtlinien und -standards, Aufsichtsfunktionen gegenüber akkreditierten Bildungseinrichtungen in Österreich, die 1 1 Abs. 1 HS-QSG 2 3 Abs. 3 HS-QSG 3/17

Veröffentlichung von Ergebnissen der Qualitätssicherungsverfahren sowie die Organisation der Geschäftsstelle. Durch die unterschiedlichen Typen von Qualitätssicherungsverfahren besitzt das Board sowohl hoheitliche als auch nicht-hoheitliche Kompetenzen. Kuratorium Das Kuratorium ist das strategisch-beratende Organ. Es besteht aus fünf Mitgliedern, die aus der Generalversammlung zu wählen sind. Jedenfalls vertreten mit jeweils einem Mitglied sind die Universitätenkonferenz, die Fachhochschulkonferenz und die Privatuniversitätenkonferenz, außerdem sind derzeit die Studierenden und die Berufspraxis vertreten. Seine beratende Funktion nimmt das Kuratorium in Form von Stellungnahmen wahr, insbesondere zu den Verfahrensrichtlinien und -standards der Agentur sowie zu Finanzplan, Tätigkeitsbericht, Personalausschreibung und Geschäftsordnung. Generalversammlung In der mindestens zweimal jährlich tagenden Generalversammlung sind die maßgeblichen Interessensgruppen vertreten, die in unterschiedlicher Anzahl ehrenamtliche Vertreterinnen bzw. Vertreter entsenden. Aufgaben der Generalversammlung sind insbesondere die Wahl des Kuratoriums, Nominierung und Bestellung der Beschwerdekommission und die Nominierung von Mitgliedern des Boards. Beschwerdekommission Für die Behandlung von Einsprüchen von Bildungseinrichtungen gegen Verfahrensablauf und gegen Zertifizierungsentscheidungen ist die Beschwerdekommission zuständig. Ihr gehören zwei inländische und ein ausländisches Mitglied mit Expertise im Bereich der hochschulischen Qualitätssicherung und rechtlichen Qualifikationen, sowie im Falle von Interessenskonflikten ein inländisches und ein ausländisches Ersatzmitglied an, die durch die Generalversammlung für eine Dauer von drei Jahren nominiert und bestellt werden, mit der Möglichkeit von Wiederbestellungen. Sie dürfen keinem anderen Organ angehören und handeln frei von Weisungen. Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle der AQ Austria wird vom Geschäftsführer geleitet, der die laufenden Geschäfte der Agentur führt. Die Geschäftsstelle ist entsprechend dem breiten gesetzlichen Auftrag der Agentur in vier Bereiche untergliedert, die jeweils von einer Bereichsleiterin oder einem Bereichsleiter geleitet werden. Derzeit sind 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (22,4 VZÄ) beschäftigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen Qualifikationen und Berufserfahrungen in Lehre und Forschung, Hochschulmanagement, Hochschulforschung und Qualitätssicherung auf. 4/17

Organigramm der Geschäftsstelle Die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen je nach Verfahrenstyp in unterschiedlicher Gewichtung: Informationserstellung und -verbreitung zu Fragen der Qualitätssicherung (durch Kontakte mit Hochschulen, Konzeption, Durchführung und Mitwirkung an Veranstaltungen, Veröffentlichungen) Konzeption von Methoden und Verfahren der externen Qualitätssicherung Recherche zu bestehenden Methoden und Standards Ausarbeitung von Verfahrensleitfäden und Verfahrensstandards Recherche von Gutachterinnen und Gutachtern Begleitung und Koordination von Qualitätssicherungsverfahren Information der Hochschulen zur Durchführung der externen Qualitätssicherungsverfahren Methodische und inhaltliche Vorbereitung von Gutachterinnen bzw. Gutachtern Koordination und Moderation von Follow-up-Prozessen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen Verantwortung für einzelne Verfahrensbereiche der Agentur. Sie sind direkte Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für die Hochschulen. 5/17

1.2 Prozesse Entsprechend den Aufgaben und der Organisation AQ Austria werden die Prozesse nach Art ihrer Beteiligung an der Leistungserbringung gegliedert. Arten von Prozessen: Führungsprozesse (Managementprozesse / zielorientierte Führung der Agentur) Strategie / Leitbild Steuerung von Akkreditierungsverfahren und Audits Personalmanagement Finanzen / Finanzmanagement / Finanzplanung Kernprozesse (primäre Prozesse der Agentur) 3.1 Qualitätssicherungsverfahren (Akkreditierung PUs / FHs / International / Audits) 3.2 Beratung öffentliche Universitäten / Fachhochschulen / International 3.3 Analysen & Berichte Supportprozesse (unterstützende Prozesse für Kernprozesse) Rechnungswesen Gremienbetreuung Infrastruktur / IT externe und interne Kommunikation Qualitätsmanagement muss, um die Qualitätsentwicklung voranzutreiben, neben der Anwendung in Kernprozessen auch die Führungsprozesse und Supportprozesse umfassen, da diese Prozesse auf die Kernprozesse einwirken. Dem operative Qualitätsmanagement der AQ Austria liegt ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zugrunde, der sich am Demingkreis orientiert. 6/17

Abbildung: Gliederung der operativen Aufgaben nach dem Demingkreis 3 In der ersten Phase (Qualitätsplan - Plan) geht es um das Erkennen von Verbesserungspotenzialen, die Definition eines Zielzustandes und das Auswählen einer Vorgehensweise. In Phase zwei (Qualitätslenkung - Do) werden die gemeinsam ausgearbeiteten Schritte umgesetzt. Phase drei (Qualitätssicherung - Check) dient der Reflektion. Die Ergebnisse werden sorgfältig betrachtet. War die Vorgehensweise erfolgreich, dann wird sie als Standard zur Umsetzung auf breiter Basis definiert. Wenn nicht, dann wird nach einer anderen Lösung gesucht. In Phase vier (Qualitätsverbesserung - Act) wird der neue Standard eingesetzt. Regelmäßige Schulungen helfen dabei, die Umsetzung zu sichern. 2 Führungsprozesse 2.1 Strategie / Leitbild Die Präsidentin und der Vizepräsident des Boards erarbeiten mit der Geschäftsführung und den MitarbeiterInnen der AQ Austria im Rahmen von Strategiesitzungen, die zweimal jährlich stattfinden, Vorschläge für die strategische Ausrichtung sowie die strategischen Ziele, diese werden im Rahmen des Boards diskutiert und beschlossen. 2.2 Steuerung von Akkreditierungsverfahren und Audits Anträge für Akkreditierungsverfahren (institutionelle Akkreditierungen und Programmakkreditierungen Fachhochschulen und Privatuniversitäten) und Anträge für Audits 3 Seghezzi, H., Fahrni, F., Friedli, T.: Integriertes Qualitätsmanagement Der St. Galler Ansatz, München: Hanser Verlag 2013, S. 122 f, 7/17

gehen bei der Bereichsleitung ein, die aufgrund der Ressourcenplanung eine Verteilung an die MitarbeiterInnen vornimmt. Die Bereichsleitung hat auch die Aufgabe der Planung der finanziellen Ressourcen (Einnahmen/Ausgaben). Die Steuerung der Akkreditierungsverfahren und Audits erfolgt in den wöchentlichen Bereichsbesprechungen. 2.3 Personalmanagement Das Personalwesen umfasst die Bereiche Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Personalentwicklung, Personalentlohnung, Personalführung und Personalverwaltung. Personalbedarfsplanung erfolgt im Rahmen der jährlichen Finanzplanung in Abstimmung Geschäftsführung-Bereichsleitung-Board. Personalbeschaffung umfasst die Bereiche Anforderungsprofil, Stellenausschreibung, Auswahl und erfolgt unter Beteiligung Geschäftsführung-Bereichsleitung-Kuratorium-Board. Personalentwicklung untergliedert sich in die Bereiche Personaleinführung, Aus- und Weiterbildung, Karriere-/Laufbahnplanung (insbesondere horizontale Karriereplanung innerhalb der Bereiche). Die Personalentwicklung erfolgt unter Beteiligung Geschäftsführung- Bereichsleitung aber auch Beteiligung der MitarbeiterInnen. Personalentlohnung umfasst sowohl den monetären Bereich (Entlohnungssystem und des Transparenz, betriebliche Sozialleistungen) und den nichtmontären Bereich (Arbeitszeitrege lungen, Aufstiegsmöglichkeiten, Ausbildungen etc.) und erfolgt unter Beteiligung Geschäftsführung-Bereichsleitung-Präsidentin. Zur Personalführung zählen die Aufgaben: Zielvereinbarung, Delegation, Information, Problemlösung und Feedback. Die Aufgaben werden von Geschäftsführung-Bereichsleitung- Präsidentin/Vizepräsident wahrgenommen. Personalverwaltung umfasst alle administrativen Tätigkeiten wie Anmeldung/Abmeldung Sozialversicherung, Führung der Personalakte, Arbeitszeitaufzeichnungen, Urlaubsverwaltung, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsrecht, etc. und erfolgt unter Beteiligung Geschäftsführung- Bereichsleitung. Folgende Instrumente kommen zur Anwendung: Stellenausschreibung Verfahrens-/ProjektmanagerIn (Muster Anlage) Einarbeitungsprogramm neue MitarbeiterInnen (Muster Anlage) MitarbeiterInnenbesprechungen 2-wöchentlich Jour-fix 1xMonat Bereichsbesprechungen wöchentlich (Bereichs-)Leitungsbesprechungen wöchentlich 2.4 Finanzen / Finanzmanagement / Finanzplanung Gemäß HS-QSG hat die Präsidentin oder der Präsident des Boards ( ) der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister bis 30. Juni jeden Jahres den Finanzplan für das folgende Jahr und die Vorschau über die zwei darauf folgenden Jahre zur 8/17

Genehmigung vorzulegen. Die Finanzierung der AQ Austria erfolgt einerseits mit Bundesmittel, andererseits durch eigene Einnahmen. Die Erstellung des Finanzplans erfolgt durch die Geschäftsführung unter Beteiligung der Bereichsleitung, wird dem Kuratorium zur Stellungnahme vorgelegt, im Board beschlossen, der Generalversammlung zur Kenntnis gebracht und dem bmwf zur Genehmigung vorgelegt. Die Finanzbuchhaltung wird von einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt. Die Geschäftsführung erstellt quartalsweise einen Bericht zur Finanzsituation der AQ Austria diese umfassen einen Plan-Ist-Vergleich (Einnahmen Ausgaben) sowie einen Ausblick auf das Gesamtjahr. Dieser Quartalsbericht wird inklusive Erläuterungen dem Board zur Beratung vorgelegt. 3 Kernprozesse 3.1 Institutionelle Akkreditierung / Programmakkreditierung / Audit 3.1.1 Qualitätsanspruch Die Verfahrensregeln und Akkreditierungskriterien sind zweckdienlich, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, setzen die ESG (Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area) in geeigneter Weise um und sind für alle Beteiligten leicht verständlich und anwendbar. Die gemäß HS-QSG 25 Abs 6 Z 2 vorgegebene Entscheidungsfrist von neun Monaten wird eingehalten. Alle Beteiligten sind über Zeitpläne, Verfahrensgrundlagen und Aufgabenstellungen informiert. 3.1.2 Qualitätssicherungsmaßnahmen (a) Personen Gremienmitglieder Qualitätsanspruch Die Boardmitglieder sind umfassend über die rechtlichen Grundlagen, das Selbstverständnis der AQ Austria, die Verfahrensregeln informiert und wenden die Regeln in ihren Beschlüssen angemessen, korrekt und konsistent an. Maßnahmen Die Boardmitglieder werden bei Amtsantritt umfassend über die rechtlichen Grundlagen, das Selbstverständnis der AQ Austria, die Verfahrensregeln informiert. Dies geschieht anlassbezogen im Einzelfall. 9/17

Instrumente: Informationspaket mit allen relevanten Informationen Induktionsseminar/-gespräch Geschäftsführung Die Boardmitglieder werden über relevante Neuentwicklungen informiert. Instrumente: Rundschreiben Schriftliche/mündliche Berichte in Boardsitzungen Stv. Geschäftsführung Die Geschäftsstelle bereitet Beschlüsse mit entsprechenden Vorlagen vor, welche die Gutachten hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit präsentieren und entsprechende Empfehlungen enthalten. ter/in Template für Beschlussvorlagen Zuständige/r Verfahrensbetreuer/in in Zusammenarbeit mit Bereichslei- Die Geschäftsstelle führt eine Liste mit Präzedenzentscheidungen und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung hinsichtlich der Auslegung von Verfahrensregeln und Beurteilungskriterien, die für Boardmitglieder auf dem internen Bereich der Homepage zugänglich ist. Präzedenzliste Bereichsleiter/innen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Qualitätsanspruch Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle verfügen über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie führen die Verfahren professionell unter korrekter Anwendung sämtlicher Regeln durch. Maßnahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tauschen sich regelmäßig über alle relevanten Fragen zu Regeln und Durchführung der Qualitätssicherungsverfahren aus. Bereichsbesprechungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterbesprechungen Bereichsleiter/innen, GF 10/17

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen zumindest einmal pro Jahr ein MitarbeiterInnengespräch, dass dem Feedback zur Tätigkeit, der Überprüfung des Tätigkeitsbereichs und der Identifikation von Fortbildungsbedarf dient. Leitfadengestützes Interview Geschäftsführung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen jährlich an Fortbildungsmaßnahmen teil, die in Jahresgesprächen oder bei akutem Bedarf vereinbart werden. Individuell zugeschnittene Maßnahmen Stellvertretende Geschäftsführung Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchlaufen das Einarbeitungsprogramm. Einarbeitungsprogramm Stellvertretende Geschäftsführung Gutachterinnen und Gutachter Qualitätsanspruch Die Gutachterinnen und Gutachter weisen die für das Verfahren erforderliche fachliche Expertise auf, sind nicht befangen, über alle relevanten Bestimmungen informiert, kennen die Verfahrensunterlagen und führen das Verfahren gemäß dem code of conduct durch. Maßnahmen Potenzielle Gutachterinnen und Gutachter erhalten die Gelegenheit, an einem Seminar teilzunehmen, auf dem die Tätigkeit als Gutachter/in als solche im Mittelpunkt steht. Bestellte Gutachter/innen werden auf das konkrete Begutachtungsverfahren vorbereitet. Dies umfasst Information über Grundlagen und das konkrete Verfahren und den Austausch über den vorliegenden Antrag in zwei Schritten. Instrumente: Instrumente: Vorbereitungsseminar für Gutachter/innen Stellvertretende Geschäftsführung Infopaket für Gutachter/innen Verfahrensunterlagen für Gutachter/innen inkl. Befangenheitserklärung und Code of Conduct 1. Briefing für Gutachter/innen (Skype) 2. Briefing für Gutachter/innen (Vorabend des VOB) 11/17

Zuständige/r Verfahrensbetreuer/in (b) Verfahrensregeln Qualitätsanspruch Die Verfahrensregeln und Akkreditierungskriterien sind zweckdienlich, entsprechen den ge setzlichen Vorgaben, setzen die ESG (Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area) in geeigneter Weise um und sind für alle Beteiligten leicht verständlich und anwendbar. Maßnahmen Verständlichkeit und Anwendbarkeit der Verfahrensregeln und Akkreditierungskriterien werden in Feedback-Fragebögen gemäß 3.1.2.3 evaluiert. Nach Abschluss jedes Verfahrens wird von Gutachtern und Gutachterinnen und von den begutachteten Hochschulen Feedback eingeholt. Der Verfahrensbetreuer/Die Verfahrensbetreuerin analysiert das Feedback und berichtet ggfs. unmittelbar an die Bereichsleiterin/den Bereichsleiter bzw. In der nächsten Bereichsbesprechung. In dringenden Fällen regt der Bereich beim GF eine Änderung an und bereitet eine Beschlussfassung durch das Board vor. Standardisierte Feedbackbögen Der/Die zuständige Verfahrensbetreuer/in Im jährlichen Rhythmus wird von den Boardmitgliedern Feedback eingeholt. Standardisierte Feedbackbögen Stv. GF In der Regel werden Verfahrensregeln und Akkreditierungskriterien bzw. Auditstandards nur alle zwei Jahre geändert. Hierzu werden die Feedback-Fragebögen (Gutachter/innen, Hochschulen, Boardmitglieder, Berichte der Verfahrensbetreuer/innen) analysiert. Die Ergebnisse werden in Bereichsbesprechungen diskutiert. Im Bereich werden ggfs. Änderungsvorschläge erarbeitet. Diese werden in zweijährlich stattfindenden Workshops mit Stakeholdern diskutiert und ggfs dem Board zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Gesetzliche Änderungen werden unverzüglich berücksichtigt. Die Ergebnisse werden in einem zweijährlich zu erstellenden Qualitätsbericht festgehalten, der in einer Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbesprechung sowie im Board diskutiert wird. Ggfs. werden weitere Maßnahmen ergriffen. (c) Durchführung von Qualitätssicherungsverfahren Qualitätsanspruch Die Qualitätssicherungsverfahren folgen dem Standardablaufplan, werden im vorgesehenen Zeitrahmen von 9 Monaten für Akkreditierungen bzw. 18 Monaten für Audits abgeschlossen 12/17

und gewährleisten eine einheitliche Beurteilung. Alle Beteiligten sind über Zeitpläne, Verfahrensgrundlagen und Aufgabenstellungen hinreichend informiert Maßnahmen Nach Abschluss jedes Verfahrens wird von Gutachtern und Gutachterinnen und von den begutachteten Hochschulen Feedback eingeholt. Der Verfahrensbetreuer/Die Verfahrensbetreuerin analysiert das Feedback und berichtet ggfs. unmittelbar an die Bereichsleiterin/den Bereichsleiter bzw. In der nächsten Bereichsbesprechung. Standardisierte Feedbackbögen Der/Die zuständige Verfahrensbetreuer/in Im jährlichen Rhythmus wird von den Boardmitgliedern Feedback eingeholt. Das Feedback wird einmal jährlich ausgewertet. Standardisierte Feedbackbögen Stv. GF Der Qualitätsbericht wird in einer Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbesprechung sowie im Board diskutiert. Ggfs. werden Maßnahmen ergriffen. 3.2 Beratung 3.3 Analysen und Berichte 4 Supportprozesse 4.1 Rechnungswesen Ziele: fristgerechte Begleichung der Rechnungen (Eingangsrechnung/Ausgangsrechnungen) fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses inklusive Bericht der Abschlussprüfung und eingeschränkter Prüfungsnachweis Transparenz und Nachvollziehbarkeit Kalkulationsdaten als Entscheidungsgrundlage Externes Rechnungswesen: 13/17

Das externe Rechnungswesen umfasst die Finanzbuchhaltung (Buchhaltung und Jahresabschluss). Alle Eingangsrechnungen werden mit Eingangsstempel versehen, im Eingangsrechnungsbuch erfasst (laufende Nummer, Datum, Rechnungsbetrag, Lieferant, Verwendungszweck, Datum der Zahlung), dem verantwortlichen Mitarbeiter /der verantwortlichen Mitarbeiterin zur Prüfung (sachlichen und rechnerischen) und Freigabe (durch Unterschrift) weitergeleitet, im Telebanking-System eingegeben und zur Freigabe der Zahlung (durch Unterschrift) an die Geschäftsführung weitergeleitet. Damit folgt die AQ Austria dem 4-Augenprinzip bei der Zahlung von Rechnungen. Die Kontierung erfolgt durch die MitarbeiterIn Rechnungswesen (Zuordnung zu Budgetposition, Rechnungskreis, Sektor, Kostenstelle, Kontonummer) und wird von der Geschäftsführung gegengezeichnet. Ausgangsrechnungen werden in drei Arten ausgestellt: 1. Zahlungsaufforderungen in Form von Bescheiden 2. Zahlungsaufforderungen in Form von Rechnungen für freiwillige, nicht-behördliche Verfahren 3. Erstattungen von Honoraren und Reisekosten für die Teilnahme an Veranstaltungen, sonstige Erstattungen wie Nutzungsvereinbarungen Die Rechnungskreise sehen eine Trennung nach den Aufgaben gemäß 3 Abs 3 Z 1 bis 6 HS- QSG (Rechnungskreis 1; Ausgangsrechnungen 1) und Aufgaben gemäß 3 Abs 3 Z 7 bis 10 HS-QSG (Rechnungskreis 2; Ausgangsrechnungen 2) und sonstige Erstattungen (Rechnungskreis 3; Ausgangsrechnungen 3) vor. Die Bestellung der Abschlussprüfung erfolgt durch das zuständige Bundesministerium auf Vorschlag des Kuratoriums vor Ablauf des Rechnungsjahres. Internes Rechnungswesen: Das interne Rechnungswesen umfasst neben der Investitions- und Finanzrechnung vor allem die Kostenrechnung und das Controlling. Die Buchhaltung sowie die Personalverrechnung, die Erstellung des Jahresabschlusses und die Kostenrechnung erfolgt mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, der jährlich neu beauftragt wird. Verantwortung für das Rechnungswesen trägt die Geschäftsführung im Auftrag des Boards. Instrumente: Quartalsberichte an Board Quartalsreporting an Bundesministerien Abstimmungen mit Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rechnungsabschluss und Abschlussprüfung 14/17

4.2 Gremienbetreuung Ziele: Kontinuität und Zufriedenheit der Mitglieder der Gremien Bereitstellung von AnsprechpartnerInnen der Geschäftsstelle Umfassende Information der Boardmitglieder über rechtliche Grundlagen, Selbstverständnis der AQ Austria und Verfahrensregeln Die Betreuung der Gremien insbesondere des Boards ist eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle. Serviceorientierte, kompetente AnsprechpartnerInnen der Geschäftsstelle übernehmen die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung auf die Boardsitzungen. Verantwortung inhaltlich Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Boardsitzungen trägt die Geschäftsführung in Abstimmung mit den Verfahrens-/ProjektmanagerInnen und der Bereichsleitung. Verantwortung für die organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Boardsitzungen trägt die für Gremien zuständige Mitarbeiterin. Instrumente: Informationspaket mit relevanten Informationen Induktionsseminar/-gespräch Doodle für Terminabstimmung Einladung zu Sitzungen Vorlage für Beschlüsse (template) für Boardsitzungen Intranet zu Anlagen, Protokollen etc. Boardsitzungen Vorlage für Protokolle 4.3 Infrastruktur / IT Ziele: Zurverfügungstellung eines professionellen, zeitgemäßen Arbeitsumfelds Zurverfügungstellung eines professionellen, zeitgemäßen Arbeitsplatzes Zurverfügungstellung einer professionellen, zeitgemäßen IT-Infrastruktur Die Infrastruktur umfasst die Büroräumlichkeiten, die Erreichbarkeit des Standorts, die einzelnen Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen, Sozialräume, Telefonanlage, Kopierer, Bibliothek etc. Zur IT-Infrastruktur zählen die Hardware (Arbeitsplatzrechner, Server, Drucker/Scanner, Internetverbindung, WLAN für Sitzungen) und die Software (Betriebssystem, Anwendungsprogramme Office-Paket, aber auch spezielle Programme wie Zeiterfassung, Webmail und Citrix Zugang, Datensicherung, etc.). Verantwortung für die Zurverfügungstellung trägt die Geschäftsführung im Auftrag des Boards. 15/17

4.4 Externe und interne Kommunikation Ziele: Externe Kommunikation: Interne Kommunikation: Information der MitarbeiterInnen Im Rahmen der externen Kommunikation werden Instrumente wie Hompage, spezifische Veranstaltungen wie Workshops und Jahrestagung, Pressekonferenzen, Newsletter, Dokumente wie Akkreditierungsverordnung, Jahresberichtverordnung etc., Jahresbericht AQ Austria, Publikationen, Vorgespräche und Präsentationen eingesetzt. Im Rahmen der internen Kommunikation werden Instrumente wie Strategiesitzungen, Leitungsbesprechungen, Bereichsbesprechungen, MitarbeiterInnenbesprechungen, Jour-fix, individuelle Gespräche mit MitarbeiterInnen und ein elektronisches schwarzes Brett eingesetzt. Verantwortung für die Kommunikation trägt die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit dem Board und den MitarbeiterInnen. 16/17

5 Anhang Stellenausschreibung Verfahrens-/ProjektmanagerIn Einarbeitungsprogramm neue MitarbeiterInnen Feedback - Fragebögen 17/17