Vollzug Energie-Vorschriften Private Kontrolle AR-GL-SG-2008

Ähnliche Dokumente
Praxistest MINERGIE. Erfolgskontrollen an 52 Wohnbauten Verbrauchsdatenauswertung von 506 Wohnbauten

Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern ergänzen die Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, EnFK. Die Vollzugshilfen des Kantons

Anwendungen der Vorschriften bei Umbauten

Forum Energie vom 2. März 2004 Praxistest MINERGIE: Erfolgskontrollen an über 50 Bauten

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Silvia Gemperle, Energie & Bauen, Amt für Umwelt und Energie des Kantons St.

EnergiePraxis-Seminar 2 / 2007 Wärmedämmvorschriften (WDV) Neuerungen und Höchstanteil an nichterneuerbarer Energien.

SIA 380/1:2007 Ausgewählte Themen für die Anwendung

Einzelbauteilgrenzwerte bei Neubauten und neuen Bauteilen

Bauen ohne Wärmebrücken und ohne Konflikt mit der Statik Ergebnisse einer Untersuchung

Energiepraxis Seminar

Schutz vor Lärm Themenübersicht Bauen in lärmbelasteten Gebieten Schallschutz im Hochbau Lärmimmissionen durch Luft- Wärmepumpen

Neuauflage der Bauteilekataloge

Wärmedämmung und Lüftung im Untergeschoss

Wärmedämmvorschriften Ausgabe 2009

Wärmebrücken bei der Gebäudemodernisierung für typische Wohnbauten vor ERFA September 2014 Silvia Gemperle, Leiterin Energie + Bauen

Mehr Sonnenenergie in Graubünden. Fördermöglichkeiten. Energie-Apéro

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

380/1-Nachweis :49 Projektwert = 69 MJ/m2

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung

Die MuKEn 2014: Gemeinden in einem Spannungsfeld. Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Förderprogramm Energie

Wärmepumpen mit thermischen Solaranlagen. Merkblatt

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Auswirkungen auf Architektur und Planung MuKEn, SIA 380/1, SIA 180

Massnahmen Gebäudehülle Gebäudehülle erneuern: Vorgehensweise, Tipps und einfache Massnahmen

Effiziente Elektromotoren

E N E R G I E A U S W E I S

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

EnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt

Luftdichtheit von Gebäuden - Langzeitverhalten

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle

CHECKLISTE zur EnEV Berechnung

Zukunftssichere Heizsysteme von Schüco. Wärmepumpen für minimale Betriebskosten

Energetische Anforderungen an Arealüberbauungen in der Stadt Zürich

Mehrfamilienhaus. Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, Berlin VORSCHAU. Vermietung/Verkauf

Gebäude erneuern Energieverbrauch halbieren. Wie mit gezielten Massnahmen der Energieverbrauch im Einfamilienhaus auf die Hälfte reduziert wird

EnergiePraxis-Seminar, Herbst/Winter SIA 384/1: Heizungsanlagen in Gebäuden Grundlagen und Anforderungen

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen

Mehr dämmen oder erneuerbare Energie wie und was fördern bzw. fordern die Kantone? Suisse Public, Bern, 19. Juni 2015

Inkrafttreten des Gesetzes

Sanieren nach Minergie. Marco Ragonesi - c/o Ragonesi Strobel & Partner AG - Bauphysik & Technische Kommunikation - Luzern

Gute Gebäudehülle, effiziente Haustechnik und Förderbeiträge

Kantone setzen auf energieeffiziente Gebäude

In diesem Zusammenhang werden folgende Fragen an den Stadtrat gestellt:

Mehr Schub für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser

Anhang 1. unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich [W/ m²k] weniger als 2 m im Erdreich [W/ m² K] Neubau Umbau/ Umnutzung

DIV / Abteilung Energie. MuKEn Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Bernard Dubochet. Kanton Thurgau, Abteilung Energie

1. Zweck und Abgrenzung

Richtlinie Energie- Förderbeiträge

ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN

EnEV 2014 und Gebäudeautomation

Anhang 1. Stand der Technik ( 7 Absatz 3 EnVSO)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Unterschiede zwischen der DIN EN ISO 9972 und DIN EN Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden Differenzdruckverfahren

ISBN Bauwerk Verlag - Berlin

Neues Beiblatt 2 zu DIN 4108

Erneuerbare Energien im Eigenheim

Berücksichtigung von Wärmebrücken im Energieeinsparnachweis

Wickrathberger Str Mönchengladbach. Verkauf - Vermietung

Warme Sprosse Was bringt die überarbeitete EN

Studie EnEV 2002 BRUCK ZUM GLÜCK GIBT S. Ein typisches Einfamilienwohnhaus nach der Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV-Praxis 2009 Wohnbau

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich gemäss 4 (MuKEn; Auszug)

Erneuerung der Gebäudehülle:

Nationale und kantonale Förderprogramme. Sie und die Umwelt profitieren. Amt für Energie und Verkehr Graubünden

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

Gesamtheitlich optimierter Kostenvergleich - einfach und zuverlässig

ENERGIEETIKETTE FÜR FENSTER SCHWEIZ. Fachreferat Architekten, Planer, Baufachleute

Sanierung MFH Chiasso TI Palazzo Positivo, via ai crotti 1

DOPPELHAUS JETZENDORF

Ecology - Economy - Low Energy. Niedrigenergiekonzepte für Neu- und Altbauten. Förderprogramm. Baumäcker

DIE ESG- SAARBRÜCKEN - VON DER ENERGIESCHLEUDER ZUM EFFIZIENZHAUS

Änderung der kantonalen Energieverordnung

MuKEn 2014 Herausforderung an Neubauten und die Gebäudeerneuerung

Planen und Bauen mit Lehm

Merkblatt «Höchstanteil-Standardlösungen zu SIA 380/1, Ausgabe 2007»

Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht

Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau

Energiefondsreglement

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften

Vorwort... 1 Der Autor... 3 Inhalt... 5 Vorbereitung der Bestandsaufnahme Normierte und nicht normierte Beratungen Wohngebäude...

Die Energiezukunft. Energieeffizienz und erneuerbare Energien Angebote und Dienstleistungen des Kantons Zürich. Energieverbrauch und CO 2 - Emissionen

Wegleitung Gesuchformular

Warme Kante für Fenster und Fassade

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Informationen zum Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK

Energiestrategie 2050 Was geschieht im Gebäudebereich?

Anhang 1: Minimale Dämmstärken bei Wassererwärmern sowie Warmwasser- und Wärmespeichern (vgl. Art. 14 Abs. 1)

CHECKLISTE FÜR GEBÄUDEVERWALTER / -EIGENTÜMER GROBCHECK FÜR ENERGETISCHE MODERNISIERUNGEN VON MEHRFAMILIENHÄUSERN

Förderprogramm Energie

Art. 1 Das Energiereglement vom 5. März 2001 (SGF ) wird wie folgt geändert:

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Merkblatt zum baurechtlichen Verfahren

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Erfolgskontrolle Gebäudeenergiestandards ein Praxistest. Werner Reimann, Demo SCOPE Meta Lehmann, econcept AG

Wärmedämmung von haustechnischen Anlagen

MINERGIE Online Plattform (MOP) im Kanton Aargau - Erfassung von Projekten

Transkript:

Vollzug Energie-Vorschriften Private Kontrolle AR-GL-SG-2008 Aus dem Inhalt: Untersuchung der Projektnachweise von 64 Bauvorhaben des Jahres 2008 in AR, GL und SG Überprüfung der Umsetzung von projektierten energetischen Massnahmen am Bau September 2009

Impressum Herausgeber AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Energie Adresse: Stampfenbachstrasse 12, Postfach, 8090 Zürich Internet: www.energie.zh.ch Email: energie@bd.zh.ch Projekt-Begleitung Die Kantone Zürich, St.Gallen, Glarus und Appenzell Ausserrhoden kennen für den Vollzug der energierelevanten Vorschriften das System Private Kontrolle. Diese vier Kantone arbeiten eng zusammen, unter Anderem wird die Administration zentral in Zürich geführt. Im Kanton Zürich wurde 2008 eine Untersuchung über die Qualität des Vollzugs mit dem System Private Kontrolle durchgeführt. Diese Untersuchung wurde im gleichen Stil und im Auftrag der zentralen Vollzugsstelle Zürich durchgeführt und von den Energiefachstellen der Kantone St.Gallen, Glarus und Appenzell Ausserrhoden mitbetreut: Baudepartement Amt für Umwelt + Energie Abt. Energie + Luft Lämmlisbrunnenstrasse 54 9001 St.Gallen Frau Silvia Gemperle Tel. 071 229 24 04 Silvia.gemperle@sg.ch Departement Bau + Umwelt Amt für Umwelt Abt. Lärm + Energie Kasernenstrasse 17 9102 Herisau Herr Olivier Brenner Tel. 071 353 65 35 afu@ar.ch Departement Bau + Umwelt Abt. Umweltschutz + Energie Kirchgasse 2 8750 Glarus Herr Fritz Marti-Egli Tel. 055 646 64 66 Fritz.marti-egli@gl.ch Verfasser IPA Energieberatung Ingenieurbüro Peter Achtnich Pfarrain 4, 8604 Volketswil Email: achtnich@active.ch Autor: Peter Achtnich Gerevini Ingenieurbüro AG Konkordiastrasse 23, 9000 St.Gallen Email: r.romano@gerevini.ch Autor: Enrico Romano Volketswil/St.Gallen, im September 2009

Untersuchung über die Qualität des Vollzugs der energetischen Massnahmen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus und St. Gallen Teil 1

Seite 2 Inhalt der Untersuchung 1 Übersicht... 3 1.1 Auftrag... 3 1.2 Vorgehen... 3 1.3 Ergebnis... 4 2 Ausgangslage... 6 2.1 Hauptuntersuchung Nachweise... 6 2.1.1 Zielsetzung:... 6 2.1.2 Vorgehen:... 6 2.1.3 Gebäudenutzungen... 7 2.1.4 Energieträger... 9 3 Vollzug in den Gemeinden... 10 3.1 Regelung des Vollzugs in den Gemeinden... 10 3.2 Der Vollzug der energetischen Massnahmen... 10 3.3 Folgerungen... 10 3.4 Qualität des Vollzugs in den Gemeinden... 11 3.5 Auflagen bezüglich energetischer Vorschriften... 11 3.6 Vorliegen der Nachweise Wärmedämmung... 12 3.7 Vorliegen der Nachweise für Heizung... 13 3.8 Vorliegen der Nachweise für Lüftungsanlagen... 14 4 Qualität der Nachweise der Privaten Kontrolle... 14 4.1 Fachbereich Wärmedämmung... 15 4.1.1 Private Kontrolle - behördliche Kontrolle... 15 4.1.2 Qualität der Privaten Kontrolle Wärmedämmung... 15 4.1.3 Einhaltung der Wärmedämmvorschriften... 16 4.1.4 Gewähltes Nachweisverfahren... 17 4.1.5 Thermische Gebäudehülle und Flächenauszüge... 17 4.1.6 Berechnung und Dämmwerte von Bauteilen... 18 4.1.7 Nachweis von Wärmebrücken... 20 4.1.8 Dämmeigenschaften von Bauteilen im Vergleich... 21 4.1.9 Ausbau von Untergeschossen... 21 4.2 Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien (nur Kantone SB und A.R.h) 22 4.2.1 Lösungsart zur Erfüllung des 10a EnG... 22 4.2.2 Standardlösungen zu erneuerbaren Energien... 23 4.3 Fachbereich Heizungsanlagen... 24 4.3.1 Private Kontrolle - behördliche Kontrolle... 24 4.3.2 Qualität der Nachweise der Privaten Kontrolle Heizung... 24 4.4 Fachbereich Lüftungs- und Klimaanlagen... 27 4.4.1 Qualität der Nachweise der Privaten Kontrolle... 27 5 Handlungsbedarf... 28 5.1 Qualitätssicherung im Bewilligungsverfahren... 28 5.2 Nachvollziehbarkeit der Nachweise... 28

Seite 3 1 Übersicht 1.1 Ausgangslage Die Kantone Zürich, St.Gallen, Glarus und Appenzell Ausserrhoden kennen für den Vollzug der energierelevanten Vorschriften das System Private Kontrolle. Diese vier Kantone arbeiten seit 2005/2006 eng zusammen, unter anderem wird die Administration zentral in Zürich geführt. Im Kanton Zürich wurde 2008 wie schon in früheren Jahren eine Untersuchung über die Qualität des Vollzugs mit dem System Private Kontrolle durchgeführt. Diese Untersuchung wurde nun um die Kantone St.Gallen, Glarus und Appenzell Ausserrhoden ausgedehnt. Der Auftrag für diese Untersuchung wurde durch die zentrale Administrationsstelle in Zürich erteilt. Die Energiefachstellen der Kantone St.Gallen, Glarus und Appenzell Ausserrhoden betreuten diese Auftragnehmer für die Arbeiten in den jeweiligen Kantonen. 1.2 Auftrag Mit den Stichprobenuntersuchungen soll ein Bild über den Stand des Vollzugs und der Bautechnik aufgezeigt werden. Zielsetzung der Untersuchung Aus den Resultaten der Nachweisüberprüfung der Fachbereiche Wärmedämmung, Heizung und Lüftung/Klima sollen drei Fragen beantwortet werden: Qualität des Vollzugs in den Kommunen Qualität der privaten Kontrolle Vollständigkeit der Nachweise Aktueller Stand der Technik (U-Werte, Heizsysteme, Höchstanteil an nichterneuerbarer Energie) 1.3 Vorgehen Die Auswahl der geprüften Gemeinden wurde durch die Energiefachstellen der Kanton Appenzell Ausserrhoden, Glarus und St.Gallen vorgenommen. Untersuchte Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden Gemeinde Heiden Gemeinde Herisau Gemeinde Teufen Untersuchte Gemeinden im Kanton Glarus Gemeinde Glarus Gemeinde Niederurnen Gemeinde Mitlödi und Schwanden

Seite 4 Untersuchte Gemeinden und Städte im Kanton St.Gallen Gemeinde Altstätten Gemeinde Flawil Gemeinde Rorschach Gemeinde Sargans Gemeinde St.Margrethen Gemeinde Wittenbach Stadt Wil Stadt Gossau Stadt Rapperswil - Jona In den Bauämtern der Gemeinden wurden die dazugehörigen Bewilligungen sowie die Nachweise eingesehen und hinsichtlich der Fragestellung untersucht als auch ausgewertet. Die untersuchten Objekte und Nachweise wurden aus den durch die Gemeinde bereitgestellten Dossiers rein zufällig ausgewählt und beschränkten sich hauptsächlich auf Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser. 1.4 Ergebnis Der Vollzug des Energiegesetzes in den überprüften Gemeinden, kann als gut bezeichnet werden. Die Qualität des Vollzuges präsentiert sich auf einem hohen Niveau. In den untersuchten Kantonen besteht ein flächendeckender Vollzug der energetischen Vorschriften. Das Instrument der Privaten Kontrolle funktioniert in den untersuchten Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Glarus sehr gut und die durch die privaten Kontrolleure erstellten Nachweise weisen eine hohe Qualität auf. Das Formular Ausführungskontrolle muss überdacht werden. Die Befugten erachten es als reine Formsache; es muss vermutet werden, dass viele Private Kontrolleure und Private Kontrolleurinnen keine Baukontrolle vorgenommen haben. Der Informationsfluss zwischen Energiefachstellen und den Privaten Kontrolleuren wird mit den EnergiePraxis-Seminaren und -Bulletins sichergestellt. Total wurden 64 Objekte untersucht. Über alles betrachtet ist die Qualität der Nachweise als gut zu bezeichnen. Es wurden lediglich bei 4 Bauten grobe energetisch relevante Fehler oder Vorschriftenverletzungen festgestellt.

Seite 5 Bei 89% aller Wärmedämmnachweise wurde ein Systemnachweis erstellt. Das Einzelbauteilnachweisverfahren wird nur selten angewendet. Dies hängt wohl mit dem notwendigen Dämmstärkenzuschlag für diese Nachweisart zusammen. Bei ca. 22% der Nachweise wurde die thermische Gebäudehülle nicht geschlossen oder konnte nicht nachvollzogen werden. Dieser Anteil ist grösser als im Kanton Zürich. Die Vermutung liegt nahe, dass vielen Planern nach wie vor das Ausmass des Wärmeverlustes über die Bauteile zu unbeheizten Räumen (vor allem im Untergeschoss) und zu Erdreich zu wenig bewusst ist. Dieser Punkt sollte an den EnergiePraxis-Seminaren nochmals angesprochen werden. Die U-Wert Berechnungen wurden grösstenteils mit einem Rechenprogramm erstellt und wurden fast vollständig richtig bestimmt. Die Deklaration des Dämmstoffes mit der entsprechenden Wärmeleitfähigkeit bereitet vielen Planern noch etwas Mühe. Die Berechnung der U-Werte inhomogener Bauteile weist zu fast 50% Fehler auf. Oft wurde der Nachweis des Bauteils als homogenes Bauteil geführt, oder nur ein minimaler Zuschlag gemacht. Bei den Berechnungen der Fenster U-Werte fehlten oft die Angaben zur Norm (DIN oder EN 673), die Art des Abstandshalters oder die Art/Qualität des Fensterrahmens. Gemäss Norm SIA 380/1 muss der Fenster U-Wert mit dem Ausmass des Normfensters bestimmt werden. Bei einem Systemnachweis ist der Fenster-U-Wert mit einem gängigen Berechnungstools zu ermitteln. (akzeptierbare Vereinfachung: einige Standardfenster für 2-fach oder 3-fach Verglasung in Abhängigkeit des Rahmenmaterials). Der Zuschlag für die vorhandenen Wärmebrücken wurde zu 47% lückenlos berücksichtig. Bei weiteren 46% wurden die Wärmebrücken nur teilweise berücksichtigt. Die Planer sollten angehalten werden, den Nachweis der Wärmebrücken mit der Checkliste oder einem entsprechenden Softwareprogramm abzugeben.

Seite 6 2 Ausgangslage Mit der Untersuchung soll erstmals die Qualität des Vollzugs und der Stand der Bautechnik in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus und St.Gallen aufgezeigt werden. Die Nebenuntersuchung soll Hinweise zum Instrument der Ausführungskontrollen geben sowohl auf der Vollzugsebene als auch über die Arbeit der privaten Kontrolleure. 2.1 Hauptuntersuchung Nachweise 2.1.1 Zielsetzung: Aus den Resultaten der Nachweisüberprüfung sind drei Fragen zu beantworten: a) Qualität der Privaten Kontrolle bei der Projektierung b) Vollständigkeit der Nachweise c) Stand der Technik (Wärmedämmwerte von Bauteilen, Art der Wärmeerzeugersysteme und damit Art der Deckung des Heizenergiebedarfs Höchstanteil nichterneuerbarer Energien) 2.1.2 Vorgehen: Die untersuchten Objekte und Nachweise wurden aus den durch die Gemeinde bereitgestellten Dossiers rein zufällig ausgewählt und beschränkten sich hauptsächlich auf Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser welche bis Ende 2007 durch die Baubehörde bewilligt wurden. Total wurden 64 Bauvorhaben ausgewählt. In diesen 64 Bauvorhaben sind 3 mehr oder weniger identische Häuser vorhanden, dass heisst es sind total 62 unterschiedliche Bauwerke überprüft worden. 52 Objekte sind Neubauten und 12 Objekte sind als Umbauten eingereicht worden. Die Datenerfassung erfolgte vor Ort auf 14 Bauämtern. Anzahl 70 64 60 50 49 40 30 20 10 7 0 Gebäudehülle Heizung Lüftung/Klima Abbildung 1: Aufteilung der erhobenen Nachweise nach Fachbereich

Seite 7 Die Datenerhebung erfolgte im Zeitraum von April 2009 bis Ende Juni 2009. Es wurden insgesamt 120 einzelne Fachbereich-Nachweise überprüft. 2.1.3 Gebäudenutzungen Anzahl 35 32 30 27 25 20 15 10 5 0 1 1 1 I Mehrfamilienhäuser IIEinfamilienhäuser III Verwaltung Abbildung 2: Gebäudenutzungen der Untersuchung V Verkauf VIII Spitäler Repräsentative Aussagen sind nur für die MFH und die EFH möglich. Das Verhältnis der Anzahl MFH zur Anzahl EFH zeigt, dass eher städtische oder dicht überbaute Situationen untersucht wurden.

Seite 8 EBF [m²] 40'000 37'140 35'000 30'000 25'000 20'000 15'000 10'000 8'986 5'000-1'565 Mehrfamilienhäuser Einfamilienhäuser Verkauf Abbildung 3: Aufteilung der Nutzungen nach Energiebezugsflächen In vorstehendem Diagramm sind Bauten nicht enthalten welche mit Einzelbauteilnachweisen nachgewiesen wurden.

Seite 9 2.1.4 Energieträger Energieträger bezogen auf Energiebezugsfläche Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser 37% Elektrowärmepumpe Sole/Wasser 57% Gas Holz 13% Abwärme 4% Oel 4% 6% Elekrowärmepumpe Luft/Wasser Elektrowärmepumpe Sole/Wasser 31% Gas 48% Abbildung 4: Vergleich der Energieträger zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern Der leitungsgebundene Energieträger Gas deckt knapp 50% des Energiebedarfs für Wärme. Die Untersuchung beinhaltete unter anderem die Orte Herisau, Glarus, Gossau, Rapperswil, Rorschach und Sargans welche über ein gut ausgebautes Gasnetz verfügen. Der hohe Anteil an Wärmepumpen ist auf die Einschränkung des Einsatzes nichterneuerbarer Energien (Ausnahme Glarus) zurückzuführen (vergleiche Abbildung 25: Gewählte Standardlösungen). Anteil [%] 60 50 50 40 33 30 20 11 10 3 3 - Oel Gas Wärmepumpe Holz Fernwärme Abbildung 5: Aufteilung der Energieträger insgesamt bezogen auf die EBF

Seite 10 3 Vollzug in den Gemeinden 3.1 Regelung des Vollzugs in den Gemeinden Bei der Mehrheit der Eingaben (ca. zwei Drittel der Nachweise) werden die energierelevanten Projektnachweise intern einer rein administrativen Prüfung unterzogen. In vier Gemeinden werden Plausibilitätstests durchgeführt. 3.2 Der Vollzug der energetischen Massnahmen Im Grossen und Ganzen werden von den Bauämtern die Kontrollen korrekt durchgeführt. Einige Bauämter leiten die Nachweise an beauftragte Ingenieurbüros für Plausibilitätstests (20%) weiter. Ausserdem werden in unklaren Fällen die Nachweise an die Fachstelle zur Überprüfung weitergeleitet. Zwei Bauämter führen jedes sechste bzw. zehnte Projekt einer Stichprobenkontrolle zu. Bei der einen Behördlichen Kontrollen handelt es sich um einen Umbau eines denkmalgeschützten Bauwerks. Die behördliche Kontrolle ist in diesem Fall nicht nachvollziehbar. Aus der Untersuchung geht nicht hervor wie gut die beauftragten Ingenieurbüros die Kontrollen der Nachweise durchführen. 3.3 Folgerungen Werden die Auflagen und Kontrollen durch ein externes Ingenieurbüro erledigt, sind die Verfahrensabläufe und die Kontrollmechanismen klar zu definieren (QS). Zum Pflichtenheft einer Prüfinstanz sollten die regelmässigen Besuche von Weiterbildungsveranstaltungen im Energiebereich, der Gemeindeseminare und der EnergiePraxis-Seminare gehören. Die Gemeinden sollten regelmässig daran erinnert werden, Stichproben von Nachweisen bzw. durch Fachpersonen vornehmen zu lassen. Diese sind ein wichtiges Signal für die Befugten zur Privaten Kontrolle. Wenn keine Stichproben vorgenommen werden, besteht die Gefahr, dass die Befugten zur Privaten Kontrolle ihre Aufgabe nicht mehr ernst nehmen.

Seite 11 3.4 Qualität des Vollzugs in den Gemeinden Die Qualität des Vollzugs (Vollständigkeit der Projektunterlagen, Auflagen etc.) präsentiert sich auf einem hohen Niveau. Anzahl 43 45 40 35 30 25 20 15 15 10 5 0 erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt 0 Abbildung 6: Entwicklung der Qualität des Vollzugs in den Gemeinden 3.5 Auflagen bezüglich energetischer Vorschriften Bei über 80% aller untersuchten Eingaben konnten aus Sicht der Baubehörden die energetischen Vorschriften ohne zusätzliche Auflagen in der Baubewilligung genehmigt werden. Die Hinweise für das Einreichen der Ausführungskontrolle Wärmedämmung, Heizung etc. sind dabei nicht relevant. genehmigt mit Auflagen 15% Unterlagen nachgefordert 3% genehmigt ohne Auflagen 82% Abbildung 7: Energierelevante Auflagen in den Baubewilligungen

Seite 12 3.6 Vorliegen der Nachweise Wärmedämmung Die Nachweise für die Wärmedämmung liegen mit Ausnahme zweier Fälle vor der Baufreigabe vor. Anteil [%] 97 100 90 80 70 60 50 40 3 30 20 10-2008 Abbildung 8: Vorliegen der Nachweise der Wärmedämmung vor Baubeginn vorhanden fehlt Mit dem Nachweis Wärmedämmung muss bei Neubauten auch der Nachweis für den Höchstanteil nichterneuerbare Energien eingereicht werden (ausgenommen Kanton Glarus). Hier fehlt nur in einem Fall der Nachweis (Formular G). Mit den Angaben über die Heizungs- und Warmwasseranlagen (Formular D) kann die Einhaltung der energetischen Vorschriften beurteilt werden. Anteil [%] 100 90 80 70 60 50 40 30 98-20 10 vorhanden fehlt 2 Abbildung 9: Vorliegen der Nachweise Höchstanteil nichterneuerbare Energien (Kantone Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen)

Seite 13 3.7 Vorliegen der Nachweise für Heizung Vor Baufreigabe liegen 91% der Nachweise (Formular D) vor. Die Wärmeerzeugung ist wichtig zur Einhaltung der Bestimmungen über die erneuerbaren Energien (exkl. Kt. GL). Fehlt der Nachweis der Heizung, sind zudem Quervergleiche mit der Wärmedämmung nicht möglich wie: Fussbodenheizung, Vorlauftemperatur Art der Wärmeerzeugung, verbesserte Wärmedämmung Temperaturregelung, Reduktionsfaktor Regelung etc. Anteil [%] 100 91 90 80 70 60 50 40 30 20 10 - vorliegend fehlt 9 Abbildung 10: Vorliegen der Nachweise für Heizung vor Baubeginn

Seite 14 3.8 Vorliegen der Nachweise für Lüftungsanlagen Sieben untersuchte Projekte sind mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Vier Anlagen sind mit einer Wärmerückgewinnung ausgerüstet. Die drei übrigen Installationen sind reine Fortluftanlagen (Bad/WC, Garage). Alle Nachweise liegen vor. 4 Qualität der Nachweise der Privaten Kontrolle Die vorliegende Vollzugsuntersuchung beschränkt sich auf die drei Fachbereiche Wärmedämmung, Heizungsanlagen und Lüftung/Klima. Sie sind vergleichbar mit gleichartigen Untersuchungen im Kanton Zürich der Jahre 1999, 2002 und 2005 und 2008. Anteil [%] 90 86 80 70 60 50 40 30 20 10 10 4 - in Ordnung mangelhaft nicht erfüllt Abbildung 11: Qualität der Nachweise der Privaten Kontrolle aller Fachbereiche Vorstehende Abbildung zeigt, dass die Private Kontrolle einen hohen Qualitätsstandard aufweist. Der Anteil der mangelhaften Nachweise ist in den untersuchten Kantonen in etwa gleich wie im Kanton Zürich. Ein mangelhafter Nachweis bedeutet aber noch nicht, dass auch das Bauvorhaben Vorschriften verletzt. Viele Nachweise enthalten eine Reserve, so dass die Anforderungen trotz Mängel im Nachweis erfüllt werden. In vier Fällen sind die Anforderungen möglicherweise nicht eingehalten. Nach erfolgter Stellungnahme des Privaten Kontrolleurs werden diese Nachweise einer Detailprüfung unterzogen. Gegebenenfalls sind Ersatzmassnahmen anzuordnen.

Seite 15 4.1 Fachbereich Wärmedämmung 4.1.1 Private Kontrolle - behördliche Kontrolle Praktisch alle Wärmedämmnachweise werden von Privaten Kontrolleuren ausgeführt. Bei einer behördlichen Kontrolle handelte es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt 60 Anzahl Art der Kontrolle der Wärmedämmung 59 50 40 30 20 10 0 private Kontrolle behördliche Kontrolle 1 Abbildung 12: Art der Kontrolle der Wärmedämmung 4.1.2 Qualität der Privaten Kontrolle Wärmedämmung Die Qualität der Privaten Kontrolle ist vergleichbar mit den Verhältnissen im Kanton Zürich. Die Qualifizierung mangelhaft beinhaltet zum Beispiel: Abweichung der ausgewiesenen Bauteilflächen ist kleiner als 10% der von uns ermittelten Gesamthülle. Nachweis von Einzelbauteilen (z.b. Fenster) fehlen; es wurden aber plausible Werte in die Berechnung eingesetzt. Materialkennwerte wurden nicht spezifiziert (z.b. Mineralwolle mit? = 0.034 W/mK ohne Typenbezeichnung). Fehlerhafte Berechnung von inhomogenen Bauteilen mit geringer Auswirkung auf den Wärmebedarf. Wärmebrücken nur lückenhaft ausgewiesen.

Seite 16 Die Qualifizierung nicht erfüllt beinhaltet zum Beispiel: Nachvollziehbarkeit nicht gegeben. Falsche Angaben von Dämmeigenschaften. Falsches Bauteilausmass, das zu erheblichen Abweichungen und möglicherweise zum Überschreiten des Grenzwerts führt. Keine Wärmebrücken ausgewiesen. Anteil [%] 70 62 60 50 40 33 30 20 10 5 - in Ordnung mangelhaft nicht erfüllt Abbildung 13: Qualität der Privaten Kontrolle Wärmedämmung 4.1.3 Einhaltung der Wärmedämmvorschriften Bei den knapp erfüllten Nachweisen werden die Anforderungen in der Regel eingehalten. 4 Nachweise müssen einer Detailkontrolle unterzogen werden. Falls sich herausstellen sollte, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, sind Ersatzmassnahmen vorzusehen. Anteil [%] 90 83 80 70 60 50 40 30 20 10 4 13 0 - sehr gut erfüllt gut erfüllt knapp erfüllt nicht erfüllt Abbildung 14: Einhaltung der Wärmedämmvorschriften

Seite 17 4.1.4 Gewähltes Nachweisverfahren Der überwiegende Anteil wird mit Systemnachweisen gem. SIA 380/1 (89%) durchgeführt. Die übrigen Nachweise sind Einzelbauteilnachweise. 4.1.5 Thermische Gebäudehülle und Flächenauszüge Die thermische Gebäudehülle muss geschlossen sein. Treppenhäuser und Liftschächte, die ins Untergeschoss ragen und keinen Abschluss zum beheizten Teil der Wohngeschosse besitzen, gehören in die thermische Gebäudehülle. In einigen Fällen wurde diese Bedingung missachtet oder konnte anhand der eingereichten Unterlagen nicht nachvollzogen werden. In 78% der untersuchten Projekte ist die thermische Gebäudehülle korrekt. unklar 10% fehlt 12% geschlossen 78% Abbildung 15: Korrektheit der thermischen Gebäudehülle In 20% der Fälle sind die Auszüge nicht korrekt oder nicht nachvollziehbar. nicht korrekt 16% korrekt 42% Differenz tolerierbar 38% nicht nachvollziehbar 4% Abbildung 16: Flächenauszüge der Bauteile

Seite 18 4.1.6 Berechnung und Dämmwerte von Bauteilen Zur Berechnung der Dämmeigenschaften von Bauteilen können verschiedene Mittel eingesetzt werden. Die Berechnungsmethode mit einem Computerprogramm hat sich weitgehend durchgesetzt. Der Bauteilkatalog des Bundesamtes für Energie wird nur in 3% der Fälle zur Bestimmung des U-Werts eingesetzt. Bauteilkatalog 3% EDV-Berechnung 97% Abbildung 17: Berechnungsmethode von U-Werten Bei der Berechnung von homogenen Bauteilen sind kaum rechnerische Fehler anzutreffen. Wenn der Grenzwert mit Sicherheit nicht überschritten wurde, wurde der Fehler toleriert. Somit halten die homogenen Bauteile die geforderten Werte in 98% der Fälle ein. Fehler nicht tolerierbar 2% Fehler tolerierbar 7% korrekt 91% Abbildung 18: Berechnung homogener Bauteile

Seite 19 Werden inhomogene Bauteile homogen berechnet und mit ausreichenden Zuschlägen für die Dämmmaterialien (?) eingesetzt, so kann der Fehler als tolerierbar bezeichnet werden (viele EDV-Programme bieten keinen Rechnungsgang für die Inhomogenität an). Bei rein homogener Berechnung ist der Fehler nicht tolerierbar. Insgesamt werden inhomogene Bauteile zur Hälfte korrekt berechnet. Fehler tolerierbar 40% Fehler nicht tolerierbar 10% korrekt 50% Abbildung 19: Berechnung inhomogener Bauteile Die Nachvollziehbarkeit der Fensterberechnungen ist meist ungenügend. In über 30% der Fälle sind die Fensterdaten nicht ausreichend ausgewiesen. Tabelle 1: Fensterdaten Mittelwerte von Fensterdaten U Fenster [W/m²K] 1.28 U Glas [W/m²K] 1.15 U Rahmen [W/m²K] 1.64 Gesamtenergiedurchlassgrad g [ - ] 0.59 Bei 59% der Nachweise sind die Glaskennwerte explizit nach EN-Norm eingesetzt worden.

Seite 20 4.1.7 Nachweis von Wärmebrücken Die Wärmebrücken werden in 49% der Fälle ausreichend berücksichtigt. Unter "teilweise berücksichtigt" haben wir Nachweise taxiert welche z.b. nur die Wärmebrücke Fensteranschlag eingesetzt haben aber keine Mauerwerks- Sockelanschlüsse, Balkonplatten etc.. Pauschalzuschlag i.o. 2% fehlen 5% teilweise berücksichtigt 46% lückenlos berücksichtigt 47% Abbildung 20: Berücksichtigung von Wärmebrücken Eurokobra 20% WB-Katalog BFE 26% Checkliste 54% Abbildung 21: Nachweisart von Wärmebrücken Mehr als zur Hälfte wird zur Bestimmung der Wärmebrückenzuschläge die Checkliste Wärmebrücken hinzugezogen. Dieses Instrument hat sich als zweckmässig erwiesen. Bei den Wärmebrückennachweisen mittels eines Computerprogramms wurden vor allem das Eurokobra und in zwei Fällen das Flixo Wärmebrückenprogramm verwendet.

Seite 21 4.1.8 Dämmeigenschaften von Bauteilen im Vergleich Die durchschnittlichen Dämmeigenschaften der Bauteilgruppen in den untersuchten Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus und St.Gallen liegen geringfügig höher als die jüngste Untersuchung im Kanton Zürich ergeben hat. Sie sind etwa gleich gross wie die Werte der Zürcher Erhebung vom Jahre 2005. [W/m²K] 1.40 1.28 1.20 1.17 1.00 0.80 Ostschweiz Zürich 0.60 0.40 0.20 0.26 0.21 0.21 0.19 0.29 0.25 - U-Wert Fassade U-Wert Dach U-Wert Fenster U-Wert Boden Abbildung 22: Vergleich der U-Werte einzelner Bauteile 4.1.9 Ausbau von Untergeschossen Die häufigste Fehlerquelle sind Bauteile zu unbeheizten Untergeschossen. Viele Planer nehmen an, dass der Bauherr mit dem unbeheizten Raum im Untergeschoss zufrieden ist. In der Praxis zeigt sich, dass oft schon kurz nach Bezug nutzbare Räume auch genutzt werden, Wärmedämmung hin oder her. Deshalb interessiert, ob die thermische Gebäudehülle und/oder die bauliche Situation so sind, dass ein späterer Ausbau möglich ist unmöglich 82% zu erwarten 7% wahrscheinlich 11% Abbildung 23: Nachträglicher Ausbau von Räumen in Untergeschossen

Seite 22 4.2 Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien (nur Kanton Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen) 4.2.1 Lösungsart zur Erfüllung des Höchstanteil nichterneuerbarer Energien Es gibt zwei Möglichkeiten, den Nachweis für den Höchstanteil nichterneuerbarer Energien zu führen. Auswahl einer von 8 Standardlösungen oder Berechnung des Wärmebedarfs auf Grund der eingesetzten energetischen Massnahmen (z.b. optimierte Wärmedämmung kombiniert mit kontrollierter Wohnungslüftung und Gasheizung etc.) Mehrheitlich wird eine der Standardlösungen gewählt. Anteil [%] 100 90 80 70 43 46 60 50 rechnerische Lösung Standardlösung 40 30 20 10 57 54 - MFH EFH Abbildung 24: Lösungsart erneuerbare Energien (Kt. AR und SG)

Seite 23 4.2.2 Standardlösungen zu erneuerbaren Energien Die Standardlösung 4 ist nach wie vor die beliebteste Variante gefolgt von der Standardlösung 5. Interessanterweise wurde die Lösung verbesserte Wärmedämmung bei keinem der Nachweise gewählt. Anteil [%] 90 83 80 70 60 50 40 30 20 10 4 4 11-2 Wärmed. + So für WW 3 Wärmed. + Lüftung 4 Wärmepumpe 5 Holzfeuerung Abbildung 25: Gewählte Standardlösungen

Seite 24 4.3 Fachbereich Heizungsanlagen 4.3.1 Private Kontrolle - behördliche Kontrolle Von den 43 untersuchten Anlagen wurde eine behördlich kontrolliert. 4.3.2 Qualität der Nachweise der Privaten Kontrolle Heizung Die Qualität der Nachweise für die Heizungsanlagen allein betrachtet erreicht ein hohes Niveau. Nichts desto trotz: Recht häufig sind unterschiedliche Angaben zwischen dem Wärmedämm- und Heizungsnachweisen (mangelhaft) vorhanden. Dies dürfte nicht sein. Zwei Anlagen erfüllen die Anforderungen nicht mangelhaft 11% nicht erfüllt 5% in Ordnung 84% Abbildung 26: Qualität der Privaten Kontrolle Heizung

Seite 25 Bei den projektierten Wärmeabgabesystemen handelt es sich zur Hauptsache um Flächenheizungen (Bodenheizungen). Dies ist dem Umstand der grossen Verbreitung von Wärmepumpensystemen zuzuschreiben. Radiatoren + Flächenheizung 11% Angaben fehlen 2% Flächenheizung 87% Abbildung 27: Art der Wärmeabgabe bei 47 Anlagen Interessant ist der Vergleich mit den Systemnachweisen für die Wärmedämmung. Dort wird nämlich die maximale Vorlauftemperatur (Auslegungsfall) angegeben. Dementsprechend sind die Vorlauftemperaturen in 94% der Fälle unter 40 C. 31-40 C 94% > 60 C 2% 41-50 C 4% Abbildung 28: Auslegungstemperatur der Wärmeabgabe

Seite 26 weniger als 5 Wärmebezüger 50% Fehlt 4% Vorhanden 46% Abbildung 29: Einrichtungen zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung In zwei Fällen sind keine Angaben über die entsprechende Anlage vorhanden. Abschliessend wurde geprüft, ob die Angaben der Projektnachweise Wärmedämmung und Heizung korrespondieren. In einem Viertel der Fälle wurden Abweichungen festgestellt. Angaben divergieren 26% Einzelbauteilnachweis / Minergie-Nachweis 7% Übereinstimmung 67% Abbildung 30: Quervergleich zwischen Wärmedämm- und Heizungsnachweis

Seite 27 4.4 Fachbereich Lüftungs- und Klimaanlagen 4.4.1 Qualität der Nachweise der Privaten Kontrolle Die Qualität der Lüftungsnachweise ist gut, dies liegt vielleicht dran, dass nur eine geringe Anzahl Nachweise (Kapitel 3.8) erforderlich waren. 3 Abluftanlagen 4 Zu- und Abluftanlagen Bei drei Anlagen sind Kreuzstrom-Wärmerückgewinnungen eingebaut und bei einer Anlage fehlen die Angaben über die Art der Wärmerückgewinnung Eine Anlage dient der kontrollierten Wohnraumlüftung in Zusammenhang mit einem MINERGIE-Bauvorhaben.

Seite 28 5 Handlungsbedarf 5.1 Qualitätssicherung im Bewilligungsverfahren Behörden Im Energievollzug sollten die Gemeinden über die energetische Neuerungen, Spezialfälle und Erleichterungen bei Umbauten von geschützten Objekten besser geschult oder unterstützt werden. Die Checklisten für die Bewilligungsbehörden sollten überarbeitet werden mit dem Bereich Heizsystem (Bodenheizung / Radiatorenheizung), Materialdeklarationen (Liste der Dämmstoffe), Verglasung nach EN 673 etc. Zur Grobkontrolle der Fenster U-Werte sollte ein Blatt kreiert werden mit den Abmessungen des Normfensters mit 2 fach und 3 fach Verglasung und den unterschiedlichen Rahmenqualitäten. Die Gemeinden sollten Stichproben bei den Nachweisen machen. Im Minimum ist die Vollständigkeit aller Nachweise zu prüfen und wenn sie nicht vollständig vorhanden sind, sind die fehlenden Unterlagen nachzufordern. Werden die Nachweise nicht komplett (nicht alle Formulare und Fachbereiche) eingereicht, geht das nachfordern der fehlenden Unterlagen leicht vergessen. Sind nach mehrmaligem Auffordern die Unterlagen nicht vollständig eingereicht, muss die Gemeinde allenfalls einen Baustopp verfügen. Die Gemeinden sollen ihren Mehraufwand für das x- malige Nachfordern der Unterlagen in Rechnung stellen. Die externe Prüfung der eingegangenen Nachweise sollte durch die Gemeinden mehr in Anspruch genommen werden. Bei MFH Überbauungen machte eine externe Prüfung der Nachweise mehr Sinn als bei einem kleinen EFH Neubau. Private Kontrolleure An den Energie-Praxisseminaren oder durch eine schriftliche Information sollten die Privaten Kontrolleure über das neue Energiegesetz informiert werden. Bei dieser Gelegenheit sollte unbedingt gleichzeitig auch über folgende Punkte informiert werden. In den U-Wertberechnungen muss die Art des Dämmmaterials und der entsprechende (z.b. deklarierter) Lambdawerte angegeben werden. Bei den Bauteilen mit Bodenheizung darf der UB und Bodenbelag nicht berücksichtigt werden. U-Wertberechnungen von Umkehrdächern müssen einen Zuschlag enthalten

Seite 29 Bei Flachdachaufbauten darf die Kies oder Nutzschicht nicht mitgerechnet werden. Die thermische Gebäudehülle muss geschlossen werden. Die Wärmebrücken sind zu berücksichtigen. 5.2 Nachvollziehbarkeit der Nachweise Im Zusammenhang mit der Änderung der Wärmedämmvorschriften (2009) sollten die Privaten Kontrolleure angehalten werden, die Nachvollziehbarkeit der Nachweise zu verbessern.

Seite 30 Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Aufteilung der erhobenen Nachweise nach Fachbereich... 6 Abbildung 2: Gebäudenutzungen der Untersuchung... 7 Abbildung 3: Aufteilung der Nutzungen nach Energiebezugsflächen... 8 Abbildung 4: Vergleich der Energieträger zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern... 9 Abbildung 5: Aufteilung der Energieträger insgesamt... 9 Abbildung 6: Entwicklung der Qualität des Vollzugs in den Gemeinden... 11 Abbildung 7: Energierelevante Auflagen in den Baubewilligungen... 11 Abbildung 8: Vorliegen der Nachweise der Wärmedämmung vor Baubeginn... 12 Abbildung 9: Vorliegen der Nachweise Höchstanteil nichterneuerbare Energien (Kantone Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen)... 12 Abbildung 10: Vorliegen der Nachweise für Heizung vor Baubeginn... 13 Abbildung 11: Qualität der Nachweise der Privaten Kontrolle aller Fachbereiche... 14 Abbildung 12: Art der Kontrolle der Wärmedämmung... 15 Abbildung 13: Qualität der Privaten Kontrolle Wärmedämmung... 16 Abbildung 15: Einhaltung der Wärmedämmvorschriften... 16 Abbildung 17: Korrektheit der thermischen Gebäudehülle... 17 Abbildung 18: Flächenauszüge der Bauteile... 17 Abbildung 19: Berechnungsmethode von U-Werten... 18 Abbildung 20: Berechnung homogener Bauteile... 18 Abbildung 21: Berechnung inhomogener Bauteile... 19 Abbildung 22: Berücksichtigung von Wärmebrücken... 20 Abbildung 23: Nachweisart von Wärmebrücken... 20 Abbildung 24: Veränderung der U-Werte einzelner Bauteile... 21 Abbildung 26: Nachträglicher Ausbau von Räumen in Untergeschossen... 21 Abbildung 27: Lösungsart erneuerbare Energien (Kt. SG und A.R.h)... 22 Abbildung 28: Gewählte Standardlösungen... 23 Abbildung 30: Qualität der Privaten Kontrolle Heizung... 24 Abbildung 31: Art der Wärmeabgabe bei 47 Anlagen... 25 Abbildung 32: Auslegungstemperatur der Wärmeabgabe... 25 Abbildung 33: Einrichtungen zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung... 26 Abbildung 34: Quervergleich zwischen Wärmedämm- und Heizungsnachweis... 26

Untersuchung über die Qualität des Vollzugs der energetischen Massnahmen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus und St. Gallen Teil 2 Nebenuntersuchung: Prüfung von Ausführungskontrollen

Schlussbericht Teil 2 Seite 2 Inhalt der Untersuchung 1 Zusammenfassung... 3 1.1 Auftrag... 3 1.2 Vorgehen... 3 1.3 Resultate der Untersuchung... 3 2 Ausgangslage und Grundlagen... 4 3 Vollzug in den Gemeinden... 4 4 Wärmedämmung... 6 5 Heizung... 6 6 Lüftung/Klima... 7 7 Handlungsbedarf... 7

Schlussbericht Teil 2 Seite 3 1 Zusammenfassung 1.1 Auftrag Die Überprüfung der Formulare für die Ausführungskontrolle soll die Wirksamkeit des Instrumentes Private Kontrolle für diese Aufgabe analysieren. Zielsetzung der Untersuchung Die Nebenuntersuchung soll aufzeigen, ob sowohl im Vollzug als auch bei den Privaten Kontrolleuren die Ausführungskontrollen korrekt durchgeführt werden. 1.2 Vorgehen Die untersuchten Objekte und Nachweise wurden aus den durch die Gemeinde bereitgestellten Dossiers rein zufällig ausgewählt und beschränkten sich hauptsächlich auf Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser. Es wurden insgesamt 12 Projekte geprüft. In den Bauämtern wurden die Ausführungsbestätigungen mit den Nachweisen der Fachrichtungen Wärmedämmung, Heizung und Lüftung/Klima überprüft. Bei Projektänderungen wurde geprüft, ob diese energierelevante Auswirkungen hatten und diese in den Bestätigungen Eingang fanden. 1.3 Resultate der Untersuchung Die Überprüfung der Formulare zur Ausführungskontrolle ergibt ein wenig erfreuliches Bild: Für die Bauämter stellt die Einforderung der Unterlagen einen erheblichen Aufwand dar. Die Bauämter nehmen zwar zur Kenntnis, dass die Formulare vorliegen und von einem befugten Kontrolleur unterschrieben sind, aber ob alle Bedingungen eingehalten sind, ist in der Regel nicht von Bedeutung. Von den Privaten Kontrolleuren wird das Instrument mehrheitlich als Pflichtübung verstanden. Die Privaten Kontrolleure sind sich meist nicht bewusst, dass die Formulare als Beweis für die Rechtmässigkeit der Ausführung herangezogen werden. Es besteht dringend Handlungsbedarf; die Formulare müssen einen verbindlichen Charakter erhalte. Vermehrte amtliche Ausführungskontrollen durch lizenzierte Vollzugsberater könnten zu einer Verbesserung beitragen.

Schlussbericht Teil 2 Seite 4 2 Ausgangslage und Grundlagen Bei insgesamt 13 abgeschlossenen Bauvorhaben wurden insgesamt 443 Positionen geprüft. Bei den Bauvorhaben handelte es sich fast ausschliesslich um Wohnbauten. Ablauf der Untersuchung: Erstellen einer Checkliste über alle Fachbereiche der Untersuchung. Aufnahme der relevanten Daten der Projekteingaben und der Ausführungskontrollen. Besuch der Bauämter vom April bis Ende Juni 2009 Vergleich der Angaben der Ausführungsbestätigungen mit den Nachweisen auf den Bauämtern. Die Kontrollen beschränkten sich auf visuelle Feststellungen. Es wurden keine Messungen wie Thermographie, Schallmessungen etc. vorgenommen. 3 Vollzug in den Gemeinden Bei 3 Bauvorhaben sind Revisionseingaben erfolgt. Davon betraf eine die thermische Gebäudehülle. In zwei Fällen wurden überarbeitete Nachweise von den Bauämtern eingefordert worden. behördlich durch Ing.Büro 14% durch Bauamt 14% Beauftragtes Ing.Büro 72% Abbildung 1: Art der Kontrollen des Vollzugs

Schlussbericht Teil 2 Seite 5 gut 54% vorbildlich 46% Abbildung 2: Beurteilung des Vollzugs durch die Gemeinden Beim Vollzug wurde weder eine knapp ausreichende noch ungenügende Wertung festgestellt Liegt mindestens die Ausführungsbestätigung der Wärmedämmung vor, so wird die Bewertung ausreichend gegeben. Im Fall, dass die Ausführungskontrollen aller Fachbereiche oder das definitive MINERGIE-Zertifikat vorliegen, wird der Vollzug als gut eingestuft. Als vorbildlich werden die Bauämter eingestuft, die auch die energierelevanten Positionen vor Ort abnehmen oder durch ein Ingenieurbüro abnehmen lassen. Anzahl 14 1 1 12 1 10 8 6 12 11 ausstehend gemahnt vorhanden 4 2 0 Wärmedämmung Heizung Klima/Lüftung 1 2 Abbildung 3: Ausführungskontrollen nach Fachbereichen

Schlussbericht Teil 2 Seite 6 4 Wärmedämmung Bei Neubauten treten zwischen der Projektphase und der endgültigen Ausführung immer Änderungen ein, sei dies durch Wünsche der Bauherrschaft, des Kostendruckes, Unternehmervarianten etc., entsprechend müssen die Nachweise angepasst und bei der Ausführungskontrolle mitgereicht werden. Abweichung 5% keine Angaben 10% nicht vorhanden 20% i.o. gem. Projekt 59% nicht überprüft 6% Abbildung 4: Deklaration des Privaten Kontrolleur Fachbereich Wärmedämmung Abweichungen werden nur in 5% der Fälle deklariert. Bei fünf Projekten sind die Änderungen mit den nötigen Beilagen belegt. In 35% der Änderungen werden die Bauteile verschlechtert oder es sind keine Angaben vorhanden. 5 Heizung Abweichung 3% keine Angaben 31% i.o. gem. Projekt 46% nicht überprüft 3% nicht vorhanden 17% Abbildung 5: Deklaration bei Heizungsanlagen durch den Privaten Kontrolleur Auch im Fachbereich Heizungsanlagen verhält es sich ähnlich wie im Fachbereich Wärmedämmung. In 3% aller Fälle wurden Änderungen deklariert, aber nur in einem Fall mit den erforderlichen Beilagen belegt.

Schlussbericht Teil 2 Seite 7 6 Lüftung/Klima Es lagen nur zwei Ausführungsbestätigungen zur Prüfung der Lüftung vor. Es wurden keine Abweichungen vom Projekt vermerkt. Eine Qualitative Aussage ist bei dieser geringen Anzahl von Anlagen nicht möglich. 7 Handlungsbedarf Mit gezielten Informationen an die Bauämter und Privaten Kontrolleure kann die Qualität der Ausführungskontrolle verbessert werden. Einleiten von Sanktionen bei Säumigkeit oder unwahren Angaben von Privaten Kontrolleuren. Einführung griffigerer Formulare gemäss nachstehendem Beispiel. Abbildung 6: Formularentwurf für Ausführungskontrolle Das Formular soll Abhängigkeiten berücksichtigen, Sperrung von Zellen bei unmöglichen Eingaben, Hinweise geben, falls Beilagen erforderlich sind oder Handlungsbedarf seitens der Vollzugsorgane und/oder der Privaten Kontrolleure.

Schlussbericht Teil 2 Seite 8 Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Art der Kontrollen des Vollzugs... 4 Abbildung 2: Beurteilung des Vollzugs durch die Gemeinden... 5 Abbildung 3: Ausführungskontrollen nach Fachbereichen... 5 Abbildung 4: Deklaration des Privaten Kontrolleur Fachbereich Wärmedämmung... 6 Abbildung 6: Deklaration bei Heizungsanlagen durch den Privaten Kontrolleur... 6 Abbildung 8: Formularentwurf für Ausführungskontrolle... 7