Erfahrungsbericht, Planungen und Maßnahmen im Grünen Band nach erfolgter Flächenübertragung in Niedersachsen

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Transkript:

Erfahrungsbericht, Planungen und Maßnahmen im Grünen Band nach erfolgter Flächenübertragung in Niedersachsen Fachtagung Management des Grünes Bandes, Eisenach, 23.-25.11.2011 Ulrich Sippel Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Referat 52 Arten- und Biotopschutz, Natura 2000 Foto: O Schwarzer

Flächenübertragung im Grünen Band in Niedersachsen im Amt Neuhaus, seit 1993 zu Niedersachsen gehörend; Vorlandbereiche zwischen Hochwasserdeich und Elbstrom; Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue ; Rahmenvereinbarung 09.12.2010; Zuordnungsvereinbarung 16.05.2011; Besitzübergang auf das Land Niedersachsen zum 01.07.2011; Betreuung durch Biosphärenreservatsverwaltung

Fotos: R. Clemen

Übertragene Flächen im Grünen Band 123 Hektar Flächen im Grünen Band wurden übertragen (Größe nach Flurneuordnung); zusätzliche ca. 20 Hektar Flächen noch nicht übertragen (aufgrund konkurrierender Anträge auf Zuordnung); Lage: fast komplett im Überschwemmungsbereich der Elbe; Nutzung: rd. 70 % der Flächen (87 ha) werden als Grünland genutzt; Biotoptypen: 35,5 ha FFH-LRT: 25,5 ha magere Flachlandmähwiesen, 5 ha Brenndolden-Auenwiesen, 3,5 ha Feuchte Hochstaudenfluren, 1,5 ha Weiden-Auwälder, rd. 30 ha Flutrasen (gesetzlich geschützter Biotop), rd. 27 ha Intensiv-Grünland, rd. 30 ha Gewässer, Gehölze, Röhrichte, sonstige Hochstaudenfluren

Flächenstatistik im Grünen Band insgesamt Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz 1.637 ha rechtselbische Vorlandflächen, davon 823 ha (50 %) im Eigentum des Landes Niedersachsen, davon 123 ha übertragene Flächen im Grünen Band (von BImA), 540 ha Flächen der Naturschutzverwaltung, 198 ha Domänen-Flächen, 229 ha (14 %) Bundeswasserstraßenverwaltung (inkl. Buhnenfelder), 57 ha (3,5 %) Gemeinde (überwiegend Wege), 49 ha (3 %) Deichverband (inkl. Kompensationsflächen), 480 ha (29 %) Privatflächen. Außerdem: 193 ha von BVVG übertragene NNE-Flächen außerhalb des Grünen Bandes/ der Vorlandflächen

Flurneuordnungen Ziel: insbesondere im Elbvorland öffentliche Flächen des Landes und des Bundes zusammen hängend zuteilen; Ergebnis: die ursprünglich 217 einzelnen Flurstücke der BImA wurden in der Neuzuteilung zu nur 25 Flurstücken zusammen gelegt; Gute Zusammenarbeit mit der BImA auch bereits vor der Flächenübertragung - Einräumung Mitspracherecht für die BSR-V bei der Neuzuteilung Fotos: O. Schwarzer

Naturschutzfachliche Ziele und geplante Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung der extensiv genutzten Grünlandlebensräume, v.a. als FFH-LRT sowie als Brut- und Nahrungsflächen für Wiesenvögel, Rastvögel und Großvögel; Erhaltung und ggf. Erweiterung der Hochstauden-, Röhricht-, Stillgewässer und Gehölzbereiche, u.a. als Lebensraum für Biber und Fischotter, mögliche Maßnahme: Herausnahme einzelner Flächen aus der Nutzung (unter Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes); Optimierung der Habitatfunktion für weitere Tierarten, u.a. für Rotbauchunken, sinnvolle Maßnahme: gezielte Neuanlage von Kleingewässern auf höher gelegenen (und somit auch bei sommerlichen Hochwassern nicht überschwemmten) Flächen

Fotos: O. Schwarzer

Pflege und Entwicklung der Flächen durch Verpachtung Bisher Verpachtung und Nutzung ohne Naturschutzauflagen (4 Betriebe, davon 1 Bio-Betrieb), 81 ha mit Vertragsnaturschutz; Neuregelung der Pachtverhältnisse erforderlich: 86 ha mit neu abgeschlossenen Pachtverhältnissen: Auflagen: keine Pflanzenschutzmittel, keine Düngung, Vorgaben zum Zeitpunkt der 1. Nutzung bzw. Beweidungszeitpunkt und dichte (auf Grundlage vorliegender Kartierungen). 35 ha mit noch laufenden Pachtverträgen ohne Regelungen: nach Ende der Pachtlaufzeit Festlegung von Extensivierungsauflagen (s.o.), Nach Ablauf Vertragsnaturschutz (ab 2014) ggf. Abschluss neuer Vereinbarungen; evtl. neue Varianten auf Basis von Kartierungen; v.a. zur Erhaltung und Entwicklung von FFH-LRT

Weitere Perspektiven der Flächenbewirtschaftung und -pflege Trotz der Dioxinproblematik auf den Vorlandflächen ist bisher kein Rückzug der Landwirtschaft aus dem Elbvorland erkennbar; Als Futter verwertetes Schnittgut wird überwiegend in der Rinderaufzucht bzw. bei Pferden eingesetzt; Derzeit teilweise Nutzung des aufwachsenden Futters (in der Regel 1. Schnitt) von konventionell wirtschaftenden größeren Betrieben für die Bioenergiegewinnung; Aktuelle Überlegungen eines kleineren Betriebes, eine Bioenergiegewinnung v.a mit dem Aufwuchs von Naturschutzflächen zu betreiben; Pilotprojekt im Lkr. Lüchow-Dannenberg zur Verarbeitung des Aufwuchses aus dem Elbvorland bei der Trockenfermentation im Monovergärungsverfahren; Evtl. zukünftig großflächigere Verpachtung; Biotopverbesserung in Abstimmung mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Foto: R. Clemen

Autor/Kontakt: Ulrich Sippel Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz e-mail: ulrich.sippel@mu.niedersachsen.de Diese Präsentation wurde während der Fachtagung Management des Grünen Bandes gehalten. 23.-25. November 2011 in Eisenach. Das Copyright dieser Präsentation liegt beim Autor.