Numerische Bewertung von Biotoptypen. für die Eingriffsregelung in NRW

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1 Recklinghausen Workshop zur landesweiten Biotopkartierung Numerische Bewertung von Biotoptypen Verwendung der Kartierdaten für Landschaftsplanung/UVP/ FFH-VP und Eingriffsregelung für die Eingriffsregelung in NRW Ulrike Biedermann Fachbereich 22, Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund

2 Anforderungen für Landschaftsplanung und Verfahren? - eindeutige, vergleichbare und nachvollziehbare Kartierergebnisse - Grundlage für Leitbilder und planerische Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft - Grundlage für Stellungnahmen in verschiedenen Verfahren, hohes Gewicht - Kartierergebnisse verfahrens- und auch gerichtsfest

3 Landschaftsplanung Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege Aufgabe des LANUV ( 15 a Abs. 2 LG NRW) besonderer Bedarf an fachlich fundierten Daten Erstellung der Fachbeiträge nach einheitlichem Konzept für Landschaftsrahmenplan (Regionalplan) oder Landschaftsplan als landesweite Planungsgrundlage zusammengefasst für zwei Planungsebenen: Maßstab

4 Kernstück Biotopverbund Biotopverbundplanung Abgrenzung und Begründung von Vorrangflächen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Biotopverbundflächen von herausragender Bedeutung (Stufe 1) = Kernflächen Biotopverbundflächen von besonderer Bedeutung (Stufe 2) = Verbindungsflächen

5 Kriterien für die Abgrenzung der Kernflächen: alle Schutzgebiete (im regionalen Maßstab): FFH, NSG, Konzentrationen von 30-Biotopen NSG-Vorschläge des Biotopkatasters (Konsequenz) Verbindungs- Puffer- und Entwicklungsflächen von herausragender Bedeutung z.b. wichtige Korridore, rezente Überschwemmungs- Gebiete, Standorte mit außerordentlicher Seltenheit (z.b. Kalkrücken). weitere Flächen von herausragender Bedeutung im regionalen Kontext, z.b. die größten Waldbereiche in waldarmen Regionen Zielarten

6 Empfehlungen zur planerischen Umsetzung des Biotopverbundes der Stufe 1: Erhalt oder Entwicklung eines weitestgehend naturnahen Zustand ausreichend Schutz- sowie Entwicklungsmaßnahmen Im Regionalplan: Darstellung: Bereiche für den Schutz der Natur (10 ha) Im Landschaftsplan in den wesentlichen Teilen Festsetzung als Naturschutzgebiet, Vertragsnaturschutz, Agrarumwelt- sowie Kompensationsmaßnahmen

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10 Flächenanteile (%) Verbund Stufe 1 und BSN in NRW und in den Regierungsbezirken -planerische Sicherung Arnsberg Köln Detmold Düsseldorf Münster Fachbeitrag Münsterland Entwurf Verbund Stufe 1 BSN NRW Vorgabe Landschaftsplan

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14 Umweltverträglichkeitsprüfung und untersuchung (UVP und UVU) - Festlegung des Untersuchungsraumes - Einschätzung der Raumemfindlichkeit - Alternativen: Standorte oder Linien (Abgrabungen, Straße etc.) - Auswahl möglichst konfliktarme Alternativen u.a. auf der Basis vorhandener Grundlagen wie Biotop-, 62-, Biotoptypen-, LRT-, FFH- Kartierungen

15 FFH-Verträglichkeitsprüfung und - untersuchung (FFH-VP, FFH-VU) -(Nach) Kartierungen in aktuellen Genehmigungsverfahren bei größeren Vorhaben vom Träger des Vorhabens - Bezug das jeweilige FFH-Gebiet und die für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile wie LRT - eindeutige belastbare nachvollziehbare Abgrenzung der LRT und Bewertung der Erhaltungszustände (Prioritäre LRT) - LRT und % Anteil (fläche) im Standarddatenbogen, Schutzziele und Schutzzweck - Keine unterschiedlichen Ergebnisse wie neue LRT, Fehlen von LRT, abweichende Erhaltungszustände, unterschiedliche Ansprache von LRT z.b. CL Eutrophierung 9110: kg N/(ha*a) 9130: N/(ha*a) 3% CL des LRT vertiefende Prüfung

16 FFH-Verträglichkeitsprüfung und - untersuchung (FFH-VP, FFH-VU) - sichere, vergleichbare Ansprache der LRT und Erhaltungszustandes (neben qualitativen, mehr quantitative Aspekte) Grundlage für Beurteilung der FFH- Verträglichkeit, erhebliche Beeinträchtigung, Gerichtsverfahren

17 Kohärenzsicherungsmaßnahmen, Monitoring (FFH-VP, FFH-VU) Beispiel Prosper Haniel - erhebliche Beeinträchtigung Kohärenzsicherung - Darstellen der Veränderungen und Prüfen der Ausprägung/Wirksamkeit der Kohärenzsicherungsmaßnahmen - alle 2 Jahre Fachbeitrag mit neuen Kartierungen - Bericht an EU insbesondere Entwicklung prioritärer LRT Erlen- /Eschen-Auenwald

18 Eingriffsregelung/Landschaftspflegerischer Begleitplan - Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, stützt sich auf Kartieranleitungen NRW, z.b. Biotoptypencode, 62, Lebensraumtypen,ÖFS Synergieeffekte Überschaubarer Anpassungsbedarf z.b. bei Wald Ermittlung der lebensraumtypischen Strukturen z.b. Flächenanteil Wuchsklasse an starkem Baumholz, Zahl Altbäume, Totholz Kompensationsverordnung des Bundes abwarten

19 Kartierungen Verfahrenssicher und gerichtsfest Vielen Dank

20 Biotopverbund - Stufe 1, Kernflächen - Objektkennung: VB-A Objektbezeichnung: Grünlandkomplex Orketal- Helletal bei Winterberg-Elkeringhausen Bewertung: herausragende Bedeutung Kreis (District): Hochsauerlandkreis Landschaftsraum: 4.1, zentrales Rothaargebirge Objektbeschreibung (Object description): Offenes Sohlental. Vorherrschende Vegetationskomplex aus artenreichen Rotschwingelweiden örtlich Übergänge zu Goldhaferwiesen. Sickerquellige Hangzonen und grundwassergeprägte Talzonen von Sumpfdotterblumenwiesen. Grünlandtypen bilden gemeinsam mit Gehölzstreifen und Kleingehölzen einen örtlich vielfältigen Kulturlandschaftskomplex. In versumpfter Talmulde größere Nassbrachen, die sanften Hangzonen tragen ausgedehnte Goldhaferwiesen. Floristisch artenreich und phänologisch auffallend insbesondere die Waldstorschschnabel-Goldhaferwiesen und das orchideenreiche Feuchtgrünland. Charakterart des Gebietes: Trollblume, die hier ihre höchste Dichte im Rothaargebirge aufweist. Schutzziel: Sicherung eines Offenland-Biotopkomplexes innerhalb des waldreichen Rothaargebirges mit differenzierten, artenreichen Grünland-Lebensräumen montaner Ausprägung Entwicklungsziel Dokument Optimierung artenreicher Grünland-Lebensräume; Etablierung eines extensiven Pflege- und Nutzungskonzeptes Foto: Dr. A. Neitzke

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22 Empfehlungen zur planerischen Umsetzung des Biotopverbundes der Stufe 2: Erhalt und Anreicherung einer möglichst strukturreichen unverbauten Landschaft Schutz der natürlichen Landschaftsfunktionen Im Regionalplan: Darstellung als Bereiche für den Schutz der Landschaft und Erholung Im Landschaftsplan: Entwicklungsziels Anreicherung der Landschaft bzw. Entwicklung des Biotopverbundes In der Regel Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet Vertragsnaturschutz, Agrarumwelt- sowie Kompensationsmaßnahmen

23 Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege 15 a Landschaftsgesetz Inhalt: 1. Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Angaben zum Biotopverbund Biotopverbund eine Grundlage Biotopkartierung

24 Flächenstatistik zum Biotopverbund Stufe 1 - Land NRW 24,19 51,99 Schutzgebiete 17,28 BK, NSG-würdig BK, sonstige 6,54 Entwicklungsbereiche

25 Biotopverbund Stufe 1, Kernflächen in NRW Stufe 1: ha = 16% der Landesfläche Stufe 2: ha = 20,7% der Landesfläche

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