Merkblatt des Fachgebiets Empirische Medienforschung und Politische Kommunikation zur Anfertigung von Masterarbeiten Die hier festgelegten Regeln gelten nur für Arbeiten, die von Mitgliedern dieses Fachgebiets betreut werden. Andere Fachgebiete haben evtl. andere Regelungen für dort betreute Masterarbeiten. Selbstverständlich setzen die nachfolgenden Regelungen in keiner Weise die Prüfungsordnungen der TU Ilmenau für ihre Studiengänge außer Kraft. 1. Gegenstand 1.1 Ziel und Thema In der Masterarbeit sollen Studierende zeigen, dass sie eine kommunikationswissenschaftlich relevante Frage auf der Basis wissenschaftlicher Theorien und Methoden beantworten können. Insofern wird mit jeder Masterarbeit Neuland betreten, da auf eine bisher noch nicht beantwortete Frage eine wissenschaftliche Antwort gegeben wird. Damit wird im Regelfall auch die Belastbarkeit von Theorien und Methoden geprüft, aber deren Weiterentwicklung wird nicht verlangt. Vorschläge für Themen werden auf den Webseiten des Fachgebiets veröffentlicht. Gruppenarbeiten sind grundsätzlich möglich. Die Obergrenze bei Gruppenarbeiten liegt bei 3 Personen. Dies muss aber im Einzelfall durch das Thema oder die Vorgehensweise geboten sein. Details hierzu finden sich in den Prüfungsordnungen. Externe Partner (Unternehmen, Verwaltungen, Organisationen) sind möglich als Anreger, Kooperationspartner, auch als Finanziers. Kandidatinnen und Kandidaten sollten sich dabei jedoch über den damit evtl. verbundenen höheren Aufwand und mögliche Zielkonflikte von Universität und Unternehmen im Klaren sein. 1.2 Methode Im Regelfall soll die Beantwortung der Frage unter Nutzung empirischer Methoden geschehen (Ausnahmen von dieser Regel sind aber möglich). Dies setzt zuerst die Aufarbeitung des jeweiligen Forschungsstandes voraus, aus dem sich dann die Wahl eines theoretischen Ansatzes ergibt, der die weitere Untersuchung leitet. "Empirisch" heißt dabei nicht unbedingt "quantitativ", auch qualitative Ansätze sind erlaubt und erwünscht. 2. Anmeldung und Ablauf 2.1 Anmeldung Anmeldungen zur Masterarbeit können zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Bereits weit fortgeschrittene oder schon fertige Arbeiten können nicht akzeptiert werden.
2.2 Vorgespräch Am Anfang steht ein erstes Gespräch zwischen Kandidat und Betreuer. Grundlage hierfür ist ein mündlich oder schriftlich formuliertes Thema. Hat der MA-Kandidat noch keine Themenvorstellung, macht der Betreuer Vorschläge. Auf Grundlage des Vorgesprächs entscheidet der Kandidat, ob er von dem Professor betreut werden will, und der Professor, ob er den Kandidaten annimmt. In dem Gespräch wird auch geklärt, wer als Zweitgutachter in Frage kommt. 2.3 Exposé Grundlage der Entscheidung über die Annahme eines Themas ist ein Exposé, das ca. fünf Seiten umfassen und über sechs Punkte Auskunft geben soll: 1. Gewünschter Zweitbetreuer/ gewünschte Zweitbetreuerin der Arbeit 2. Ziel der Arbeit: Es soll die Relevanz des Themas und die zu untersuchende Fragestellung dargelegt werden 3. Theoretische Grundlage: Es soll kurz dargelegt werden, auf welcher theoretischen Grundlage die Fragestellung bearbeitet werden soll 4. Bereits geleistete Vorarbeiten: Es sollen sofern vorhanden bereits in anderen Lehrveranstaltungen erbrachte Leistungen benannt werden, die in die Masterarbeit einfließen sollen 5. Geplantes Vorgehen: Es soll kurz das geplante (empirische) Vorgehen zur Beantwortung der Forschungsfrage dargelegt werden 6. Zeitplan: Der Zeitplan soll sowohl die zentralen Meilensteine für den Kandidaten/ die Kandidatin (Bearbeitungsbeginn, beabsichtigter Abgabetermin) wie auch die wichtigsten Termine eines möglichen empirischen Projekts (Instrumentenentwicklung, Feldphase) angeben. Das Exposé wird mit dem Betreuer besprochen, evtl. überarbeitet und bildet dann die Grundlage für die Anmeldung der Arbeit. Ein kommentiertes Beispiel-Exposé finden Sie zum Herunterladen Moodle-Raum Kandidatenkolloquium des FG EM/PK! 2.4 Formular Verwertungsrechte Sie finden alle nötigen Formulare zur Anmeldung Ihrer MA-Arbeit auf den Webseiten des IfMK. Darunter befindet sich auch das Formular Verwertungsrechte : Die TU fordert bei Anmeldung eine verbindliche Entscheidung über die Rechte an den Ergebnissen der Abschlussarbeit. Hinsichtlich dieser Rechte gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten: a) Grundsätzlich liegen alle Rechte bei den Kandidaten als Autoren der Arbeiten und niemand (Betreuer, Projektpartner etc.) darf die Ergebnisse Ihrer Arbeit in Publikationen oder anderweitig verwerten. Sollten Sie ausdrücklich eine Verwendung Ihrer Ergebnisse ausschließen wollen, kreuzen Sie hierfür im Formular unter 1. Nein an.
b) Im Normalfall haben die Betreuer (und auch die Kandidaten) ein Interesse daran, interessante Ergebnisse z.b. in einer Publikation zu verwerten, insbesondere dann, wenn die Kandidaten ein von den Betreuern ausgeschriebenes Thema bearbeiten oder die Arbeit in Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt des Instituts steht. Die Urheberschaft der Kandidaten wird dabei selbstverständlich nach den Regeln wissenschaftlicher Ethik gewahrt. In diesem Fall müssen vor der Anmeldung die Einzelheiten einer möglichen Publikation oder anderen Verwertung mit dem Betreuer abgesprochen werden. c) Falls die Abschlussarbeit im Auftrag eines Projektpartners z.b. aus der Wirtschaft erstellt wird, hat dieser in der Regel ein Interesse an der Vertraulichkeit der Ergebnisse. Im Formular unter 3. können Sie dies vermerken. Um Probleme zu vermeiden, sollte im Fall einer solchen Auftragsarbeit ein Vertrag mit dem Unternehmen existieren, in dem diese Vertraulichkeit explizit geregelt ist. 3. Technische und formale Rahmenbedingungen 3.1 Umfang Als Untergrenze wird 60 und als Obergrenze 100 Seiten festgelegt. Unter- oder Überschreitungen sind prinzipiell möglich, sollten aber die Ausnahme sein und müssen begründet werden. 3.2 Feldarbeit Bevor für die empirische Arbeit mit wissenschaftlichen, politischen oder sonstigen Fachleuten Kontakt aufgenommen oder bevor mit Fragebögen oder anderen Instrumenten ins Feld gegangen wird, ist das Vorgehen unbedingt mit dem Betreuer/ der Betreuerin abzustimmen! 3.3 Wissenschaftliche Form Unverzichtbar bei der Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit ist die Einhaltung der formalen Bestimmungen. Hinweise dazu finden Sie im Leitfaden für mündliche und schriftliche Präsentationen" im Moodle-Raum Kandidatenkolloquium des FG EM/PK. Grobe Verletzungen der üblichen wissenschaftlichen Formalia führen zu einer Ablehnung der Arbeit. Die zentralen inhaltlichen Qualitätsdimensionen einer Arbeit sind: Relevanz, Gründlichkeit und Verständlichkeit: 3.3.1 Relevanz Die gewählte Fragestellung soll wichtig sein für das Fach, die berufliche Praxis und/oder die Gesellschaft. Positiv bewertet werden originelle, innovative Fragestellungen, die entweder für das Fach Medien und Kommunikationswissenschaft neu sind oder die deshalb fachlich innovativ sind, weil sie eine interdisziplinäre Herangehensweise notwendig machen, aber auch Fragestellungen, die von der Medienpraxis bislang so nicht gestellt wur-
den. Die Relevanz ist auch hinsichtlich der Ergebnisse zu beurteilen. Positiv bewertet wird, wenn neue Einsichten ermittelt wurden, wenn die Ergebnisse verallgemeinerbar sind und wenn die Ergebnisse hinreichend differenziert sind. 3.3.2 Gründlichkeit Die gewählte Fragestellung soll theoretisch und methodisch gründlich bearbeitet werden. Der Forschungsstand soll hinreichend breit und tief aufgearbeitet werden; die relevante Literatur soll kritisch reflektiert werden. Dabei soll das Verhältnis aus älteren und jüngeren, aus Primär- und Sekundärquellen entsprechend dem Forschungsstand ausgewogen sein. Der gewählte theoretische Ansatz soll für die Bearbeitung der Forschungsfrage geeignet sein und sich als fruchtbar erweisen. Das methodische Vorgehen soll der Fragestellung und dem theoretischen Ansatz angemessen sein. Die eingesetzten Instrumente und Verfahren sollen der Komplexität des Gegenstandes gerecht werden. Die Datenauswertung soll sich präzise auf die Fragestellung beziehen. Die Interpretation der Ergebnisse soll nicht zu vorsichtig, aber auch nicht zu weitgehend erfolgen. Die Ergebnisse sollen mit der Theorie konfrontiert werden und daraus theoretische Schlussfolgerungen gezogen werden. 3.3.3 Verständlichkeit Die Vorgehensweise und die Ergebnisse sollen verständlich dargestellt werden. Eine Argumentationslinie soll klar entwickelt werden und sich in der Struktur der Arbeit widerspiegeln. Die einzelnen Schritte des Forschungsprozesses sollen intersubjektiv nachvollziehbar dargestellt werden. Ein flüssiger Stil, sichere Rechtschreibung, eine ansprechende Gestaltung und funktional eingesetzte Visualisierungen sind selbstverständliche Voraussetzungen von Verständlichkeit. 4. Kandidatenkolloquium 4.1 Ziel der Beteiligung am Kolloquium Das Kandidatenkolloquium ist der zentrale Ort, um Probleme und Fragestellungen zur Abschlussarbeit mit einem größeren Plenum zu diskutieren und Hilfestellungen bei der Anfertigung der Abschlussarbeit zu geben. Im Vortrag sollen daher explizit Fragen/ Unsicherheiten oder Probleme angesprochen werden. Dies kann z.b. durch konkrete Fragen am Ende des Vortrags geschehen. 4.2 Rahmenbedingungen zum Kolloquium Die Teilnahme am Kolloquium ist verpflichtend, Abwesenheit begründungspflichtig (begründete Abwesenheitsmeldungen bitte per E-Mail an christina.schumann@tuilmenau.de). Erfahrungsgemäß ergeben sich aus den Diskussionen der Arbeiten wichtige Anregungen für die eigene Arbeit, auch wenn selbst nicht vorgetragen wird. Das Kolloquium ist keine
öffentliche Einzelsprechstunde mit den jeweiligen Betreuern. Eine rege Teilnahme an den Diskussionen seitens aller anwesenden Kandidatinnen und Kandidaten wird daher vorausgesetzt. Weitere Informationen zum Kandidatenkolloquium erhalten Sie im Moodle-Raum Kandidatenkolloquium des FG EM/PK.