Empfehlungen aus aktuellen evidenzbasierten Leitlinien recherchiert und zusammengestellt

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Transkript:

IQWiG gibt Überblick über Versorgungs-Standard bei Fettleibigkeit Empfehlungen aus aktuellen evidenzbasierten Leitlinien recherchiert und zusammengestellt Berlin (3. April 2009) - Wie in allen Industriestaaten nimmt auch in Deutschland die Zahl der fettleibigen Menschen zu - und das in allen sozialen Schichten und Altersgruppen. Adipositas, so der medizinische Fachbegriff für Fettleibigkeit, wird mit vielen gesundheitlichen Problemen in Verbindung gebracht. So leiden adipöse Menschen häufig an bestimmten Erkrankungen wie etwa Diabetes mellitus Typ 2 oder Bluthochdruck. Für die Adipositas entwickelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb jetzt ein Modul, das bereits bestehende Disease-Management-Programme (DMP) ergänzen soll. DMP sind Behandlungsprogramme für chronisch erkrankte Menschen, die eine optimale 1 / 5

Behandlung strukturiert und nach dem neuesten wissenschaftlichen Stand ermöglichen sollen. Der G-BA hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) beauftragt, aus aktuellen evidenzbasierten Leitlinien diejenigen Empfehlungen zu extrahieren, die für das geplante DMP-Modul von Bedeutung sein könnten. Am 3. April 2009 hat das Institut seine Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts publiziert Keine eigene Prüfung der Evidenz Zusammen mit externen Sachverständigen haben die Kölner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler systematisch nach evidenzbasierten Leitlinien zum Thema Adipositas recherchiert. In einem ersten Schritt bewerteten sie deren methodische Qualität. Danach extrahierten sie die darin enthaltenen Empfehlungen und prüften, inwieweit diese - nach Aussage der Leitlinien - auf hochwertigen Studien beruhen. Insgesamt konnten 2 / 5

sie 10 Leitlinien einschließen. Überprüft wurde die Evidenz, die den einzelnen Empfehlungen zugrunde lag, allerdings nicht. Darin unterscheiden sich die Leitlinienbewertungen von den Nutzenbewertungen des Instituts. Empfehlungen zum Abnehmen relativ gut durch Studien belegt Insgesamt konnten die Expertinnen und Experten in den Leitlinien vergleichsweise viele evidenzbasierte Empfehlungen zur Gewichtsreduktion identifizieren. Anders stellte sich die Situation bei den Versorgungsaspekten Einteilung, Monitoring, langfristige Gewichtsstabilisierung sowie bei Qualitätsindikatoren und der Koordination der Versorgung dar. Hier gibt es nur wenige Empfehlungen, die nach Aussage der Leitlinien durch hochwertige Studien belegt sind. Für die Einteilung des Gewichts empfehlen die Leitlinien, den so genannten Body Mass Index (BMI) zu berechnen. Der BMI ist eine Maßzahl, die das Verhältnis des Gewichts zur Körpergröße beschreibt (kg/m²). Als "übergewichtig" gelten Menschen mit einem BMI zwischen 25 und 30, als "adipös" wenn der BMI über 30 liegt. Laut Leitlinien sollte zusätzlich zum BMI der Taillenumfang ermittelt und eine sorgfältige 3 / 5

Anamnese durchgeführt werden. Zur Gewichtsreduktion gelten kalorienreduzierte Ernährung, körperliche Bewegung sowie verhaltenstherapeutische Verfahren als Mittel der ersten Wahl. Sie sollten möglichst kombiniert werden. Zur Unterstützung dieser Therapien können in seltenen Fällen auch bestimmte Medikamente eingesetzt werden, z.b. wenn Patienten einen BMI von 30 kg/m² oder höher aufweisen. Eine operative Therapie sollte erst ab einem BMI von 40 kg/m² erwogen werden. Bestimmte Erkrankungen können eine Gewichtsreduktion schon bei relativ geringem Übergewicht erfordern. Zum Ablauf der Berichtserstellung Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG Ende Juli 2008 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens wurde der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht Anfang Februar 2009 an den Auftraggeber versandt. Eine Dokumentation der schriftlichen Stellungnahmen sowie ein Protokoll der mündlichen Erörterung werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. 4 / 5

Quelle: Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 03.04.2009. 5 / 5