Wahlprüfsteine Landtagswahl 2017 Schleswig-Holstein

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Transkript:

Seite 1/5, 31.03.2017 Bürgerinitiative Kein CO2 Endlager Wahlprüfsteine Landtagswahl 2017 Schleswig-Holstein Komplex I: Wiederaufnahme der Erdölförderung mittels Fracking Das Bergamt hat in Absprache mit dem MELUR unter der Führung von Minister Dr. Habeck im Jahr 2013 insgesamt 12 Erlaubnisse und Bewilligungen zur Erdölförderung bzw. der Aufsuche von Erdölfeldern erteilt, die nach unserem Kenntnisstand alle geeignet waren, Fracking einzusetzen oder gar zwingend erforderlich zu machen. Einige hatten im Antrag sogar explizit den Einsatz von Fracking benannt oder die Aufsuche bzw. Förderung aus dichten Gesteinsschichten beantragt, was ohne Fracking ja nicht erfolgreich wäre. Obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 04.11.2013 festgestellt hat, dass das LBEG die rechtlich nicht autorisierte Behörde gewesen ist, hat das LBEG in Absprache mit dem MELUR auch danach noch drei Erlaubnisse erteilt. 1. Frage: Haben Sie oder hat Ihre Partei, in der zurückliegenden Legislaturperiode die Zurücknahme der rechtswidrig erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen verlangt? Haben Sie oder hat Ihre Partei, die rechtswidrige Genehmigungspraxis des LBEG und MELUR politisch bekämpft, um somit weitere Erlaubnisse und Bewilligungen zu verhindern? - als im Jahr 2012 bekannt wurde, dass die Firma PRD Energy in Schleswig-Holstein Erdöl mithilfe der Fracking-Methode fördern will, haben unsere Abgeordneten im Landtag das Thema sogleich für den Umweltausschuss angemeldet. Dort waren wir uns mit allen anderen Parteien schnell darüber einig, dass Fracking in Schleswig-Holstein nichts zu suchen hat. Bereits drei Wochen später wurde der gemeinsame Antrag Keine Genehmigung für Fracking in Schleswig-Holstein beschlossen und Ministerpräsident Albig erließ ein Moratorium. Da nach juristischer Prüfung ein dauerhaftes, umfassendes und landesweites Frackingverbot durch die Raumordnung und Landesplanung allerdings nicht umzusetzen ist, unternahmen wir in den folgenden Jahren mehrere Initiativen, um Fracking auch langfristig zu verhindern. Leider macht das Bundesbergrecht es den Ländern fast unmöglich, selbst über die Förderung ihrer Bodenschätze zu entscheiden. Wir wollen Fracking daher im Landeswassergesetz verbieten, was die Landtagsmehrheit bislang blockiert. Deswegen arbeiten wir gemeinsam mit Bürgerinitiativen an einer Volksinitiative zum Schutz des Wassers. Diese soll auch der Praxis des Umweltministeriums ein Ende setzen, die Herausgabe von Bohrplänen im Geschäftsinteresse der Konzerne zu verweigern. Bisher konnten wir zumindest erreichen, dass die Förderung von Erdöl in Schleswig-Holstein deutlich unattraktiver geworden ist. So wurde unser Antrag Feldes- und Förderabgabe den Risiken der Erdölund Erdgasförderung anpassen vom Landtag zwar ebenfalls abgelehnt, Umweltminister Robert Habeck 24103 Kiel E-Mail: geschaeftsstelle@piratenpartei-sh.de BIC: GENODEF1SLR

Seite 2/5, 02.03.17 setzte unseren Vorschlag dann allerdings dennoch um. Zum 1. Januar 2015 hob er den Erdölförderzins auf den maximal zulässigen Höchstwert von 40 Prozent an. Seither interessiert sich nur doch die DEA dafür Erdöl in Schleswig-Holstein zu fördern. Wir Piraten haben aufgedeckt, dass bei der Erdölförderung in Schleswig-Holstein schon fast 100 Schadensfälle und Verseuchungen aufgetreten sind und dass Gefahren für unser Wasser durch die über das ganze Land verstreuten ehemaligen Bohrschlammgruben nicht auszuschließen sind. Dass Umweltminister Habeck von "vergleichsweise umweltverträglichen" Formen der Erdölförderung spricht, ist unverständlich und unverantwortlich. Auch um den Klimawandel aufzuhalten, muss das verbleibende Erdöl weitgehend im Boden bleiben. Deswegen haben wir Piraten ein Gesetz zum Verbot von Erdölbohrungen im Nationalpark Wattenmeer eingereicht und kämpfen auch gegen die Bohrpläne des DEA in der Ostsee bei Schwedeneck. 2. Frage: Bewerten Sie die Erdölförderung in SH als verhältnismäßig umweltverträglich? NEIN - Fracking ist mit besonders unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt insbesondere für Wasser, Boden und Eigentum verbunden. Dabei fällt so gut wie immer hochgiftiges, radioaktives Lagerstättenwasser an, welches eine erhebliche Altlast darstellt und dessen sicherer Verbleib derzeit ungeklärt ist. Fracking ist damit nicht nur gefährlich, es führt auch zu Konflikten und ist damit ein erheblicher Unruhestifter. Deshalb wollen wir das Landeswassergesetz verschärfen und Fracking in ganz Schleswig-Holstein verbieten. 3. Frage: Sprechen Sie sich eindeutig gegen Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken aus? - für den Nationalpark Wattenmeer haben wir Piraten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der klarstellen sollte, dass auch Explorationsbohrungen unter das Verbot von Bohrungen im Nationalpark fallen. Die übrigen Fraktionen im Landtag haben dies jedoch abgelehnt. 4. Frage: Die DEA hat in einer Informationsveranstaltung im November 2013 die zu gewinnende Erdölmenge onshore in SH auf 3 Tagesbedarfe in D geschätzt. Bewerten Sie die Förderung dieser Menge in Anbetracht der damit verbundenen Risiken als legitim? NEIN - siehe Frage 2 5. Frage: Vertreten Sie die Auffassung, dass die Erdölgewinnung in SH, betrieben durch das Unternehmen DEA, das mehrheitlich einem russischem Finanzinvestor gehört, uns unabhängiger vom Ausland macht? NEIN - die heimischen Vorkommen sind im Verhältnis zum deutschen Verbrauch sehr gering.

Seite 3/5, 02.03.17 Komplex II: CETA CETA betrifft auch die öffentliche Daseinsvorsorge. In den bisherigen Vertragstexten ist die öffentliche Daseinsvorsorge ( öffentliche Dienste ) in Teilen durch eine Negativliste ausgenommen. CETA soll zudem den kanadischen Firmen Fracking in Europa erlauben. Werden Sie CETA ablehnen und die Landesregierung im Landtag zu einer Ablehnung verpflichten, wenn im Abkommen nicht den Staaten ein eindeutiges Verbot von Fracking ohne Schadensersatzzahlungen zugestanden wird? Werden Sie CETA ablehnen und die Landesregierung im Landtag zu einer Ablehnung verpflichten, wenn die öffentliche Daseinsvorsorge nicht unwiderruflich vollumfänglich vom Freihandelsabkommen ausgeschlossen wird, also wenn nicht statt der Negativliste eine Positivliste vereinbart wird? Prolog für CETA ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union. Die kanadische Volkswirtschaft ist bedeutend kleiner als der gesamte Wirtschaftsraum der vereinigten Staaten von Amerika. Bei beiden Abkommen wird den Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein steigender finanzieller Wohlstand als Vorteil in Aussicht gestellt. Vertreten auch sie die These, dass durch CETA den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein ein zunehmender finanzieller Wohlstand entstünde, nachdem sie folgende Fakten zur Kenntnis genommen haben? (Bitte folgendes YouTube Video https://www.youtube.com/watch?v=0obdikedutu&feature=youtu.be ab Minute 18:40-20:38 abspielen.) NEIN. Wir sind Mitglied des Bündnisses "SH stoppt CETA". Ein klares Nein zu CETA im Bundesrat haben wir PIRATEN als einzige Fraktion im Landtag beantragt. Dem Antrag der PIRATEN, Schleswig-Holstein solle das umstrittene CETA-Konzernabkommen im Bundesrat ablehnen, erteilten am 24.03.2017 nicht nur CDU und FDP, sondern auch SPD, Grüne und SSW eine Absage. Ein stattdessen verabschiedeter Antrag der Koalition lässt offen, wie Schleswig-Holstein abstimmen wird. Zuvor hatte der Wissenschaftliche Dienst des Landtags das sechsmalige Vertagen des PIRATEN-Antrags gegen CETA als verfassungswidrig bezeichnet.

Seite 4/5, 02.03.17 Komplex III Volksinitiative zum Schutz des Wassers Während die Bundesregierung in 2016 beschlossen hat, Fracking nur in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie Kohle generell verbieten zu lassen, soll nach unserer Vorstellung in Schleswig- Holstein wegen der damit verbundenen Risiken für Mensch, Umwelt und Eigentum landesweit Fracking zur Aufsuche und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen verboten werden. Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite Frackingverbot ist nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend. Aus diesem Grund wird beabsichtigt, eine Volksinitiative zum Schutz des Wassers ins Leben zu rufen. Haben Sie oder hat Ihre Partei, sofern im Landtag vertreten, in der zurückliegenden Legislaturperiode ein Landesgesetz eingebracht oder unterstützt, um das Landeswasserrecht so zu verschärfen, dass unsere Lebensgrundlagen und die Natur in Schleswig-Holstein zukünftig vor den Gefahren der Wiederaufnahme der Erdölförderung mittels Fracking geschützt wird? Falls nein, bitten wir um eine Erklärung. - bereits am 07.02.2014 haben wir den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens eingereicht (Drucksache 18/1565). Er sah eine Genehmigungspflicht bei Grundwasserbohrungen, Fracking und der Ablagerung dabei anfallender Giftstoffe ebenso vor wie eine Regelung der Haftung, der Zuständigkeiten sowie eine zeitnahe Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen bei überwiegenden öffentlichen Interessen. 2016 haben wir die Landesregierung aufgefordert, das Landeswassergesetz so zu ändern, dass unkonventionelles und konventionelles Fracking auf Kohlenwasserstoffe unter Einbeziehung von Erprobungsbohrungen zur Erforschung von Fracking auf Kohlenwasserstoffe komplett untersagt wird (Drucksache 18/4406). Beide Initiativen wurden von allen übrigen Fraktionen abgelehnt, weshalb nun eine Volksinitiative zum Schutz des Wassers initiiert wurde. Werden Sie sich, wie es die Wasserversorger in SH fordern, für eine Ausweitung der Wasserschutzgebiete von derzeit 37 Gebieten einsetzen? Werden Sie, einen Einzug in den Landtag vorausgesetzt, im Landtag für die Volksinitiative zum Schutz des Wassers stimmen und diese unterstützen?, wir unterstützen die Initiative bereits und werden dies auch weiterhin tun.

Seite 5/5, 02.03.17 Komplex IV: Bohrschlammdeponien und Bohrschlammaltablagerungen Erdölexplorierende Unternehmen haben zu früheren Zeiten giftigen Bohrschlamm unkontrolliert abgelagert. Die Standorte dieser Gruben sind heute teilweise nicht mehr bekannt, weshalb wir die Landesregierung aufgefordert haben, alle alten Gruben ausfindig zu machen und die Standorte zu veröffentlichen. Darüber hinaus fordern wir, dass alle alten Bohrschlammgruben auf Kosten der früheren Betreiberfirmen saniert werden. Was nicht passieren darf ist, dass die Landwirte in unserem Land auf den giftigen Altlasten sitzen bleiben. Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass UNB, Bürgermeister und Gemeindevertretungen auf Wunsch Einsicht in die Unterlagen beim LLUR /MELUR bekommen, so dass transparent wird, aufgrund von welchen Kriterien welche Bohrschlammablagerungen als altlastenentkräftet (Unbedenklichkeitserklärung) beurteilt wurden? - die Piratenpartei hat am 30.03.2017 bereits eine Liste von über 100 Standorten in ganz Schleswig- Holstein im Internet veröffentlicht, an denen der Verdacht auf giftigen Bohrschlamm besteht. Wir fordern die grundstücksgenaue Veröffentlichung aller Bohrschlamm-Verdachtsflächen im Internet Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die seinerzeit aktiven erdölexplorierenden Unternehmen für den Fall von Sanierungen einen "Schadensersatzfond" bilden, aus dem die Untersuchungskosten und die Sanierung zu begleichen ist? - Vorbild ist Niedersachsen. Werden Sie sich dafür einsetzen für den Fall, dass der finanzielle Rahmen des "Schadensersatztopfes" nicht ausreichend ist, dann das Land die Kosten übernimmt? - das Land hat eine Mitverantwortung, weil es durch den Erdölförderzins an der Erdölförderung mitverdient. Frage 4: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die jetzigen Eigentümer der Flächen, die als Bohrschlammaltablagerungsstelle dienen, auf jeden Fall von Analyse- und ggfs. Sanierungskosten freigestellt werden? - die Folgekosten sind vom Verursacher zu tragen.