Fördermöglichkeiten von Auslandsaufenthalten

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Transkript:

Fördermöglichkeiten von Auslandsaufenthalten

Inhalt: 1. Vorbereitung 2. Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule der HSB 3. Förder-/Finanzierungsmöglichkeiten 3.1. Auslands-BAföG 3.2. ERASMUS+ 3.3. DAAD 3.4. PROMOS 3.5. Fulbright-Kommission 3.6. KfW-Bildungskredit 4. Weiterführende Infos 5. Kontakt

1. Vorbereitung Bewerbung Sprachkenntnisse/ Sprachzeugnis Visums - Einreisebestimmungen Gültigkeit der Reisedokumente Unterkunft Rückmeldung an der HSB und Semesterticket Stipendienanträge Impfungen Krankenversicherung Reiseversicherung http://www.go-out.de/auslandslotse/planung/planung/de/18951-fertigmachen-zum-absprung/

2. Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule der HSB 365 Partnerhochschulen weltweit Die Vorteile Vereinfachtes Bewerbungsprozedere Sprachzeugnis ggf. nicht erforderlich Studiengebührenerlass/-reduzierung Anerkennung der Leistungen studiengangs- bzw. fachbereichsbezogen Kontakt und Bewerbung über das Decentral International Office Ihrer Fakultät (DIO)

3.1. Auslands-BAföG Voraussetzungen Bei Bezug von Inlands-BAföG = Anspruch auf Auslands-BAföG Auch wer kein Inlands-BAföG bezieht, sollte Anspruch prüfen Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache erforderlich > einjährige, inländische Ausbildungsphase (Ausnahmen möglich) Anrechenbarkeit der Leistungen Mindestdauer: 1 Semester bzw. 12 Wochen (Studium) / 12 Wochen (Praktikum) Praktikum: Antritt innerhalb der Regelstudienzeit Studium und Praktikum nacheinander möglich, aber Studium außerhalb der EU: Praktikum nur im selben Land möglich (Ausnahmen möglich) Studium und Praktikum innerhalb der EU: Länderwechsel möglich

3.1. Auslands - BAföG Zuschuss Studiengebühren werden bis max. 4600 EUR je Studienjahr übernommen Studierende gehen zunächst in Vorleistung Reisekostenpauschale: EU Pauschale 500 EUR (50% Darlehen) Nicht-EU Pauschale 1.000 EUR (50% Darlehen) Auslandszuschlag außerhalb der EU (Höhe ist länderbezogen) Zuschlag zur Auslandskrankenversicherung (nicht zurückzahlbar) Anträge möglichst 6 Monate vor Ausreise stellen Je nach Zielland unterschiedliche BAföG-Ämter z.b. USA: Hamburg, Australien: Marburg https://www.bafög.de/de/ausland---studium-schulische-ausbildung-praktika-441.php

3.1. Auslands - BAföG Beratung HSB: AStA BAföG und Sozialberatung Neustadtswall: Raum M 06a Mo: 11.00-16.00 Uhr Di - Fr: 08.30-12.30 Uhr Werderstraße: Raum C 03 Di + Do: 08.30-17.00 Uhr ZIMT: Raum 10 (EG) Mi: 08.30 13.00 Uhr Weiterführende Infos: www.asta-hsb.de/bafoeg-sozial/ www.bafög.de/ www.auslandsbafoeg.de www.das-neue-bafoeg.de

3.2. Erasmus+ Voraussetzungen Vollzeitstudierende/r an der HSB Nur Programmländer Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) Mittelverfügbarkeit Studium (SMS), zusätzlich Interinstitutional Agreement (Kooperationsvertrag) mit Gasthochschule Dauer mindestens 3 Monate (90 Tage) Förderung ab zweiten Bachelor-Studienjahr

3.2. Erasmus+ Praktikum (SMP), zusätzlich Dauer min. 2 Monate (60 Tage) Aufnehmende Einrichtungen: Unternehmen, Institutionen und Hochschulen mit Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht EU-Institutionen vollständige Liste: http://europa.eu/institutions/index_de.htm Einrichtungen, die EU-Programme verwalten Neu: Graduiertenpraktika Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr (noch an der HSB immatrikuliert) Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen werden Wird auf die max. 12 Monate der Studienphase der Antragsstellung angerechnet

3.2. Erasmus+ Programmländer Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Programmländer außerhalb der EU Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei Überseeische Gebiete z.b. Grönland, Niederländische Antillen Vollständige Liste zum Download auf unserer HP: ERASMUS+ Allgemeines Informationen zum EU-Programm Die Schweiz ist kein Programmland. Bewerbung läuft direkt über die Partnerhochschulen. Infos unter: http://www.ch-go.ch/de/

3.2. Erasmus+ Zuschuss Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl an sogenannten Zero-Grant-Tagen einbehalten Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit Spezifische Regelungen bei Sonderförderung Auslands-BAföG kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat angerechnet. Ländergruppen: (Stand: 2016/17) SMS SMP LGI Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen LG II Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei LG III Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien 252 EUR/ Monat 8,40 EUR/ Tag 201 EUR/ Monat 6,70 EUR/ Tag 150 EUR/ Monat 5,00 EUR/ Tag 354 EUR/ Monat 11,80 EUR/ Tag 303 EUR/ Monat 10,10 EUR/ Tag 252 EUR/ Monat 8,40 EUR/ Tag

3.2. Erasmus+ Sonderförderungen 1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50) Förderung im Rahmen von ERASMUS+ finanzierten Studien- oder Praktikaaufenthalten Option 1 Pauschal: Erhalt des Höchstbetrages der entsprechenden Ländergruppe Option 2 Individuell: Antrag auf eine Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich) 2. Förderung von Studierenden mit Kind Förderung im Rahmen von ERASMUS+ finanzierten Studienaufenthalten Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200,00 EUR/Monat

3.3. DAAD-Stipendien Stipendienprogramme des DAAD (weltweit) Auslandsstudium Auslandspraktikum auch Jahresaufenthalte und kombinierte Studien- und Praxissemester Zielgruppe Deutsche Studierende und Graduierte Deutschen gleichgestellte Personen ( 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG) Internationale Studierende, die an der HSB einen Abschluss erwerben (Einschränkung: keine Förderung von Aufenthalten im Heimatland) Hohe Anforderungen an Bewerber: persönlich, fachlich, sprachlich z.t. sehr frühe Bewerbungstermine: z.b. bei USA/Kanada > 1 Jahr im Voraus! Stipendiendatenbank des DAAD: http://www.daad.de/ausland/de/

3.4. DAAD-PROMOS DAAD-PROMOS Zielgruppe Deutsche Studierende und Graduierte Deutschen gleichgestellte Personen ( 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG) Internationale Studierende, die an der HSB einen Abschluss erwerben (Einschränkung: keine Förderung von Aufenthalten im Heimatland) Voraussetzungen Förderung über ERASMUS+ ist nicht möglich Auslandsaufenthalt ist studienbezogen und sinnhaft Überdurchschnittliche Studienleistungen gute Kenntnisse der Arbeitssprache (in der Regel B2) Wir berücksichtigen extracurriculares Engagement, z.b.: ehrenamtliche Tätigkeiten, Erziehung eigener Kinder Schwerbehinderung (GdB 50%)

3.4. DAAD-PROMOS Was kann gefördert werden? Studien- und Forschungsaufenthalte an Hochschulen weltweit (1-5 Monate) Praktika (6 Wochen 5 Monate) - außerhalb Europas nicht innerhalb der EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei einzige Ausnahme hier: Überschreitung der maximalen Förderdauer von ERASMUS+ keine Förderung für Praktika für die Förderung direkt beim DAAD beantragt werden kann (z.b. EU-Institutionen, Internationale Organisationen (UNO), Goethe-Institute, Deutsche Auslandsschulen (DAS) und Auslandsvertretungen) Förderung bezahlter Praktika nur bei max. 300 EUR monatlicher Praktikumsvergütung (kostenfrei gewährte Unterkunft rechnen wir mit monatlich EUR 150 an) Abschlussarbeiten (BA und MA) an Hochschulen/in Unternehmen Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschluss-/Studienarbeit begründet es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht

3.4. DAAD-PROMOS Was kann gefördert werden? Fachkurse weltweit (5 Tage 3 Wochen) an Hochschulen oder bei wissenschaftlichen Organisationen, z.b. - Sommerkurse an ausl. Universitäten - Seminare in ausl. wissenschaftlichen Einrichtungen - Workshops von ausl. Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen Keine Förderung von Kongressteilnahmen möglich - individuelles DAAD- Stipendienprogramm vorhanden, rechtzeitig bewerben! Wettbewerbsreisen weltweit (max. 12 Tage), z.b. Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben, wie - National Model United Nations in New York - Programmierweltmeisterschaften - EU-Simulationsveranstaltungen

3.4. DAAD-PROMOS Was kann gefördert werden? Sprachkurse für Studierende in nicht-internationalen Studiengängen (3 Wochen - 5 Monate; ganztägig) an staatlichen Hochschulen im Ausland - weltweit - alle Sprachen - nur an staatlichen Hochschulen im Ausland möglich - keine privaten Träger! DAAD-Datenbank zur Suche nach Sprachkursen an staatlichen Hochschulen im Ausland: https://www.daad.de/ausland/sprachen-lernen/de/ Gruppenstudienreisen weltweit (bis zu 12 Tage) Beantragung nur durch Hochschullehrende möglich!

3.4. DAAD-PROMOS Fördersätze Teilstipendien Aktuelle Förderhöhe: Länder: Japan, Südsudan, Venezuela Angola, Burundi, Costa Rica, Dschibuti, Gabun, Guinea, Guyana, Haiti, Hongkong, Israel, Jamaika, Kasachstan, Kongo, Korea (Nord, Süd), Kuba, Niger, Nigeria, Palästinensische Gebiete, Ruanda, Russische Föderation, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Tansania, Trinidad und Tobago, Tschad, Uruguay, USA alle anderen Länder Förderung 500 EUR/Monat 400 EUR/Monat 300 EUR/Monat Keine Übernahme von Studiengebühren und/oder Reisekosten (hochschulspezifische Regelung) Kurspauschale für Sprachkurse oder Fachkurse (einmalig 250 / 500 EUR) Anrechnung von PROMOS auf BAföG ab einer Höhe von über 300 EUR/Monat Studierende mit Behinderung (GdB > 50%) können Antrag auf Zuschusszahlung für durch den Auslandsaufenthalt entstehende Mehrkosten stellen (Nachweis erforderlich)

3.4. DAAD-PROMOS Förderzeitraum Wie lange wird der Aufenthalt gefördert? Einmalig bis zu max. 5 Monaten Förderung durch PROMOS-Stipendien innerhalb eines Studienabschnittes (BA / MA / PhD)! Förderdauer ist abhängig vom PROMOS-Budget Mindestförderungslänge beachten: - Studienaufenthalte: 1 Monat - Praktika: - Fachkurse: 6 Wochen 5 Tage - Sprachkurse: 3 Wochen - Wettbewerbsreisen: keine Mindestdauer

3.4. DAAD-PROMOS Berechnung der Förderdauer Anfangs-und Enddatum: Der erste bzw. der letzte Tag, an dem der/die Geförderte für akademische Zwecke anwesend ist, d.h. vorgeschaltete Veranstaltungen der Gasthochschule, z.b. Orientierungstage, Begrüßungsveranstaltungen, Kurse zur sprachlichen oder kulturellen Vorbereitung Vorlesungszeiten Prüfungszeiten

3.4. DAAD-PROMOS PROMOS und andere Stipendien nicht komplementär zu anderen Förderungen des Auslandsaufenthalts aus deutschen öffentlichen Mitteln, z.b. DAAD, pol. Stiftungen, Fulbright Commission, Studienstiftung des dt. Volkes Tipp: für beides bewerben danach das günstigste Stipendium annehmen und das andere ablehnen Kombination von PROMOS und Stipendien mit deutschen öffentlichen Mitteln möglich, sofern das andere Stipendium nicht den Auslandsaufenthalt fördert, sondern bspw. Reisekosten erstattet oder Büchergeld vergibt PROMOS und Deutschlandstipendium möglich Kombination von PROMOS und privaten Stipendien möglich Bei BAföG-Leistungen ist die Teilstipendienrate bis 300 EUR anrechnungsfrei

3.4. DAAD-PROMOS Sprachnachweise z.b.: Nachweis der Nominierung für den Auslandsaufenthalt (DIO) TOEFL IELTS Vorbereitungskurse im Fremdsprachenzentrum Bremen [FZHB] www.fremdsprachenzentrum-bremen.de Kosten zur Zeit ca. 240 USD www.toefl.org Vorbereitungskurse und Prüfungen im FZHB www.ielts.org DAAD Sprachzeugnis Von jedem zertifizierten Sprachlehrer der HSB oder im FZHB (ca. 20 EUR) Formblatt unter www.daad.de Abiturzeugnis (z.b. Nachweis über Leistungskurs)

3.4. DAAD-PROMOS Bewerbung - zwei Bewerbungszeiträume jährlich: 01.-30. April für Auslandsvorhaben, die zwischen dem 1. Juli und dem 28./29. Februar des Folgejahres stattfinden (Ausreise vor dem 31. Dezember) 01.-31. Oktober für Auslandsvorhaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres beginnen Online-Bewerbung für Studium und Praktikum Email-Bewerbung für Fachkurse, Sprachkurse und Wettbewerbsreisen

3.4. DAAD-PROMOS Weiterer Ablauf nach der Bewerbung: keine persönliche Einladung zum Interview Bewerbungsunterlagen einzige Grundlage für Auswahl! alle Änderungen umgehend dem PROMOS-Team mitteilen Stipendienzusage/Warteliste/Absagen: ca. 1 1,5 Monate nach Bewerbungsende Ein Stipendienprogramm des DAAD - gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBF)

3.5 Fulbright Kommission Fulbright-Stipendien für die USA Voll- und Teilstipendien zur fachlichen Vertiefung Deutsche Studierende und Graduierte sehr gute Englischkenntnisse sehr gute Studienleistungen aktive Interessen außerhalb des Studiums Abschlussarbeiten werden nicht gefördert

3.5 Fulbright Kommission Es gibt folgende Programme für die USA: 1. Fulbright-Studienstipendien für ein 4- bis 9-monatiges Vollzeitstudium an amerikanischen Hochschulen auf dem Niveau der Graduate Studies 2. Fulbright-Reisestipendien im Rahmen eines Vollzeitstudiums auf dem Niveau der Undergraduate Studies bzw. Graduate Studies 3. Summer Institute für Fachhochschulstudierende (ca. 3 Wochen) 4. Summer Institute für Studierende in Dualen Studiengängen (ca. 3 Wochen) Fulbright-Kommission Deutsche Programme/German Programs Lützowufer 26 10787 Berlin http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/

3.6 KfW-Bildungskredit Voraussetzungen für Studium und Praktikum fortgeschrittene Phase der Ausbildung In- und Ausland einkommens- und elternunabhängig keine Bonitätsprüfung bis zum 12. Studiensemester / 36. Lebensjahr Zinsgünstiger Kredit (zur Zeit 0,8%) max. 7.200 EUR max. 24 Monate à 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR parallel zu BAföG und anderen Förderungen Rückzahlung nach 4 Jahren in monatlich Raten Antragsstellung und weitere Infos: www.kfw.de

4. Weiterführende Infos Weiterführende Infos Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/de/laenderinformationen/ DAAD: daad.de Go out! studieren weltweit : go-out.de Und natürlich an der HSB: International Office Career Service Tag des Stipendiums International Day

5. Kontakt International Office Hochschule Bremen AB-Gebäude, 1. Etage Neustadtswall 30 28199 Bremen Sprechzeiten Mo: Di und Do: 13.00 15.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr International-office@hs-bremen.de Homepage: http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office

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