Benita Königbauer Steuerberaterin DIE 5 GRÖSSTEN FALLEN in der UMSATZSTEUER für ONLINE-COACHES... und wie Du sie umgehst! Einfach Klarheit schaffen.
Inhalt Falle #1 Ich bin Kleinunternehmer Falle #2 Online oder Offline Coaching - ist doch egal. Falle #3 Du klärst nicht, ob Dein Kunde privat oder geschäftlich bucht. Falle #4 Du klärst nicht, wo Dein Kunde herkommt. Falle #5 Du nimmst wahllos Kunden aus Drittländern an. Bonus 1: Die einfache Lösung Bonus 2: Die Link-Liste
Herzlich Willkommen, schön, Dich kennen zu lernen! Vorneweg erst einmal: die Umsatzsteuer ist keine Hexerei. Aber damit Du Dir keinen Ärger einhandelst, ist es wichtig, dass Du ein paar Weichen stellst und Fallen umgehst. Und, dass Du Dich immer auf dem Laufenden hältst, denn auch wegen ihrer vielen Auslandsberührungen, ist die Umsatzsteuer ein lebendes Biotop. So wundervoll es ist, auch als Solopreneure unsere Leistungen durch das Internet überall auf der Welt anzubieten, es bringt auch ein paar Pferdefüße mit, die wir im Auge behalten dürfen. Ich hoffe, dieses kleine Büchlein hilft Dir dabei, Dich mit ein paar wichtigen Knackpunkten vertraut zu machen, ohne Dich mit Details zu überfrachten. Sprich am besten mit Deinem Steuerberater, bevor Du etwas Neues startest, dann könnt ihr gemeinsam eine passende Strategie für Dich entwickeln. Wenn Du Dir Hilfe wünschst, kannst Du Dich selbstverständlich auch gerne bei mir melden, Du findest mich auf www.einfach-klarheit-schaffen.de :) Viel Glück und Erfolg in Deiner Praxis und liebe Grüße Benita 2017 Benita Königbauer - Einfach Klarheit schaffen.
FALLE Ich bin Kleinunternehmer #1
Du denkst, Du bist Kleinunternehmer und deshalb kann Dir die Umsatzsteuer egal sein. Das wäre zwar schön, stimmt aber leider nicht, denn Du musst zwar Deinen Kunden innerhalb Deutschlands keine Umsatzsteuer berechnen, aber in einigen Fällen hast Du trotzdem Umsatzsteuerpflichten am Hals, nicht nur, aber insbesondere, wenn Du internationale Geschäfte machst, wie Waren oder elektronische Leistungen aus dem Ausland beziehst, zum Beispiel ein Template für Deine Website. Du Deine Leistungen an Kunden im Ausland verkaufst Was bedeutet das für Dich? In diesen Fällen musst Du entweder eine deutsche Umatzsteuer-Voranmeldung abgeben und/oder Deine Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern melden und die Umsatzsteuer bezahlen. Dafür brauchst Du auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei Leistungen an Kunden außerhalb der EU musst Du unter Umständen sogar in einem fremden Land Umsatzsteuerpflichten erfüllen. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich vorher genau informierst. 2017 Benita Königbauer - Einfach Klarheit schaffen.
FALLE Online oder Offline Coaching - ist doch egal. #2
Du denkst, es ist doch egal, ob Deine Leistung eine "elektronische Dienstleistung" ist, oder nicht. Ist es aber nicht. Beide Fälle sind möglich und es macht in der Umsatzsteuer einen Unterschied. Das Abgrenzungskriterium ist die Frage, ob es sich um ein "virtuelles Klassenzimmer" handelt - ohne persönlichen Kontakt - und ob es sich um ein festes Programm - ohne individuelle Einzellösungen - handelt, wie zum Beispiel ein Webinar oder ein Online- Selbstlernkurs. Keine elektronische Dienstleistung - und damit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig - sind zum Beispiel: Individuelles Coaching oder Beratung per Skype, Telefon, E-Mail, Zoom oder Hangout. Persönliches Coaching, also ein echtes körperliches Treffen (auch, wenn es Bestandteil eines Online- Kurses ist). Was bedeutet das für Dich? Wenn Du und Dein Kunde im Inland sitzen, ist es tatsächlich egal. Aber die "elektronischen Dienstleistungen" gelten immer an dem Ort als erbracht, an dem Dein Kunde ansässig ist. Und das kann ja über das Internet durchaus auch mal das Ausland sein. Dann fällt keine deutsche, sondern ausländische Umsatzsteuer an, mit allen Konsequenzen. 2017 Benita Königbauer - Einfach Klarheit schaffen.
FALLE Du klärst nicht, ob Dein Kunde privat oder geschäftlich bucht. #3
Du denkst, alle Kunden sind gleich - egal, ob Geschäfts- oder Privatkunden. Im Grunde schon richtig, nur in der Umsatzsteuer leider nicht. Speziell bei Kunden aus dem Ausland gelten für die Rechnungsstellung und die Umsatzsteuer unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob es sich um einen Privatkunden oder einen Unternehmer handelt. Ausländische Unternehmer, die in ihrem Land selbst umsatzsteuerpflichtig sind (auch als Kleinunternehmer), müssen die Umsatzsteuer dort selbst abführen - zumindest in der EU! Bei inländischen Unternehmern bist Du dafür verantwortlich, dass die Umsatzsteuer angemeldet und bezahlt wird, das gleiche gilt bei Privatkunden, aus dem In- und Ausland. Was bedeutet das für Dich? Bei Kunden im Inland, berechnest Du immer deutsche Umsatzsteuer (oder keine, wenn Du Kleinunternehmer bist). Bei Kunden aus dem Ausland darfst Du Dich vorab informieren, ob Dein Kunde Unternehmer oder Privatperson ist. Wenn Dein Kunde Dir seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt, darfst Du davon ausgehen, dass er ein Unternehmer in der EU ist und stellst Deine Rechnung ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis auf die Steuerpflicht Deines Kunden. Ist er eine Privatperson, berechnest Du die Umsatzsteuer seines Landes, meldest sie an und führst sie ab. 2017 Benita Königbauer - Einfach Klarheit schaffen.
FALLE Du klärst nicht, wo Dein Kunde herkommt. #4
Du denkst, alle Kunden sind gleich - egal, woher sie kommen. Auch das ist im Grunde natürlich richtig, nur umsatzsteuerlich macht es doch einen Unterschied für Dich. Was bedeutet das für Dich? Kommt Dein Kunde aus dem Inland, berechnest Du deutsche Umsatzsteuer - oder keine, falls Du Kleinunternehmer bist. Kommt Dein Kunde aus der EU, gibt es zwei Varianten: Ist er Unternehmer, und gibt er Dir seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, brauchst Du ihm - mit Hinweis auf seine Steuerpflicht - gar keine Umsatzsteuer zu berechnen. Er muss dann die Umsatzsteuer in seinem Heimatland selbst abführen und Du informierst mit einer "Zusammenfassenden Meldung" das Bundeszentralamt für Steuern über diese Umsätze. Ist er ein Privatkunde bist Du dafür verantwortlich, dass die ausländische Umsatzsteuer angemeldet und bezahlt wird. Dafür gibt es das sogenannte Mini One Stop Shop- Verfahren, bei dem Du die fremdländischen Umsatzsteuern einmal im Quartal an das Bundeszentralamt meldest und bezahlt und dies kümmert sich dann um die Weiterleitung des Geldes. Kommt Dein Kunde aus dem Drittland, steckst Du möglicherweise schon in Falle # 5. 2017 Benita Königbauer - Einfach Klarheit schaffen.
FALLE Du nimmst wahllos Kunden aus Drittländern an. #5
Du denkst, das geht schon in Ordnung, so kompliziert kann das nicht sein. Ganz grundsätzlich liegt die Umsatzsteuerpflicht erst einmal bei Dir als Anbieter, auch im Ausland. Du darfst deshalb in jedem Einzelfall prüfen, woher Dein Kunde kommt und was in dessen Herkunfts-Land gilt. Unter Umständen musst Du Dich dann dort steuerlich registrieren lassen und dort Umsatzsteuer anmelden und abführen. Das kann in manchen Fällen ganz leicht gehen, aber eben leider auch ein furchtbarer bürokratischer Zinnober werden, je nachdem, mit wem man es zu tun hat. Häufig hast Du es dann auch noch mit Sprachbarrieren, anderen Rechtssystemen und unterschiedlichen Begrifflichkeiten zu tun. Was bedeutet das für Dich? Du darfst im Vorfeld in Ruhe darüber nachdenken, was ein Angebot im Drittland für Dich bedeutet und ob es sich für Dich rechnet. Dann reguliere den Zugang zu Deinem Angebot entsprechend Deiner Entscheidung. Falls Du zum Beispiel viele Anfragen aus der Schweiz erhältst, kannst Du ja mal drüber nachdenken. Bei einzelnen Anfragen aus vielen verschiedenen Ländern lohnt der Aufwand vermutlich nicht 2017 Benita Königbauer - Einfach Klarheit schaffen.
DIE EINFACHE Reseller LÖSUNG
Neben guter Beratung gibt es auch noch ein kleines "Hintertürchen" Die Reseller-Lösung Du kannst der ganzen Umsatzsteuerkiste weitgehend aus dem Weg gehen, wenn Du Dich für ein Reseller-System wie zum Beispiel Digistore24 entscheidest. Was bedeutet das für Dich? Du verkaufst dabei an den Reseller (= Zwischenhändler) und dieser verkauft Dein Angebot dann im eigenen Namen weiter an den Kunden. Der Reseller sollte dabei möglichst seinen Sitz in Deutschland haben, denn dann hast Du bei jedem Verkauf immer einen einfachen innerdeutschen Umsatz mit deutscher Umsatzsteuer von 19%. Das ist bequem, kostet aber natürlich ein paar Euro und im Kleingedruckten verlagern die Anbieter - aus verständlichen Gründen - die letztliche steuerliche Verantwortung dann doch wieder auf Dich. Dennoch kenne ich viele, die mit dieser Lösung sehr zufrieden sind. Es gibt natürlich auch noch eine Menge anderer Anbieter mit ganz unterschiedlichen Bedingungen. Auch, wenn es am Anfang etwas Zeit und Nerven kostet, wähle Deinen Partner sorgfältig, damit Du langfristig in Ruhe arbeiten kannst. Wie das genau mit der Umsatzsteuer für Online-Coaches funktioniert, erfährst Du in meinem Buch "Umsatzsteuer für Online-Coaches" oder bei mir unter www.einfach-klarheit-schaffen.de. Viel Erfolg und liebe Grüße! 2017 Benita Königbauer - Einfach Klarheit schaffen.
BONUS Die Mini-Link- Liste 2
Hier kannst Du mehr Informationen und Hilfe bekommen www.einfach-klarheit-schaffen.de Das ist die Homepage meiner Steuerkanzlei. Ich bin spezialisiert auf Coaches, Berater, Trainer und andere Freiberufler, die mit Ihrer Leistung ein Problem ihrer Kunden lösen. Ich freue mich, wenn ich Dir helfen kann :) www.bzst.de Die Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern. Unter "Steuern International" findest Du viele nützliche Informationen und Anträge, zum Beispiel für Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Zusammenfassende Meldung und das Mini One Stop Shop-Verfahren (MOSS) www.kleinunternehmer.de Auf diese Website bin ich zufällig gestoßen, hier gibt es eine ganze Menge nützlicher Informationen für Kleinunternehmer www.estv.ch Die Homepage der eidgenössischen Steuerverwaltung, falls Du Dich für schweizer Kunden interessierst und genauer wissen möchtest, was da auf Dich zu kommt. 2017 Benita Königbauer - Einfach Klarheit schaffen.