(19) *DE102015110098A120161229* (10) (12) Offenlegungsschrift (21) Aktenzeichen: 10 2015 110 098.3 (22) Anmeldetag: 24.06.2015 (43) Offenlegungstag: 29.12.2016 (71) Anmelder: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, 70435 Stuttgart, DE (72) Erfinder: Meyer, Marc, 70567 Stuttgart, DE; Albers, Ingo, Dr., 71665 Vaihingen, DE; Königstein, Patrick, 71254 Ditzingen, DE; Moessinger, Oliver, 76694 Forst, DE; Nekum, Bernhard, 74343 Sachsenheim, DE; Strunk, Florian, 18246 Wokrent, DE (51) Int Cl.: B62D 21/11 (2006.01) B62D 21/16 (2006.01) (56) Ermittelter Stand der Technik: DE 199 63 068 A1 DE 10 2011 051 436 A1 DE 10 2013 012 287 A1 US 5 370 418 A Rechercheantrag gemäß 43 Abs. 1 Satz 1 PatG ist gestellt. Die folgenden Angaben sind den vom Anmelder eingereichten Unterlagen entnommen (54) Bezeichnung: Hilfsrahmen für eine Vorderwagenstruktur eines Kraftfahrzeugs mit einem Druckspeicher (57) Zusammenfassung: In einem Hilfsrahmen ist ein als Crash-Element ausgebildeter Druckspeicher voll integriert angeordnet, welcher über eckseitige Konsolen gehalten ist.
Beschreibung [0001] Die Erfindung bezieht sich auf einen Hilfsrahmen für eine Vorderwagenstruktur eines Kraftfahrzeugs mit einem Druckspeicher für ein Luftfedersystem. [0002] Aus der DE 10 2009 051 038 A1 ist ein Druckspeicher für ein Kraftfahrzeug bekannt geworden, der zylinderförmig und parallel liegend zu einem Fahrzeuglängsträger angeordnet ist. Der Druckspeicher weist einen Deformationsbereich auf, welcher sich mit einem Deformationsbereich des Fahrzeuglängsträgers bei einer Crash-Beaufschlagung gemeinsam axial verformt. [0003] Aufgabe der Erfindung ist es, einen leichtgewichtigen Hilfsrahmen für eine Vorderwagenstruktur eines Kraftfahrzeugs mit einem Druckspeicher zu schaffen, der als Crash-Element ausgeführt ist. [0004] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Merkmale beinhalten die Unteransprüche. [0005] Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile bestehen darin, dass der Druckspeicher als sogenanntes Crash-Element zusätzlich als tragendes Bauelement den Hilfsrahmen mitgestaltet. Dies wird nach der Erfindung erreicht, indem der als Crash-Element ausgebildete Druckspeicher in dem Hilfsrahmen als tragendes Bauelement voll integriert ist und eine Grundplatte umfasst, welche mit eckseitigen Konsolen verbunden ist, die verbindende und freiliegende separate Längsträger aufweisen, zwischen denen der Druckspeicher an den Konsolen ortsfest befestigt wird. Insbesondere bildet die Grundplatte des als Druckspeicher ausgeführten Crash-Elements mit den Konsolen und den Längsträgern festigkeitsmäßig eine geschlossene Hilfsrahmen-Baueinheit. [0006] Der Druckspeicher ist in den Hilfsrahmen voll integriert bzw. bildet festigkeitsmäßig ein mittragendes Teil des Hilfsrahmens. Hierzu trägt nach der Erfindung in vorteilhafter Weise auch wesentlich bei, dass die Grundplatte zwischen den vorderen und hinteren Konsolen quasi integrierte Quer- und Längsträger bilden, welche aus einer kammerartigen Struktur des Crash-Elements bestehen. Die Grundplatte bildet somit insgesamt ein Trägerelement über die gesamte Länge und Breite des Hilfsrahmens. Zusätzliche Träger können somit entfallen, was auch gewichtsmäßig von Vorteil ist. [0007] Insbesondere ist nach der Erfindung vorgesehen, dass die Grundplatte des Druckspeichers rundherum durch Wandteile geschlossen ausgeführt ist und eine glatte Ober- und Unterfläche für den Hilfsrahmen bildet. Hierdurch wird auf Grund der glatten Flächen eine aerodynamisch günstige Luftanströmung, vorzugsweise am Unterboden des Fahrzeugs, im Bereich des Hilfsrahmens erzielt. [0008] Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. [0009] Es zeigt Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung eines Hilfsrahmens mit einem voll integrierten als Druckspeicher ausgebildetem Crash-Element Ein Hilfsrahmen 1; 2 für eine Vorderwagenstruktur 3 eines Kraftfahrzeugs umfasst im Wesentlichen einen Druckspeicher 4; 5 für ein Luftfedersystem, wobei der Druckspeicher 4; 5 als Crash-Element 6 ausgeführt ist. [0010] Der Druckspeicher 4, ist gemäß Fig. 1 als tragendes Bauelement voll integriert im Hilfsrahmen 1 angeordnet. Dieser besteht aus einer Grundplatte G mit einer wabenförmigen Struktur und eckseitigen Konsolen 7, 8, 9 und 10, mit denen die Grundplatte G ortsfest verbunden ist. Zwischen den Konsolen 7, 8 und 9, 10 sind außen liegend separate Längsträger 11, 12 angeordnet, zwischen denen die Grundplatte G bzw. dem Druckspeicher 4 freiliegend angeordnet ist. Die Grundplatte G des Druckspeichers 4 ist mit den Konsolen 7 bis 10 derart verbunden, dass sich eine geschlossene, den Hilfsrahmen 1 bildende stabile Baueinheit bildet. [0011] Die Grundplatte G des Druckspeichers 1 bildet quasi zwischen den vorderen und hinteren Konsolen 7, 9 und 8, 10 sog. imaginäre Quer- und Längsträger 14, 15, die insbesondere aus der wabenförmigen Struktur des Crash-Elements 6 bestehen, wobei die gesamte Grundplatte G festigkeitsrelevant ist. [0012] Insbesondere ist die Grundplatte G des Druckspeichers 4 rundherum von Wandteilen verschlossen ausgeführt und der Hilfsrahmen 1 weist hierdurch eine glatte Ober- und Unterfläche 16, 17 auf, was sich positiv auf die Luftanströmung zum Hilfsrahmen 1 auswirkt. 2/5
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Zitierte Patentliteratur - DE 102009051038 A1 [0002] 3/5
Patentansprüche 1. Hilfsrahmen für eine Vorderwagenstruktur eines Kraftfahrzeugs mit einem Druckspeicher für ein Luftfedersystem, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckspeicher (4) aus einem Crash-Element besteht und in den Hilfsrahmen (1) als tragendes Bauelement voll integriert ist und eine Grundplatte (G) umfasst, die zwischen eckseitigen Konsolen (7 bis 10) gehalten ist, welche verbindende, separate Längsträger (11, 12) aufweisen, zwischen denen der Druckspeicher (4) ortsfest an den Konsolen (7 bis 10) befestigt ist. 2. Hilfsrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (G) des als Druckspeicher (4) ausgeführten Crash-Elements (6) mit den Konsolen (7 bis 10) und den Längsträgern (11, 12) eine geschlossene Hilfsrahmen-Baueinheit bildet. 3. Hilfsrahmen nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (G) des Druckspeichers (4) rundherum durch Wandteile geschlossen ausgeführt ist und) eine glatte Ober- und Unterfläche (16, 17) für den Hilfsrahmen (1) bildet. 4. Hilfsrahmen nach den Ansprüchen 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (G) des Druckspeichers (4) zwischen den vorderen und hinteren Konsolen (7, 9 und 8, 10) quasi integrierte Quer- und Längsträger (14, 15) bilden, welche in der Grundplatte (G) aus einer wabenförmigen Struktur des Crashelements (6) bestehen. Es folgt eine Seite Zeichnungen 4/5
Anhängende Zeichnungen 5/5