*DE A *
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- Kurt Glöckner
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1 *DE A * (19) Bundesrepublik Deutschland Deutsches Patent- und Markenamt (10) DE A (12) Offenlegungsschrift (21) Aktenzeichen: (22) Anmeldetag: (43) Offenlegungstag: (71) Anmelder: MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg, DE; ThyssenKrupp VDM GmbH, Werdohl, DE; Wassertechnik Wertheim GmbH & Co. KG, Wertheim, DE (74) Vertreter: Cichy, W., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., Schwelm (51) Int Cl. 8 : C02F 9/04 ( ) C02F 9/12 ( ) C02F 1/76 ( ) C02F 1/32 ( ) C02F 1/72 ( ) (72) Erfinder: Koppe, Jürgen, Schkopau, DE; Koppe, Carsten, Schkopau, DE; Lausch, Hartmut, Kabelsketal, DE; Plenkner, Axel, Frankfurt, DE; Elgg, Jürgen, Würzburg, DE (56) Für die Beurteilung der Patentfähigkeit in Betracht gezogene Druckschriften: DE A1 DE C1 DE A1 Die folgenden Angaben sind den vom Anmelder eingereichten Unterlagen entnommen Prüfungsantrag gemäß 44 PatG ist gestellt. (54) Bezeichnung: Verfahren zur Behandlung von Wasser in Wasserkreisläufen, -becken und -leitungen in Schwimmbädern (57) Zusammenfassung: Verfahren zur Behandlung von Wasser in Wasserkreisläufen von Schwimmbädern, insbesondere im Beckenbereich, bei der Reinigung von Filtern oder bei der Sanierung von Duschsystemen, indem mikrobiell belastetes Wasser nach dem Verlassen einer Filterstufe mit Wasserstoffperoxid vorgebbarer Konzentration versetzt wird, das Gemisch anschließend durch eine Katalysator-Anordnung strömt, danach das Wasser mit Chlor und/oder Natriumhypochlorid und/oder Chlordioxid und/oder anderen chlorhaltigen Desinfektionsmitteln oder Wasserstoffperoxid und/oder mit UV-Strahlung behandelt wird, und das so behandelte Wasser entweder in den Beckenbereich und/oder in den Zulauf zum Filter eingebracht und/oder zur Spülung von Wasserleitungen und/oder Duschsystemen verwendet wird. 1/5
2 Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von Wasser in Wasserkreisläufen, -becken und -leitungen in Schwimmbädern, insbesondere im Beckenbereich, bei der Reinigung von Filtern und bei der Sanierung von Duschsystemen. [0002] Es ist bekannt, Wasser in Wasserkreisläufen von Schwimmbädern mit Chlor und/oder Chlordioxid so zu behandeln, dass im Wasser befindliche Keime eliminiert werden. Biofilme, die Schutzräume von Keimen, werden mit dieser Vorgehensweise unzureichend beeinflusst. Biologisches Wachstum, insbesondere in Filtern und/oder Stichleitungen zu Duschen, ist die Folge, verbunden mit ernsthaften hygienischen und gesundheitlichen Gefährdungen. [0003] Der Einsatz von Chlor und/oder Chlordioxid bewirkt die Bildung geruchsintensiver Stoffe, was den Badegenuss beeinträchtigt. [0004] Der Einsatz von Wasserstoffperoxid, bei dem nur Sauerstoff freigesetzt wird, ist selbst in Verbindung mit UV-Strahlung auf Grund zu geringer Oxidationswirkung nicht zur Eliminierung freier Keime im Schwimmbecken und/oder anderen wässrigen Systemen geeignet. [0005] Eine Kombination beider Methoden erbringt keine synergistischen Effekte, sondern führt zur Wirkungslosigkeit, weil beide Oxidationsmittel miteinander reagieren. [0006] Weiterhin ist bekannt, Wasserstoffperoxid in Verbindung mit Vollmetallkatalysatoren zur Eliminierung von Keimen an der Katalysatoroberfläche und zur Biofilmablösung einzusetzen. [0007] Die Eliminierung freier Keime im Schwimmbecken ist mit dieser Verfahrensweise nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit zu erwarten. [0008] Der DE A1 ist ein Verfahren zum Abbau biologischer und/oder organischer Substanzen in flüssiger Phase, insbesondere zur Entkeimung von Flüssigkeiten, zu entnehmen, indem das zur Entkeimung verwendete Oxidationsmittel in Wirkverbindung mit einem kohlenstoffhaltigen Material mit Graphitstruktur gebracht wird. Als Oxidationsmittel werden Peroxoverbindungen, wie Wasserstoffperoxid, Ozon, Sauerstoff oder Stickstoffmonoxid eingesetzt. [0009] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bereitzustellen, das in der Lage ist, in Wasserkreisläufen in Schwimmbädern, insbesondere im Beckenbereich, bei der Reinigung von Filtern und bei der Sanierung von Duschsystemen, sowohl freie Keime als auch Biofilme schnell und nachhaltig zu eliminieren. [0010] Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst dadurch, dass ein Verfahren zur Behandlung von Wasser in Wasserkreisläufen von Schwimmbädern, insbesondere im Beckenbereich, bei der Reinigung von Filtern oder bei der Sanierung von Duschsystemen, indem mikrobiell belastetes Wasser nach dem Verlassen einer Filterstufe mit Wasserstoffperoxid vorgebbarer Konzentration versetzt wird, das Gemisch anschließend durch eine Katalysator-Anordnung strömt, danach das Wasser mit Chlor und/oder Natriumhypochlorid und/oder Chlordioxid und/oder anderen chlorhaltigen Desinfektionsmitteln oder Wasserstoffperoxid und/oder mit UV-Strahlung behandelt wird, und das so behandelte Wasser entweder in den Beckenbereich und/oder in den Zulauf zum Filter eingebracht und/oder zur Spülung von Wasserleitungen und/oder Duschsystemen verwendet wird. [0011] Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind den Unteransprüchen zu entnehmen. [0012] In allen Fällen ist darauf zu achten, dass die für Bade- und Trinkwasser geltenden Maximalkonzentrationen an Desinfektionsmitteln nicht überschritten werden. Bei der Sanierung, z. B. von Leitungssystemen, kann mit den hierfür geltenden höheren Konzentrationen gearbeitet werden, wenn das zu sanierende Leitungsstück vom übrigen Leitungsnetz getrennt wird. [0013] Die Erfindung wird durch nachfolgende Beispiele näher erläutert: In die Ableitung der Filterstufe eines 500 m 3 -Schwimmbeckens wurde eine mit Vollmetallkatalysatorgestrick gefüllte 20 l-kartusche eingebaut. Unmittelbar davor wurde Wasserstoffperoxid (WPO) in Form einer 35%igen, für die Lebensmittelproduktion zugelassenen wässrigen Lösung so zudosiert, dass dessen Konzentration hin- 2/5
3 ter dem Katalysator maximal 1 mg/l betrug. Dahinter wurde einer Natriumhypochloritlösung so zudosiert, dass die Konzentration an freiem Chlor maximal 0,3 mg/l betrug. [0014] Zur mikrobiologischen Kontrolle wurden örtlich vor der Wasserstoffperoxid-Dosierstelle und nach der Natriumhypochloritzugabe nach 1, 5 und 10 Betriebstagen die Gesamtkoloniezahlen ermittelt. Des Weiteren war in das Becken eine PE-Platte eingebracht worden. Auf ihr können sich Mikroorganismen gut fixieren und einen Biofilm ausbilden. Die Kontrolle erfolgte nach 10 Tagen organoleptisch, d. h. durch Betasten, und gravimetrisch, d. h. durch Abschaben des Belages und anschließendem Auswiegen. [0015] Als Gegenversuch wurde die Anlage ohne Zudosierung von Wasserstoffperoxid, d. h. nur mit der herkömmlichen Chlorung betrieben. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zusammengestellt. Tabelle 1 Gesamtkoloniezahl in KBE/ml vor Wasserstoffperoxid-Dosierstelle (1/5/10 d) nach Hypochlorit- Dosierstelle (1/5/10 d) Beurteilung der Biofilmbildung organoleptisch gravimetrisch Gegenversuch 106/187/423 0/0/1 Oberfläche schleimig 238 mg Erfindungsgemäß 109/117/156 0/0/0 Oberfläche glatt n. n. 3/5
4 ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG DE A Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Zitierte Patentliteratur - DE A1 [0008] 4/5
5 Patentansprüche 1. Verfahren zur Behandlung von Wasser in Wasserkreisläufen von Schwimmbädern, insbesondere im Beckenbereich, bei der Reinigung von Filtern oder bei der Sanierung von Duschsystemen, indem mikrobiell belastetes Wasser nach dem Verlassen einer Filterstufe mit Wasserstoffperoxid vorgebbarer Konzentration versetzt wird, das Gemisch anschließend durch eine Katalysator-Anordnung strömt, danach das Wasser mit Chlor und/oder Natriumhypochlorid und/oder Chlordioxid und/oder anderen chlorhaltigen Desinfektionsmitteln oder Wasserstoffperoxid und/oder mit UV-Strahlung behandelt wird, und das so behandelte Wasser entweder in den Beckenbereich und/oder in den Zulauf zum Filter eingebracht und/oder zur Spülung von Wasserleitungen und/oder Duschsystemen verwendet wird. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem belasteten Wasser Wasserstoffperoxid in einer solchen Mengen zugesetzt wird, dass dessen Konzentration hinter der Katalysatoranordnung maximal 3 mg/l, insbesondere maximal 1 mg/l, beträgt. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Katalysator-Anordnung ein edelmetallfreier, korrosionsbeständiger Vollmetallkatalysator eingesetzt wird. Es folgt kein Blatt Zeichnungen 5/5
*DE202009002493U120090723*
*DE202009002493U120090723* (19) Bundesrepublik Deutschland Deutsches Patent- und Markenamt (10) DE 20 2009 002 493 U1 2009.07.23 (12) Gebrauchsmusterschrift (21) Aktenzeichen: 20 2009 002 493.8 (22) Anmeldetag:
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