Zweite Zusatzvereinbarung zur einvernehmlichen Regelung vom 4. August 2014 gemäss Art. 9 Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR )

Ähnliche Dokumente
VöV setzt Trassenpreiserhöhungen des Bundes um: Tarife im öffentlichen Verkehr steigen im Schnitt um 5,6 Prozent

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge

Direkter Verkehr Die Basis für einen exzellenten Kundenservice des öv

Einvernehmilche Regelung

Netzzugangsvereinbarung

Mit dem besten Abo reisen.

LITRA, Dezember

VTG. Rolle des Preisüberwachers bei kommunalen Preisfestsetzungen - auf dem Weg zum win-win. Stadt- und Gemeindepräsident/-innen Tagung in Hagenwil

Verordnung über Geoinformation

Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs

Zusatzworkshops: Kontrolle der öv-karte was brauchen wir als TU?

öv-tipps für Seniorinnen und Senioren Unterwegs mit Zug, Bus und Tram.

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

T NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich. 13. Dezember 2015

Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen:

Redaktionelle Anpassungen aufgrund Einführung SwissPass. 23 Ausführung zu den Bestimmungen der nichtbenützten und teilbenützten Kombi-Billette

Pflegefinanzierung: Tarife auf dem Prüfstand

Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)

SwissPass der Schlüssel für Ihre Mobilität.

VEREINBARUNG. über den Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2016) sowie die Löhne vom 8.

Vereinbarung

Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom 2. August 2011

- 1 - I Annahme und ausgedehnte Revision von Gesetzen. Die nachfolgenden Gesetze werden angenommen oder total revidiert:

Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren

Räte. V e r e i n b a r u n g

Diese Vereinbarung regelt die interkantonale Finanzierung der Höheren Fachschule für Technik Mittelland (HFTM-AG).

Abkommen

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio Emme AG, Dorfstrasse 29, 3550 Langnau

Abgeschlossen in Bern am 2. November 1994 Zustimmung des Landtages: 8. März 1995 Inkrafttreten (ausser 2. Kapitel): 1. Mai

Trassenpreis 2017 Verschleissfaktor Fahrbahn

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich,

Mit dem besten Abo reisen. Abonnemente, die sich lohnen.

1 Allgemeine Bestimmungen

Teil I. 1. Die Anlage 7a zu den AVR wird ersatzlos gestrichen. Erläuterungen

Ihr GA oder Halbtax auf dem SwissPass.

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

Empfehlung des Preisüberwachers zur Erhöhung der Wassertarife der WWZ Netze AG

Reglement der Stromversorgung

3.000 Das Sortiment besteht aus drei Artikeln mit der Bezeichnung "Nachtzuschlag : Nachtzuschlag datiert: CHF 5.00 PRISMA-Artikel 1970

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

- Beschlossen vom JUGENDTAG 2000 (Duisburg). Änderungen wurden vom Jugendtag 2004 (Göttingen), 2007 und 2010 (Hagen) beschlossen.

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen. Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt

TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich. Statuten

Verordnung über die Krankenversicherung

Schulungsreglement. für die Ausbildungsmodule zur höheren Fachprüfung. «Eidgenössisch diplomierter Eichmeister» 1. Allgemeines

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

Öffentlicher Personennahverkehr und Radverkehr in der Schweiz

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Übersetzung 1. Abgeschlossen am 29. September 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juni 2012

Herausforderungen der öv-branche Tarifsystem

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Beschluss vom 4. November 2008 betreffend den Gemeinsamen Tarif HV (GT HV)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

Der Schlüssel zu Ihrer Mobilität.

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe

Notenaustausch vom 30. Mai 2003 (Schlussprotokoll vom 29. April 2003) und 2. Notenaustausch vom 21. Dezember 2004

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt)

Das Bundesrecht bestimmt den Inhalt und die Anforderungen der amtlichen

Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

SwissPass der Schlüssel für Ihre Mobilität.

Originaltext. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich

Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg

Tarifvertrag 2/2013. zur Änderung von Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen des DB Konzerns.

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung

Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom Vergütungsrunde 2014/2015

Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln

Arcobaleno informiert.

Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV)

Beschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015

Verordnung über die Änderung der Anhänge zum Zolltarifgesetz und weiterer Erlasse im Zusammenhang mit dem Wegfall der Denaturierung von Brotgetreide

Einwohnergemeinde Adelboden

Direkte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000

Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt

Entschädigungsreglement

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 345

A R B E I T S P A P I E R

Änderung der Kantonalen Krankenversicherungsverordnung (KKVV) per 1. Juli 2016

Beschluss vom 21. September 2004 betreffend den Tarif A Fernsehen der Swissperform

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen

Gebührenreglement. Gültig ab

Transkript:

Q Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für tmrtschaft, Bildung und Forschung WBF Preisuberwachung PUE Zweite Zusatzvereinbarung zur einvernehmlichen Regelung vom 4. August 214 gemäss Art. 9 Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.2) zwischen den Transportunternehmen des Direkten Verkehrs, vertreten durch Verband öffentlicher Verkehr VÖV sowie Gesamtheit der am DV-Teilnehmenden, handelnd durch den Strategischen Ausschuss Direkter Verkehr (StAD) und dem Preis ü berwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2 33 Bern nachfolgend der Preisüberwacher betreffend Iarifmassnahmen bis zum Fahrplanwechsel 217/18 (Dezember 217) Seite 1 von 7

A. Präambel (1) Die einvernehmliche Regelung vom 4. August 214 ( er-214 ), die durch die Zu satzvereinbarung vom 14. Juli 215 ( Zusatzvereinbarung 215 ) ergänzt wurde, ist befristet bis zum Fahrplanwechsel ( FPW ) 217/18 (Dezember 217). Die er-214 sieht in Ziffer 11.4 vor, dass die Tarife nicht erhöht werden dürfen, soweit die er-214 keine entsprechende Ausnahme vorsieht. Die mit Entscheid vom 24.6.215 des Bundesrats beschlossene Trassenpreiserhöhung stellt eine entsprechende Ausnah me dar. (2) Der Bundesrat rechnet aufgrund der nachfragebedingten Ausweitung des Angebots und der Beschaffung von neuem Rollmaterial ab dem FPW 218/19 mit einem finan ziellen Mehrbedarf im regionalen Personenverkehr f,,rpv ). (3) Die vorliegende zweite Zusatzvereinbarung zur er-214 ( Zusatzvereinbarung 216 ) stellt eine Ergänzung der bestehenden er-214 und zur Zusatzvereinbarung 215 dar. Die er-214 und die Zusatzvereinbarung 215 bleiben somit in Kraft, so weit die Zusatzvereinbarung 216 keine abweichende Bestimmung enthält. 8. Einvernehmliche Regelung 1. Gegenstand (4) Gegenstand der Zusatzvereinbarung 216 zur er-214 sind die Preise im Direkten Verkehr (, Tarife ) ab dem FPW 216/17 (gültig ab 11.12.216) bis zum FPW 217/18 (Dezember 217). Tarifmassnahme per FPW 21 6/17 und Preisgestaltung Gofthard (5) Per 11.12.216 werden die Tarife ( Tarifmassnahme ) differenziert über das Sorti ment durchschnittlich um 3% erhöht. Grundlage für die Tarifmassnahme sind die dem Preisüberwacher übermittelten Unterlagen, welche vom Strategischen Ausschuss Di rekter Verkehr am 25. Februar 216 beschlossen worden sind (vgl. Anhang Über sicht der Tarife im Direkten Verkehr ab 216/17 und Erneuerungsrabaft GA ). Dabei gelten folgende Restriktionen: Die 9-Uhr-Karte und die 9-Uhr-Multi-Karte werden bis Ende 217 beibehalten. Der Multi-Tageskarten-Rabatt (6 für 5) bleibt bis Ende 217 bestehen. (6) Der Tarif auf der Gofthard-Bergstrecke wird für die Strecke durch den Gofthard Basistunnel ( GBT ) per Dezember 216 übernommen. Seite 2 von 7

III. Massnahmen zur Kompensation (7) Infolge der Preiserhöhung durch die Tarifmassnahme per 11.12.216 werden Mass nahmen zur Kompensation im Umfang von 5 Millionen CHF umgesetzt. (vgl. insb. Ziffern B.lll.8 und B.lll.9) (8) Für Besitzer eines Generalabonnements wird ein automatisch verrechneter Erneue rungsrabatt bei nahtloser Erneuerung gewährt. Dieser Rabatt gilt für alle Generala bonnemente (GA mit Jahreszahlung oder Monatszahlung) welche von der Tarifmass nahme 216 betroffen sind und zwischen dem 1.2.217 und 31.1.218 ohne Un terbruch erneuert werden. Die Höhe des automatisch zu gewährenden Erneuerungs rabatts ist im Anhang verbindlich festgelegt. Der Anhang Übersicht der Tarife im Di rekten Verkehr ab 216/17 und Erneuerungsrabatt GA gilt als Vertragsbestandteil der Zusatzvereinbarung 216. (9) Der Preis der Junior-Karte und der Kinder-Miffahrkarte wird vom 1.2.217 bis 31.1.218 von 3 Franken auf 15 Franken halbiert. Der Bezug einer Kinder Mitfahrkarte ist nicht an eine verwandtschaftliche Beziehung zum Kind geknüpft. IV. Inkrafttreten und Befristung (1) Die Zusatzvereinbarung 216 zur er-214 tritt mit Unterzeichnung durch beide Ver tragsparteien in Kraft und ist befristet bis zum FPW 217/18 resp. bis zum 31.1.218 (betrifft Ziffern B.lll.8 und B.lll.9). (11) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer we sentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG). V. Sanktionen (12) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Zusatzvereinbarung 216 zur er-214 kommen Art. 23 und 25 PÜG zur Anwendung. VI. Kommunikation (13) Die Parteien koordinieren die Kommunikation der Zusatzvereinbarung 216 gegen über der Öffentlichkeit. Seite 3 von 7

Bern, 15. September216 Verband öffentlicher Verkehr Der Preisüberwacher Ueli Stückelberger Stefar rjrhans Gesamtheit der am DV-Teilnehmenden, handelnd durc Direkter Verkehr (StAD) den S rategischen Ausschuss 47(/( ea nine Pilloud Daniel Schlatter r sidentin Vizepräsident Seite 4 von 7

Anhang: Ubersicht der Tarife im Direkten Verkehr ab 216/17 und Erneuerungsrabatt GA ab 1.2.217 bis 31.1.218 Generalabonnemente Preis in CHF Erhöhung Erneuerungsrabatt Jahresrechnung HEUTE NEU in CHF in CHF GA Erwachsene 2. Klasse 3655 386 25 1 CA Junior 2. Klasse 26 265 5 5 GA Studierende 2. Klasse 26 265 5 5 GA Senioren 2. Klasse 276 288 12 9 GA Behinderte 2. Klasse 237 248 11 8 CA Fam Partner 2. Klasse 26 218 12 7 CA Fam Kind 2. Klasse 665 68 15 15 GA Fam Jugend 2. Klasse 95 925 2 2 GA Duo Partner 2. Klasse 256 27 14 85 GA Kind 2. Klasse 1615 1645 3 3 GA Hund 2. Klasse 78 85 25 2 GA Lernende 2. Klasse 185 1885 35 35 GA Pauschal -2% 2. Klasse 2925 39 165 1 CA Erwachsene 1. Klasse 597 63 33 165 CA Junior 1. Klasse 443 452 9 9 CA Studierende 1. Klasse 443 452 9 9 CA Senioren 1. Klasse 4635 484 25 155 CA Behinderte 1. Klasse 387 45 18 13 CA Fam Partner 1. Klasse 3335 352 185 95 CA Fam Kind 1. Klasse 275 276 55 55 CA Fam Jugend 1. Klasse 2735 279 55 55 CADuo Partnerl. Klasse 4115 434 225 14 CA Kind 1. Klasse 275 276 55 55 CA Pauschal -2% 1. Klasse 4775 54 265 16 Generalabonnemente Preis in CHF Erhöhung Erneuerungsrabaft HEUTE NEU in CHF in CHF CA Erwachsene 2. Klasse 33 34 12 12 CA Junior 2. Klasse 24 245 6 6 CA Studierende 2. Klasse 24 245 6 6 CA Senioren 2. Klasse 25 26 12 12 CA Behinderte 2. Klasse 22 225 6 6 CA Fam Partner 2. Klasse 195 2 6 6 GA Fam Kind 2. Klasse 75 75 GA Fam Jugend 2. Klasse 95 95 CA Duo Partner 2. Klasse 235 245 12 12 CA Kind 2. Klasse 155 16 6 6 GAErwachsene 1. Klasse 525 545 24 18 CA Junior 1. Klasse 395 45 12 12 CA Studierende 1. Klasse 395 45 12 12 CA Senioren 1. Klasse 415 43 18 18 Seite 5 von 7

GA Behinderte 1. Klasse 345 355 12 12 GAFam Partner 1. Klasse 3 31 12 12 GA Fam Kind 1. Klasse 25 25 GAFamJugend 1. Klasse 25 255 6 6 GA Duo Partner 1. Klasse 37 38 12 12 GA Kind 1. Klasse 25 25 Monatskarte zum Halbtax 111O16 Erhöhung Erhöhung Monatskarte zum HTA, 1. Klasse 67 69 2 3 Monatskarte zum HTA, 2. Klasse 41 42 1 2.4 MonatkIassenwecliseI zuga. (1 11 Monate) ab Erhöhung Erhöhung 1112.216 InCHF in % Monatsklassenwechsel normal 215 225 1 4.7 Monatsklassenwechsel ermässigt 16 165 5 3.1 Tageskarte2 Klasse 12216 Erhohung Erhohung Tageskarte zum HTA 73 75 2 2.7 9-Uhr-Karte zum HTA 58 58 - Tageskarten zum HTA im Multipack 9-Uhr-Karte zum HTA im Multipack 365 375 1 2.7 29 29 - Kinder-Tageskarte 16 16 - Hunde-Tageskarte 35 35 - TageskarteGemeinde 133 14 7 5.3 Tageskarte 1.Klasse ab Erhohung Erhohung 11.12.216 in CHF in % TageskartezumHlA 124 127 3 2.4 9-Uhr-Karte zum HTA 96 96 - Tageskarten zum HTA im Multipack 62 635 15 2.4 9-Uhr-Karte zum HTA im Multipack 48 48 - Kinder-Tageskarte 32 32 ab Erhöhung Erhöhung 11.12.216 inchf in% Seite 6 von 7

Tagesklassenwechsel 51 52 1 2. Tageskiassenwechsel im Multipack 255 26 5 2. Klassenwechsel ab 9 Uhr 38 38 - Klassenwechsel ab 9 Uhr im Multipack 19 19 - Veb-Sortiment 111b216 Erhöhung Erhöhung Velo-Tageskarte ermässigt 12 13 1 8.3 Velo-Tageskarte normal 18 2 2 11.1 Velo-Multitageskarte 72 78 6 8.3 Veb-Pass 22 24 2 9.1 116 Erhohung Erhöhung Halbtax SwissPass Erstkauf 185. 185... Halbtax SwissPass Treuepreis 165. 165... Halbtax SwissPass für 16-jährige 99. 99... Weitere Angebote ab Erhohung Erhohung 12 216 CHF in % Junior-Karte 3. 3... Kinder-Mitfahrkarte - 3... Gleis 7 129. 129... Gleis 7 + Halbtax 34. 34... Monatskarte zum Halbtax2. Klasse 41. 42. 1. 2.4 Monatskarte zum Halbtax 1. Klasse 67. 69. 2. 3. Monatsklassenwechsel GA Normal 21 5. 225. 1. 4.7 Monatsklassenwechsel GA Ermäs sigt 16. 165. 5. 3.1 Normaltarif T6 1. Klasse 2.5% Normaltarif T6 2. Klasse 2.5% Streckenabo T65 1. Klasse 2.5% Streckenabo T65 2. Klasse 2.5% Seite 7 von 7