Jetzt mit aktualisiertem Kursangebot Studienjahr 2016/17
INDEX 5 Relevanz und Konzept des Wahlfachkorbes 7 >> Überblick über alle Lehrveranstaltungen 8 Lehrveranstaltungen im WS 2016/2017 14 Lehrveranstaltungen im SS 2017 21 Frequently Asked Questions 22 >> TeilnehmerInnen-Feedback HERAUSGEBER VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES ZIVILRECHTS INSTITUT FÜR ZIVILRECHT Universität Wien Schottenbastei 10-16 1010 Wien KOORDINATION / KONTAKT Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer Univ.-Ass. Mag. Marlene Hofmair Institut für Zivilrecht Schottenbastei 10-16 A-1010 Wien Email: marlene.hofmair@univie.ac.at GESTALTUNG & PHOTOGRAFIE ZBSP - www.zbsp.at DANK Mit freundlicher Unterstützung der Notariatskammer
RELEVANZ UND KONZEPT DES WAHLFACHKORBS Die wirtschaftliche Bedeutung des Erbrechts und der Vermögensnachfolge ist stark gewachsen. Einen immer wichtigeren Stellenwert nimmt dabei die vorausschauende Vermögensnachfolge unter Lebenden und die generationenübergreifende Vermögensplanung ein (estate planning). Den Juristen kommt dabei die Aufgabe zu, diese Vorgänge rechtlich optimal zu gestalten. Eine Spezialisierung im Erbrecht und in der Vermögensnachfolge ist für eine Reihe von Berufen von Vorteil: für NOTARE als mit allen Fragen des Erbrechts und des Verlassenschaftsverfahrens befasste Berufsgruppe für RECHTSANWÄLTE zur Vertretung im Erbrechtsstreit und zur rechtsgeschäftlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge für RICHTER wegen ihrer Tätigkeit im Verlassenschaftsverfahren und in erbrechtlichen Streitigkeiten für STEUERBERATER und WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER zur Entwicklung steueroptimaler Lösungen für KREDITINSTITUTE und VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN zur langfristigen Vermögensplanung 5
Das Studium an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ermöglicht eine spezialisierte Schwerpunktausbildung. Studierende, die 12 SEMESTERWOCHENSTUNDEN aus einem Wahlfachkorb absolvieren, erwerben ein Zusatzdiplom des Wahlfachkorbes. Um dieses zu erwerben sind das PR Praktikum aus Erbrecht und der Kurs KU Verlassenschaftsverfahren zu je 2 SST verpflichtend zu besuchen (KERNBEREICH). Die übrigen 8 SST sind aus folgenden Lehrveranstaltungen zu wählen (WAHLBEREICH): KU Erbrecht und Familie KU Grundzüge der Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger PR Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger (neu!) SE Familien- und Erbrecht SE Familie und Unternehmen KU English Corporate and Trust Law KU EuErbVO und ausländisches Erbrecht KU Gestaltungsformen der Unternehmensnachfolge KU Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht Der Wahlfachkorb bietet eine umfassende, fächerübergreifende Ausbildung. Das Wahlfachkorbprogramm folgt einem Rhythmus von 2 Semestern die jeweiligen Lehrveranstaltungen finden daher jährlich statt und sind so koordiniert, dass das Diplom innerhalb dieser beiden Semester abgeschlossen werden kann. Präsentation des Wahlfachkorbes 3. Oktober 2016, 18:00 Uhr Hörsaal U11 6
ÜBERBLICK WINTERSEMESTER 2016/2017 Kernbereich PR Praktikum aus Erbrecht KU Verlassenschaftsverfahren Wahlbereich KU Erbrecht und Familie SE Familien- und Erbrecht KU Grundzüge der Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger (1 SST) SOMMERSEMESTER 2017 Wahlbereich PR Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger (1 SST) SE Familie und Unternehmen KU English Corporate and Trust Law KU Gestaltungsformen der Unternehmensnachfolge KU Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht KU EuErbVO und ausländisches Erbrecht 7
LEHRVERANSTALTUNGEN WS 2016/17
WS 2016/17 KU ERBRECHT UND FAMILIE 2 SST, Do 13:00 14:30 Uhr, U22 Beginn: 13.10. 2016 Wahlbereich Inhalt Der Kurs zeigt die zahlreichen Querverbindungen zwischen den beiden Rechtsgebieten Erbrecht und Familienrecht auf. Dazu gehören z.b. der Zusammenhang zwischen Abstammung und erbrechtlichen Ansprüchen oder Fälle der Erbunwürdigkeit und Enterbung wegen Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Einen Schwerpunkt bilden die erbrechtlichen Auswirkungen güterrechtlicher Vereinbarungen unter Ehegatten im Vergleich zu den Rechtsfolgen bei Scheidung. Der Stoff wird anhand von Beispielen und OGH-Entscheidungen behandelt. Der Kurs dient somit dazu, den Blick für die Querverbindungen zwischen dem Erb- und dem Familienrecht zu schärfen, sodass die Studierenden lernen, eigenständig überschneidende Probleme zu entdecken. Vorkenntnisse Grundkenntnisse im Erb- und Familienrecht Vortragende UNIV.-PROF. DR. C. FISCHER-CZERMAK 1992 Habilitation Mobilienleasing Gewährleistung und Gefahrtragung für das Fach Bürgerliches Recht an der Universität Wien; seit 1993 Universitätsprofessorin am Wiener Institut für Zivilrecht; Forschungsschwerpunkte: Schuldrecht, Verbraucherrecht, Erb- und Familienrecht; Reformen im Zivilrecht (Schadenersatzrecht, Reform des ABGB). 9
WS 2016/17 PR PRAKTIKUM AUS ERBRECHT >> 2 SST, Blocklehrveranstaltung am 16.01. 2017 und 23.01. 2017, 09:00-17:00 Uhr, "Alte Kapelle" UCW >> Vorbesprechung: 10.11. 2016, 14:30-16:00 Uhr, U22 >> Kernbereich Inhalt In diesem Praktikum werden konkrete Sachverhalte, wie sie in einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Notariatskanzlei vorkommen, analysiert und diskutiert. Neben den juristischen Problemen wird besonderes Augenmerk auf praktische Elemente gelegt, z.b. worauf kommt es bei der Klientenberatung an, wie erstellt man Verträge, Testamente, Klagen, etc. Es handelt sich somit um eine Lehrveranstaltung von Praktikern für zukünftige Praktiker. Sie erhalten einen ersten informativen Einblick in die Praxis als Rechtsanwalt oder Notar. Vorkenntnisse Grundkenntnisse des gesamten Erbrechts Vortragende RA DR. E. SCHEUBA Rechtsanwalt; vormals Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht (o. Univ.-Prof. Welser), Lehrtätigkeit im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge; Publikationen u.a. zum Zivilverfahrensrecht, Erb- und Stiftungsrecht und zum anwaltlichen Standesrecht. Mitglied des Ausschusses der RAK Wien, Leitung der Delegation der österreichischen Rechtsanwälte beim CCBE in Brüssel. NOTAR DR. C. BEER öffentlicher Notar in Wien-Döbling; ehemals Assistent bei Prof. Welser; umfangreiche Lehrtätigkeit in den Bereichen Immobilien- und Erbrecht und dazugehörendes Verkehrssteuerrecht; Mitglied des Zivilrechtsausschusses der österreichischen Notariatskammer. 10
WS 2016/17 SE FAMILEN- UND ERBRECHT 2 SST, Termine: 15. und 16.12. 2016, außerhalb von Wien Vorbesprechung: 4.10. 2016, 18:00 Uhr, U21 Wahlbereich Inhalt Gegenstand des Seminars sind aktuelle Fragen aus den Bereichen des Familienrechts, des Erbrechts und des Privatstiftungsrechts. Besondere Aufmerksamkeit finden aktuelle Diskussionen in österreichischer Lehre und Rechtsprechung sowie Entwicklungen auf europäischer Ebene und ihr Einfluss auf das nationale Recht. Vorkenntnisse Kenntnisse im Erb- und Familienrecht (möglichst auf Niveau der FÜM II/Diplomprüfung) Vortragende UNIV.-PROF. DR. C. FISCHER-CZERMAK 1992 Habilitation Mobilienleasing Gewährleistung und Gefahrtragung für das Fach Bürgerliches Recht an der Universität Wien; seit 1993 Universitätsprofessorin am Wiener Institut für Zivilrecht; Forschungsschwerpunkte: Schuldrecht, Verbraucherrecht, Erb- und Familienrecht; Reformen im Zivilrecht (Schadenersatzrecht, Reform des ABGB). UNIV.-PROF. DR. M. SCHAUER 1992 Habilitation für Bürgerliches Recht und Handelsrecht; 1994 2001 Univ.-Prof. an der WU Wien; seit 2001 Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Arbeitsschwerpunkte: Privates Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Versicherungsvertragsrecht. 11
WS 2016/17 KU VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN >> 2 SST, Termine: FR 14.10., 04.11., 02.12., 09.12. 2016, 13.01. 2017 jeweils 15:00-19:00 Uhr, Sem 33 >> Kernbereich Inhalt Der Kurs stellt das Verlassenschaftsverfahren in seinen verschiedenen Formen dar. Beleuchtet werden vor allem die Besonderheiten des Verlassenschaftsverfahrens als Außerstreitverfahren, die Verlassenschaftsabhandlung und Erledigungen ohne Verlassenschaftsabhandlung unter besonderer Berücksichtigung des Gerichtskommissariates. Die Studierenden erhalten eine Darstellung des gesamten Verlassenschaftsverfahrens. Die Darstellung erfolgt auch unter Verwendung praktischer Beispiele. Vorkenntnisse Grundzüge des Zivilverfahrensrechts; Grundzüge des Zivilrechts, vor allem des Erbrechts Vortragender NOTAR DR. M. LUNZER Seit 2000 öffentlicher Notar in Wien-Hernals; Präsident der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland; 1. Vizepräsident der Österreichischen Notariatskammer; Mitglied der Österreichischen Jusristenkommision und des Österreichischen Juristentags. 12
WS 2016/17 KU GRUNDZÜGE DER SACHWALTERSCHAFT, VORSORGEVOLLMACHT UND VERTRETUNGS- BEFUGNIS NÄCHSTER ANGEHÖRIGER >> 1 SST, Termine: 14.11., 05.12., 12.12. 2016 jeweils von 09:30-13:00 Uhr, Sem 31 (Ersatztermin: 09.01. 2017, 09:30-11:30 Uhr, Sem 34) >> Vorbesprechnung: 31.10. 2016, 09:30-11:00 Uhr, Sem 31 >> Wahlbereich Inhalt Die Lehrveranstaltung bietet einen ersten Einstieg in das materielle und formelle Recht der (gesetzlichen) Vertretung erwachsener, selbst nicht voll handlungsfähiger Personen. Der Mangel an geeigneten Sachwaltern, deren Ansprüche gegenüber den Vertretenen und - mit dem Erbrecht eng verbunden unausweichliche Interessenkollisionen zwischen Vertretenen und nahestehenden Sachwaltern, allzu pauschale Eingriffe in die Handlungsfähigkeit der betroffenen Menschen sind nur einige davon. Diese Fragen werden (auch) anhand oberstgerichtlicher Entscheidungen gemeinsam mit den Studierenden erörtert und die bestehenden Vorkehrungen im Gesetz gegen Missbrauch und mögliche Alternativen dargestellt. Soweit sich bereits Ergebnisse der laufenden Reformdiskussion abzeichnen, soll auch auf die zukünftige Rechtsentwicklung eingegangen werden. Diese Lehrveranstaltung korrespondiert mit dem PR Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Vertretungbefugnis nächster Angehöriger, weshalb angedacht ist, dass beide Lehrveranstaltungen (je 1 SST) gemeinsam absolviert werden (siehe Seite 15). Vorkenntnisse Grundkenntnisse im Recht der Handlungsfähigkeit und im Kollisionsrecht sind erwünscht. Vortragender RICHTER DR. J. WEITZENBÖCK Dr. Johann Weitzenböck war Studien- und Vertragsassistent an der Universität Innsbruck, 1988 Ernennung zum Richter, seit 1991 am Landesgericht St.Pölten (bis 2015), ab 2000 Vorsitzender des familienrechtlichen Rechtsmittelsenates. 1996 bis 1999 Referent in der Fachabteilung I 1 des BMJ, Tätigkeit in der Erwachsenenbildung und der justizinternen Aus- und Fortbildung, Mitautor in Kommentaren, Publikationen in Sammelbänden und Fachzeitschriften. 13
LEHRVERANSTALTUNGEN SS 2017
SS 17 PR SACHWALTERSCHAFT, VORSORGE- VOLLMACHT UND VERTRETUNGS- BEFUGNIS NÄCHSTER ANGEHÖRIGER >> 1 SST, Termine werden noch bekannt gegeben >> Wahlbereich Inhalt Das Praktikum behandelt die verschiedenen Möglichkeiten der Vertretung Erwachsener mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Besonderes Augenmerk wird auf die Vorsorgevollmacht gelegt. Im Zentrum der Betrachtungen stehen Formulierungen und ihre Konsequenzen. Diese Lehrveranstaltung korrespondiert mit dem KU Grundzüge der Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, weshalb angedacht ist, dass beide Lehrveranstaltungen (je 1 SST) gemeinsam absolviert werden (siehe Seite 13). Vorkenntnisse Allgemeine Kenntnisse des Rechts der gesetzlichen Vertretung Erwachsener und des Vollmachts- und Auftragsrechtes ( 1002 ff ABGB) werden vorausgesetzt. Vortragender NOTAR DR. M. LUNZER Seit 2000 öffentlicher Notar in Wien-Hernals; Präsident der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland; 1. Vizepräsident der Österreichischen Notariatskammer; Mitglied der Österreichischen Jusristenkommision und des Österreichischen Juristentags. 15
SS 17 KU UNTERNEHMENSNACHFOLGE AUS STEUERRECHTLICHER SICHT 2 SST, Termine werden noch bekannt gegeben Wahlbereich Inhalt Im 1. Teil des Kurses werden Grundzüge des Abgabenrechts gemeinsam erarbeitet, um auch bisher nicht im Steuerrecht kundigen Studenten die Möglichkeit zu bieten, ein Basiswissen zu erwerben. Darauf aufbauend werden im 2. Teil die steuerlichen Folgen der entgeltlichen und unentgeltlichen Betriebsübertragungen (Schenkung, Erbschaft) dargestellt. Das Umgründungssteuerrecht spielt dabei aus systematischen Erwägungen und wegen der großen praktischen Bedeutung eine zentrale Rolle. Die Lehrveranstaltung ist optimal für Studenten, die wirtschaftliche und steuerrechtliche Zusammenhänge erkennen und verstehen wollen und darüber mit einem Praktiker aus dem Steuerrecht auch diskutieren wollen. Vorkenntnisse Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht, optimal natürlich auch Steuerrecht Vortragender DR. H. GLOCKNITZER Univ.-Ass. im Institut für Staats- und Verfassungsrecht (Abteilung Finanzrecht bei Prof. Stoll) bis 1992; Steuerberater seit 1995; Wirtschaftsprüfer seit 2002. 16
SS 17 KU EU-ERBRECHTSVERORDNUNG UND AUSLÄNDISCHES ERBRECHT 2 SST, Termine werden noch bekannt gegeben Wahlbereich Inhalt Vor dem Hintergrund der zunehmenden Mobilität und des erleichterten Erwerbs von Vermögen, insb. in den Mitgliedstaaten der EU, steigt die Zahl der Erbrechtsfälle mit grenzüberschreitendem Bezug. Im Kurs wird anhand von Fällen die Europäische ErbrechtsVO hinsichtlich der Zuständigkeit österr. Gerichte für internationale Erbrechtsfälle, der Bestimmung des anwendbaren Rechts (kollisionsrechtliche Vorschriften) sowie des Europäischen Nachlasszeugnisses erörtert. Weiters werden ausgewählte Fragen ausländischer Erbrechtsordnungen beleuchtet (Länderberichte und Fälle). Dadurch werden grundlegende Unterschiede oder gleiche Strukturentscheidungen (z.b. bzgl. des Pflichtteilsrechts) zwischen den einzelnen Erbrechtsordnungen erkennbar. Vorkenntnisse Grundkenntnisse des österreichischen Erbrechts Vortragende AO. UNIV.- PROF. DR. C. RUDOLF ao. Univ.-Prof. an der Abteilung für Rechtsvergleichung, Einheitsrecht und Internationales Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien. Lehrbefugnis für die Fächer Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Bürgerliches Recht. Forschungsschwerpunkte und Publikationen: Europäisches und autonomes Kollisionsrecht; Internationales Einheitsrecht, insb. auf dem Gebiet des Schuldrechts; österr. Schuldrecht; slowenisches Privatrecht. 17
SS 17 KU GESTALTUNGSFORMEN DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE 2 SST, Termine werden noch bekannt gegeben Wahlberecih Inhalt Der Generationenwechsel ist eine kritische Phase im Schicksal vieler Unternehmen. In diesem Kurs werden die gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Probleme der Unternehmensnachfolge von Todes wegen erörtert. Dabei wird auch den erbrechtlichen Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge besondere Bedeutung geschenkt. Ebenso werden gesellschaftsrechtliche Gestaltungsinstrumente, wie z.b. Syndikatsverträge und Vinkulierung, eingehend erörtert. Ein zentrales Thema des Kurses ist die Privatstiftung als Instrument der generationenübergreifenden Vermögenssicherung. Ein fester Bestandteil des Kurses sind auch Gastvorträge erfahrener Praktiker. Vorkenntnisse solide Kenntnisse im Bürgerlichen Recht und Unternehmensrecht (möglichst auf Niveau der FÜM II/Diplomprüfung) Vortragender UNIV.-PROF. DR. M. SCHAUER 1992 Habilitation aus Bürgerlichem Recht und Handelsrecht; 1994 2001 Univ.-Prof. an der Wirtschaftsuniversität Wien; seit 2001 Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Arbeitsschwerpunkte: Privates Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Versicherungsvertragsrecht. 18
SS 17 SE FAMILIE UND UNTERNEHMEN >> 2 SST, Termine: Termine werden noch bekannt gegeben >> Wahlbereich Inhalt Ein großer Teil der österreichischen Unternehmen sind Familienunternehmen. Dabei sind Fragen, die an der Schnittstelle von Familien- und Unternehmensrecht liegen, an der Tagesordnung. Sie betreffen sowohl familienrechtliche Themen (Unterhaltsbemessung, vermögensrechtliche Folgen der Scheidung etc. bei Vorhandensein eines Unternehmens) als auch Themen aus dem Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Eine vertiefende Untersuchung dieser Fragen ist Gegenstand des Seminars. Vorkenntnisse Kenntnisse im Erb- und Familienrecht (möglichst auf Niveau der FÜM II/Diplomprüfung) Vortragende UNIV.-PROF. DR. A. DEIXLER-HÜBNER Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz, Verfasserin zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Zivilverfahrens- und Familienrechts sowie Mitherausgeberin der interdisziplinären Zeitschrift für Familienrecht (ifamz) und Expertin im Justizausschuss zum KindRÄG 2001 sowie bei der parlamentarischen Enquete zur Reform des Kindschaftsrechts 2012. UNIV.-PROF. DR. M. SCHAUER 1992 Habilitation für Bürgerliches Recht und Handelsrecht; 1994 2001 Univ.-Prof. an der WU Wien; seit 2001 Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Arbeitsschwerpunkte: Privates Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Versicherungsvertragsrecht. 19
SS 17 KU ENGLISH CORPORATE AND TRUST LAW >> 2 SST, Termine werden noch bekannt gegeben >> Wahlbereich Inhalt The course covers two commercially important areas of English law: corporate and trust law. English companies and trusts are widely used in international commercial transactions as well as in estate planning. The course will examine the legal framework for both vehicles, how they are used and what their limits are. To provide for a deeper understanding of both legal forms comparison will be drawn with Austrian Gesellschaften, Privatstiftungen and Treuhandschaften. The course will be taught in English enabling students to become familiar with the respective legal terminology. Vorkenntnisse Grundkenntnisse des Erbrechts, Gesellschafts- und Stiftungsrechts Hinweis: Diese Lehrveranstaltung wird auch für den Wahlfachkorb Unternehmensrecht angerechnet. Vortragende ASSOCIATE PROFESSOR DR. E. MICHELER MJUR (OXFORD) MLITT (OXFORD) Reader in Law an der London School of Economics and Political Science, Habilitation (2004) an der Wirtschaftsuniversität Wien zum Thema Wertpapierrecht zwischen Schuld- und Sachenrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, Lehrtätigkeiten unter anderem an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Universität Oxford. Forschungsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Handels- und Zivilrecht mit Schwerpunkt in der Rechtsvergleichung 20
FAQ FREQUENTLY ASKED QUESTIONS Wie ist der Wahlfachkorb E&V aufgebaut? Der Studienplan sieht für die erfolgreiche Teilnahme an einem Wahlfachkorb 12 SST vor. Um die Wahlfreiheit für die Teilnehmer zu erhöhen, wurde die Anzahl der verpflichtenden Kernfächer von 5 auf 2 Fächer reduziert das PR Praktikum aus Erbrecht und der Kurs KU Verlassenschaftsverfahren zu je 2 SST. Bzgl der übrigen 8 SST können Sie aus den 9 Lehrveranstaltungen des Wahlbereichs wählen. Wann kann ich in den Wahlfachkorb einsteigen? Der Wahlfachkorb ist so aufgebaut, dass die einführenden Lehrveranstaltungen im Wintersemester stattfinden, sodass ein Beginn mit dem Wintersemester ideal ist. Der Einstieg ist jedoch auch zu anderen Zeitpunkten möglich. Wie lange dauert die Ausbildung im Rahmen des Wahlfachkorbes? Der Wahlfachkorb ist so konzipiert, dass er in zwei Semestern absolviert werden kann. Wenn Sie ein langsameres Tempo bevorzugen, können Sie die Lehrveranstaltungen auch auf mehrere Semester aufteilen. Welche Vorkenntnisse sind für den Wahlfachkorb erforderlich? Es gibt keine strikten Aufnahmevoraussetzungen für denw ahlfachkorb. Zu empfehlen sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts. Darüber hinaus sind in diesem Folder bei den einzelnen Lehrveranstaltungen die gewünschten Vorkenntnisse vermerkt. Wann und wie erhält man zum Abschluss des Wahlfachkorbs einen WFK-Pass? Nachdem die erforderlichen 12 SST entsprechend absolviert wurden, bringen Sie Ihr Sammelzeugnis auf das Institut für Zivilrecht (Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer). Sobald dies Wahlfachkorbkoordinator Prof. Schauer durch seine Unterschrift am WFK-Pass bestätigt hat, werden Sie verständigt. Hierauf ist der unterfertigte WFK-Pass beim Dekanat vorzulegen. 21
FEEDBACK AUS EINER TEILNEHMERINNEN-BEFRAGUNG besonders gefallen hat mir die Möglichkeit, Praxis und Theorie auf einen Blick zu sehen und das Wissen aus dem Notariat anzuwenden. weckte das Interesse an rechtsberatenden Berufen, was mir im Studium bisher abgegangen ist. Ich empfand es als große Erleichterung und sehr entgegenkommend, dass die Lehrveranstaltungen allesamt so koordiniert sind, dass sie sich nicht überschneiden. hohe didaktische Qualität der Vortragenden! Die Themen werden so genau durchgenommen, wie es sonst kaum möglich ist. arbeiten in kleinen Gruppen, sodass sich immer spannende Diskussionen ergeben! 22
NOTAR DR. MICHAEL LUNZER AO. UNIV.-PROF. DR. CLAUDIA RUDOLF UNIV.-PROF. DR. ASTRID DEIXLER-HÜBNER NOTAR DR. CHRISTOPH BEER UNIV.-ASS. MAG. MARLENE HOFMAIR UNIV.-PROF. DR. MARTIN SCHAUER UNIV.-PROF. DR. CONSTANZE FISCHER-CZERMAK
NOTIZEN
Wahlfachkorbkoordinator Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer Institut für Zivilrecht Schottenbastei 10-16 A-1010 Wien Email: martin.schauer@univie.ac.at Kontaktperson für weitere Informationen Univ.-Ass. Mag. Marlene Hofmair Institut für Zivilrecht Schottenbastei 10-16 A-1010 Wien Email: marlene.hofmair@univie.ac.at Tel.: +43 1 4277 34835