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1 Jetzt mit aktualisiertem Kursangebot Studienjahr 2015/16

2 INDEX 5 Relevanz und Konzept des Wahlfachkorbes 7 >> Überblick über alle Lehrveranstaltungen 8 Lehrveranstaltungen im WS 2015/ Lehrveranstaltungen im SS Frequently Asked Questions 21 >> TeilnehmerInnen-Feedback HERAUSGEBER VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES ZIVILRECHTS INSTITUT FÜR ZIVILRECHT Universität Wien Schottenbastei Wien KOORDINATION / KONTAKT Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer Univ.-Ass. Mag. Marlene Hofmair Institut für Zivilrecht Schottenbastei A-1010 Wien marlene.hofmair@univie.ac.at GESTALTUNG & PHOTOGRAFIE zumbeispiel Gestaltung - DANK Mit freundlicher Unterstützung der Notariatskammer

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4 RELEVANZ UND KONZEPT DES WAHLFACHKORBS Die wirtschaftliche Bedeutung des Erbrechts und der Vermögensnachfolge ist stark gewachsen. Einen immer wichtigeren Stellenwert nimmt dabei die vorausschauende Vermögensnachfolge unter Lebenden und die generationenübergreifende Vermögensplanung ein (estate planning). Den Juristen kommt dabei die Aufgabe zu, diese Vorgänge rechtlich optimal zu gestalten. Eine Spezialisierung im Erbrecht und in der Vermögensnachfolge ist für eine Reihe von Berufen von Vorteil: für NOTARE als mit allen Fragen des Erbrechts und des Verlassenschaftsverfahrens befasste Berufsgruppe für RECHTSANWÄLTE zur Vertretung im Erbrechtsstreit und zur rechtsgeschäftlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge für RICHTER wegen ihrer Tätigkeit im Verlassenschaftsverfahren und in erbrechtlichen Streitigkeiten für STEUERBERATER und WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER zur Entwicklung steueroptimaler Lösungen für KREDITINSTITUTE und VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN zur langfristigen Vermögensplanung Das Studium an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ermöglicht eine spezialisierte Schwerpunktausbildung. Studierende, die 12 SEMESTERWOCHENSTUNDEN aus einem Wahlfachkorb absolvieren, erwerben ein Zusatzdiplom des Wahlfachkorbes. Um dieses zu erwerben sind folgende Lehrveranstaltungen zu je 2 SST verpflichtend zu besuchen (KERNBEREICH): PR Praktikum aus Erbrecht, KU Verlassenschaftsverfahren, KU EuErbVO und ausländisches Erbrecht, KU Gestaltungsformen der Unternehmensnachfolge, KU Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht. Im WAHLBEREICH finden 5 Lehrveranstaltungen zu je 2 SST statt, von denen eine zu absolvieren ist: KU Erbrecht und Familie, KU Grundzüge der Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Vertretungsbefugnis naher Angehöriger, SE Familien und Erbrecht, SE Familie und Unternehmen sowie KU Offshore Finance. Der Wahlfachkorb bietet eine umfassende, fächerübergreifende Ausbildung. Das Wahlfachkorbprogramm folgt einem Rhythmus von 2 Semestern die jeweiligen Lehrveranstaltungen finden daher jährlich statt und sind so koordiniert, dass das Diplom innerhalb dieser beiden Semester abgeschlossen werden kann. Präsentation des Wahlfachkorbes 5. Oktober 2015, 18:00 Uhr Dachgeschoss des Juridicums 5 6

5 ÜBERBLICK LEHRVERANSTALTUNGEN WS 2015/16 WINTERSEMESTER 2015/2016 Kernbereich PR Praktikum aus Erbrecht KU Verlassenschaftsverfahren Wahlbereich KU Erbrecht und Familie SE Seminar Familien- und Erbrecht KU Grundzüge der Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger SOMMERSEMESTER 2016 Kernbereich KU Gestaltungsformen der Unternehmensnachfolge KU Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht KU EU-ErbVO und ausländisches Erbrecht Wahlbereich SE Familie und Unternehmen KU Offshore Finance 7

6 WS 2015/16 WS 2015/16 PR PRAKTIKUM AUS ERBRECHT KU ERBRECHT UND FAMILIE 2 SST, Do 13:00 14:30 Uhr, U16 Beginn: Wahlbereich Der Kurs zeigt die zahlreichen Querverbindungen zwischen den beiden Rechtsgebieten Erbrecht und Familienrecht auf. Dazu gehören z.b. der Zusammenhang zwischen Abstammung und erbrechtlichen Ansprüchen oder Fälle der Erbunwürdigkeit und Enterbung wegen Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Einen Schwerpunkt bilden die erbrechtlichen Auswirkungen güterrechtlicher Vereinbarungen unter Ehegatten im Vergleich zu den Rechtsfolgen bei Scheidung. Der Stoff wird anhand von Beispielen und OGH-Entscheidungen behandelt. Der Kurs dient somit dazu, den Blick für die Querverbindungen zwischen dem Erb- und dem Familienrecht zu schärfen, sodass die Studierenden lernen, eigenständig überschneidende Probleme zu entdecken. Grundkenntnisse im Erb- und Familienrecht Vortragende UNIV.-PROF. DR. C. FISCHER-CZERMAK 1992 Habilitation Mobilienleasing Gewährleistung und Gefahrtragung für das Fach Bürgerliches Recht an der Universität Wien; seit 1993 Universitätsprofessorin am Wiener Institut für Zivilrecht; Forschungsschwerpunkte: Schuldrecht, Verbraucherrecht, Erb- und Familienrecht; Reformen im Zivilrecht (Schadenersatzrecht, Reform des ABGB). 9 >> 2 SST, Blocklehrveranstaltung am im Dachgeschoss des Juridicums; zweiter Termin nach Absprache in der Vorbesprechung >> Vorbesprechung: , 14:30-16:00 Uhr, Sem 41 >> Kernbereich In diesem Praktikum werden konkrete Sachverhalte, wie sie in einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Notariatskanzlei vorkommen, analysiert und diskutiert. Neben den juristischen Problemen wird besonderes Augenmerk auf praktische Elemente gelegt, z.b. worauf kommt es bei der Klientenberatung an, wie erstellt man Verträge, Testamente, Klagen, etc. Es handelt sich somit um eine Lehrveranstaltung von Praktikern für zukünftige Praktiker. Sie erhalten einen ersten informativen Einblick in die Praxis als Rechtsanwalt oder Notar. Grundkenntnisse des gesamten Erbrechts Vortragende RA DR. E. SCHEUBA Rechtsanwalt; vormals Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht (o. Univ.-Prof. Welser), Lehrtätigkeit im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge; Publikationen u.a. zum Zivilverfahrensrecht, Erb- und Stiftungsrecht und zum anwaltlichen Standesrecht. Mitglied des Ausschusses der RAK Wien, Leitung der Delegation der österreichischen Rechtsanwälte beim CCBE in Brüssel. NOTAR DR. C. BEER öffentlicher Notar in Wien-Döbling; ehemals Assistent bei Prof. Welser; umfangreiche Lehrtätigkeit in den Bereichen Immobilien- und Erbrecht und dazugehörendes Verkehrssteuerrecht; Mitglied des Zivilrechtsausschusses der österreichischen Notariatskammer. 10

7 WS 2015/16 WS 2015/16 SE SEMINAR AUS FAMILEN- UND ERBRECHT 2 SST, Termine: 10. und , Notariatskammer (Notarion) Vorbesprechung , 17:00 Uhr, Sem 42 Wahlbereich Gegenstand des Seminars sind aktuelle Fragen aus den Bereichen des Familienrechts, des Erbrechts und des Privatstiftungsrechts. Besondere Aufmerksamkeit finden aktuelle Diskussionen in österreichischer Lehre und Rechtsprechung sowie Entwicklungen auf europäischer Ebene und ihr Einfluss auf das nationale Recht. Kenntnisse im Erb- und Familienrecht (möglichst auf Niveau der FÜM II/Diplomprüfung) KU VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN >> 2 SST, Termine: FR 9.10., , , , jeweils 15:00-19:00 Uhr, Sem 43 >> Kernbereich Der Kurs stellt das Verlassenschaftsverfahren in seinen verschiedenen Formen dar. Beleuchtet werden vor allem die Besonderheiten des Verlassenschaftsverfahrens als Außerstreitverfahren, die Verlassenschaftsabhandlung und Erledigungen ohne Verlassenschaftsabhandlung unter besonderer Berücksichtigung des Gerichtskommissariates. Die Studierenden erhalten eine Darstellung des gesamten Verlassenschaftsverfahrens. Die Darstellung erfolgt auch unter Verwendung praktischer Beispiele. Vortragende UNIV.-PROF. DR. C. FISCHER-CZERMAK 1992 Habilitation Mobilienleasing Gewährleistung und Gefahrtragung für das Fach Bürgerliches Recht an der Universität Wien; seit 1993 Universitätsprofessorin am Wiener Institut für Zivilrecht; Forschungsschwerpunkte: Schuldrecht, Verbraucherrecht, Erb- und Familienrecht; Reformen im Zivilrecht (Schadenersatzrecht, Reform des ABGB). Grundzüge des Zivilverfahrensrechts; Grundzüge des Zivilrechts, vor allem des Erbrechts Vortragender NOTAR DR. M. LUNZER UNIV.-PROF. DR. M. SCHAUER 1992 Habilitation für Bürgerliches Recht und Handelsrecht; Univ.-Prof. an der WU Wien; seit 2001 Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Arbeitsschwerpunkte: Privates Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Versicherungsvertragsrecht. 11 Vormals Studienassistent bei den Professoren Fasching und Kralik; seit 1982 Mitglied des Notariatskollegiums Wien, Niederösterreich und Burgenland; seit 2000 öffentlicher Notar in Wien-Hernals; Vizepräsident der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland; Vortragender der Österreichischen Notariatsakademie; Mitglied der Österreichischen Juristenkommission und des Österreichischen Juristentags. 12

8 WS 2015/16 KU GRUNDZÜGE DER SACHWALTERSCHAFT, VORSORGEVOLLMACHT UND VERTRETUNGS- BEFUGNIS NÄCHSTER ANGEHÖRIGER >> 2 SST, Termine: , 9.11., , , jeweils von 9:30-14:00 Uhr, Sem 42. >> Wahlbereich LEHRVERANSTALTUNGEN SS 2016 Erbrecht und Sachwalterrecht stehen zueinander in einem gewissen Spannungsverhältnis. Nach dem Gesetz in erster Linie zur Übernahme von Sachwalterschaften berufene Personen sind häufig gleichzeitig potentielle Erben und geraten dadurch oft in Interessenkollisionen; Gleiches gilt für vom Gesetz unmittelbar mit gewissen Vertretungsbefugnissen ausgestattete nächste Angehörige und (etwa durch Ausgedingsverpflichtungen) belastete, nahestehende Vermögensnachfolger unter Lebenden. Neben den Grundzügen des Sachwalterrechts und seinen unmittelbaren Auswirkungen auf das Erbrecht (etwa die der Sachwalterbestellung auf die Errichtung letztwilliger Verfügungen) sollen die Aufarbeitung dieser kollisionsrechtlichen Problematik, die besonderen Vorkehrungen im Gesetz gegen Missbrauch und mögliche Alternativen (etwa die Vorsorgevollmacht) Schwerpunkte der Lehrveranstaltung bilden. Nicht unerörtert bleiben können Sachzwänge auf die gerichtlichen Einzelfallentscheidungen in der Praxis (Stichworte Mangel an geeigneten Sachwaltern; Entschädigung für Sachwalter). Grundkenntnisse im Recht der Handlungsfähigkeit und im Kollisionsrecht sind erwünscht. Vortragender RICHTER DR. J. WEITZENBÖCK Dr. Johann Weitzenböck war Studien- und Vertragsassistent an der Universität Innsbruck, 1988 Ernennung zum Richter, seit 1991 am Landesgericht St.Pölten, ab 2000 Vorsitzender des familienrechtlichen Rechtsmittelsenates bis 1999 Referent in der Fachabteilung I 1 des BMJ, Tätigkeit in der Erwachsenenbildung und der justizinternen Aus- und Fortbildung, seit 2010 in Karenz. Mitautor in Kommentaren, Publikationen in Sammelbänden und Fachzeitschriften. 13

9 SS 16 SS 16 KU UNTERNEHMENSNACHFOLGE AUS STEUERRECHTLICHER SICHT 2 SST, Termine werden noch bekannt gegeben Kernbereich Im 1. Teil des Kurses werden Grundzüge des Abgabenrechts gemeinsam erarbeitet, um auch bisher nicht im Steuerrecht kundigen Studenten die Möglichkeit zu bieten, ein Basiswissen zu erwerben. Darauf aufbauend werden im 2. Teil die steuerlichen Folgen der entgeltlichen und unentgeltlichen Betriebsübertragungen (Schenkung, Erbschaft) dargestellt. Das Umgründungssteuerrecht spielt dabei aus systematischen Erwägungen und wegen der großen praktischen Bedeutung eine zentrale Rolle. Die Lehrveranstaltung ist optimal für Studenten, die wirtschaftliche und steuerrechtliche Zusammenhänge erkennen und verstehen wollen und darüber mit einem Praktiker aus dem Steuerrecht auch diskutieren wollen. Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht, optimal natürlich auch Steuerrecht Vortragender DR. H. GLOCKNITZER KU EU-ERBRECHTSVERORDNUNG UND AUSLÄNDISCHES ERBRECHT 2 SST, Termine werden noch bekannt gegeben Kernbereich Vor dem Hintergrund der zunehmenden Mobilität und des erleichterten Erwerbs von Vermögen, insb. in den Mitgliedstaaten der EU, steigt die Zahl der Erbrechtsfälle mit grenzüberschreitendem Bezug. Im Kurs wird anhand von Fällen die Neuregelung der Europäischen ErbrechtsVO hinsichtlich der Zuständigkeit österr. Gerichte für internationale Erbrechtsfälle sowie der Bestimmung des anwendbaren Rechts (kollisionsrechtliche Vorschriften) erörtert. Darauf aufbauend werden ausgewählte Fragen ausländischer Erbrechtsordnungen beleuchtet (Länderberichte und Fälle). Dadurch werden grundlegende Unterschiede oder gleiche Strukturentscheidungen (z.b. bzgl. des Pflichtteilsrechts) zwischen den einzelnen Erbrechtsordnungen erkennbar. Grundkenntnisse des österreichischen Erbrechts Vortragende AO. UNIV.- PROF. DR. C. RUDOLF Univ.-Ass. im Institut für Staats- und Verfassungsrecht (Abteilung Finanzrecht bei Prof. Stoll) bis 1992; Steuerberater seit 1995; Wirtschaftsprüfer seit ao. Univ.-Prof. an der Abteilung für Rechtsvergleichung, Einheitsrecht und Internationales Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien. Lehrbefugnis für die Fächer Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Bürgerliches Recht. Forschungsschwerpunkte und Publikationen: Europäisches und autonomes Kollisionsrecht; Internationales Einheitsrecht, insb. auf dem Gebiet des Schuldrechts; österr. Schuldrecht; slowenisches Privatrecht. 16

10 SS 16 SS 16 SE FAMILIE UND UNTERNEHMEN KU GESTALTUNGSFORMEN DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE 2 SST, Termine werden noch bekannt gegeben Kernbereich Der Generationenwechsel ist eine kritische Phase im Schicksal vieler Unternehmen. In diesem Kurs werden die gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Probleme der Unternehmensnachfolge von Todes wegen erörtert. Dabei wird auch den erbrechtlichen Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge besondere Bedeutung geschenkt. Ebenso werden gesellschaftsrechtliche Gestaltungsinstrumente, wie z.b. Syndikatsverträge und Vinkulierung, eingehend erörtert. Ein zentrales Thema des Kurses ist die Privatstiftung als Instrument der generationenübergreifenden Vermögenssicherung. Ein fester Bestandteil des Kurses sind auch Gastvorträge erfahrener Praktiker. solide Kenntnisse im Bürgerlichen Recht und Unternehmensrecht (möglichst auf Niveau der FÜM II/Diplomprüfung) Vortragender UNIV.-PROF. DR. M. SCHAUER 1992 Habilitation aus Bürgerlichem Recht und Handelsrecht; Univ.-Prof. an der Wirtschaftsuniversität Wien; seit 2001 Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Arbeitsschwerpunkte: Privates Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Versicherungsvertragsrecht. >> 2 SST, Termine: Termine werden noch bekannt gegeben >> Wahlbereich Ein großer Teil der österreichischen Unternehmen sind Familienunternehmen. Dabei sind Fragen, die an der Schnittstelle von Familien- und Unternehmensrecht liegen, an der Tagesordnung. Sie betreffen sowohl familienrechtliche Themen (Unterhaltsbemessung, vermögensrechtliche Folgen der Scheidung etc. bei Vorhandensein eines Unternehmens) als auch Themen aus dem Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Eine vertiefende Untersuchung dieser Fragen ist Gegenstand des Seminars. Kenntnisse im Erb- und Familienrecht (möglichst auf Niveau der FÜM II/Diplomprüfung) Vortragende UNIV.-PROF. DR. A. DEIXLER-HÜBNER Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz, Verfasserin zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Zivilverfahrens- und Familienrechts sowie Mitherausgeberin der interdisziplinären Zeitschrift für Familienrecht (ifamz) und Expertin im Justizausschuss zum KindRÄG 2001 sowie bei der parlamentarischen Enquete zur Reform des Kindschaftsrechts UNIV.-PROF. DR. M. SCHAUER 1992 Habilitation für Bürgerliches Recht und Handelsrecht; Univ.-Prof. an der WU Wien; seit 2001 Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Arbeitsschwerpunkte: Privates Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Versicherungsvertragsrecht

11 SS 16 KU OFFSHORE FINANCE >> 2 SST, Termine werden noch bekannt gegeben >> Wahlbereich Die Veranstaltung beschäftigt sich mit Fragen der Vermögensnachfolge und des estate planning mit Blick auf sogenannte offshore Finanzplätze, insbesondere den Finanzplatz Liechtenstein. Fragen der Vermögenssicherung spielen im offshore Bereich eine besondere Rolle. Der Fokus der Darstellung gilt der Stiftung und dem common law trust. Daneben sind Versicherungs- und Fondslösungen mit zu erörtern. Grundkenntnisse des Erbrechts, Gesellschafts- und Stiftungsrechts Vortragende DR. B. LORENZ, LLM. Rechtsanwalt und Treuhänder in Liechtenstein und Partner von LNR Lorenz Nesensohn Rabanser Rechtsanwälte Vaduz sowie Mitglied des Verwaltungsrates von LNR Trust reg., Vaduz. Arbeitsschwerpunkte: Stiftungsrecht, Trustrecht, Errichtung und Verwaltung von Vermögensstrukturen, forensische Tätigkeit in grenzüberschreitenden und treuhandnahen Sachverhalten AO. UNIV.-PROF. DR. E. MICHELER MJUR (OXFORD) MLITT (OXFORD) Reader in Law an der London School of Economics and Political Science und ao Universitätprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien, Habilitation (2004) zum Thema Wertpapierrecht zwischen Schuld- und Sachenrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, Lehrtätigkeiten unter anderem an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Universität Oxford. Forschungsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Handels- und Zivilrecht mit Schwerpunkt in der Rechtsvergleichung 19 FAQ FREQUENTLY ASKED QUESTIONS Wann kann ich in den Wahlfachkorb einsteigen? Der Wahlfachkorb ist so aufgebaut, dass die einführenden Lehrveranstaltungen im Wintersemester stattfinden, sodass ein Beginn mit dem Wintersemester ideal ist. Der Einstieg ist jedoch auch zu anderen Zeitpunkten möglich. Wie lange dauert die Ausbildung im Rahmen des Wahlfachkorbes? Der Wahlfachkorb ist so konzipiert, dass er in zwei Semestern absolviert werden kann. Wenn Sie ein langsameres Tempo bevorzugen, können Sie die Lehrveranstaltungen auch auf mehrere Semester aufteilen. Welche sind für den Wahlfachkorb erforderlich? Es gibt keine strikten Aufnahmevoraussetzungen für denw ahlfachkorb. Zu empfehlen sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts. Darüber hinaus sind in diesem Folder bei den einzelnen Lehrveranstaltungen die gewünschten vermerkt. Welche und wie viele Lehrveranstaltungen muss ich verpflichtend besuchen? Nach dem neuen Studienplan sind 12 Stunden erforderlich. Die Kernfächer im Umfang von 10 Stunden sind verpflichtend zu besuchen. Für die restlichen zwei Stunden können Sie aus den fünf Lehrveranstaltungen des Wahlbereichs eine wählen. Wann und wie erhält man zum Abschluss des Wahlfachkorbs einen WFK-Pass? Nachdem die erforderlichen 12 SST entsprechend absolviert wurden, bringen Sie Ihr Sammelzeugnis auf das Institut für Zivilrecht (Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer). Sobald dies Wahlfachkorbkoordinator Prof. Schauer durch seine Unterschrift am WFK-Pass bestätigt hat, werden Sie verständigt. Hierauf ist der unterfertigte WFK-Pass beim Dekanat vorzulegen. 20

12 FEEDBACK AUS EINER TEILNEHMERINNEN-BEFRAGUNG besonders gefallen hat mir die Möglichkeit, Praxis und Theorie auf einen Blick zu sehen und das Wissen aus dem Notariat anzuwenden. weckte das Interesse an rechtsberatenden Berufen, was mir im Studium bisher abgegangen ist. Ich empfand es als große Erleichterung und sehr entgegenkommend, dass die Lehrveranstaltungen allesamt so koordiniert sind, dass sie sich nicht überschneiden. hohe didaktische Qualität der Vortragenden! Die Themen werden so genau durchgenommen, wie es sonst kaum möglich ist. arbeiten in kleinen Gruppen, sodass sich immer spannende Diskussionen ergeben! 21

13 NOTAR DR. M. LUNZER UNIV.-PROF. DR. C. FISCHER-CZERMAK DR. H. GLOCKNITZER AO. UNIV.- PROF. DR. C. RUDOLF NOTAR DR. C. BEER UNIV.-PROF. DR. E.-M. BAJONS UNIV.-PROF. DR. M. SCHAUER RA DR. E. SCHEUBA

14 Wahlfachkorbkoordinator Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer Institut für Zivilrecht Schottenbastei A-1010 Wien Kontaktperson für weitere Informationen Univ.-Ass. Mag. Marlene Hofmair Institut für Zivilrecht Schottenbastei A-1010 Wien Tel.:

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