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Transkript:

1900/AB vom 05.09.2014 zu 2076/J (XXV.GP) 1 von 7 Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 0 Fax: +43 1 711 00 2156 rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at www.sozialministerium.at DVR: 0017001 GZ: BMASK-10001/0334-I/A/4/2014 Wien, 05.09.2014 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2076/J des Abgeordneten Mag. Hammer, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt: Allgemeine Anmerkungen: Zur Beantwortung einiger Fragen wurden die Sozialversicherungsträger kontaktiert, da dem Sozialministerium unterjährig keine Aufteilung z.b. der Pensionsanträge bzw. Zuerkennungen nach Alter vorliegt und demnach Auswertungen für unter 50-Jährige nicht möglich sind. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 bis 2018 sieht vor, dass in einem halbjährigen Monitoring die Maßnahmen der Beschäftigungspolitik und des faktischen Pensionsantrittsalters beobachtet werden. Dabei wurden zahlreiche Indikatoren festgelegt, die als Benchmarks dienen sollen. In diesem Zusammenhang werden auch die Fragen der vorliegenden parlamentarischen Anfrage beantwortet. Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft weist darauf hin, dass die gesetzlichen Änderungen, die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zum 01.01.2014 in Kraft traten, im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) nicht vorgesehen sind, sodass für GSVG-versicherte Personen ebenso wie für über 50-jährige ASVG-Versicherte weiterhin die am 31.12.2013 geltende Rechtslage anzuwenden ist (befristete Erwerbsunfähigkeits- Pensionen bzw. Übergangsgeld statt Rehabilitations- oder Umschulungsgeld, Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation, wenn dadurch Erwerbsunfähigkeit verhindert oder be-

2 von 7 1900/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung seitigt werden kann). Dies gilt im Übrigen auch für im Bauern Sozialversicherungsgesetz (BSVG) versicherte Personen. Aus den eingelangten Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger und dem bereits veröffentlichten Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring können die Fragen wie folgt beantwortet werden: Fragen 1 bis 5, 9 bis 13: Vorrausgeschickt wird, dass das Monitoring von Beschäftigung, Rehabilitation und Pensionen öffentlich verfügbar auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist. Online werden die Dokumente (Kurzfassung, Langfassung, Gebarungsanalysen) zur Verfügung gestellt. Die Zahlen zur Entwicklung der Leistungen der letzten Jahre sind online öffentlich verfügbar, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreibt dazu eine eigene Informationsplattform. Schließlich bieten die Jahresberichte der Pensionsversicherungsanstalt, welche ebenfalls öffentlich zugänglich sind, eine detaillierte Aufschlüsselung für die vergangen Jahre. Daher wird in Beantwortung der Fragen auf die Langfassung des Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitorings sowie auf die anderen zitierten Quellen verwiesen. Auf Seite 17 sind die entsprechenden Zugangszahlen 2014, sofern verfügbar, angeführt; die Zeitreihe bis einschließlich 2013 ist abrufbar. Durch wesentliche Verschärfungen im Bereich der Invaliditäts- (ArbeiterInnen), Berufsunfähigkeits- (Angestellte) und Erwerbsunfähigkeitspensionen (Bauern/Bäuerinnen, Selbstständige) gibt es einen deutlichen Antragsrückgang. Gab es 2010 noch rund 76.000 Anträge, so sank diese Zahl um fast 20 % auf rund 61.500 Anträge im Jahr 2013. Im 1. Halbjahr 2014 setzt sich dieser sinkende Trend fort. Die Invaliditätspension-Neu ist mit Einführung von neuen Sach- und Geldleistungen, wie etwa Rechtsanspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation und weiterer Ausbau der beruflichen Rehabilitation eingebettet in Leistungen wie Rehabilitations- und Umschulungsgeld, eine zentrale Reform auf dem Weg, die staatliche Alterssicherung weiterhin zukunftsfit und nachhaltiger zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu unterstreichen, dass die Personen, die Anträge auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit stellen, durch jahrelange Ausübung von körperlich oder geistig fordernden Tätigkeiten mitunter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihre bisherige Leistung erbringen können. Diese Personen bedürfen daher zunächst medizinischer Rehabilitation oder, falls hier keine Besserung erwartet werden kann, eine entsprechende berufliche Neuorientierung. Dies dient auch dazu, den Betroffenen eine Perspektive zu bieten und ihnen das ist einer der zentralen Grundsätze im Seite 2 von 7 zu Geschäftszahl: BMASK-10001/0334-I/A/4/2014

1900/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 7 Wirken der Sozialversicherung eine würdige und selbstbestimmte Position innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Patientinnen mit Krebs stellen unmittelbar nach Versicherten mit psychiatrischen Krankheiten die zweitgrößte Gruppe an Zugängen ins Rehabilitationsgeld. Gerade Krebs ist eine schwere Erkrankung, die eine besondere Belastung für den/die Betroffene und Herausforderung für das familiäre Umfeld darstellt. Daher ist hier das Case-Management das ist jene Einrichtung bei den Krankenkassen, die die BezieherInnen von Rehabilitations-Geld betreut besonders gefordert, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen. Das Monitoring enthält eine Aufstellung der Krankheitsgruppen auf Seite 9, sowie für die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen auf Seite 19. Zusätzlich zu der Zahlenentwicklung wird auf die ausgewiesene Berechnung des faktischen Zugangsalters hingewiesen. Eine Steigerung von rund 9 Monaten im Vergleich zum Vorjahr ist eine der zentralen beginnenden Wirkungen der Reformanstrengungen der letzten Jahre. Durch Änderung des Ansatzes von reaktiver Pensionierung hin zu präventiver Rehabilitation werden weniger Menschen invalid. Umgekehrt lassen sich tragische Krankheitsverläufe nie ausschließen, weshalb Raum für Versicherungsfälle der geminderten Erwerbsfähigkeit bleiben muss. Das faktische Pensionsantrittsalter errechnet sich anhand von (erstmaligen) Zugängen in eine Leistung, wie die Alterspension, Korridorpension usw. Das Rehabilitationsund Umschulungsgeld ist eine Leistung der Krankenversicherung bzw des AMS und daher systematisch ähnlich wie Krankengeld bzw Arbeitslosengeld zu betrachten. Eine Verschneidung der Berechnungen ist daher nicht möglich, zumal die Abgrenzung der Dauer der (krankenversicherungsrechtlichen) Arbeitsunfähigkeit bzw (arbeitslosenversicherungsrechtlichen) Arbeitslosigkeit statistisch nicht möglich ist. Dies gilt auch für Fragen der Mitwirkung, die unterjährig statistisch nicht gesichert beantwortet werden können. Da die Maßnahmen erst seit 1.1.2014 voll wirken, lassen sich derzeit keine gesicherten Aussagen über langfristige Reintegrationserfolge treffen. Das gleiche gilt für Fragen zum Umschulungsgeld, wobei ich bereits öffentlich eingeräumt habe, dass in diesem Bereich die Anstrengungen erhöht werden müssen Fragen 6 bis 8: Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft: Von Jänner bis Ende Juli 2014 wurden insgesamt 325 Fälle der beruflichen Rehabilitation im Rahmen des bundesweiten Case Management Programms der Sozialversicherungsanstalt abgeschlossen. Aktuell (Stand 30. Juli 2014) befinden sich 461 Fälle in Bearbeitung. Die Aufwendungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen betrugen 1.383.609,56, jene für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen 705.489,99. Seite 3 von 7 zu Geschäftszahl: BMASK-10001/0334-I/A/4/2014

4 von 7 1900/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Die durchschnittliche Dauer der beim Anbieter Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) durchgeführten Verfahren betrug ca. 1-2 Wochen und schlugen mit durchschnittlichen Kosten in der Höhe von ca. 2.500 3.000 zu Buche. Die berufliche Rehabilitation im Bereich der Pensionsversicherung der Selbständigen zielt primär darauf ab, den Unternehmern und Unternehmerinnen zu ermöglichen, die selbständige Tätigkeit weiter auszuüben und im eigenen Betrieb weiter tätig zu sein. Prognose- und Berufsfindungsverfahren sind daher nur bedingt hilfreich, da nur selten der Wunsch besteht, für eine unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert zu werden. Wenn der explizite Kundenwunsch besteht, für eine unselbständige Erwerbstätigkeit rehabilitiert zu werden, und im Vorfeld ein Prognose- und Berufsfindungsverfahren sinnvoll ist, bedient man sich der externen Anbieter für diese Dienstleistungen. Pensionsversicherungsanstalt: - Medizinische Rehabilitation: 63.504 (Bewilligte Anschlussheilverfahren und Rehabheilverfahren, bewilligte stationäre sonstige Rehabheilverfahren wie z.b. Wiederholungs-Heilverfahren und Früherfassungs- Heilverfahren, bewilligte ambulante Rehabilitationsmaßnahmen) - Bewilligte Hilfsmittelanträge 30.140 - Berufliche Rehabilitation: 1.364 Im ersten Halbjahr 2014 wurden für Kunden und Kundinnen des AMS bei den Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentren (BBRZ) für 1.588 Personen Qualifikationsmaßnahmen genehmigt, deren geplante Dauer mehr als 90 Tage beträgt und welche deshalb auch als vergleichbar einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation einzuordnen sind. Es gab 77 Verfahren beim Anbieter BBRZ Reha GmbH, Muldenstraße 5, 4020 Linz, mit folgenden Ergebnissen: 21 davon mit 3 Vorschlägen zur beruflichen Rehabilitation (entspricht 27.3 %); 18 davon mit einer negativen Reintegrationsprognose; 38 davon waren Unterbrechungen. Die Dauer betrug 22 Tage für alle Verfahren, 4,9 Tage für eine negative Reintegrationsprognose und 50,5 Tage, um je 3 Vorschläge zur beruflichen Rehabilitation zu erzielen. Seite 4 von 7 zu Geschäftszahl: BMASK-10001/0334-I/A/4/2014

1900/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 7 Die Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 1.408 pro Verfahren ( 316,00 für eine negative Reintegrationsprognose; 3.230,00 für 3 Vorschläge zur beruflichen Rehabilitation). Als wichtigste Begründungen für eine negative Reintegrationsprognose sind zu nennen: kognitive Defizite, die sich als dermaßen gravierend erweisen, dass Qualifizierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können; eine mangelnde psychische Belastbarkeit, sodass weder den Anforderungen im Rahmen der Umschulung noch jenen im neu zu erlernenden Beruf entsprochen werden kann; körperliche Einschränkungen, die einer qualifizierten Rehabilitationsmaßnahme und im Weiteren einer Berufsausübung entgegenstehen. Es kann seitens der Pensionsversicherungsanstalt keine Angabe zur Häufigkeit dieser Begründungen gemacht werden, da diese im jeweiligen Fall abgegeben werden und es überwiegend mehrere Gründe sind, warum eine negative Reintegrationsprognose erhoben wird. Die Aufwendung für medizinische Rehabilitation im Zusammenhang mit externen Partnern betrugen 94,495.260,00. Dies beinhaltet Aufwendungen für Aufenthalte bei anderen Sozialversicherungsträgern und Vertragseinrichtungen, Maßnahmen der ambulanten Rehabilitation sowie Körperersatzstücke, Heilbehelfe und Hilfsmittel. Die Aufwendungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in den eigenen Einrichtungen der PVA werden jährlich abgerechnet und in der Erfolgsrechnung dargestellt. Unterjährig liegen dazu keine Zahlen vor.die Aufwendungen für berufliche Rehabilitation betragen 22.892.077,00 (hierin sind keine Aufwendungen für das Übergangsgeld enthalten). Der Aufwand für Rehabilitationsgeld beträgt 20.943.725,00, für Umschulungsgeld 31.053 (inklusive SV-Beiträge). Die zahlungswirksamen Aufwendungen für 1.588 BBRZ-MaßnahmenteilnehmerInnen, welche vom Arbeitsmarktservice erfasst wurden, belaufen sich für das erste Halbjahr 2014 gemäß vorläufigen Werten auf rund 12 Mio. Darin enthalten sind die Zahlungen für die Existenzsicherung (Fortbezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe während der Maßnahmenteilnahme ohne Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, Kursnebenkosten etc.) sowie die Zahlungen für die noch nicht endabgerechneten Trägerkosten. Seite 5 von 7 zu Geschäftszahl: BMASK-10001/0334-I/A/4/2014

6 von 7 1900/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Gesamtkosten Die Gesamtkosten aller Aufwendungen betragen in Summe 155.335.807,55, soweit sie bereits im ersten Halbjahr 2014 abgerechnet wurden. Darin inkludiert sind freiwillige ebenso wie verpflichtende Maßnahmen für alle Altersgruppen. Frage 14: Die Träger melden: Je nach Einzelfall wird abhängig von der Besserungschance, dem Umfeld und der Kooperations- und Motivationsfähigkeit die Mitwirkungspflicht zu entsprechenden Rehabilitationsmaßnahmen ausgesprochen. Je nach Einzelfall wird abhängig von der Besserungschance, dem Umfeld und der Kooperations- und Motivationsfähigkeit entweder eine stationäre oder ambulante Rehabilitation bzw. fachärztliche Behandlung bzw. Psychotherapie eingeleitet. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden bei jenen Diagnosen, die im medizinischen Leistungsprofil für die Rehabilitation im Fachbereich "psychiatrische Störungen" festgehalten sind, durchgeführt. Eine psychiatrische Diagnose allein führt noch nicht zur Gewährung medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen, da die bereits bestehende oder drohende Erwerbsunfähigkeit von der Ausprägung und vom Schweregrad der psychischen Beeinträchtigung abhängt. Jedoch ist auch hier eine Aufnahme wiederum abhängig vom Schweregrad der psychiatrischen Beeinträchtigung. Auch absolute und relative Kontraindikationen für die Aufnahme zur Rehabilitation werden im medizinischen Leistungsprofil aufgelistet. Grundsätzlich können alle psychiatrischen Diagnosen zu Rehabilitationsgeld führen, ein Ausschluss von bestimmten psychiatrischen Diagnosen gibt es diesbezüglich nicht. Die Einleitung medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt nicht nur anhand bestimmter psychiatrischer Diagnosen, sondern unter Berücksichtigung der sich aus den psychischen Erkrankungen ergebenden Funktionsbeeinträchtigungen, sofern Rehabilitationsbedürftigkeit und Rehabilitationsfähigkeit gegeben sind und eine positive Rehabilitationsprognose erstellt werden kann, d.h. eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit durch die medizinische Rehabilitationsmaßnahme nicht ausgeschlossen werden kann. Die stationäre oder ambulante medizinische Rehabilitationsmaßnahme hat nach vorgegebenem medizinischem Leistungsprofil zu erfolgen. Mit freundlichen Grüßen HBM Rudolf Hundstorfer Seite 6 von 7 zu Geschäftszahl: BMASK-10001/0334-I/A/4/2014

Signaturwert H43BAf2J2qQ0xs2khTBOkq9/1f9JR813wpLEiI2a1mvTqDjOz1uujMhWyjauEiXV/wZ 1900/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung wow7vgsehyd09rqpq1pqpxscjtfz/g6tyfcbgzmbflsii4gwlpxxlqepuc5xgljlkk2 2R7IHXE8d8UIryRHCCI3YlThAIBxtYJxuDrHg= Unterzeichner serialnumber=373486091417,cn=bmask,o=bm fuer Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,C=AT 7 von 7 Datum/Zeit-UTC Aussteller-Zertifikat 2014-09-05T10:25:13+02:00 CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporatelight-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Hinweis Prüfinformation Serien-Nr. 532586 Parameter etsi-bka-moa-1.0 Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=ch1052 Seite 7 von 7 zu Geschäftszahl: BMASK-10001/0334-I/A/4/2014