Was tun bei einem Todesfall? Gedanken und Hinweise

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Seelsorge Was tun bei einem Todesfall? Gedanken und Hinweise 1. Vom Todesfall eines lieben Menschen betroffen Sie haben es wahrscheinlich auch schon erlebt! Plötzlich bricht der Tod in unser Leben ein. Gerade wenn jemand aus dem Kreis unserer nächsten Angehörigen stirbt, machen wir diese Erfahrung besonders schmerzlich. So gehört es zu unserem Leben untrennbar dazu, dass wir dem Tod begegnen. In dieser Situation möchte Ihnen die Kirche helfen. Wir sagen nicht nur, dass das Sterben eben zum menschlichen Leben mit dazu gehört. Mehr noch: Als Christen glauben wir, dass wir Menschen auch in der Situation des Todes und des Abschieds nicht ohne Trost und Geborgenheit sind. Vielleicht kennen Sie die folgenden Sätze aus einem bekannten Psalm: Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, so fürchte ich kein Unglück, Dein Stecken und Stab, die trösten mich. Psalm 23, Der Herr ist mein Hirte Diese Worte aus der Bibel bringen unseren Glauben zum Ausdruck: Auch im Falle des Todes werden wir nicht ohne Trost und Geborgenheit sein. Mit den Diensten, die wir von der Kirche Ihnen im Todesfall anbieten, wollen wir diesem Glauben einen glaubwürdigen, erfahrbaren Ausdruck verleihen. In diesem Sinn und Geist möchten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche Sie begleiten, wenn Sie von einem nahen Menschen Abschied nehmen müssen. In diesem Informationstext sagen wir Ihnen, was Sie nach einem Todesfall tun müssen und auf welche Hilfe der Kirche Sie dabei konkret zählen können. 2. Wenn jemand gestorben ist Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Denn der Arzt hat den Tod zu bestätigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann auf dem Zivilstandsamt bei der Meldung des Todesfalles brauchen. Stirbt der Angehörige im Spital, dann erhalten Sie die nötigen Unterlagen von der Spitalverwaltung. Sie müssen im Spital zunächst die sogenannten Austrittsformalitäten erledigen. Dabei erhalten Sie den Totenschein, den Sie als Unterlage bei der Anmeldung der Bestattung im Zivilstandsamt brauchen. Beim Tod durch Unfall oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt dann den gerichtsärztlichen Dienst. Seite 1

3. Kontakt mit der Pfarrei aufnehmen Wenn es Ihnen wichtig ist, dass ein/e Ihnen bekannte/r Seelsorger/in die Abdankung hält, dann melden Sie sich zuerst in Ihrer Pfarrei. Erkundigen Sie sich nach den möglichen freien Terminen. Sie ersparen sich damit, jemanden suchen zu müssen, der die Abdankung zu dem Zeitpunkt, den Sie mit dem Zivilstandsamt vereinbart haben, übernehmen kann. Haben Sie aber Verständnis dafür, dass sowohl die Pfarrei als auch das Zivilstandsamt bei der Wahl von Terminen nicht völlig frei auf alle Wünsche eingehen können. In diesem ersten Gespräch werden in der Regel bereits: der Termin der Abdankungsfeier/der Beerdigung geklärt die geeignete/entsprechende Bestattungsart gefunden: Gottesdienst mit oder ohne Eucharistie/Kommunion oder nur eine Urnenbeisetzung am Grab provisorische Abklärungen betreffend Ihre Musikwünsche für die Trauerfeier besprochen der Termin des Dreissigsten festgelegt die Zeit für das Trauergespräch mit dem Seelsorger/der Seelsorgerin geklärt Ihre Kontaktdaten aufgenommen 4. Zivilstandsamt Nach dieser ersten Abklärung der Terminmöglichkeiten gehen Sie unverzüglich zum Zivilstandsamt. Dort melden Sie den Tod Ihres Angehörigen persönlich. Dazu nehmen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit: Todesbescheinigung Familienbüchlein (bei Verheirateten, Verwitweten, Geschiedenen) Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung des/der Verstorbenen Ausländer müssen zudem den Pass, den Ausländerausweis und - falls vorhanden - den Eheschein mitbringen. Sie müssen zusätzlich das Konsulat ihres Heimatstaates benachrichtigen. 5. Mit dem Zivilstandsamt abklären a. Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) Sie können auch entscheiden, ob die aufgebahrte Leiche auf dem Friedhof noch besucht werden kann. b. Aufbahrung auf dem Friedhof Es ist auch möglich, den Verstorbenen/die Verstorbene zuhause aufzubahren. Für diesen Fall ist eine Bewilligung des Gesundheitsamtes einzuholen. Seite 2

c. Ort und Zeit der Abdankung, Bestattung Es ist möglich, auf eine Abdankungsfeier zu verzichten. Zudem ist es möglich, eine Abdankungsfeier im engsten Kreis durchzuführen. Sie müssen mit dem Bestattungsbüro auch abklären, ob der Zeitpunkt der Abdankung veröffentlicht werden soll oder nicht. Es sind drei Formen der Veröffentlichung möglich: Öffentliche Bestattung mit Zeitangabe Stille Bestattung ohne Zeitangabe Mitteilung "wurde bestattet" d. Art und Lage des Grabes Es bestehen hier drei Möglichkeiten: Familiengrab Reihengrab Gemeinschaftsgrab Beachten Sie, dass bei einer Bestattung im Gemeinschaftsgrab eine nachträgliche Umbettung in ein Familiengrab oder Reihengrab nicht möglich ist. Der Entscheid, auf ein eigenes Grab des/der Verstorbenen zu verzichten, ist endgültig. 6. Die Abschiedsfeier besprechen Mit dem/der Seelsorger/in besprechen Sie die Gestaltung der Abschiedsfeier und der Beisetzung. Inhalte dieses Gesprächs sind zudem: Termin Gestaltung der Bestattung (inkl. Musik oder Werktagschor) Seelsorgerliche Fragen Ein Wort zur Art der Bestattung Anders als in früheren Zeiten, in denen eine Feuerbestattung - eine Kremation - von Katholiken als ausdrückliche Verneinung des Auferstehungsglaubens verstanden wurde, steht heute auch für Katholiken einer Urnenbestattung aus Glaubensgründen nichts mehr im Wege. Seite 3

7. Weitere wichtige Dinge sind zu tun Es gilt nun, die Verwandten und Bekannten zu benachrichtigen. Falls Sie eine Todesanzeige zum Postversand drucken wollen, beginnen Sie eine Liste der Personen, die eine solche Anzeige bekommen sollen, zu erstellen. Diese können Sie in der kommenden Zeit immer dann, wenn Ihnen noch jemand einfällt, ergänzen. Entscheiden Sie auch, ob Sie die Trauergäste nach der Beerdigung zu einem sogenannten Leichenmahl einladen wollen und treffen Sie gegebenenfalls die nötigen Absprachen. a. Todesanzeige, Trauerdrucksachen Weiter ist, falls Sie sich dazu entschliessen, die Todesanzeige aufzugeben. Sie überbringen den Text einer Annoncenagentur oder direkt der Zeitung, in der die Anzeige erscheinen soll. Vergessen Sie dabei nicht den Hinweis auf den Bestattungsgottesdienst in der Pfarrkirche, falls ein solcher stattfindet. Falls Sie eine Todesanzeige zum Postversand drucken lassen, haben Sie jetzt bis zur Fertigstellung des Druckes Zeit, die Liste der Empfänger zu ergänzen und die Umschläge zu adressieren. Dann müssen Sie die gedruckten Anzeigen nach dem Abholen nur noch zum Versand in die Umschläge stecken. Für die Aufgabe von solchen Todesanzeigen ist in Luzern ausserhalb der normalen Öffnungszeiten der Postämter der Dringlichkeitsschalter der Post Luzern 2 beim Bahnhof SBB offen (aktuelle Öffnungszeiten unter der Poststellensuche auf www.post.ch). Muster für Todesanzeigen Muster für Todesanzeigen zeigt man Ihnen gerne bei den Druckereien, bei den Annoncenaufgabestellen der Zeitungen und bei den Annoncenagenturen. Überlegen Sie sich vorher, welche Elemente und Informationen die Anzeige, die Sie aufgeben möchten, enthalten soll. Man kann eine Todesanzeige ohne grafische Elemente und nur mit Text gestalten. Manche Menschen mögen aber ein bildhaftes Zeichen in ihrer Todesanzeige. Das ist möglich. Möchten Sie einen Satz der Bibel oder einen Sinnspruch, der Trost gibt und diesen Tod fassen hilft, über Ihre Anzeige setzen? Möchten Sie den Text der Todesanzeige sehr persönlich und in individuellen Worten fassen? Oder möchten Sie Ausdrücke und Worte brauchen, die man allgemein in Todesanzeigen immer wieder braucht? Wählen Sie die Art, die Ihnen selbst in Ihrer Trauer hilfreich scheint. Geben Sie Ort und Zeit der Abdankung bekannt. Wenn eine katholische Messfeier stattfindet, werden auch Angaben hierfür erwähnt. Vielleicht möchten Sie, dass man anstelle von Blumen eine wohltätige Organisation oder ein Hilfswerk unterstützt. Geben Sie das Werk, das Sie unterstützen möchten, und seine Postkontonummer an. Sie können auch, falls Sie dies möchten, Ihre Bekannten bitten, von Beileidsbezeugungen und -besuchen abzusehen. b. und manches andere Denken Sie daran, dass Sie auch den Arbeitgeber der/des Verstorbenen, eventuell auch die Versicherungen - speziell Unfall- und Lebensversicherung - über den Todesfall informieren müssen. Weiter ist es wichtig, dass Sie Testament und Erbverträge dem Erbschaftsamt übergeben. Die Zeit unmittelbar nach dem Tod ist von einer merkwürdigen Spannung begleitet: Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge tun, andererseits empfinden Sie nun auch sehr stark die Leere und den Schmerz. Lassen Sie sich bei der Erledigung der vielen Aufgaben von Verwandten und Freunden unterstützen. Das hilft oft sehr. Geben Sie sich aber auch Zeit zum Nachdenken, zur Erinnerung an den Verstorbenen, zum Traurig sein. Dies ermöglicht Ihnen erste wichtige innere Schritte auf dem Weg des Abschiednehmens. Wenn Sie es wünschen, nimmt Ihnen jedes Bestattungsinstitut sehr viele der anstehenden Aufgaben gemäss Ihren Wünschen ab. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie diese Dienstleistungen bezahlen müssen. Seite 4

8. Der Tag der Bestattung und die Zeit danach Die Bestattung findet auf dem Friedhof zur vereinbarten Zeit statt. Normalerweise wird sie mit einer Abdankungsfeier verbunden. Es ist sinnvoll, wenn Sie eine öffentliche Bestattung vereinbaren. Eine Bestattung im engsten Familienkreis können Sie aber auch wünschen. Für katholische Christen kommt zu einer Bestattung in der Regel auch eine Eucharistiefeier. In dieser Feier wird die Gemeinschaft mit dem auferweckten Christus gefeiert. Diese Gemeinschaft gilt auch dem oder der Verstorbenen. Im Gottesdienst wird für sie, für ihn besondere Fürbitte eingelegt. Diese Eucharistiefeier findet nicht in direktem Zusammenhang, aber in zeitlicher Nähe zur Bestattung in der Pfarrkirche statt. Die Details werden mit der zuständigen Pfarrei besprochen. a. Die persönliche Form des Trauerns finden Die Zeit des Traurig seins ist schmerzlich, aber wichtig. Finden Sie dazu die Formen, die Ihnen hilfreich sind. Es ist wichtig, nach dem Tod eines Menschen sich Zeit für die Trauer zu nehmen. Der Abschied und die neue Hinwendung zum Leben brauchen ihre Zeit. Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod sowie das Jahresgedächtnis. Diese Gottesdienste können eine wichtige Hilfe für die Trauer sein. Sie können mit der Pfarrei vereinbart werden. Trauern ist ein sehr persönlicher Vorgang. Wählen Sie deshalb die Art der Trauer, die Ihnen entspricht. Das Tragen von Trauerkleidern und das Einhalten einer Trauerzeit sind Bräuche, die sinnvoll sein können. Es geht nicht um richtig oder falsch, sondern darum, dass Ihnen die gewählten Formen hilfreich sind. b. Nach der Bestattung Der Dank für die Beileidsbezeugungen mit Danksagungskarten und persönlichen Briefen kann eine gute Hilfe beim Trauern sein. Denken Sie daran: Ein Todesfall ist eine Wendezeit. Sie bekommen damit oft die Chance, mit Angehörigen, zu denen Sie den Kontakt verloren haben, neu eine Beziehung zu suchen. Oft sind Menschen beim Erleben eines Todes auch bereit, Schritte der Versöhnung zu tun, wo Verhältnisse unter Verwandten zerbrochen sind. Die katholische Erwachsenenbildung bietet immer wieder Kurse für trauernde Menschen an. Die Seelsorgenden der Pfarrei Ebikon stehen Ihnen zudem nach Möglichkeit jederzeit für ein Seelsorgegespräch zur Verfügung. 9. Kosten die Dienste der Kirche etwas? Mit Ihrer Kirchensteuer unterhält die Kirche das sehr aufwendige Netz, das Ihnen im Todesfalle alle diese Hilfen der Kirche leicht zugänglich macht. Darum ist der Dienst der Kirche bei der Bestattung mit Ihrer Kirchensteuer bezahlt. Der spezielle Orgeldienst bei Gottesdiensten in der Pfarrei ist dabei inbegriffen. Sollten Sie eine andere musikalische Gestaltung (mit Solisten/innen und Instrumentalisten/innen) wünschen, so sprechen Sie dies bitte mit dem/r Seelsorger/in ab. Die entsprechenden Kosten gehen zu Ihren Lasten. Seite 5