Erläuterungen zur Anmeldung einer Gasinstallation - Anmeldevordruck des BDEW

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Transkript:

Erläuterungen zur Anmeldung einer Gasinstallation - Anmeldevordruck des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Norddeutschland) Stand: Juni 2009

In Zusammenarbeit des BDEW mit norddeutsche Netzbetreibern, den SHK-Fachverbänden sowie den Landesinnungsverbänden des Schornstein-Handwerkes wurde ein einheitliches, länderübergreifendes Formular Anmeldung einer Gasinstallation erstellt. Die bisher je nach Netzbetreiber unterschiedlichen Vordrucke aus mehreren Blättern wurden überarbeitet und vereinfacht. Das Ergebnis ist ein Einblatt-Vordruck. Wegen des verstärkten Einsatzes von Personalcomputern ist dieses neue Formular neben der Papierform auch als PC-Anwendung nutzbar (PDF.-Formular). Die Vorderseite des Einzelblattvordruckes kombiniert die Anmeldung einer Gasinstallation mit der Anmeldung zur Inbetriebsetzung Der Vordruck dient dazu, alle Arbeiten beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Die Einführungen bei den Stadtwerken Wunstorf GmbH & Co. KG erfolgt zum 01.01.2010 und ist dann wie nachfolgend dargestellt anzuwenden. Installateure Der Installateur erstellt die Anmeldung einer Gasinstallation und sendet das vollständige Formular an den zuständigen BSM. Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) Der BSM bestätigt die Information zur geplanten Gasinstallation mit Unterschrift und sendet das Formular an die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG ggf. über den Installateur. Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG Das Stadtwerk prüft die Anmeldung einer Gasinstallation sowie die Versorgungsmöglichkeit und sendet das Formular an den Installateur zurück (ggf. mit Vermerk). Bei Bedarf wird dem Kunden ein Vertragsangebot zum Netzanschluss zugesandt. Installateur Der Installateur errichtet die Gasinstallation und erstellt die Anmeldung zur Inbetriebsetzung (Kästchen für Inbetriebsetzung ankreuzen und Unterschrift der Erklärung zur Fertigstellung ) und sendet diese dem Stadtwerk Wunstorf zu. Der Installateur vereinbart mit dem Stadtwerk Wunstorf einen Inbetriebsetzungstermin. Stadtwerke Wunstorf Die Stadtwerke stellen das Gasdruckregelgerät den Gaszähler (BGZ) bereit (ggf. Messstellenbetreiber beachten). Der Einbau des GDR, ggf. des BGZ und das Öffnen der Hauptabsperreinrichtung erfolgt grundsätzlich durch die Stadtwerke. Die Prüfung der fertig gestellten Gasinstallation liegt im ermessen der Stadtwerke. Installateure Der Installateur informiert den BSM im Vorfeld über den Inbetriebsetzungstermin und nimmt die Anlage ordnungsgemäß in Betrieb.

Neue Anmeldung einer Gasinstallation

Bearbeitungshinweise zur Vorderseite Zur besseren Orientierung sind die einzelnen Felder am rechten Rand nummeriert. Zu Feld 1 Bitte kreuzen Sie an, ob es sich um eine Anmeldung einer Gasinstallation oder eine Anmeldung zur Inbetriebsetzung handelt. Weiterhin kreuzen Sie bitte an, ob bereits ein Netzanschluss vorhanden ist. Sollte kein Netzanschluss vorhanden sein, wird dem Kunden ein Angebot zugesandt. Die vorhandenen Felder für Messstellenbetreiber und Gaslieferung sind lediglich Informationsfelder, welche keine vertragliche Verwendung finden. Zu Feld 2 Hier werden die Anschrift des jeweiligen Netzbetreibers und Angaben zum Netzanschluss eingetragen. Sollte der Anschlussnutzer bereits bekannt sein, wird dieser hier eingetragen. Zu Feld 3 Hier werden die Angaben zum Anschlussnehmer und Angaben zum Grundstückseigentümer eingefügt. Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer der an das Versorgungsnetz über den Netzanschluss angeschlossenen Kundenanlage. Der Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber regelt die Anbindung der Kundenanlage an das Versorgungsnetz einschließlich der Nutzung des Grundstücks durch den Netzbetreiber. Der Anschlussnutzer ist der Nutzer des Anschlusses. Das kann der Anschlussnehmer, aber auch der Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sein. Ein Anschlussnutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer regelt die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Nutzung der Kundenanlage, zur Einspeisung und Entnahme von Energie. Zu Feld 4 Bitte geben Sie an, ob es sich um Haushalt oder Gewerbe/Industrie handelt und wählen Sie aus, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen, z.b.: - Neuanlage - Gasgerätewechsel - Anschluss weiterer Anlagen. Bitte teilen Sie uns mit, ob ein Gaszähler vorhanden ist. Wenn ja, geben Sie bitte die Zählernummer an. In der Tabelle werden die neuen sowie vorhandenen Gasgeräte mit deren Verwendung sowie Leistungsangaben vermerkt. Die Gasgeräteart ist einzutragen (z.b. B11, C33x usw.). Zu Feld 5 Hier bestätigt der verantwortliche Fachmann, dass die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt.

Beispiel Anmeldung zur Inbetriebsetzung einer Neuanlage

Beispiel Anmeldung einer Neuanlage

Zu Feld 6 Hier bestätigt der Bezirksschornsteinfegermeister, dass er über die geplante Aufstellung informiert wurde. Entsprechende Anforderungen aus den Landesbauordnungen sind zu beachten. Zu Feld 7 Der Netzbetreiber gibt Informationen zum Netzdruck sowie technische Hinweise. Die Zustimmung des Netzbetreibers erfolgt mit der Unterschrift. Zu Feld 8 Hier werden die Angaben des im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmens (VIU) gemäß NDAV 13 (2) eingetragen. Bei Verwendung des Vordrucks als Inbetriebsetzungsformular ist die aufgeführte Erklärung zur Fertigstellung" (Anmeldung zur Inbetriebsetzung) vom verantwortlichen Fachmann zu unterschreiben. Die Inbetriebsetzung (Gasdruckregler- und Zählereinbau) erfolgt nach Terminabstimmung des Installateurs mit dem Stadtwerk Wunstorf GmbH & Co. KG. Hinweis Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Gasinstallation unbedingt die Technische Hinweis für die Gasinstallation der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG. Dort sind weitere wichtige Informationen zu technischen Gegebenheiten und Ausprägung im gasversorgten Netzgebiet der Stadtwerke Wunstorf definiert. Bei Beantragungen von Neuanlagen, von Installationsfirmen die nicht im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG zugelassen sind ist eine Kopie des gültigen Konzessionsausweis beizulegen.