Pflege- und Altersheim Villa Alma Bei uns steht der Mensch im Vordergrund

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Transkript:

Pflege- und Altersheim Villa Alma Bei uns steht der Mensch im Vordergrund Privates Alters- und Pflegeheim Sie wollen bis ins höhere Lebensalter unabhängig bleiben und trotzdem nicht auf eine sichere und persönliche Umgebung verzichten? Dann ist die wunderschöne und direkt am See in Männedorf gelegene Villa Alma womöglich die richtige Adresse für Sie. Hotelleistungen Die folgenden Leistungen sind in unseren Taxen mit inbegriffen: Zimmermiete und drei Mahlzeiten, einschliesslich Nachmittagskaffee/-Tee und Gebäck Mahlzeiten Zimmerservice Benutzung aller Gemeinschaftsräume Wöchentliche Zimmerreinigung Bad- und Duschebenutzung Radio- und Fernsehzimmer Telefon- und Schwesternruf in allen Zimmern Radio, Telefon- und Fernsehanschluss in allen Zimmern Heizung und Einzelraumtemperaturregelung Strom und Wasser Wäschebesorgung, einschliesslich Leibwäsche und kleinere Flickarbeiten Bewegungstherapien und Freizeitbeschäftigungen Veranstaltungen im Hause Pflegeleistungen Diese Leistungen sind nicht mit inbegriffen und werden gegen Aufpreis angeboten: Ärztliche Behandlung (freie Arztwahl) und Medikamente, medizinische und therapeutische Massnahmen Physiotherapie, Klassische Ganzkörpermassage, Rückenmassage, Lymphdrainage (im Hause) Schon- und Diabetes-Diät auf ärztliche Verordnung Der Zuschlag für den Pflegeaufwand basiert auf dem von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vorgeschriebenen und von den Krankenkassen anerkannten System BESA (Bewohnerlnnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) Zusatzleistungen Anschaffungen von Pflege-, Toiletten- und anderen persönlichen Artikeln sowie Mehrverbrauch für Wäsche und chemische Reinigung Coiffeur, Kosmetik, Manicure und Pedicure (im Hause) Telefon-Taxen sowie Radio/TV Konzessionen werden den Pensionären direkt verrechnet Spezialservice für Ausfahrten, inklusive Bootsfahrten mit persönlicher Begleitung zu Kino-, Konzert- und Theaterbesuchen

Pflegegesetz Am 27. September 2010 hat der Kantonsrat ein neues Pflegegesetz beschlossen. Das Gesetz tritt am 1.1.2011 in Kraft und bezweckt die Sicherstellung der Versorgung mit Pflegeleistungen sowie Leistungen der Akut- und Übergangspflege in Pflegeheimen und durch spitalexterne Krankenpflege (Spitex). Das Gesetz regelt die Zuständigkeit (Gemeinden), die des Angebotes sowie die Finanzierung. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat in ihren Ausführungsbestimmungen die Aufteilung der Pflegekosten wie folgt festgelegt: Leistungsbezüger (BewohnerIn) Krankenkassen Gemeinden und Kanton Normkosten bzw. Normdefizite für das Jahr 2017 Mit Schreiben vom 12. August 2016 hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich die Vorgaben zu Normaldefiziten und Rechnungslegung für das Jahr 2016 bestimmt. Die Normkosten für 2017 steigen um 2.60 % auf neu CHF 1.4416 pro Pflegeminute. Da sich die Krankenversicherungsbeiträge und Eigenanteile der Bewohnenden im Jahr 2017 nicht verändern, wirkt sich diese Erhöhung nur auf das Normdefizit aus. Zur Ermittlung des Bedarfs sind die Bedarfsermittlungssysteme BESA und RAI/RUG in den kalibrierten Versionen zu verwenden. Zugelassen sind gemäss Regierungsratsbeschluss vom 15. August 2012 weiterhin BESA LK2005 (kalibrierte Version mit 3.00 Minuten pro Punkt), BESA LK2010 (kalibrierte Version mit Minutenresultat um 8.45 % reduziert), RAI/RUG CH-Index (kalibrierte Version mit Minutenresultat um 9.00 % erhöht). Die Beiträge der Krankenversicherungen für Pflegedienstleistungen bleiben einstweilen gleich hoch wie im Jahr 2015 (CHF 9.00 pro Stufe). Detaillierte Pflege- und Betreuungstaxen 2017 Alle Angaben in Fr. und pro Tag BESA Stufe Pflege- Minuten Normpflegekosten Kanton Zürich Pflegeanteil BewohnerIn Betreuungsanteil BewohnerIn Anteil Krankenkasse Anteil Steuergemeinde 1 1-20 14.75 5.75 15.00 9.00 0.00 2 21-40 43.95 21.60 20.00 18.00 4.35 3 41-60 72.80 21.60 30.00 27.00 24.20 4 61-80 101.65 21.60 40.00 36.00 44.05 5 81-100 130.45 21.60 50.00 45.00 63.85 6 101-120 159.30 21.60 60.00 54.00 83.70 7 121-140 188.15 21.60 60.00 63.00 103.55 8 141-160 216.95 21.60 60.00 72.00 123.35 9 161-180 245.80 21.60 60.00 81.00 143.20 10 181-200 274.60 21.60 60.00 90.00 163.00 11 201-220 303.45 21.60 70.00 99.00 182.85 12 221 + 332.30 21.60 70.00 108.00 202.70 Nehmen Sie sich Zeit und entscheiden Sie ohne Druck, wie Sie im Alter wohnen wollen. Wir laden Sie herzlich ein, uns in der Villa Alma zu besuchen, damit Sie sich einen persönlichen Eindruck verschaffen können. Zögern Sie nicht, selbst wenn Sie sich eigentlich noch zu jung fühlen. Die Entscheidung für das gewünschte Ideal betreffen Leben und Wohnen im Alter sollte ohne Druck und in Ruhe reifen können. Selbstverständlich stehen wir auch für einen individuellen Termin zur Verfügung. Bitte planen Sie rund eine Stunde für Hausführung und ausführliche Beratung ein. Wir freuen uns auf Sie!

Taxordnung GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 Die Pensionsmietpreise (Grundtaxen) richten sich pro Person und Tag, nach Grösse, Lage und Komfort der Zimmer. Erdgeschoss 1 Einer- oder Zweier-Eckzimmer EINERBELEGUNG 190.00 ZWEIERBELEGUNG 140.00 2 Einer-Erkerzimmer mit Terrasse Mit eigenem Badezimmer 230.00 Obergeschoss 3 Einerzimmer mit Balkon 130.00 4 Einerzimmer 150.00 5 Einer- oder Zweier-Herrschafts-Zimmer mit EINERBELEGUNG 350.00 Ankleideraum, römischem Bad und Balkonterrasse ZWEIERBELEGUNG 240.00 6 Einerzimmer Mit eigenem Badezimmer 210.00 7 Einer-Erkerzimmer Mit eigenem Badezimmer 250.00 8 Einer-Eckzimmer mit Balkon 230.00 Dachgeschoss 9 Einerzimmer 150.00 10 Einer- Ferien- oder Gästezimmer mit Balkon 230.00 11 Einer-Turmzimmer 240.00 12 Einerzimmer 150.00

Anmeldung zur Aufnahme Personalien Name, Vorname: Geburtsdatum, -ort: Heimatort: AHV-Nr.: Wohnort: Strasse: Zivilstand: Konfession: Meldebestätigung (Schriftempfangsschein): Gemeinde, Datum Nächste Angehörige oder Verwandte Adressen und Telefonnummern: Finanzierung Wer regelt und garantiert die Finanzierung? Versicherungen Krankenkasse: Unfall: Hausarzt: Spitalarzt: Der/Die Unterzeichnete entbindet den Hausarzt von der ärztlichen Geheimhaltungspflicht für das Ausfüllen des Arztberichtes und allfälliger medizinischer Auskünfte gegenüber der Heimleitung. Datum, Unterschrift:

Arztbericht Name, Vorname: Geburtsdatum: Adresse: Diagnose: Pflegebedürftigkeit Geistiger Zustand orientiert verwirrt, desorientiert zeitlich örtlich mit ruhigem Verhalten mit unruhigem Verhalten mit lautem Verhalten mit Gefahr des Weglaufens mit Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus Kann der Patient seine Bedürfnisse zuverlässig äußern? ja nein Körperlicher Zustand Bewegungsbehinderung braucht Gehhilfe braucht Rollstuhl braucht Hilfe für Körperpflege braucht Hilfe bei An-/Auskleiden braucht Hilde beim Essen Hörbehinderung Sehbehinderung Sprachbehinderung Urininkontinenz Dauerkatheterträger Stuhlinkontinenz Dekubitus Anus Praeter chronisch starke Schmerzen Seit wann besteht die Hilflosigkeit schweren Grades? Besondere Therapien: Diät: Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes: