Jura Jan Schneider Das Verhältnis von WEU und NATO Studienarbeit
Jan Schneider - Das Verhältnis von WEU und NATO Seminararbeit zum deutsch-polnischen Rechtsseminar Europäische Sicherheitsarchitektur
- I - A. DIE VORVERTRÄGE ZUR WEU...1 I. Vom Dünkirchener Vertrag zum Nordatlantikpakt...1 II. Die Bildung der NATO und das Scheitern der EVG...2 B. ERRICHTUNG DER WEU UND UNTERORDNUNG UNTER DIE NATO...4 I. Die Pariser Verträge...4 II. Die Lethargie bis 1984...6 C. REAKTIVIERUNG DER WEU VON 1984 (KONFERENZ VON ROM) BIS 1987 (HAAGER PLATTFORM)...8 I. Die Erklärung von Rom 1984...8 II. Die Haager Plattform von 1987...9 D. DIE BILDUNG EINER ESVI INNERHALB VON WEU UND NATO...9 I. Erklärungen der NATO von Kopenhagen und Rom...9 II. Der Vertrag von Maastricht und die Erklärung der WEU- Außenminister...10 III. Die Petersberg-Erklärung...12 E. ANERKENNUNG UND ENTWICKLUNG DER ESVI IN DER NATO (1994-1999)...13 I. Die Erklärung der NATO von Brüssel vom 11. Januar 1994...13 II. Der Berliner NATO-Gipfel vom 03. Juni 1996...14 F. DIE INTEGRATION DER MILITÄRISCHEN STRUKTUREN DER WEU IN DIE EU (VON AMSTERDAM 1997 BIS MARSEILLE 2000)...16 I. Der Vertrag von Amsterdam und die Annexerklärung der WEU...16 II. Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO vom 08. Juli 1997...17 III. Die Erklärung von Saint Malo vom 4. Dezember 1998...19 IV. Die Erklärung des Washingtoner Gipfels der NATO vom 24. April 1999...20 V. Die Erklärung von Köln vom 04. Juni 1999...21 VI. Die Erklärung von Marseille vom 13. November 2000...22 G. SCHLUSSFOLGERUNGEN...23
- 1 - D AS V ERHÄLTNIS VON WEU UND NATO WEU und NATO sind beides rechtlich gesehen Verteidigungsorganisationen, die im selben geographischen Gebiet angesiedelt sind und deren Zentrum die jeweiligen Beistandsklauseln der Mitgliedsstaaten sind (Art. V WEU-Vertrag und Art. 5 NATO- Vertrag). Auch die Mitgliedschaften in beiden Organisationen überschneiden sich. So waren die WEU-Mitglieder auch regelmäßig NATO-Mitglieder. Es stellt sich daher die Frage, warum es in Europa zwei, auf den ersten Blick auf das gleiche Ziel gerichtete Organisationen gibt und wie sich das Verhältnis zwischen beiden Organisationen sowohl rechtlich als auch praktisch entwickelt hat. Da beide Organisationen im Abstand weniger Jahre im selben sicherheitspolitischen Umfeld gegründet wurden, lassen sich die Fragen am besten beantworten, wenn man die Entwicklung der Organisationen von der Gründung bis heute betrachtet, wie sie sich den sich ändernden Umständen angepasst haben und wie sich aufgrund dessen ihr Verhältnis zueinander gewandelt hat. A. D IE V ORVERTRÄGE ZUR WEU I. Vom Dünkirchener Vertrag zum Nordatlantikpakt Die Verteidigungs- und Außenpolitik der Nachkriegszeit war geprägt von der Befürchtung, dass Deutschland wiedererstarken und erneut eine Bedrohung für Europa darstellen könnte, eine Angst, die besonders in Frankreich gehegt wurde. Aus diesem Grund schlossen Frankreich und Großbritannien am 04. März 1947 den Dünkirchener Pakt 1, in dem sie sich zu gegenseitigem militärischen Beistand für den Fall eines deutschen Angriffs verpflichteten. Durch den offenen Ausbruch des Ost-West-Konflikts 1947, den Beginn militärischer Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone und den kommunistischen Staatsstreich in der Tschechoslowakei im Februar 1948, stellte sich allerdings ein grundlegend geändertes Bedrohungsbild dar 2. Auf eine britische Initiative hin wurde daher der Dünkirchener Pakt um die BENELUX-Staaten erweitert, am 17. März 1948 wurde durch die fünf Außenminister der Paktstaaten der Brüsseler Vertrag ( Westunion ) 3 unterzeichnet. Vorrangiges Ziel blieb die gemeinsame Verteidigung für den Fall der Erneuerung einer deutschen Aggressionspolitik 4, doch war die Beistandsverpflichtungsklausel in Art. IV allgemein 1 Keesing s Archiv d er Gegenwart, 3./4. März 1947, S. 1031 2 Birk, Der Funktionswandel der WEU, S. 49; Brandstetter, Die Westeuropäische Union, S. 15 3 UNTS, Vol. 19, S. 51 ff. 4 vgl. Präambel: alle Schritte zu unternehmen, die sich für den Fall der Erneuerung einer deutschen Aggressionspolitik als notwendig erweisen.