? Schlussbericht Facharbeitsgruppe 6 Ortsbürgergemeinde / Land- und Forstwirtschaft Mitglieder der Projektgruppe: Gemeinde : Gemeinde : Vorsitz: Hanspeter Rothenbühler Werner Scherer, VA Markus Würsch Daniela Dux-Bumbacher Hans Lips Peter Muntwyler, GR Markus Würsch
? Inhaltsverzeichnis 1. Heutige Aufgabenerfüllung (IST-Zustand) 1.1. Allgemeine Bemerkungen 1.1.1. OBG 1.1.2. Landwirtschaft 1.2. Liegenschaften 1.3. Grundstücke 1.4. Forst 1.5. Ortsbürgergemeinde 1.6. Bäche 1.7. Aktivitäten 2. Geprüfte Optionen 2.1. Organisation 2.2. Bezeichnungen etc. 3. Lösungsvorschlag 4. Konsequenzen personeller Art 4.1. Status quo 4.2. Zusammenschluss 5. Raumbedarf 6. Auswirkungen auf die Laufende Rechnung 6.1. Zusammenschluss 7. Auswirkungen auf die Investitionsrechnung 8. Weitere Fragestellungen 8.1. Status quo 8.2. Zusammenschluss 9. Vorteile und Nachteile 9.1. Status quo 9.1.1. in sachlicher Hinsicht 9.1.2. in emotionaler Hinsicht 9.2. Zusammenschluss 9.2.1. in sachlicher Hinsicht 9.2.2. in emotionaler Hinsicht 10. Bemerkungen und Anträge der Arbeitsgruppe
? 1. Heutige Aufgabenerfüllung (IST-Zustand) 1.1. allgemeine Bemerkungen 1.1.1. OBG Der Punkt engere Zusammenarbeit wird in diesem Bericht nicht behandelt, da die Zusammenarbeit in den behandelten Bereichen schon so eng ist, dass eine engere Zusammenarbeit nur die Fusion bedeuten könnte. 1.1.2. Landwirtschaft Eine Fusion hat auf die Landwirtschaft keine Auswirkungen. Beide Gemeinden haben keine Landwirtschaftskommission mehr. Nur der Ackerbaustellenleiter beider Gemeinden ist nicht dieselbe Person. Dies liesse sich im Falle einer Fusion jedoch schnell ändern. Aus diesen Gründen wird das Thema Landwirtschaft in diesem Schlussberichte nicht weiter behandelt. 1.2. Liegenschaften Gebäudeversicherungswert: 147 000.- GV-wert: rund 25 000 000.- 1.3. Grundstücke Gesamtfläche des Landwirtschaftslandes: 5,5ha Gesamtfläche des Landwirtschaftslandes: 45ha Fläche des Baulandes: 142m 2 Fläche des Baulandes: 123 776m 2 1.4. Forst - 67 ha Wald - 214 ha Wald - davon Waldstrasse: 100m/ha - davon Waldstrasse: 93m/ha - 65 400.- als Betriebskapital einbezahlt - 210 000.- als Betriebskapital einbezahlt Der Forst beider Gemeinden ist schon zusammengeschlossen. Sie gehören dem gleichen Forstrevier mit gemeinsamer Rechnung an. 1.5. Ortsbürgergemeinde - 67 stimmberechtigte Personen - 196 stimmberechtigte Personen - letzte Aufnahmen ins Orstbürgerrecht: 2013 - letzte Aufnahmen ins Orstbürgerrecht: 2008 - aktive Bemühungen zur Aufnahme neuer OB - keine aktiven Bemühungen zur Aufnahme neuer OB Es gelten zur Zeit unterschiedlich hohe Aufnahmebeträge 1.6. Bäche 2 eigene Bäche alle Bäche gehören dem Kanton
? 1.7. Aktivitäten - Unterstützung versch. Vereine - Unterhaltsarbeiten im Wald - Ortsbürgeranlass - Unterstützung versch. Vereine - Unterhaltsarbeiten im Wald - Kulturbatzen - Beitrag an Patenschaft Berggemeinden - div. kulturelle Aktivitäten - Land im Baurecht - Vermietung von Liegenschaften 2. Geprüfte Optionen 2.1. Organisation - Fiko - OBG-Kommission - Fiko 2.2. Bezeichnungen etc. Die zusammengeschlossenen OBGs heissen gleich wie die zusammengeschlossenen EGs (gemäss FAG1) 3. Lösungsvorschlag Einem gewissen Identitätsverlust jedes einzelnen Ortsbürgers, dem entsprechend Rechnung getragen werden müsste, stehen die Vorteile einer Auffrischung, Belebung, Stärkung und Erhaltung der Ortsbürgergemeinden und die Vereinfachung von Behörde- Abläufen gegenüber. Ein Zusammenschluss ist demzufolge zu unterstützen. 4. Konsequenzen personeller Art 4.1. Status quo (Personalbedarf / Arbeitsorte / Umstrukturierungen / etc.) ca. 1 Stellenprozent wird für die Geschäfte der Die Arbeiten sind an versch. Orte ausgelagert. OBG aufgewendet. Insgesamt betragen sie ca. 35 Stellenprozent. Der Aufwand des Waldes ist ausgegliedert, da Laut Rechnung beläuft sich der Aufwand auf diese Rechnung über das Forstrevier 47 000.- pro Jahr. abgewickelt wird. Der Aufwand des Waldes ist ausgegliedert, da diese Rechnung über das Forstrevier abgewickelt wird. 4.2. Zusammenschluss Beim Zusammenschluss sind keine personellen Einsparungen absehbar. 5. Raumbedarf Ein Raumbedarf ist weder in noch in vorhanden, da die Geschäfte über die EG laufen. Auch für die GV ist kein grösserer Saal nötig, da die regelmässigen Besucherzahlen der jeweiligen OBGV zusammengezählt 100 Personen selten übersteigen.
? 6. Auswirkungen auf die laufende Rechnung 6.1. Zusammenschluss - Der Zusammenschluss wird weder Einsparungen noch Mehraufwand mit sich bringen. - Gewisse Mehrkosten könnten einmalig bei der Zusammenlegung der Rechnung entstehen. 7. Auswirkungen auf die Investitionsrechnung Auf die Investitionsrechnung sind keine Auswirkungen zu erwarten. 8. Weitere Fragestellungen 8.1. Status quo - 2 Bäche bleiben im Besitz der OBG ; die Gemeinde muss (laut Bundesgesetz) den Gewässerraum ausscheiden. 8.2. Zusammenschluss - Bachbesitzverhältnisse müssen vor einem Zusammenschluss geregelt werden. (Übergabe an den Kanton) - Anpassung des Gemeindevertrages des Forstreviers Heitersberg (Regelung der Anzahl der Gemeindevertreter in der Kommission) - OBG-Reglemente zusammenführen und der heutigen Zeit anpassen 9. Vorteile und Nachteile 9.1. Status quo 9.1.1. in sachlicher Hinsicht (-) Die Anzahl der Ortsbürger nimmt stetig ab. (+/-) Ansonsten sind weder Vor- noch Nachteile ersichtlich. 9.1.2. in emotionaler Hinsicht (+) Verbundenheit mit der eigenen Ortsbürgergemeinde und dem Namen der Gemeinde ->Identität beibehalten 9.2. Zusammenschluss 9.2.1. in sachlicher Hinsicht (+) neue Ansichten / neue Ideen werden durch die Ortsbürger der anderen Gemeinde eingebracht (Blutauffrischung) (+) Vereinfachung von Verwaltungsabläufen 9.2.2. in emotionaler Hinsicht (+) Ortsbürger, welche die Gemeinde in die eine oder andere Richtung verlassen hatten, werden wieder Ortsbürger (-) Grosses Vermögen der OBG steht in Relation zum kleinen Vermögen der OBG. (-) Die Ortsbürger müssen über ihren eigenen Schatten springen. (: müssen das Vermögen auf mehr Ortsbürger verteilen : Verlieren ihre Identität durch Eingliederung in grössere OBG)
? 10. Bemerkungen und Anträge der Arbeitsgruppe Antrag an die Gemeinde für ein Schreiben an den Kanton zur zwingenden Übernahme der Bäche Regelung der Vertreter im Forstrevier (Vorschlag der FAG: Pro angebrochene 100 ha Waldfläche stellt die Gemeinde einen Vertreter in der Revierkommission) In Folge des neuen Ehe- und Familienrechts wird der Ehepartner nicht mehr automatisch ins OBG-Recht aufgenommen. Aus diesem Grund soll von der OBG aktiv auf Angeheiratete zugegangen werden, um sie kostenlos ins OBG-Recht aufzunehmen. Antrag: In sachlicher wie in emotionaler Hinsicht ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass ein Zusammenschluss sinnvoll wäre.