FORENSIC, RISK & COMPLIANCE COMPLIANCE FÜR DEN MITTELSTAND



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Transkript:

FORENSIC, RISK & COMPLIANCE COMPLIANCE FÜR DEN MITTELSTAND

2 WAS IST COMPLIANCE? Der englische Begriff to comply with bedeutet ins Deutsche übersetzt: mit etwas übereinstimmen oder etwas beachten. Als Compliance im Bereich der Unternehmensführung wird das Einhalten und Befolgen von Gesetzen und anderen verbindlichen Regelungen, vertraglichen Verpflichtungen und internen Richtlinien in einem Unternehmen, durch seine Organmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter bezeichnet. Compliance soll erreichen, dass sich alle Unternehmensangehörigen im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen stets gesetzestreu und rechtskonform verhalten. Obwohl es sich bei der Einhaltung von Rechtsvorschriften eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handelt, zeigen die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Korruptionsskandale und zum Teil horrenden Bußgelder in Kartellrechtsverfahren, dass Unternehmen ein vitales Interesse an der aktiven Vermeidung von Regelverstößen in ihrer Organisation haben. Hinzu kommt, dass neben den Behörden auch die Öffentlichkeit immer sensibler auf Unregelmäßigkeiten, wie z.b. schwere Verstöße gegen den Datenschutz, reagiert. Die Folgen für die Unternehmen sind Vermögensund Reputationsschäden, empfindliche Straf- oder Bußgeldzahlungen sowie persönliche Haftungsfolgen für die verantwortlichen Führungskräfte. Das rechtliche Umfeld, in dem sich Unternehmen heute bewegen, ist einer stetig dichteren Regulierung unterworfen. Die Anwendungsbereiche von spezialgesetzlichen Regelungen, wie etwa dem Außenwirtschaftsrecht, wurden erweitert, so dass sich heute deutlich mehr Unternehmen mit diesen Anforderungen auseinander setzen müssen. Beispielhaft seien auch der amerikanische Foreign Corrupt Practices Act ( FCPA ) sowie der britische UK Bribery Act ( UKBA ) aus dem Jahr 2011 genannt, deren vorrangiges Ziel die Vermeidung von Korruption ist. Derartige Regelungen nehmen weltweite Geltung für sich in Anspruch und betreffen daher auch grenzüberschreitend tätige Unternehmen, die nicht in den USA oder dem Vereinigten Königreich beheimatet sind. Bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Konsequenzen. Doch die gesetzlichen Sanktionen treffen in zunehmendem Maße nicht mehr nur die direkt am Regelverstoß Beteiligten. Wenn ein Angestellter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Straftaten begeht, dann müssen auch das betroffene Unternehmen sowie dessen gesetzlichen Vertreter mit Sanktionen rechnen. Mit einem effektiven Compliance Management Systems ( CMS ) können Führungskräfte ihr Unternehmen und sich selbst vor derartigen Folgen schützen. Dies gilt grundsätzlich sogar dann, wenn das CMS den Regelverstoß im Einzelfall nicht verhindern konnte. Mit der Einführung eines effektiven CMS kommen die Unternehmensvertreter ihren Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Vermeidung von Regelverstößen nach und können sich im Ernstfall leichter enthaften. Die Schaffung eines effektiven CMS zum Schutz des Unternehmens, zur Entlastung der Unternehmensverantwortlichen und zur Sicherstellung von regelkonformem Handeln ist damit faktisch eine unternehmerische Notwendigkeit geworden. Bei den Vorständen und Aufsichtsgremien setzt sich daher mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein Compliance Management System unerlässlich ist. Ein CMS ist zudem eine sinnvolle Ergänzung der im Unternehmen bereits vorhandenen Maßnahmen zum Risikomanagement und verbessert die Funktionsweise des internen Kontrollsystems. Als Teil der Corporate Governance Landschaft eines Unternehmens ermöglicht ein CMS den Führungskräften, das Unternehmen besser zu kontrollieren, Risiken frühzeitig zu begegnen und den Wert des Unternehmens zu steigern. Neben den klassischen Anwendungsbereichen eines CMS zur Vermeidung von Korruption und zur Einhaltung des Kartellrechts, sind in vielen Unternehmen auch Themen wie Datenschutz, Umweltschutz oder Produktsicherheit durch ein CMS abgedeckt. Als weitere Themenfelder kommen Arbeitsschutz, IT-Sicherheit und die Vermeidung von Geldwäsche in Betracht. Ausgehend von historisch gewachsenen Unternehmenswerten und der von der Unternehmensführung vorgelebten Kultur ( tone from the top ) kann Compliance individuell auf jene Teilbereiche (Rechtsgebiete oder Geschäftsbereiche) im Unternehmen fokussiert werden, in denen die wesentlichsten Risiken bestehen. Nach einer ersten Risikobeurteilung beginnen viele Unternehmen mit konkreten Compliance-Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung z.b. in den Abteilungen Einkauf und Vertrieb.

3 DER PRÜFUNGSSTANDARD 980 DES INSTITUTS DER WIRTSCHAFTSPRÜFER (IDW PS 980) Mit dem IDW PS 980 vom April 2011 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer einen neuen Prüfungsstandard mit dem Titel Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen veröffentlicht, der die vom IDW-Arbeitskreis Compliance entwickelten sieben Grundelemente eines Compliance Management Systems darstellt und Anforderungen für die freiwillige externe Prüfung (Audit) eines CMS formuliert. Interessierten Unternehmen wird mit dem IDW PS 980 eine allgemeingültige Orientierungshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines eigenen CMS gegeben. Nach den Vorgaben des IDW umfasst ein vollständiges CMS die folgenden sieben Compliance-Grundelemente: die eine Verfehlung der Compliance-Ziele zur Folge haben können. Es wird ein Verfahren zur Risikoerkennung, -analyse und Risiko-Berichterstattung eingeführt. 4. Compliance-Programm Im Rahmen der Entwicklung des Compliance-Programms werden Grundsätze und Maßnahmen eingeführt, die auf die Begrenzung von Compliance-Risiken und auf die Vermeidung von Compliance-Verstößen (Prävention) ausgerichtet sind. Das Programm umfasst auch die bei festgestellten Compliance-Verstößen zu ergreifenden Maßnahmen (Reaktion). 5. Compliance-Organisation Überwachung/ Verbesserung Die Compliance-Organisation umfasst die Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten durch das Management sowie die Aufbau- und Ablauforganisation. Die für ein wirksames CMS notwendigen Ressourcen sind zur Verfügung zu stellen. Zur Organisation zählt auch die Entwicklung organisatorischer und technischer Hilfsmittel wie Checklisten, Handbücher und IT-Tools. Ziele 6. Compliance-Kommunikation Kommunikation Organisation Kultur Risiken Programm Anhand dieser sieben Grundelemente kann die Unternehmensführung ein CMS aufbauen, das geeignet ist, Compliance-Risiken erfolgreich zu minimieren. 1. Compliance-Kultur Der IDW PS 980 betont die Bedeutung einer eigenen Compliance Kultur im Unternehmen. Sie wird im Wesentlichen bestimmt durch den gelebten Wertekanon des Unternehmens sowie seiner Mitarbeiter und ist geprägt durch die Grundeinstellungen und Verhaltensweisen des Managements und des Aufsichtsorgans ( tone from the top ). Die Compliance-Kultur beeinflusst die Bedeutung welche die Mitarbeiter der Beachtung von Regeln beimessen und damit deren Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten. 2. Compliance-Ziele Auf der Grundlage der allgemeinen Unternehmensziele und nach einer Analyse der für das Unternehmen bedeutsamen Regeln legen die gesetzlichen Vertreter die Ziele fest, die mit dem CMS erreicht werden sollen. Dies umfasst die Festlegung der relevanten Teilbereiche und der in den Teilbereichen einzuhaltenden Regelungen. 3. Compliance-Risiken Durch eine systematische Aufnahme der Risiken für Regelverstöße in den abgegrenzten Teilbereichen, werden die Compliance-Risiken festgestellt, Die Mitarbeiter und ggfs. auch Dritte werden über das Compliance-Programm sowie die festgelegten Rollen und Verantwortlichkeiten informiert (z.b. durch Schulungen). Es wird festgelegt, auf welche Weise ComplianceRisiken sowie Hinweise zu Verstößen an die zuständigen Stellen berichtet werden. 7. Compliance-Überwachung und Verbesserung Die Compliance-Überwachung durch prozessunabhängige Stellen und die Berichterstattung von Schwachstellen und Regelverstößen an das Management oder andere hierfür bestimmte Stellen führt zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des CMS. Die gesetzlichen Vertreter haben die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und zur laufenden Überwachung und Verbesserung des Systems zu veranlassen. Die konkrete Ausgestaltung des CMS liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens und ist abhängig von den festgelegten Compliance-Zielen, der Größe des Unternehmens sowie von Art und Weise der Geschäftstätigkeit. Als weitere Hilfestellung enthält der IDW PS 980 im Anhang allgemein anerkannte Rahmenkonzepte, die ebenfalls bei der Erstellung eines eigenen CMS herangezogen werden können.

4 COMPLIANCE-DIENSTLEISTUNGEN DER BDO, INSBESONDERE FÜR MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMEN Im Zusammenhang mit Compliance bietet BDO interessierten Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen die vollständige Palette Compliancebezogener Dienstleistungen an. Im Einzelnen sind dies: voll, das CMS durch einen unabhängigen Prüfer überprüfen zu lassen, der einen Prüfungsbericht erstellt und ein Prüfungsurteil gemäß IDW PS 980 abgibt. 1. Compliance-Beratung und Aufbau eines CMS Wenn Sie beabsichtigen in Ihrem Unternehmen erstmalig ein Compliance System zu installieren, ist zunächst das individuelle Compliance-Risikoprofil zu ermitteln. Dabei sind die Unternehmensgröße, Branche, Tätigkeitsfelder und Rechtsform wichtige Faktoren. Das Ergebnis dieser Risikoanalyse gibt Ihnen einen Überblick über die im Rahmen des CMS vorrangig zu adressierenden Themen und Bereiche. Nach Möglichkeit stellen wir Ihnen auf Wunsch Compliance-Konzepte vergleichbarer Unternehmen als Benchmark vor. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein Compliance-Konzept mit dem ein strukturiertes und den Anforderungen Ihres Unternehmens entsprechendes CMS entwickelt und implementiert werden kann. Hierfür ermitteln wir die Anforderungen (Soll) unter Beachtung der sieben Grundelemente des IDW PS 980 sowie die bestehenden Compliance-relevanten Maßnahmen in Ihrem Unternehmen (Ist). Durch einen Soll-Ist-Abgleich leiten wir die erforderlichen nächsten Schritte ab und halten diese in einem Maßnahmenplan fest. Verfügen Sie bereits über Teile eines CMS, können wir im Wege einer Vorprüfung (Quick Check) noch bestehende Lücken ermitteln und Vorschläge zur sinnvollen Ergänzung des CMS und Ihres Risikomanagements unterbreiten. 1 Zielfestlegung: individuelle Bestimmung der relevanten Unternehmensbereiche, Regionen und Themenfelder 2 Risikoanalyse: systematische Ermittlung und Bewertung der Compliance-Risiken auf Prozessebene in den identifizierten Bereichen 3 Ermittlung SOLL-Zustand, z.b. nach IDW PS 980, unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften und Kultur des Unternehmens 4 Erhebung der bestehenden Grundsätze und Maßnahmen (IST-Zustand) sowie SOLL-IST-Abgleich und Ableitung eines Maßnahmenplans 5 Gegenstand der Prüfung sind die von den gesetzlichen Vertretern in einer CMS-Beschreibung zusammengefassten Aussagen über das CMS des Unternehmens. Ziel einer umfassenden Prüfung gemäß IDW PS 980 ist es, eine Aussage mit hinreichender Sicherheit darüber zu erhalten, ob die in der CMS-Beschreibung enthaltenen Aussagen über Grundsätze und Maßnahmen des CMS angemessen dargestellt sind (Konzeptionsprüfung). Ferner soll eine Aussage darüber getroffen werden, ob diese Grundsätze und Maßnahmen geeignet sind, mit hinreichender Sicherheit Risiken für wesentliche Regelverstöße rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern und dass die Grundsätze und Maßnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt implementiert sind (Angemessenheitsprüfung). Prüfungsgegenstand ist darüber hinaus, ob die Grundsätze und Maßnahmen in den laufenden Geschäftsprozessen von den hiervon Betroffenen nach Maßgabe ihrer Verantwortung zur Kenntnis genommen und beachtet werden (Wirksamkeitsprüfung). Die drei Prüfungsstufen bauen aufeinander auf. Konzeptionsprüfung Konzeption von Compliance-Organisation, -Programm und -Kommunikation sowie der Überwachung und Verbesserung des CMS Angemessenheitsprüfung 6 Implementierung und Dokumentation des ComplianceKonzepts Auch bei der Implementierung Ihres Konzepts stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, etwa bei der Ermittlung und Dokumentation der Unternehmenswerte (Compliance-Kultur), bei der Festlegung von ComplianceZielen und beim Aufbau einer auf die Unternehmensgröße zugeschnittenen Ablauforganisation. Wir erstellen maßgeschneiderte Entwürfe für Ihre Richtlinien, Verfahrensanweisungen und Schulungsunterlagen. 2. Prüfungen des CMS nach IDW PS 980 Für die Weiterentwicklung Ihres CMS und zum Nachweis der Erfüllung der diesbezüglichen Sorgfaltspflichten der gesetzlichen Vertreter ist es sinn- Wirksamkeitsprüfung Im Zuge der Entwicklung und Einführung eines CMS können Prüfungen durchgeführt werden, die ausgewählte Teilbereiche betreffen. Bei Teilbereichen kann es sich um Themen (z.b. Anti-Korruption), Regionen, etc. handeln. Bei der Prüfung nach IDW PS 980 handelt es sich um eine freiwillige Prüfung, die von den gesetzlichen Vertretern in Auftrag gegeben wird und die separat, aber auch in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden kann.

3. Schulungen Ein wesentlicher Aspekt der Compliance-Kommunikation sind Schulungen von Mitarbeitern und Führungskräften, um die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen (z.b. Verhaltenskodex und AntiKorruptionsrichtlinie) zu vermitteln und um die gesamte ComplianceOrganisation des Unternehmens vorzustellen. Schulungen dienen darüber hinaus der Prävention von Regelverstößen. Mit Hilfe von praktischen Beispielen wird Problembewusstsein erzeugt und die Beteiligten werden für das Erkennen von Unregelmäßigkeiten (sog. red flags ) sensibilisiert. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Schulungskonzepte und schulen direkt Ihre Mitarbeiter national und international. Alternativ übernehmen wir das Training Ihrer Multiplikatoren, damit diese die Compliance-Inhalte im Unternehmen verbreiten. 4. Business Partner Screenings Als Bestandteil der Compliance-Aktivitäten wird die Überprüfung von Geschäftspartnern immer wichtiger. Insbesondere Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des amerikanischen FCPA oder des englischen UKBA fallen, sind verpflichtet, in risikoangemessenem Umfang Business Partner Screenings durchzuführen. Das Prinzip know your client gehört mittlerweile zum Standardprogramm risikobewusster Unternehmensführung. In die Überprüfungen sind auch die für das Unternehmen als Vermittler tätigen Agenten, Handelsvertreter und Makler einzubeziehen. Auf der untersten Risiko-Stufe mag es ausreichen, den Kunden und Lieferanten die Compliance-Standards des eigenen Unternehmens mitzuteilen und sie aufzufordern, diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu beachten. Bei Geschäftsbeziehungen oder Branchen mit höherem Risiko-Potential kann es angezeigt sein, Background-Checks durchzuführen, um die Seriosität des jeweiligen Partners verlässlich zu überprüfen. Auf diese Weise verringern Sie in erheblichem Maße die allgemeine Risikoexposition Ihres Unternehmens und können so vermeiden, in Schmiergeldzahlungen oder Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen (z.b. Lieferungen von dualuse Produkten in Embargoländer) verwickelt zu werden. Darüber hinaus lassen sich Zahlungsausfälle und weitere Probleme in der Auftragsabwicklung minimieren. 5. Compliance Due Diligence Vor dem Erwerb anderer Unternehmen oder von Beteiligungen empfehlen wir, neben der bisher üblichen Financial Due Diligence auch die Durchführung einer Untersuchung, die die Praxis der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im Zielunternehmen zum Gegenstand hat. Eine solche Compliance Due Diligence soll verhindern, dass Sie sich mit dem neuen Unterneh- 5 mensteil Risiken ins Haus holen, die in Ihrem Unternehmen bislang verlässlich kontrolliert wurden oder dass die Aufstockung der Mitarbeiterzahl zu problematischen Veränderungen bei der Unternehmenskultur führt. Ferner erhalten Sie einen aufschlussreichen Überblick über die bei der Zielgesellschaft bestehenden Compliance-Strukturen und Maßnahmen. Nach Abschluss der Compliance Due Diligence benennen wir Ihnen sämtliche von uns erkannten Risikofelder und geben Empfehlungen zur Bewältigung der Risiken, die aus der Nichteinhaltung von Gesetzen oder Richtlinien im Zielunternehmen drohen. 6. Forensic Services Auch das beste Compliance-Management-System kann Rechtsverstöße nicht zu 100 Prozent verhindern. Wir bieten Ihnen eine Reihe von Leistungen an, wenn es dennoch einmal zu Verstößen, Straftaten o.ä. in Ihrem Unternehmen gekommen ist. Die forensischen Teams der BDO unterstützen Sie bei der Aufdeckung von wirtschaftskriminellen Handlungen (Betrug, Unterschlagung, Bilanzfälschung, Mobbing etc.). Die betriebswirtschaftliche, juristische und (immer wichtiger werdende) IT-forensische Expertise von BDO ermöglicht eine umfassende Sachverhaltsaufklärung und Sicherung von Beweismitteln einschließlich der Überprüfung von Computerdateien und E-Mail-Korrespondenz. Mit unseren Untersuchungsergebnissen sind Sie in der Lage, über das weitere Vorgehen eigenverantwortlich zu entscheiden und die aus Ihrer Sicht geeigneten Maßnahmen zu treffen. Das kann z.b. die rein interne Ziehung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die Einschaltung von Staatsanwaltschaft und Polizei oder ein Schadensersatzprozess vor den Zivilgerichten sein. Nicht zuletzt hilft Ihnen die Klärung der Fakten und Beweismittel bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter. Im weiteren Verlauf unterstützen wir Sie bei der Identifikation und Behebung der Schwachstellen im internen Kontrollsystem und im Compliance Management System, die den aufgetretenen Regelverstoß ermöglicht oder begünstigt haben.

6 FORENSIC SERVICES LEISTUNGSSPEKTRUM Fraud Investigations Forensic Accounting Forensische Interviews Computer-Forensik Forensische Gutachten Zusammenarbeit mit ext. Rechtsanwälten und Ermittlungsbehörden Legal Business Intelligence Business-Partner Screenings Pre-Employment Screenings Ad hoc-screenings Standard Screenings Compliance Aufbau eines CMS Compliance-Audits UK Bribery Act Schulungen IDW PS 980 Prüfungen Aspects Fraud Risk Analysis Gefährdungsanalysen risikoorientierte Dokumentenauswertung Datenanalysen Effektive Unterstützung durch BDO Unser Team aus Experten mit kaufmännischem, juristischem Hintergrund und IT-Experten unterstützt Sie individuell bei allen Fragestellungen zu unseren Serviceleistungen. Wir stellen jedes unserer Teams entsprechend den Besonderheiten einzelner Aufträge und den Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers zusammen. Höchste Professionalität und das Ziel, optimale Ergebnisse für unsere Mandanten zu erreichen, bestimmen unser Vorgehen.

7 ÜBER BDO BDO auf einen Blick Unsere Standorte in Deutschland yy 1920 in Hamburg gegründet yy Umsatz im Geschäftsjahr 2013: ca. 195 Mio. yy 24 Standorte yy Über 1.900 Mitarbeiter yy 245 Wirtschaftsprüfer yy 476 Steuerberater yy 112 Rechtsanwälte yy führende mittelständisch geprägte Gesellschaft für Prüfungs-, Steuerberatungs- und Beratungsdienstleistungen yy Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks yy Meinungsbildner in den berufsständischen Gremien und Fachausschüssen Unsere Unternehmensbereiche Ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer täglichen Arbeit ist, unsere Mandanten dabei zu unterstützen, die Chancen und Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette jederzeit zu überblicken. Zuverlässige Zahlen und Daten, Leistungen und Lösungen sind unser Angebot. Sie helfen unseren Mandanten, Handlungsoptionen abzuwägen und Maßnahmen zu ergreifen, die es ihnen ermöglichen, ihre Position im Markt zu festigen und auszubauen für eine optimale Vorbereitung auf künftige Herausforderungen. Unsere interdisziplinären, sehr versierten und branchenkundigen Teams stehen unseren Mandanten in folgenden Unternehmensbereichen zur Seite: yy Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen yy Steuerberatung und wirtschaftsrechtliche Beratung yy Advisory Services Unsere weltweite Vernetzung Internationalität ist Teil unserer Tradition. Die BDO wurde 1920 mit Hauptsitz in Hamburg gegründet. Wir sind Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerkes, das einzige der weltweit tätigen AccountantNetzwerke mit Sitz in Europa. Heute ist unser weltweites Netzwerk in weit über 144 Ländern aktiv. Die internationalen Liaison Partner in den jeweiligen Ländern sorgen für schnelle Kontakte rund um den Erdball. Hinweise an den Leser Dieses Dokument wurde mit Sorgfalt erstellt, ist aber allgemein gehalten und kann daher nur als grobe Richtlinie gelten. Es ist somit nicht geeignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, so dass Sie die hier enthaltenen Informationen nicht verwerten sollten, ohne zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bitte wenden Sie sich an die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um die hier erörterten Themen in Anbetracht Ihrer spezifischen Beratungssituation zu besprechen. BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Partner, Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für Schäden, die sich aus einem Handeln oder Unterlassen im Vertrauen auf die hier enthaltenen Informationen oder darauf gestützte Entscheidungen ergeben. 2014 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

SPRECHEN SIE UNS AN BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Markus Brinkmann Partner Leiter Forensic, Risk & Compliance Hamburg Telefon: +49 40 30293-355 markus.brinkmann@bdo.de Christoph Wunsch Senior Manager Forensic, Risk & Compliance Düsseldorf Telefon: +49 211 1371-410 christoph.wunsch@bdo.de www.bdo.de BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen. BDO ist der Markenname für das BDO Netzwerk und für jede der BDO Mitgliedsfirmen. 07/2014