Die EU-Verbraucherrechte- Richtlinie (VRUG) im Überblick

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Transkript:

Die EU-Verbraucherrechte- Richtlinie (VRUG) im Überblick Quellen: blog.limesoda.com und wko.at

Übersicht der Änderungen Neue Informationspflichten Versandkosten Lieferbeschränkungen Liefertermin Zahlungsmöglichkeiten Vorausgewählte Zusatzleistungen Risikoübergang bei Versendungskauf Verbot kostenpflichtiger Telefonhotlines Unzulässigkeit von Zahlungsaufschlägen Rückerstattung mit gleichem Zahlungsmittel Button-Lösung Informationspflichten Button-Lösung Beschriftung Kauf- Button Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen Muster-Belehrung für Widerruf Ausübung des Widerrufsrechts Rückabwicklung Wertersatz bei Warenlieferungen Bestätigung des abgeschlossenen Fernabsatzvertrages

Neue Informationspflichten 1. Beginn des Bestellvorganges: Jede Seite auf der ein Warenkorb-Button ist (Nicht: Warenkorb) 2. Vor Vertragsabschluss: Jederzeit 3. Unmittelbar vor Vertragsabschluss: Exakt auf der letzten Seite des Checkouts, direkt vor dem Einkaufbutton [Kostenpflichtig bestellen] 4. Nach Vertragsabschluss: Die Bestellbestätigung auf "dauerhaftem Datenträger" wie E- Mail oder Papier.

Neue Informationspflichten

Neue Informationspflichten

Neue Informationspflichten

Versandkosten Alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten sind müssen exakt genannt werden. Nur in sehr restriktiv gehandhabten Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, muss die Information gegeben werden, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können (z.b. Lieferung eines Fertigteilhauses in die Schweiz). Beispiel für Ausweg: Lieferung auf Insel Sylt nur auf Anfrage.

Lieferbeschränkungen Müssen bei Beginn des Bestellvorgangs genannt werden. Das heißt auch auf allen Seiten die einen Warenkorb-Button enthalten. Es sollte eine von überall verlinkte Seite mit diesen Beschränkungen geben. Auf jeden Fall muss die Information im Warenkorb stehen.

Zahlungsmöglichkeiten Es muss eindeutig sein, wie man bezahlen kann. Zahlungsanbieter Logos im Footer würden passen. Es ist auch möglich, bestimmte Zahlungsmittel später für Retoursendungskaiser oder nach erfolgter Bonitätsprüfung für bestimmte Kunden zu sperren. Sicherheitshalber sollte dann aber z.b. bei Kauf auf Rechnung Vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung vermerkt werden!

Vorausgewählte Zusatzleistungen (Vorangeklickte Checkboxes) Werden zusätzlich zur Hauptleistung andere Leistungen verkauft (z.b. Versicherung), muss diesen der Konsument ausdrücklich zustimmen. Diese Zustimmung darf nicht über vorausgefüllte Boxen erfolgen! Versandkosten gehören aber zur Hauptleistung. Das heißt auch wenn der Standardversand teurer ist als die kostenlose Abholung, fällt dies nicht unter diese Klausel.

Liefertermin Es muss der Termin genannt werden, bis zu dem sich der Unternehmer verpflichtet, die Waren zu liefern oder die Dienstleistung zu erbringen. Eine Angabe von Tagen bis zur Lieferung reicht. Laut Rechtsprechung (Deutschland) ist Zirka 5 Tage passt. In der Regel 5 Tage geht jedoch nicht. Werden Werktage angegeben, muss klar sein, welche Feiertage gelten. Es muss nach neuem Recht immer etwas zur Lieferzeit gesagt werden ( sofort versandfertig reicht nicht!). Es geht darum, wann die Lieferung beim Kunden ankommt. Anläuten des Paketdienstes reicht, Die Übergabe ist nicht erheblich. Bei mehreren Versandarten: Standardversand angeben oder alle separat ausweisen. Auch eine Angabe von 8-10 Wochen ist ok. Der Kunde muss es nur vorher wissen. Bei Downloadprodukten passt auch sofort. Bei Teillieferungen gilt die Lieferzeit des am spätesten angekommenen Artikels.

Risikoübergang bei Versendungskauf Grundsätzlich geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Waren erst dann auf den Verbraucher über, wenn er oder ein von ihm benannter Dritter die Waren in Besitz genommen hat!

Verbot kostenpflichtiger Telefonnummern Verbraucher dürfen nicht mehr als den Grundtarif zahlen müssen, wenn sie das Unternehmen im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag kontaktieren. Das gilt nur für Kunden, nicht für Interessenten oder die allgemeine Nummer! Diese Kundennummer z.b. nur in E-Mail oder Lieferpapieren zu kommunizieren würde passen. Unter Grundtarif können das ortsübliche Festnetz, eine normale Mobilfunknummer oder jede andere Nummer ohne Zusatzkosten (cash back) für den Anbieter verstanden werden.

Unzulässigkeit von Zahlungsaufschlägen Es muss eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Vorkasse ist zwar gängig, aber nicht zumutbar (Insolvenzrisiko). Das vereinbarte Entgelt darf auch bei weiteren Zahlungsmethoden nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.

Rückerstattung mit gleichem Zahlungsmittel Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Außer wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Zusatzkosten entstehen. Es darf auch zum Beispiel ein 110%-Gutschein angeboten werden. Aber: Das darf kein Zwang sein oder in AGB vorgeschrieben stehen. Bei Nachnahmen: Das ist eine Barzahlung. Hier ist trotzdem Rücküberweisung möglich. Sollte aber vorher bei Zahlungsmethoden bekannt gegeben werden.

Button-Lösung Informationspflichten In Deutschland schon länger in Kraft schreibt diese Regelung besondere, vorvertragliche Informationspflichten unmittelbar vor dem Bestellvorgang und eine genaue Bezeichnung des Kauf-Buttons vor. Auf der Bestellseite müssen die wesentlichen Produktmerkmale unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stehen: Produktbild und die Bezeichnung, evtl. noch die Größe und Farbe (je nach Produkt). Zusätzlich sollte ein eindeutig bezeichneter Link, z.b. alle Detail-Informationen zu dem Produkt, mit aufgenommen werden, der auf die Produktdetailseite führt. Wer 100% sicher gehen will, sollte alle Produktmerkmale anführen. Unmittelbar bedeutet zwischen Produktinformationen und Kauf-Button darf möglichst nichts stehen. AGB und Widerrufsrecht (als Links) sollten aber ok sein.

Button-Lösung Beschriftung Kauf- Button Die Schaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern zahlungspflichtig bestellen oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Die Originalformulierung schnitt in A/B-Tests aus Sicht der Conversion- Optimierung eher schlecht ab.

Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den physischen Besitz der Waren gelangt. Es wird also nur noch auf den Liefertermin (= tatsächlicher Erhalt der Ware!) abgestellt die Widerrufsbelehrung ist dadurch einfacher als früher. Die Frist beginnt bei physischer Übergabe (persönlich, Person im Haushalt, Paketbriefkasten). Nicht: Packstation, Posthinterlegung, Nachbar (außer bei Vollmacht), In-den-Flur-legen. Bei Unterlassung oder falscher Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist um maximal 12 Monate nach Ende der ursprünglichen Frist. Also nicht mehr unendlich wie derzeit in Deutschland.

Muster-Belehrung für Widerruf Es gibt eine rechtssichere Musterbelehrung in allen EU Sprachen. Insgesamt gibt es allerdings ca. 50 Kombinationsmöglichkeiten aus Fristbeginn, Online- Formular, Abholung und Kosten je nach Bestellsituation. Es darf aber nur die jeweils passende angezeigt werden. Die exakte Regelung sprengt den Rahmen dieses Artikels. Trusted Shops bietet hier ein Whitepaper für das Widerrufsrecht und eines für das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten. Bei Shops die B2C und B2B verkaufen: Man kann darüber schreiben, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher gilt.

Ausübung des Widerrufsrechts 1. Muster-Widerrufsformular: Dieses Formular ist in seinem Inhalt und der Reihenfolge des Inhalts vorgegeben (nicht in der Formatierung). Es muss verwendet werden. Einerseits auf der Website verfügbar, andererseits muss es mit der Belehrung mitgeschickt werden. 2. Freies Formular auf Webseite (optional). Unternehmer muss dann aber den Zugang des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger (also z.b. per E- Mail) bestätigen. 3. Verbraucher können den Widerruf z.b. auch per E-Mail oder telefonisch ausüben, solange aus der Erklärung der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf eindeutig hervorgeht. Bloßes Zurücksenden des Pakets reicht nicht.

Rückabwicklung Verbraucher müssen erhaltene Ware binnen 14 Tagen (ab Mitteilung des Widerrufs) zurücksenden. Unternehmer haben jede mit dem Widerruf zusammenhängende Zahlung, die vom Verbraucher erhalten wurde, binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Unternehmer können die Rückzahlung an die Voraussetzung knüpfen, dass der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, die Ware bereits zurückgeschickt zu haben. Das muss allerdings zuvor so vereinbart sein! Alle Kosten der Hinsendung muss der Unternehmer erstatten. Ausgenommen sind Expresszuschläge beim Versand. Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung. Es sei denn, der Unternehmer hat sich im Vertrag bereit erklärt, diese Kosten zu tragen, oder der Unternehmer hat es versäumt, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu tragen hat. Achtung: Der Verbraucher trägt zwar die Kosten der Rücksendung, der Unternehmer jedoch das Transportrisiko. Deshalb sollten Rücksendungen in jedem Fall angenommen und lieber nachher eine Kosteneinbringung versucht werden.

Wertersatz bei Warenlieferungen Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist. Es gibt keinen Nutzungswertersatz (quasi Miete für Nutzungszeit). Falls die Ware sich nicht verschlechtert ist, hat der Unternehmer also keinen Wertersatzanspruch.

Bestätigung des abgeschlossenen Fernabsatzvertrages Alle Informationspflichten müssen in Textform (dauerhafter Form) mitgeteilt werden. Kann im Bestätigungsemail erfolgen, dürfte aber (sinnloserweise) auch erst mit der Lieferung in Papierform geschickt werden.

Gibt es Ausnahmen für manche Branchen? Ja Verträge über soziale Dienstleistungen Gesundheitsdienstleistungen Glücksspiele mit geldwertem Einsatz Finanzdienstleistungen Lieferungen von Lebensmitteln Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs Verträge unter Verwendung von Warenautomaten Pauschalreiseverträge

Gilt das in allen EU-Ländern? Manches ja, manches nein. Bezüglich des Verbraucherschutzniveaus gilt die Vollharmonisierung: Kein Mitgliedstaat darf strengere oder weniger strenge Regeln erlassen. Nicht harmonisiert sind weiterhin Informationspflichten, Datenschutzrecht, Vertragsrecht oder die Sanktionen bei Rechtsverstößen. Das heißt beim Verbraucherschutz ist überall dasselbe verboten, es drohen aber in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Strafen.

Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link der WKO: https://www.wko.at/content.node/service/wirtschaftsrecht-und- Gewerberecht/Allgemeines-Zivil--und-Vertragsrecht/Vertragsrechtallgemein/Verbraucherrechte-Richtlinie_bringt_wesentliche_Aenderungen.html http://www.trustedshops.de/shop-info/verbraucherrechterichtliniewiderrufsrecht/

Danke für Ihre Aufmerksamkeit KommR Ing. Ernst Steininger Tel: 0043 699 1950 10 22 email: office@coopshops.net http://www.xing.com/profile/ernst_steininger http://at.linkedin.com/in/ernststeininger/ https://www.facebook.com/ernst.steininger.3