Verbraucherschutz. Mehr Rechte beim Einkaufen
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- Kevin Waltz
- vor 8 Jahren
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1 Verbraucherschutz Mehr Rechte beim Einkaufen
2 Mehr Rechte beim Kauf Wann ist meine Bestellung im Internet verbindlich? Wie hoch ist der Gesamtpreis? Wie sind die Zahlungs- und Lieferbedingungen? Wie kann ich meine Bestellung widerrufen? Sie haben jetzt EU-weit mehr Rechte beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, am Telefon, per Katalog und bei sogenannten Haustürgeschäften. Aber auch bei allen anderen Geschäften, etwa beim Kauf im Laden. Hier die wichtigsten Neuerungen: Welche Infos müssen Sie vor dem Kauf bekommen? Der Verkäufer muss Sie vor Vertragsschluss über wichtige Merkmale seiner Leistung informieren, zum Beispiel über den Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern und Zusatzkosten, über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Leistung, über die Zahlungs- und Lieferbedingungen. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Lebens, wie beim Einkauf im Supermarkt. Hier erfolgt das Geschäft in der Regel gekauft wie gesehen. Ansonsten gilt: Der Kunde muss nur die Kosten bezahlen, über die der Verkäufer ihn vorher unterrichtet hat. Kostenpflichtige Nebenleistungen, etwa eine Storno- Versicherung, müssen Verkäufer und Verbraucher ausdrücklich vereinbaren. Bei Abos müssen Laufzeit und Kündigung klar sein Auf die Laufzeit eines Vertrages müssen Anbieter deutlich hinweisen. Verlängert sich ein Vertrag automatisch, muss der Anbieter Sie darüber vorab informieren, auch über die Kündigungsbedingungen.
3 Was müssen Sie beim Bezahlen beachten? Der Verkäufer darf Ihnen nur die Kosten für die Nutzung eines Zahlungsmittels berechnen, die ihm tatsächlich entstehen. Zahlt der Kunde beispielsweise mit Kreditkarte, darf der Verkäufer die Gebühren verlangen, die er an das Kreditkartenunternehmen abführen muss. Unabhängig davon muss er dem Kunden immer eine Zahlungsmöglichkeit anbieten, die keine Zusatzkosten verursacht. Schluss mit teuren Kundenhotlines Telefon-Servicenummern sind für Sie künftig frei von Zusatzgebühren. Sie zahlen nur noch für die Telefonverbindung. Bestellung geht nur über Button Beim Online-Einkauf sorgt der Bestellbutton für den Kostenüberblick: Bevor man den Button anklickt, muss der Verkäufer auf wichtige Informationen deutlich und verständlich hinweisen: auf wesentliche Eigenschaften des Produkts, den Gesamtpreis, Lieferkosten, Zusatzkosten sowie Laufzeit des Vertrags. In Deutschland gilt die Buttonpflicht bereits seit August 2012.
4 Bestellbuttons müssen an Worten wie kostenpflichtig bestellen, zahlungspflichtig bestellen oder kaufen klar erkennbar sein. Wird der Button gedrückt, sind Ware oder Leistung bestellt und der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Ist der Button nicht eindeutig beschriftet, zum Beispiel mit Anmeldung, weiter, oder bestellen, kommt keine kostenpflichtige Bestellung zustande. Keine Bestellung über voreingestellte Häkchen Bestellungen mit voreingestellten Häkchen oder Kreuzen im Internet sind unwirksam. Der Kunde muss jede Leistung ausdrücklich bestellen. Wird bei der Online- Buchung einer Pauschalreise etwa eine automatisch eingestellte Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, muss der Verbraucher sie nicht bezahlen. Denn auch für Zusatzangebote gilt: entsprechende Felder müssen gut verständlich und eindeutig gekennzeichnet sein zum Beispiel mit den Worten zahlungspflichtig bestellen. Europaweit gilt ein einheitliches Widerrufsrecht Bei Bestellungen am Telefon, per Fax, Brief, Internet und bei Haustürgeschäften haben Sie nun EU-weit ein Widerrufsrecht: in der Regel innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem Sie die Ware erhalten haben. Der Verkäufer muss Sie über Frist und Form des Widerrufs vorab informieren. Er ist verpflichtet, Sie auf ein europaweit einheitliches Muster-Widerrufs-Formular hinzuweisen. Etwa auf der Website seiner Firma, so dass Sie es online ausfüllen und elektronisch übermitteln können. Werden Sie nicht vorschriftsmäßig belehrt, haben Sie zwölf Monate länger Zeit, vom Vertrag zurückzutreten. Sie müssen den Widerruf nicht schriftlich erklären und auch nicht begründen. Sie sind auch nicht verpflichtet, das Widerrufsformular zu nutzen. Es ist aber ratsam, den Widerruf als Beweis schriftlich zu erklären, zum Beispiel per Brief, Fax oder .
5 i Wichtig: Erst widerrufen, dann zurücksenden Erst nachdem Sie den Widerruf erklärt haben, können Sie die Ware zurückschicken. Die Ware einfach zurückzusenden, reicht künftig anders als bisher nicht mehr aus. Wichtig: 14-Tage-Frist beachten Sie müssen die Ware nach einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Der Verkäufer muss Ihnen in dieser Zeit den Kaufpreis zurückerstatten. Dazu ist er aber erst verpflichtet, wenn er die Bestellung erhalten hat oder Sie nachweisen können, dass Sie die Ware ordnungsgemäß zurückgesandt haben. Als Käufer muss man unter Umständen die Kosten für die Rücksendung selbst tragen. Bislang war das nur bei einem Warenwert unter 40 Euro der Fall. Darüber muss der Verkäufer Sie aber vorab informiert haben.
6 Wann ist der Widerruf ausgeschlossen? Zum Beispiel, wenn der Verkäufer das Produkt nach Ihren persönlichen Wünschen angefertigt hat. Oder wenn Sie leicht verderbliche Ware bestellt haben, wie Obst und Gemüse. Werden CDs, DVDs und Computersoftware versiegelt geliefert, dürfen Sie sie nur ungeöffnet zurückschicken. Weitere Informationen finden Sie unter: Stichwort: Tipps für Verbraucher Ausführliche Informationen zu allen Themen unter Impressum Herausgeber Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Berlin Stand Juni 2014 Druck Silber Druck ohg, Niestetal Gestaltung MediaCompany Agentur für Kommunikation GmbH Berlin Bildnachweis imago / wolterfoto: Titel picture alliance /dpa / Büttner: innen Mitte picture alliance / dpa / Christians: außen links
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