Notfallmanagement und Streckensicherheit

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Transkript:

Notfallmanagement und Streckensicherheit Planfeststellungsabschnitt 1 Oldenburg Rastede-Neusüdende (PA 1) Systembedingte Sicherheit Bahn Rechtsgrundlagen Notfallmanagement der Deutschen Bahn Maßnahmen an der Ausbaustrecke Die Basis der Zukunft. DB Netze.

Das Thema Notfallmanagement und Streckensicherheit ist wichtiger Bestandteil bei der Planung von Ausbau- und Neubaustrecken. Systembedingte Sicherheit Bahn Die Bahn ist eines der sichersten Verkehrsmittel. Vor allem im Vergleich zum Straßenverkehr kommen hier die systembedingten Besonderheiten der Bahn zum Tragen, die das Unfallrisiko minimieren. Zum anderen investiert die Deutsche Bahn seit Jahren in die Verbesserung der Gefahrenabwehr, sowohl auf technischer, als auch auf organisatorischer Ebene. Die meisten Verkehrsunfälle sind auf menschliches ehlverhalten zurückzuführen. Während im Straßenverkehr allein der ahrer eines Pkw, Bus oder Lkw für das ühren seines ahrzeugs verantwortlich ist, gibt es im Schienenverkehr vielfältige Einflussmöglichkeiten, die das Unfallrisiko erheblich verringern. Zugbeeinflussungssysteme Über punktuelle Schalteinrichtungen am Gleis, wie sie auch auf der Strecke Oldenburg Wilhelmshaven als Sicherungssystem zum Einsatz kommen, wird die Geschwindigkeit eines Zuges überwacht. Sollte ein Halt zeigendes Signal überfahren werden, wird durch das Überwachungssystem eine Zwangsbremsung ausgelöst. An bestimmten dafür eingerichteten Stellen wird auch bei Zügen mit überhöhter Geschwindigkeit eine Zwangsbremsung ausgelöst. Spurgebundenheit Schienenfahrzeuge sind durch die Gleise spurgeführt und können somit nicht unkontrolliert und unvorhergesehen die Richtung wechseln und dabei sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) ist eines der Zugsicherungssysteme, die in Deutschland eingesetzt werden. Züge sind durch die Gleise spurgeführt und können nicht unkontrolliert die Richtung wechseln. 2

ahren im Raumabstand Im Straßenverkehr sind die Teilnehmer auf visuelle Reize angewiesen, um Warnsignale, andere ahrzeuge oder Hindernisse zu erkennen. Im Schienenverkehr ist jedes Gleis auf freier Strecke in sogenannte Blockabschnitte unterteilt. ährt ein Zug in einen Blockabschnitt ein, wird dieser mittels Signaltechnik für andere Züge gesperrt. Erst wenn der Zug den Blockabschnitt wieder verlassen hat, kann der nächste einfahren. Dieses Prinzip nennt man ahren im Raumabstand. Es bleibt also immer ein Sicherheitsabstand gewahrt, unabhängig von den Sichtverhältnissen oder einer direkten Sichtverbindung zwischen den Zügen. Das Risiko für individuelle ehler wird so minimiert. Achszähler (1) melden Ein-/Ausfahrt der Züge an ESTW (2). 1 3 ESTW (2) steuert Signale und gibt den Block frei, sofern sich kein Zug darin befindet. Vorsignal und Zentrales Blocksignal (3) informieren den Triebfahrzeugführer über Einfahrt in den Block. Block A Block B ahren im Raumabstand in Kombination mit Elektronischem Stellwerk und Achszähler 2 1 3 1 Achszähler 2 ESTW (Elektronisches Stellwerk) 3 Zentales Blocksignal Rechtsgrundlagen Gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes üben die Bundesländer unter anderem die staatlichen Befugnisse in Sachen Gefahrenabwehr aus. Die Bundesländer sind in diesem Zusammenhang auch für die Erfüllung staatlicher Aufgaben bei der sogenannten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zuständig, also für die Maßnahmen zur Rettung und Bergung, des Brandschutzes, der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung. Die Länder übertragen den Kreisen und den Kommunen durch die Gesetzgebung Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Gemäß dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz gehören hierzu u. a. das Aufstellen, Ausrüsten und Unterhalten leistungsstarker euerwehren einschließlich der Ausbildung der Einsatzkräfte sowie die Sorge für eine ausreichende Löschwasserversorgung. Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt die Rechte und Pflichten der Eisenbahnunternehmen sowie die Zugangsbedingungen zum Markt und zur Infrastruktur. Die Eisenbahnen sind gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) dazu verpflichtet, an den Maßnahmen der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Der Begriff Eisenbahnen umfasst einerseits die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU): Sie planen, bauen, betreiben und unterhalten die Gleis- und Sicherungsanlagen. Die zweite Gruppe sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Sie betreiben den Personenund Güterverkehr auf der Schiene. In Deutschland gibt es rund 190 EIU und knapp 400 EVU, einige davon mit Sitz im Ausland. Das bedeutet, dass die Deutsche Bahn zwar das größte Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen in Deutschland ist, jedoch längst nicht das einzige. 3

Regelungen ergänzend zum AEG Das AEG wird durch verschiedene Richtlinien, Verordnungen und Gesetze ergänzt. Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes Anforderungen des Brandund Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG Die Richtlinie aus dem Jahr 2012 wird bei Neu- und Ausbaustrecken angewendet. Sie richtet sich an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Die Richtlinie legt bauliche und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen fest, die die Selbst- und remdrettung bestmöglich gewährleisten sollen. Zu den baulichen Maßnahmen zählen Möglichkeiten der Erreichbarkeit der Strecke und des Ereignisortes, wie: Zufahrten und Zugänge in festgelegten Maximalabständen Rettungswege entlang der Gleise Türen in Wind-, Sicht- und Lärmschutzanlagen im Bereich der Zuwegungen. Die organisatorischen Vorgaben beziehen sich auf: die Einrichtung von Unfallmeldestellen und eines Unfallmeldewesen die Bereitstellung von Planunterlagen für die die zuständigen Stellen der Kreise bzw. kreisfreien Städte die Unterstützung von Ausbildungsund Übungsmaßnahmen der dafür zuständigen Stellen. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der euerwehr (NBrandSchG) Das NBrandSchG legt für das Bundesland Niedersachen die Zuständigkeiten und Aufgaben von Bundesland, Kreisen und Kommunen fest und verpflichtet: die Gemeinden, die euerwehren aufzustellen, zu unterhalten und auszustatten die Kreise und kreisfreien Städte, eine Leitstelle für die Bekämpfung von Großschadensereignissen einzurichten das Land, eine zentrale Ausbildungsstätte zu schaffen und zu unterhalten. Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sowie die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) Das europaweit gültige Regelwerk RID betrifft in Verbindung mit der GGVSEB in erster Linie die Eisenbahnverkehrsunternehmer, da es Vorschriften zur Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter beim Transport auf der Schiene beinhaltet. Zudem wird darin festgelegt, wie Waggons und Tankwagen konstruiert sein müssen, welche Zertifikate das verantwortliche Unternehmen beizubringen hat und sowie welche Ausbildung und Schutzkleidung für die begleitenden Personen verpflichtend sind. 4

Der Notfallmanager prüft, ergänzt und dokumentiert die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen zur Einstellung des Bahnbetriebs erdet die Oberleitung zum Schutz vor Gefahren aus elektrischer Spannung fordert die bahnseitige Notfalltechnik an fordert weitere achberater der Deutschen Bahn oder anderer beteiligter Eisenbahnunternehmen an untersucht im Ereignisfall aus Sicht der DB AG berät den Einsatzleiter der euerwehr fachlich. Notfallmanagement der Deutschen Bahn Im Jahr 1998 hat die Deutsche Bahn gemeinsam mit dem zuständigen Arbeitskreis der Innenministerkonferenz eine Vereinbarung erarbeitet, die Grundlage für das Notfallmanagement der Deutschen Bahn ist. Diese Vereinbarung konkretisiert die im AEG allgemein formulierte Mitwirkungspflicht der Eisenbahnen bei der Gefahrenabwehr. Das Notfallmanagement der DB AG stellt die Umsetzung der Mitwirkungspflicht gemäß AEG ausschließlich für den Bereich der DB AG dar. Es wird permanent weiterentwickelt, um die euerwehren und Rettungskräfte bestmöglich auf ihren Einsatz vorzubereiten und im Notfall zu unterstützen. Die Bahn investiert pro Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag in Maßnahmen des Notfallmanagements. Kosten für tatsächlich stattfindende Einsätze und andere Investitionen in die Sicherheit sind hier nicht eingerechnet. In der Umsetzung der Ländervereinbarung lassen sich nachfolgende Punkte als einige der elementaren Bestandteile des Notfallmanagements bezeichnen. Notfall- und Rettungstechnik Ausbildung und Schulung: Übung achberatung vor Ort Notfallmanagement DB AG Einsatzunterstützung Zentrale Melde- und Alarmierungsstellen Schutz der Einsatzkräfte achberatung vor Ort durch Notfallmanager Im Ereignisfall ist der Notfallmanager der Bahn als Vertreter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens alleiniger Ansprechpartner des Einsatzleiters vor Ort. Das Streckennetz der DB Netz AG ist in Notfallbezirke unterteilt. In jedem Notfallbezirk ist ein Mitarbeiter als Notfallmanager dauerhaft erreichbar. Der Notfallmanager ist Mitglied der Einsatzleitung und gegenüber allen DB-Mitarbeitern und Angehörigen anderer Eisenbahnunternehmen weisungsbefugt. Er ist zudem zuständig für die Sicherstellung der Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Hierfür ist er besonders geschult und ausgerüstet. Zug Notfallmanager Bahnmitarbeiter Mögliche Alarmierungswege im Ereignisfall Ereignismeldung durch Dritte ahrdienstleiter Notruf 112 Notdienst EVU Notfalltechnik Notfallleitstelle euerwehr Rettungsdienst Landespolizei Bundespolizei Zentrale Melde- und Alarmierungsstellen Die DB Netz AG betreibt als Eisenbahninfrastrukturunternehmen bundesweit sieben Notfallleitstellen als Unfallmeldestellen, die rund um die Uhr über eine den Leitstellen bekannte Rufnummer zu erreichen sind. In den Notfallleitstellen werden Notfallmeldungen entgegengenommen und be arbeitet. Die Mitarbeiter in der Notfallleitstelle veranlassen im Ereignisfall erste Schutzmaßnahmen, wie z. B. Einstellen des ahrbetriebes, verständigen die euerwehren und Rettungsdienste über den Notruf 112 und verständigen die Bahn internen Abteilungen. 5

Ofener Str. Strecke 1520 Richtung Leer reiwillige euerwehr Stadtmitte Peterstr. Innenstadt 1,0 1 28 2 Ziegelhof 2,0 Ehnernviertel Nadorster Str. Ortsfeuerwehr Haarentor 3 Alexanderstr. Melkbrink Dietrichsfeld euer- und Rettungswache I Siebenbürger Str. 293 Mittelweg 3,0 4,0 6 5,0 4 5 Alexanderstr. Scheideweg Stadt Oldenburg BÜ Bürgerbuschweg Großer Bürgerbusch Bürgerfelde Sackhofsweg Bürgerbuschweg Weißenmoorstr. Am Alexanderhaus 7 PA 1 Ale Stau Oldenburg Hbf Bürgeresch Strecke 1500 Richtung Bremen Nadorst Maßnahmen an der Ausbaustrecke im PA 1 Die Bahn hat das Thema Sicherheit bei den Planungen zur Ausbaustrecke Oldenburg Wilhelmshaven gemäß den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens haben die euerwehren entlang der Strecke Änderungen und Ergänzungen zu den geplanten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in einem orderungskatalog formuliert. Zu jedem Planfeststellungsabschnitt bietet die Bahn den euerwehren einen Ortstermin an. Dieser wird von technischen Planern der Deutschen Bahn begleitet. Ziel der Ortsbegehungen ist zum einen, die ragen der euerwehren zu den Planungen umfassend zu beantworten. Gleichzeitig beratschlagt die zuständige Brandschutzbehörde vor Ort ihre orderungen an die Deutsche Bahn. Neben dem Ortstermin wird ein Gesprächstermin für jeden Planfeststellungsabschnitt angeboten, um letzte Verständnisfragen zu den Zusatzforderungen der zuständigen Brandschutzbehörde auf beiden Seiten zu klären. Die seit 2012 in Kraft gesetzte EBA- Richtlinie Anforderungen des Brandund Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG ist Grundlage für das geplante Rettungskonzept. Zufahrten zum Heranführen der remdrettungskräfte mit ahrzeugen an die Bahnanlage Damit die Rettungskräfte im Notfall schnell und reibungslos an den Einsatzort gelangen können, sehen die Sicherheitsrichtlinien Mindeststandards vor. So werden Zufahrten für Straßenfahrzeuge von öffentlichen Straßen in einem maximalen Abstand von 1.000 Metern an den Rettungsweg angebunden. Die Zufahrten werden ausreichend befestigt und reichen bis an den Bahnkörper heran. Zugänge zum Heranführen der remdrettungskräfte an die Bahnanlage Zugänge dürfen eine Längsneigung von maximal 10 Prozent aufweisen oder müssen mit Treppen ausgestattet werden. Um Begegnungen zu ermöglichen, sind sie mindestens 1,6 Meter breit, die Mindesthöhe beträgt 2,2 Meter. Die maximal zulässige Länge beträgt 100 Meter, die Zugänge müssen trittfest und eben sein. Türen in den Lärmschutzwänden bekommen dieselben Mindestbreiten und Mindesthöhen. Rettungswege auf der Bahnanlage Rettungswege sollen so neben den Gleisen angeordnet sein, dass ein sicheres Begehen sowie Erreichen und Verlassen der Ereignisstelle möglich ist. Dazu wurden eine Mindestbreite von 0,8 Metern und eine Mindesthöhe von 2,2 Metern festgelegt. Bei bis zu zwei Gleisen ist ein einseitiger Rettungsweg ausreichend. Rettungskonzept im PA 1 Der PA 1 ist durch seine überwiegend innerstädtische Lage geprägt. Auf der 6

Ofenerfeld xandersfeld Am Stadtrand 6,0 BÜ Karuschenweg Ofenerfelder Str. Gemeinde Rastede Neusüdende 7,0 8,0 10 11 12 9,0 BÜ Neusüdender BÜ Am Strehl Straße 15 10,0 8 BÜ Am Stadtrand Langenweg 9 Ortsfeuerwehr Ofenerdiek Lagerstr. Ofenerdiek 293 BÜ Grafestraße Grafestr. Landkreis Ammerland 13 1,0 1 15 14 29 Strecke 1522 Richtung Wilhelmshaven N Ausbaustrecke Oldenburg Wilhelmshaven Streckenkilometer Nummerierung Rettungszufahrten/-wege Rettungszufahrt/-weg luchttür Standort euer-/rettungswache BÜ = Bahnübergang Basis der rechtlichen Vorschriften wurde für den PA 1 ein Konzept entwickelt, das für den rund 8,9 Kilometer langen Streckenabschnitt insgesamt 15 Zuwegungen enthält. Dabei erfordern die Zufahrten über die sechs im Streckenabschnitt vorhandenen Bahnübergänge keine bautechnischen Änderungen, da sie bereits einen höhengleichen Zugang ermöglichen. Bei den weiteren Zuwegungen werden teilweise Treppen hergestellt bzw. Wendemöglichkeiten für ahrzeuge angelegt. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht zu den geplanten Maßnahmen. Nr. Lage Zufahrt über erforderliche Maßnahmen 1 Ostseite Brüderstraße Treppe im Bereich EÜ Pferdemarkt 2 Ostseite Gelände Sportverein Treppe 3 Ostseite Melkbrink ca. 25 m Weg und Treppe 4 Westseite An der Südbake ca. 45 m Weg und Treppe 5 Westseite Bahnweg ca. 15 m Weg 6 BÜ BÜ Bürgerbuschweg keine 7 Westseite Kortjanweg ca. 45 m Weg 8 BÜ BÜ Stadtrand keine 9 BÜ BÜ Karuschenweg keine 10 Ostseite Gabelweg ca. 65 m Weg 11 BÜ BÜ Am Strehl keine 12 BÜ BÜ Grafestraße keine 13 BÜ BÜ Neusüdender Straße keine 14 Westseite Seitenweg Wendemöglichkeit, Verbreiterung des Wegs 15 Ostseite Hakenstraße Wendemöglichkeit, neue Zufahrt parallel zur BAB 29 7

Impressum Herausgeber: DB Netz AG Großprojekte Nord (I.NG-N-O) Ausbaustrecke Oldenburg Wilhelmshaven Joachimstraße 8 30159 Hannover Telefon: 0511-2863153 E-Mail: abs-ol-whv@deutschebahn.com otos: Bartlomiej Banaszak (Titel links) Volker Emersleben (Titel rechts) Claus Weber (S. 2 oben) 75tiks otolia (S. 2 unten) liveostockimages otolia (S. 3) Klaus Kruse (S. 4, 5) Änderungen vorbehalten, Einzelangaben ohne Gewähr. Stand: September 2015