Themendienst. Grundsätze der Zusammenarbeit von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und der Deutschen Bahn AG

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1 Grundsätze der Zusammenarbeit von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und der Deutschen Bahn AG (Frankfurt am Main, März 2016) Feuerwehren und Hilfsorganisationen sorgen rund um die Uhr, täglich und in allen Bereichen des öffentlichen Lebens für die Sicherheit der Bevölkerung bei Unglücksfällen: Sie löschen Brände und führen technische Hilfeleistung durch. Das Aufgabenspektrum dieser zumeist ehrenamtlichen Helfer umfasst dabei auch die Eisenbahnen in Deutschland. Einsätze im Bereich der Eisenbahnen sind aufgrund der hohen präventiven, systembedingten Sicherheit sehr selten. Schwere Unfälle mit einem hohen Schadensausmaß und einer Gefährdung von Personen stellen die Ausnahme dar. Dennoch kann es auch im Eisenbahnbereich zu Unfällen kommen. Die dann eventuell erforderlichen Hilfeleistungsmaßnahmen durch Feuerwehren und Rettungsdienste können Besonderheiten aus dem Betriebssystem Bahn beinhalten. Alle Eisenbahnen in Deutschland unterliegen daher einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht für die Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung. Die DB AG hat diese pauschale Verpflichtung in Zusammenarbeit mit den Ländern präzisiert und setzt das Ergebnis konsequent um. Ländervereinbarung Bereits Mitte der 90iger Jahre begann die Deutsche Bahn damit, ihr Notfallmanagement aufzubauen, um ihrer Mitwirkungspflicht gerecht zu werden. Als bundesweit tätiges Unternehmen war es wichtig, die Akzeptanz aller zuständigen Behörden im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu erhalten. Aufgrund der großen Anzahl von allein Feuerwehren war es erforderlich, einen zentralen Ansprechpartner zu haben, der die Belange der Feuerwehren vertritt. Die Gespräche wurden daher mit dem Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) geführt. In diesem Ausschuss unterhalb der Innenministerkonferenz sind die Innenministerien aller Bundesländer vertreten. In vielen konstruktiven Gesprächen wurden Einzelheiten zur Mitwirkung durch die DB AG und die Durchführung des gesetzlichen Auftrags der Feuerwehren behandelt. Die Gespräche mündeten im Jahr 1998 in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der DB AG und den Innenministern und -senatoren der Länder. Diese Vereinbarung ist noch heute gültig und stellt die Grundlage für das operative Notfallmanagement der Deutschen Bahn dar. Notfallmanagement Das Notfallmanagement der DB AG schafft in Zusammenarbeit mit den zuständigen Feuerwehren die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Bewältigung von Unfällen und Unregelmäßigkeiten, die trotz des hohen Sicherheitsniveaus des Verkehrssystems Eisenbahn nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. 03/2016 CM/UE 1/8

2 Dabei besteht die Aufgabe des Notfallmanagements darin, im Ereignisfall Gefahren und Schäden für Menschen, Umwelt und Sachen abzuwenden oder zu begrenzen. Durch Organisation, Ausrüstung und Unterstützung bei der Schulung der Rettungskräfte wird der Zugriff bei Ereignisfällen schneller und effektiver realisiert. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Bereich der DB AG u.a. folgende Maßnahmen getroffen: Die Streckennetze der Gleisbetreiber, wie der DB Netz AG, wurden in Notfallbezirke untergliedert. Die territoriale Ausdehnung dieser Notfallbezirke ist so bemessen, dass in der Regel und unter Berücksichtigung der Straßen- und Witterungsverhältnisse eine Fahrtzeit von maximal 30 Minuten vom definierten Sitz des Notfallmanagers zu einem möglichen Ereignisort eingehalten werden kann. Eine Eingreifzeit oder Hilfsfrist des Notfallmanagers resultiert hieraus jedoch nicht. Qualifizierte und entsprechend aus- und fortgebildete Mitarbeiter bearbeiten als Notfallmanager eigenverantwortlich in ihrem Bezirk alle Notfälle und stehen als fachlicher Berater für den Einsatzleiter der Feuerwehr zur Verfügung. Alle Notfallmanager werden in einem speziellen Ausbildungszentrum Notfallmanagement/Notfalltechnik auf ihre Aufgaben vorbereitet. Wesentliche Themen sind u.a. Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen, Veranlassen von Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte, Unterstützung der Hilfeleistungsmaßnahmen durch fachliche Beratung, Information und Anforderung bahnseitiger Technik, Die Notfallmanager verfügen über eine ihrem Aufgabenbereich entsprechende Ausrüstung, z. B. spezielle Einsatzfahrzeuge, Mobiltelefon und Geräte zum Erden der Oberleitung. Sie sind durch entsprechende Kleidung in Warnfarbe mit dem Rückenaufdruck Notfallmanager erkennbar. Das operative Notfallmanagement der DB AG gliedert sich in sechs wesentliche Themenbereiche, die die Zusammenarbeit mit Feuerwehren und Rettungsdiensten sowohl in der Vorbereitung als auch im tatsächlichen Einsatzfall unterstützen. 1. Fachberatung Das Betriebssystem der Eisenbahn unterscheidet sich wesentlich von dem der Straße. Besonderheiten und Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind der breiten Masse in der Regel ebenso wenig bekannt, wie die Funktionsweise von Schienenfahrzeugen. Für den Einsatzleiter der 03/2016 CM/UE 2/8

3 Feuerwehr ist es vor Ort daher von großer Bedeutung, als Grundlage für seine Entscheidungen auf fachliche Beratung zurückgreifen zu können. Hierfür steht ihm in der Person des Notfallmanagers ein besonders geschulter, kompetenter Mitarbeiter zur Verfügung. Der Notfallmanager ist ein Mitarbeiter des Schienenwegbetreibers und als bahnseitiger Einsatzleiter allen vor Ort anwesenden Mitarbeitern von Eisenbahnunternehmen weisungsbefugt. Er stellt den Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb sicher und koordiniert die bahnseitigen Maßnahmen zur Unterstützung der Hilfeleistungsmaßnahmen durch die Rettungskräfte. 2. Zentrale Melde- und Alarmierungsstellen In Zeiten zunehmender mobiler Kommunikation ist es für die DB AG mit ihrem bundesweiten Streckennetz erforderlich, ein System zur Verfügung zu stellen, das sowohl den schnellen Aufruf von Hilfe gewährleistet als auch den so genannten Rettungsleitstellen als Notrufabfragestellen eine zentrale Meldestelle zur Verfügung stellt. Bereits Ende der 90iger Jahre hat die DB AG daher das System der Notfallleitstellen eingerichtet und seither konsequent ausgebaut. Bundesweit unterhält z. B. die DB Netz AG sieben Notfallleitstellen, die mit hierfür besonders geschulten Mitarbeitern rund um die Uhr besetzt sind. Die Notfallleitstellen können durch die Rettungsleitstellen über eine zentrale Rufnummer jederzeit erreicht werden, um über Unfälle zu informieren oder bahneigene Kräfte, wie z. B. den Notfallmanager anzufordern. Durch die Notfallleitstelle werden auch die ersten wichtigen Schutzmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb veranlasst und den Rettungsleitstellen bestätigt. 3. Schutz der Einsatzkräfte Eine wesentliche Aufgabe des Notfallmanagements besteht in der Sicherstellung des Schutzes von Einsatzkräften vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Diese können aus dem Bahnbetrieb resultieren, d. h. aus dem Zugverkehr oder aus dem Betrieb der Oberleitung, die eine Spannung von Volt führt. Durch organisatorische Maßnahmen ist sichergestellt, dass mit dem Aufruf von Hilfe durch die Notfallleitstelle oder mit der Information über einen Feuerwehreinsatz im Gleisbereich der Zugverkehr in allen zum Unternehmen zugehörigen Gleisen am Einsatzort eingestellt wird und erst nach Zustimmung durch den Einsatzleiter der Feuerwehr wieder aufgenommen wird. Das Ausschalten und Erden der Oberleitung dient ebenfalls der Abwehr einer bahntypischen Gefahr und ist somit Aufgabe des Eisenbahnunternehmens. Sofern der vorgeschriebene Schutzabstand zu 03/2016 CM/UE 3/8

4 Spannung führenden Teilen der Oberleitung unterschritten werden muss, veranlasst der Notfallmanager die Ausschaltung und führt die Bahnerdung vor Ort durch. Auch diese Maßnahme kann nur mit Zustimmung des Einsatzleiters wieder aufgehoben werden. In der Regel erfolgt das Bahnerden durch die DB AG, unter bestimmten Voraussetzungen können auf freiwilliger Basis auch örtliche Feuerwehren eingebunden werden. Für diesen Fall bildet die DB AG Einsatzkräfte auf ihre Kosten aus bzw. weiter. Zusätzlich wird die Feuerwehr nach erfolgter Unterweisung ihrer Einsatzkräfte mit den erforderlichen Erdungsgeräten ausgestattet. 4. Einsatzunterstützung Als Grundlage einer Einsatzvorbereitung und Arbeitsmittel für kommunale Leitstellen stellt die DB AG besonders aufbereitete Topographische Karten im Maßstab 1: zur Verfügung. Die verbesserte Darstellung der Bahnanlagen erleichtert das Erkennen der Zufahrtwege für Feuerwehren. Zur Erleichterung der Einsätze im Gleisbereich wurde jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt, in deren Bereich sich eine Anlage der DB AG befindet, einmalig ein Rüstsatz Bahn zur Verfügung gestellt. Dieser enthält unter anderem ein Arbeitsgerüst, zwei schienenfahrbare Transporthilfen und fünf Schleifkorbtragen. Ein weiteres Arbeitsmittel sind die Einsatzmerkblätter für Reisezugwagen und Triebfahrzeuge, die alle relevanten Daten über Aufbau, Betriebsstoffe sowie Energieversorgung und mögliche Gefahrstellen enthalten. 5. Ausbildung und Schulung; Übungen Die DB AG unterstützt sowohl auf kommunaler Ebene als auch im Rahmen von Lehrgängen in Landesfeuerwehrschulen Schulungsmaßnahmen für Einsätze im Gleisbereich. Hierfür stehen spezielle Bahnübungsanlagen in vielen Landesfeuerwehrschulen und ein Ausbildungszug Gefahrgut zur Verfügung. Zusätzlich wird pro Jahr in jedem Notfallbezirk mindestens eine Notfallübung unter Beteiligung der Rettungsdienste durchgeführt. 6. Bahneigene Notfall- und Rettungstechnik Zur Beseitigung von Unfallschäden können Schienenkrane mit Tragfähigkeiten von 75 t bzw. 160 t herangeführt werden. Zum Aufgleisen von Schienenfahrzeugen dienen in erster Linie Hilfszüge und Gerätewagen, die mit schwerer Gerätetechnik ausgerüstet sind. Zur Unterstützung der Fremdrettung in Tunnelanlagen der Schnellfahrstrecken Hannover Würzburg und Mannheim Stuttgart 03/2016 CM/UE 4/8

5 unterhält die DB AG sechs Spezialzüge, so genannte Rettungszüge. Diese sind in Hildesheim, Kassel, Fulda, Würzburg, Mannheim und Kornwestheim (bei Stuttgart) stationiert. Die Züge sind mit feuerwehrtechnischem Gerät sowie Löschwasser, Kommunikationsmitteln und Stromerzeugern ausgerüstet. In umluftunabhängigen Bereichen befinden sich notfallmedizinische Einrichtungen. Die Züge sind rund um die Uhr mit zwei besonders geschulten Lokführern einsatzbereit. Sie werden im Ereignisfall mit Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdiensten besetzt. Die Kosten für die Vorhaltung dieser Züge in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages pro Jahr trägt die DB AG. Sicherheitskonzepte für Eisenbahntunnel Alle Tunnelanlagen der DB AG verfügen über ein vierstufiges Sicherheitskonzept. Dieses besteht aus: Präventivmaßnahmen, Ereignismindernden Maßnahmen, Maßnahmen der Selbstrettung sowie Maßnahmen der Fremdrettung. Erstes Ziel der Tunnelsicherheit ist es, Brände und andere Ereignisse nicht entstehen zu lassen bzw. Unfälle besonders in Tunnelanlagen zu vermeiden. Der Schwerpunkt des Sicherheitskonzeptes besteht daher in Maßnahmen der Ereignisvermeidung sowie der Ausmaßreduzierung. Die Maßnahmen der Selbst- und Fremdrettung bilden hingegen das Rettungskonzept innerhalb des vierstufigen Sicherheitskonzeptes. Das Rettungskonzept wird durch bauliche und technische Einrichtungen sowie durch organisatorische Maßnahmen unterstützt. 1. Präventivmaßnahmen Präventive Maßnahmen dienen dazu, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses innerhalb eines Tunnels soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu zählt z. B. ein Begegnungsverbot zwischen Reise- und Güterzügen in bestimmten langen Tunneln. Reisezugwagen müssen bei Neuzulassung den Brandschutzregelungen des Eisenbahn-Bundesamtes entsprechen. Diese Regelungen basieren auf den bisherigen Normungen der DIN 5510, wurden jedoch um den Arbeitsstand der noch nicht veröffentlichten DIN CEN/ TS ergänzt. Diese Einstufungen beinhalten je nach geplantem Einsatzort eines Fahrzeugs Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz in Schienenfahrzeugen durch Vorgaben bei der konstruktiven Gestaltung 03/2016 CM/UE 5/8

6 und der zu verwendenden Materialien. Mit der brandschutztechnischen Einstufung ist ein sehr hoher Brandschutz der Züge gewährleistet. Überdies hat die DB AG alle ihre Reisezugwagen mit so genannten Notausstiegsfenstern ausgerüstet. Dieser besondere Fenstertyp verfügt über eine Sollbruchstelle, so dass sich das Fenster auch ohne Spezialwerkzeug sowohl von innen als auch von außen entfernen lässt. 2. Ereignismindernde Maßnahmen Kommt es trotz der Präventivmaßnahmen z. B. zu einem Brand in einem Reisezug, wird durch entsprechende ereignismindernde Maßnahmen vermieden, dass der Zug innerhalb des Tunnels zum Halten kommt. Zu diesen Maßnahmen gehört z. B. die Notbremsüberbrückung. Diese technische Einrichtung ermöglicht es dem Lokführer, die Wirkung einer durch Reisende bedienten Notbremse so lange auszusetzen bis der Zug außerhalb eines Tunnels zum Halten gebracht wird. Als weitere ereignismindernde Maßnahme ist jeder Wagen eines Reisezuges mit mehreren Feuerlöschern ausgerüstet. So können Entstehungsbrände schnell und wirksam bekämpft werden. a. Selbstrettung, Fremdrettung Maßnahmen der Selbst- und Fremdrettung werden dann ergriffen, wenn trotz aller präventiven und ereignismindernden Maßnahmen dennoch ein Ereignis in einem Tunnel eintritt. Selbstrettungsmaßnahmen werden durch die Reisenden mit Unterstützung durch das Zugpersonal durchgeführt. Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter sind hierfür entsprechend geschult. Die Schulungen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt. Reisezüge auf Schnellfahrstrecken werden immer durch speziell ausgebildetes Personal begleitet. Zusätzlich werden die Maßnahmen der Selbst- und Fremdrettung in neuen Tunneln sowie in Tunneln auf Schnellfahrstrecken durch bauliche und technische Einrichtungen unterstützt. Hierzu gehören u. a. befestigte Fluchtwege, Beleuchtung, Fluchtwegkennzeichnung, Notausgänge und Notruffernsprecher. In neuen Tunneln sind zudem Löschwasserleitungen und vorrat, Stromversorgung, Funkversorgung sowie Zufahrten und Rettungsplätze vorhanden. b. Gemeinsame Übungen von Bahn, Feuerwehren, Rettungsorganisationen und anderen Organisationen Gemeinsame Übungen dienen der Verbesserung der Zusammenarbeit sowie des Einsatzablaufes einschließlich der Kommunikation im Ereignisfall. Aus diesem Grund werden gemeinsam mit den zuständigen 03/2016 CM/UE 6/8

7 Feuerwehren, Rettungsorganisationen und anderen Organisationen regelmäßig Notfallübungen durchgeführt. Im Jahr 2015 fanden 273 Notfallübungen bundesweit statt. Das Spektrum reichte von einfachen Kommunikations- und Anfahrübungen bis hin zur Großübung mit mehreren Hundert Beteiligten. 3. DB-Schulungen für Feuerwehren a. Ausbildungsanlagen für Landesfeuerwehrschulen Gemäß der Ländervereinbarung wurde auf Kosten der DB AG ein Teil der bundesweit 19 Landesfeuerwehrschulen mit Eisenbahnübungsanlagen ausgestattet. Diese bestehen aus Infrastruktur, wie z. B. Gleise, Weichen und Oberleitungen sowie Wagenmaterial. So verfügt die derzeit größte Übungsanlage über ca. 800 Meter Gleisanlagen mit Weichen, Bahnübergängen, Bahnsteigen und Wagenmaterial. b. Schulungsprogramm Bereits 1999 haben Länder und DB AG gemeinsam ein spezielles Ausbildungsprogramm für Feuerwehren entwickelt, an der Landesfeuerwehrschule in Regensburg im erfolgreich getestet und allen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Dieses Ausbildungsprogramm wurde im Jahr 2008 auf Betreiben der Bahn gemeinsam mit den Ländern überarbeitet und aktualisiert. Unabhängig davon unterstützen Mitarbeiter der Bahn seit Jahren Seminare an Landesfeuerwehrschulen in der Planung und Durchführung. So werden in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen jährlich mehrere Hundert Führungskräfte von Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren in taktischen Maßnahmen und den Besonderheiten bei Einsätzen im Gleisbereich der DB AG theoretisch und praktisch geschult. In einigen Bundesländern wurde diese Art der Schulung fester Bestandteil der Laufbahnausbildung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes. Ergänzt werden diese Schulungen durch Informationsveranstaltungen mit den Notfallmanagern auf örtlicher Ebene. Alleine im Jahr 2015 wurden im Verlauf von rund 285 Veranstaltungen ca Angehörige von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und THW über die Besonderheiten von Hilfeleistungseinsätzen im Gleisbereich informiert. Diese Zahl ist rückläufig und zeigt dass, hier im Laufe der Jahre eine breite Basis ausreichend informiert wurde. c. Einsatzmerkblätter für Schienenfahrzeuge Freiwillig wurden auf Initiative der DB AG so genannte Einsatzmerkblätter für (das Eindringen in) Schienenfahrzeuge entwickelt. Diese Merkblätter, 03/2016 CM/UE 7/8

8 die auf Details zum Aufbau sowie möglicher Gefahrenquellen bei Schienenfahrzeugen eingehen, sind bereits für eine Vielzahl von Baureihen erstellt worden und werden kontinuierlich weiter entwickelt. Die aktuellen Merkblätter sind jederzeit im Internetauftritt der Bahn abrufbar. d. Weitere Informationen Der Leitfaden Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG geht auf die Besonderheiten und Merkmale ein, die bei einem Einsatz im Schienenbereich entstehen können. Neben der Beschreibung des Notfallmanagements werden auch die mit den Bundesländern vereinbarten Meldwege erläutert. Dieser Leitfaden sowie weitere Informationen zum Notfallmanagement der Bahn sind verfügbar unter: 03/2016 CM/UE 8/8

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