Energiewende! Messe Geesthacht Themenreihe: Energiekonzepte für Jedermann Fördermöglichkeiten bestmöglich nutzen 25. August 2012 Isa Reher ^
Inhalt Begrenzte Ressourcen und Klimawandel Die Energiewende Fördermittel für den Bereich Gebäude Aktion Stromsparcheck Die Stromsparhelfer kostenfreie Unterstützung für Transferhaushalte Tipps für Jedermann und Jedefrau ^
Die Energiewende ist beschlossen Wie kann das vor Ort umgesetzt werden? EU und Bundesregierung haben die Energiewende beschlossen Das hat Auswirkungen bis in den Alltag jedes Einzelnen Es stellt sich die Frage: Wo stehen wir und wie kann unser Weg der Energiewende vor Ort aussehen? Kommunen haben heute Planungsaufgaben für die Zukunft, z.b. Baugebiete, Flächennutzung, Leitungskonzessionen, ÖPNV, Wasser und Abwasser,... Vor Ort ist ein Roter Faden für die immer anstehenden Einzelentscheidungen gefragt Bürgerinnen und Bürger suchen ihren individuellen Weg einer privaten Energiewende Dabei ist fachliche und finanzielle Unterstützung gefragt, soll die Energiewende auf breiter Basis funktionieren Politik, Verwaltung und Bürger sollten den Weg vor Ort mitgestalten 08
Kreis Stormarn Klimaschutz-Programm von 1996 bis heute Der Kreis unterstützt Bürgerinnen und Bürger und auch Städte, Ämter und Gemeinden bei Ihren Klimaschutzvorhaben insbesondere mit einer Förderberatung: www.kreis-stormarn.de/go/energieberatung... bei direkten Anfragen... mit Informationsveranstaltungen z.b. der Energie- und Modernisierungskampagne am 6.3.12 im Mittelzentrum Reinbek-Glinde-Wentorf (im Schloss Reinbek) z.b. Klimaschutz/Bauleitplanung + Förderung energetischer Quartiersanierung 29.8.12 in Bad Oldesloe... und mit einem Rundbrief per Mail zu aktuellen, regionalen Anlässen 09
Verursacher und Aktionsfelder im Klimaschutz Quelle: dena Ein zentrales Aktionsfeld im Klimaschutz ist der Gebäudebereich 011
Inhalt Begrenzte Ressourcen und Klimawandel Die Energiewende Fördermittel für den Bereich Gebäude Aktion Stromsparcheck Die Stromsparhelfer kostenfreie Unterstützung für Transferhaushalte Tipps für Jedermann und Jedefrau 012
Aktuelle Rahmenbedingungen Besonders gute Förderkonditionen 2012: Noch nie gab es so hohe Fördersätze für die energetische Sanierung von Bestandsbauten (bis 20% Zuschuss) Marktanreizprogramme werden bei genügender Marktgängigkeit zurückgefahren werden Mit Verschärfung der Neubaustandards werden auch die Anforderungen an Modernisierung höher Die Einspeisevergütungen für Erneuerbare-Energien-Strom sinken und werden weiter unter Druck sein Fazit: Jetzt informieren und handeln! 014
Infoseite Förderung beim Kreis Stormarn Was finde ich wo Fördermittel für die energetische Optimierung von Immobilien Ansprechpartner für Energieberatung Informationen zu Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien Infoseite des Kreises Stormarn: www.kreis-stormarn.de/go/energieberatung hier finden Sie Links zu Fördermittelratgeber, Modernisierungsratgeber etc. Wer erst die Fördermittel sichten möchte vor einer Investitionsentscheidung, findet Verweise zu: KfW-Bankengruppe BAFA Bundesamt für Ausfuhrkontrolle EEG-Förderung 015
Infoseite Förderung Kreis Stormarn Quelle: Kreis Stormarn 016
Quelle: KfW 018
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Quelle: KfW 020
Quelle: KfW 021
Wärmebrücken Quelle: kfw 022
Wärmeverluste an Bestandsbauten Beispiele für Wärmebrücken Quelle: kfw 023
Förderung der privaten Energiewende Schleswig-Holstein Richtlinien für das Zuschussprogramm für private Vermieterinnen oder Vermieter und Selbstnutzerinnen oder Selbstnutzer I. Private Vermieter/innen 1 Antragsberechtigung Private Eigentümer mit eigenem Wohnungsbestand von bis zu 20 zu vermietenden Wohneinheiten. 2 Gegenstände der Förderung 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden, 2. Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren in Wohngebäuden 3 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen In einem Gebiet, das mehrheitlich von der Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig- Holstein bewohnt wird. 6 Art und Höhe der Förderung (1) Die förderfähigen Kosten werden mit 10 % bezuschusst,max. mit 2.500 /WE. Vorhaben, deren Kosten unterhalb von 5.000 /WE liegen, sind nicht förderfähig. Pro Vermieter/in wird höchstens ein Zuschuss in Höhe von 50.000 gewährt. (2) Die energetische Bewertung nach 4 Abs.1 ist nur in Verbindung mit einer Zuschussgewährung förderfähig. (3) Der Ansatz von Kosten für Selbsthilfeleistungen ist ausgeschlossen. (5) Kumulierung erlaubt, sofern die Gesamtsumme der Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigt. (6) Die Zuschüsse werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet. Quelle: Richtlinie Land SH 025
Förderung der privaten Energiewende Schleswig-Holstein Richtlinien für das Zuschussprogramm für private Vermieterinnen oder Vermieter und Selbstnutzerinnen oder Selbstnutzer II. Selbstnutzer/innen 9 Antragsberechtigung und Fördergegenstand Eigentümer/innen von selbstgenutztem Wohneigentum. Gefördert werden 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Wohngebäudes 2. Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren im Wohngebäude. 10, 11 Allgemeine + Besondere Zuwendungsvoraussetzungen (1) Das Wohngebäude muss sich in einem städtischen Wohnquartier befinden. (Ober- o. Mittelzentrum, Stadtrandkern + Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums) (2) Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. 11 (1) Das Wohngebäude ist durch die ARGE oder einen Sachverständigen energetisch zu bewerten. (3) nur bauliche + technische Maßnahmen, die den CO 2 -Ausstoß mind. 20 % reduzieren. 12 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen bei Maßnahmen zur Barrierereduktion (1) Barriere reduzierende Maßnahmen - bei der Erschließung von Wohngebäuden + in Wohnungen 13 Art und Höhe der Förderung (1) Maßnahmen, deren Kosten mind. 12.000 betragen. Für sie wird ein Zuschuss von 1.000 gewährt. (2) Die energetische Bewertung ist nur in Verbindung mit einer Zuschussgewährung förderfähig. (3) Der Ansatz von Kosten für Selbsthilfeleistungen ist ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Richtlinie: http://www.schleswig-holstein.de/im/de/staedtebauenwohnung/wohnraumfoerderung/kleinevermieter/kleinevermieter_node.html Quelle: Richtlinie Land SH 026
Expertenliste für Energieberater: www.energie-effizienz-experten.de 027
Fördermöglichkeiten für die private Energiewende - BAFA Quelle: BAFA 028
Quelle: BAFA 029
Fördermölichkeiten für die private Energiewende - BAFA Quelle: BAFA 031
Fördermölichkeiten für die private Energiewende - BAFA Quelle: BAFA 032
Fördermölichkeiten für die private Energiewende - BAFA Quelle: BAFA 033
Beispiel: Heizung mit Solarthermie... ohne Süddach Vakuumröhrenkollektoren in Westrichtung aufgeständert Ernten schon morgens Sonnenwärme Heizung: Solarthermie (10 qm) kombiniert mit Scheitholzkamin und Gasheizung -> Im Winter 2010/2011 kein Gasverbrauch 034
Beispiel: Heizung mit Solarthermie... ohne Süddach Solarmodule im Südgarten im Winter ohne Beschattung Leistung: 5 18 kw Kombinierte Solar- und Pelletheizung Hauptleistung im Winter 035
Fördermölichkeiten für die private Energiewende - BAFA Quelle: BAFA 036
Fördermölichkeiten für die private Energiewende - BAFA Quelle: BAFA 037
Fördermöglichkeiten für die private Energiewende - BAFA... Basisförderung Wärmepumpen nach Wärmeleistung Quelle: BAFA 038
Förderung der privaten Energiewende Quelle: www.energiefoerderung.info 039
Förderung der privaten Energiewende Quelle: BAFA 040
Förderung der privaten Energiewende - Mini-KWK-Anlagen Quelle: BAFA 041
Förderung der privaten Energiewende - Mini KWK Quelle: BAFA 042
Förderung der privaten Energiewende - Mini KWK Quelle: BAFA 043
Förderung der privaten Energiewende - KWK-Zuschläge (Auszug)... Quelle: www.energiefoerderung.info 044
Förderung der privaten Energiewende - Einspeisevergütungen für Erneuerbare Energien (EEG) PV-Dachflächenanlagen zur Stromeinspeisung Für Strom aus förderfähigen Anlagen, die ausschließlich in, an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht und nach dem 01.04.2012 in Betrieb genommen worden sind, beträgt die Einspeisevergütung ab 01.08.2012: - bis 10 kw 18,73 Cent/kWh - bis 40 kw 17,77 Cent/kWh - bis 1.000 kw 15,85 Cent/kWh - bis 10 MW 12,97Cent/kWh Die Vergütungssätze sinken für neu in Betrieb genommene Anlagen ab dem 01.05.2012 monatlich um z.zt. um 1 % gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Windkraft (Onshore) Die Grundvergütung beträgt 4,87 Cent/kWh, die Anfangsvergütung (erste 5 Jahre) 8,93 Cent/kWh. Die Anfangsvergütung erhöht sich für Strom aus Anlagen, die vor dem 01.01.2014 in Betrieb genommen werden, um 0,50 Cent/kWh (Systemdienstleistungs-Bonus, befristet bis zum 31.12.2015).... Betreiber von Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 50 kw erhalten den Anfangsvergütungssatz über 20 Jahre ohne Vorlage eines Referenzgutachtens. (Auszug) Quelle: www.energiefoerderung.info 045
Erneuerbare Energien - Windkraft Kleinwindkraftanlagen (bis 30m Höhe) Kleinwindkraftanlagen für den Hausgebrauch (zwischen 0,4 bis 30 kw)... können auch in Wohn- und gemischten Gebieten beantragt werden... mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen: Höhe, Geräuschentwicklung, Abstandsflächen,... Anlagen bis ca. 70 kw sind geeignet für Gewerbe, Landwirtschaft Infos unter: www.kleinwindanlagen.de Bürgerwindkraftanlagen Quelle: www.kleinwindanlagen.de... sind eine sehr gute Maßnahme, um erneuerbare Energien aufzubauen, und Investitionen, Steuern und Erträge in der Region zu halten = optimale regionale Wertschöpfung 046
Kreditförderung für PV-Anlagen - kfw Quelle: KfW 048
Erneuerbare Energien ohne eigenes Süddach Bürgersolaranlagen Beispiel Bürgersolaranlage Stadtschule Bad Oldesloe Leistung 14 kwp 80 Module Einspeisung ca. 12.000 kwh/a Quelle: kreis Stormarn 049
Inhalt Begrenzte Ressourcen und Klimawandel Die Energiewende Fördermittel für den Bereich Gebäude Aktion Stromsparcheck - Die Stromsparhelfer kostenfreie Unterstützung für Transferhaushalte Tipps für Jedermann und Jedefrau 050
Stromsparcheck Was bringt das Quelle: Aktion Stromsparchek.de 051
Stromsparcheck Wie geht das Geschulte Stromsparhelfer kommen auf Anfrage und beraten Transferhaushalte kostenfrei Neben der kostenlose Beratung mit Schätzung des Einsparpotenzials bekommen die Haushalte Einsparartikel im Wert von durchschnittlich 70 Euro kostenlos montiert. Einsparartikel sind z.b.: Energiesparleuchten, Wassersparhilfen, Steckdosenleisten, Thermometer, Zeitschaltuhren etc. Es werden keinerlei personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben. Ansprechpartner Stormarn: Ausbildungsverbund Stormarn/Lauenburg Lübecker Straße 25 23843 Bad Oldesloe Tel. 04531 8011-0 Ansprechpartner: Herr Höhne und Herr Singelmann E-Mail: Erich.Hoehne@avb-sl.de E-Mail: Michael-Singelmann@t-online.de Stromsparcheck ist ein Qualifizierungsprojekt von Caritas und ead Quelle: Aktion Stromsparchek.de 052
Inhalt Begrenzte Ressourcen und Klimawandel Die Energiewende Fördermittel für den Bereich Gebäude Aktion Stromsparcheck Die Stromsparhelfer kostenfreie Unterstützung für Transferhaushalte Tipps für Jedermann und Jedefrau 053
Der ökologische Fußabdruck Der ökologische Fußabdruck zeigt die Auswirkungen verschiedener Verhaltensweisen und Lebensstile Damit kann man weltweit den Verbrauch der natürlichen Vorräte messen und vergleichen Quelle: Ifu Bayern 054
Ökologischer Fußabdruck eines Deutschen 2,5 Erden ist um 1,5 zu viel! Quelle: UZB Steiermark 055
Die private Energiewende wie kann das gelingen? Überprüfen unserer Gewohnheiten, unseres Lebensstils: Wohnen: Mobilität: Ernährung: Güter: Wärmeverluste Gebäude verringern! Stromverbrauch senken, erneuerbare Energien nutzen Statt Auto öfter: zu Fuß, mit dem Rad, Bus&Bahn, Fahrgemeinschaften,... Vorwiegend regionale und saisonale Produkte, weniger Fleisch Alles, was wir nutzen, vom Papier über Kleidung bis zu Computer und Handy Fazit: Jetzt handeln! Weitere Infos z.b. auf www.footprint-deutschland.de 056