Finanzierungswege. und. Fördermöglichkeiten



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Transkript:

Finanzierungswege und Fördermöglichkeiten

Liebe Studieninteressierte, liebe Studierende, wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Fliedner Fachhochschule interessieren. Sie werden in unseren vielfältigen Studiengängen im Bereich Gesundheit, Erziehung, und Bildung, Management und soziale Arbeit optimal auf Ihre späteren Berufsfelder vorbereitet. Durch die Vernetzung von Theorie und Praxis gewinnen Sie wertvolle Wettbewerbsvorteile, um sich auf dem wachsenden Arbeitsmarkt der Gesundheits-, Pflege-, Erziehungs- und Sozialberufe erfolgreich zu positionieren. Trotz dieser Vorteile zögern die meisten an einer privaten Fachhochschule zu studieren, da es eine finanzielle Belastung darstellt. Auf den nachfolgenden Seiten zeigen wir Ihnen daher kurz eine Übersicht der verschiedenen Finanzierungswege und Fördermöglichkeiten auf. Für jeden kann dabei individuell die richtige Unterstützung gefunden werden, ob Vollzeitstudium, duales oder berufsbegleitendes Studium. Gegebenenfalls kann sich dann mit Hilfe der weiterführenden Links näher informiert werden. Die Fliedner Fachhochschule zeichnet eine hohe Professionalität, eine individuelle Beratung und Qualität in Lehre und Forschung aus. Die individuelle Beratung garantieren wir Ihnen auch bei Fragen zur Finanzierung des Studiums. Als Ansprechpartner wenden Sie sich bitte an Frau Sylvie Bovenberg MBA (Telefonnummer: 0211-409-3248; E-Mail: bovenberg@fliedner-fachhochschule.de) oder Frau Ilona Holtschmidt M.A. (Telefonnummer: 0211-409-3223; E-Mail: holtschmidt@fliedner-fachhochschule.de ). Alle nachfolgenden Informationen sind gründlich recherchiert worden und stellen eine kurze Übersicht der verschiedenen Finanzierungswege und Fördermöglichkeiten (Stand Oktober 2015) dar. Wir bitten Sie für vertiefende Informationen direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen. Wir hoffen Sie bald als Studierende an der Fliedner Fachhochschule begrüßen zu dürfen. 2

Inhaltsverzeichnis 1. BAföG 4 2. Stipendien - Allgemein 5 2.1 Übersicht einer Auswahl verschiedener kirchlicher und politischer Stiftungen: 6 2.1.1 Stipendium der evangelischen Kirche 8 2.1.2 Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung 9 2.1.3 Aufstiegsstipendium der SBB, der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung 10 2.1.4 Weiterbildungsstipendium der SBB, der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung 11 3. Kredite 12 3.1 Studienkredit der Bank für Kirche und Diakonie 12 3.2 KFW-Studienkredit 13 3.3 Bildungskredit 14 3.4 Darlehen des Hildegardis Vereins 15 3.5 Studienkredite 16 4. Bildungsfonds 17 5. Bildungsprämie des Bundesministerium für Bildung und Forschung 18 5.1Weiterbildungssparen 18 6. Bildungsscheck des Landes NRW 19 7. Kindergeld 20 8. Nebenjobs 20 9. Verschiedenes 21 9.1 Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer 21 9.2 Absetzbarkeit von Bildungskosten für Arbeitgeber 21 9.3 Wohngeld 21 3

1. BAföG Staatliche finanzielle Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Bachelor-Studierende dürfen das 30. Lebensjahr, Master-Studierende das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben, wenn das Studium beginnt. Ebenfalls darf das Einkommen der Eltern eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. In einigen Fällen kann eine BAföG-Förderung auch gewährt werden, wenn die Altersgrenze überschritten worden ist. Beispielsweise bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen eingeschrieben werden oder Studierende mit Kindern unter zehn Jahren. Was müssen Sie beachten? Der Studierende darf im Monat nur maximal 400 Euro dazuverdienen um den BAföG- Anspruch nicht zu verlieren. Begabten-Stipendien bleiben in Höhe von maximal 300 Euro pro Monat ebenfalls anrechnungsfrei. Das BAföG wird immer nur für zwölf Monate bewilligt, danach muss es wieder neu beantragt werden. Die Zahlung wird auch in der vorlesungsfreien Zeit fortgesetzt. Grundsätzlich entspricht die Dauer der Förderung der Dauer der Regelstudienzeit. Der BAföG-Antrag kann erst nach der Immatrikulation erfolgen und die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Höhe der BAföG-Zahlung ist abhängig von dem Einkommen der Eltern oder des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner, aber auch vom eigenen Einkommen und Vermögen. Es wird für jeden Studierenden individuell berechnet. Die Hälfte des Geldes ist rückzahlungsfrei, die andere Hälfte muss als zinsloses Darlehen in niedrigen Raten zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungsdauer. Aktuell beträgt die monatliche Rückzahlungsmindestrate 105 Euro. Es muss jedoch aktuell niemand mehr als 10.000 Euro zurückzahlen. www.das-neue-bafoeg.de (hier finden Sie alle Formulare) BAföG Hotline: 0800 2236341 www.bafoeg-rechner.de Studentenwerk Düsseldorf, Amt für Ausbildungsförderung, Tel: 0211 81-15777 info@studentenwerk-duesseldorf.de 4

2. Stipendien - Allgemein Es gibt sowohl politische als auch kirchliche Stiftungen, die Stipendien vergeben. Individuell muss entschieden werden, welche Stiftung am besten passt. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich. In der Regel überdurchschnittliche Leistungen, sowie gesellschaftspolitischer oder sozialer Einsatz. Jede Stiftung hat zudem noch spezifische Bedingungen, die der Studierende erfüllen muss. Was sind die Besonderheiten? Man erhält nicht nur finanzielle, sondern auch beratende Unterstützung. Was muss beachtet werden? Man sollte sich in der Regel drei Monate vor Semesterbeginn bewerben. Jedoch ist dies von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich. Die Höhe der monatlichen Zahlung wird analog zum BAföG berechnet. Außerdem kann ein monatliches Büchergeld gezahlt werden. Die Stipendien sind in der Regel rückzahlungsfrei. www. mystipendium.de Stipendiendatenbank www. ArbeiterKind.de Das Internetportal für alle Schüler und Studierende, die als erste in ihrer Familie einen Studienabschluss anstreben. Infotel: 030 679672750 Mo Do 13:00 18:30 http://www.studienkompass.de/elternkompass.html Der ELTERNKOMPASS ist ein kostenfreies Informationsangebot der Stiftung der Deutschen Wirtschaft zu Studienstipendien und wird unterstützt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. www.stipendiumplus.de 13 Begabtenförderungswerke, die sich unter dem Dach des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zusammengefunden haben, um Studierende und junge Forschende mit besonderen Talenten zu unterstützen. 5

www.stiftungsindex.de Suchmaschine des Bundesverbands Deutscher Stiftungen www.spiegel.de/unispiegel/studium/stipendium-fuers-studium-41-stipendien-imueberblick-a-985188.html Ein Überblick über Stipendien, welches Stipendium passt zu wem. www.stipendienlotse.de Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 2.1 Übersicht einer Auswahl verschiedener kirchlicher und politischer Stiftungen: Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie www.kaiserswerther-diakonie.de Evangelisches Studienwerk e.v. www.evstudienwerk.de E-Mail: info@evstudienwerk.de Cusanuswerk e.v. www.cusanuswerk.de E-Mail: stiftung@cusanuswerk.de Friedrich-Ebert-Stiftung e.v. www.fes.de E-Mail: stipendien@fes.de Konrad-Adenauer-Stiftung e.v. www.kas.de E-Mail: zentrale@kas.de Heinrich-Böll-Stiftung e.v. www.boell.de E-Mail: info@boell.de Friedrich-Naumann-Stiftung e.v. www.freiheit.org E-Mail: info@freiheit.org Rosa Luxemburg Stiftung e.v. www.rosalux.de E-Mail: info@rosalux.de Hanns-Seidel-Stiftung e.v. www.hss.de E-Mail: info@hss.de 6

Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de E-Mail: zentrale@boeckler.de Avicenna Studienwerk e.v. www.avicenna-studienwerk.de E-Mail: info@avicenna-studienwerk.de 7

Exemplarisch werden auf den nächsten Seiten vier verschiedene Stipendienprogramme vorgestellt. 2.1.1 Stipendium der evangelischen Kirche Die evangelische Kirche fördert durch das evangelische Studienwerk Villigst Studierende mit Stipendien. Ein nachweisliches gesellschaftliches Engagement in den Bereichen Kirche, Soziales, Politik oder Umwelt, sowie die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche ist erforderlich. In Ausnahmefällen ist auch eine Aufnahme in das Stipendienprogramm möglich, wenn man nicht der evangelischen Kirche angehört. Zudem braucht man eine Hochschulzugangsberechtigung und die Studierenden dürfen das vierte Fachsemester nicht überschritten haben. Das Studium muss ein Präsenz-und Vollzeitstudiengang sein. Außerdem wird die Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder die Erfüllung anderer Voraussetzungen nach 8 BAföG vorausgesetzt. Was sind die Besonderheiten? Antragsteller/innen können auch über 35 Jahre sein. Worauf muss ich achten? Es gibt aktuell zwei Bewerbungsfristen pro Jahr, der 1. März (Aufnahme zum Wintersemester) und der 1. September (Aufnahme zum Sommersemester). Man kann aktuell bis zu 597 Euro monatlich und zusätzlich noch 150 Euro Büchergeld erhalten. Die Höhe der Zahlung wird analog zum BAföG berechnet. Das Stipendium ist rückzahlungsfrei. www.evstudienwerk.de E-Mail: info@evstudienwerk.de Tel: 02304755196 8

2.1.2 Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung ist eine SPD-nahe Stiftung, die Stipendien an begabte und gesellschaftspolitisch engagierte Studierende, besonders Frauen, die als erste aus der Familie studieren und/oder Migrationshintergrund haben, vergibt. Eine Bewerbung ist erst mit Zulassungsbescheid einer Hochschule möglich. Voraussetzungen sind überdurchschnittliche schulische und/oder studienbezogene Leistungen und gesellschaftspolitisches Engagement. Es wird eine aktive Mitarbeit, sowie eine hohe Eigeninitiative in der Friedrich-Ebert-Stiftung erwartet. Zweitstudiengänge und Studienabschlussphasen werden nicht gefördert. Was sind die Besonderheiten? Es werden besonders Studierende aus einkommensschwachen Familien und solche mit Migrationshintergrund gefördert. Zuschüsse zu Auslandsaufenthalten und zu Studiengebühren können gewährt werden. Es gibt eine umfassende Betreuung unter anderem durch Vertrauensdozenten und persönlichen Betreuern in der Stiftung. Worauf muss ich achten? Die Dauer des Bewerbungsverfahrens kann vier bis sechs Monate dauern. Eine Bewerbung ist dabei jederzeit möglich, muss jedoch bei Bachelor-Studiengängen bis zum Ende des dritten Semesters und bei Master-Studiengängen bis zum Ende des ersten Semesters erfolgen. Teilzeit- und Duale Studiengänge können leider nicht gefördert werden. Die Höhe der Zahlung kann aktuell bis zu 597 Euro monatlich erreichen, dazu kommt noch ein monatliches Büchergeld von 300 Euro, welches einkommensunabhängig gezahlt wird. Die Höhe und Dauer der Zahlung wird analog zum BAföG berechnet. Zusätzlich können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowie ein Familienzuschlag bei Kindererziehung gewährt werden. Das Stipendium ist rückzahlungsfrei. www.fes.de/studienfoerderung E-Mail: stipendien@fes.de Tel: 02288830 9

2.1.3 Aufstiegsstipendium der SBB, der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung Durch das Aufstiegsstipendium werden Berufserfahrene finanziell und ideell bei der Absolvierung eines ersten akademischen Hochschulstudiums unterstützt. Das Angebot richtet sich vorwiegend an Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung mittels mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung oder einer beruflichen Fortbildung erhalten haben. Bewerber müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung verfügen und zwei Jahre Berufserfahrung haben. Zusätzlich muss eine besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung und Beruf nachgewiesen werden. Dies ist möglich durch eine besonders gute Note (<1,9) in der Abschlussprüfung, eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers. Es darf zu dem noch kein Hochschulabschluss vorlegen. Innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage kann mit dem Studium begonnen werden. Was sind die Besonderheiten? Das Studium kann berufsbegleitend oder auch in Vollzeit absolviert werden. Es gibt keine Altersgrenze. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Es werden Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung angeboten. Was muss beachtet werden? Die Online-Bewerbung findet zwischen Oktober Januar zum Sommersemester und April Juni zum Wintersemester statt. Die Auswahlgespräche finden dann ca. 2 Monate später statt. Nach Stipendienzusage ist innerhalb eines Jahres mit dem Studium zu beginnen. Vollzeitstudierende erhalten aktuell monatlich 670 Euro und zusätzlich 80 Euro Büchergeld. Für Kinder unter zehn Jahren wird aktuell eine Betreuungspauschale gezahlt (113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weiteres Kind). Bei den berufsbegleitenden Studiengängen gibt es aktuelle jährliche Zahlungen von 2000 Euro. Die Zahlung erfolgt erstmal über ein Jahr. Der Studienfortschritt muss nachgewiesen werden um das Stipendium um jeweils ein Jahr bis zum Ende der Regelstudienzeit zu verlängern. Das Stipendium ist rückzahlungsfrei. http://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html 10

2.1.4 Weiterbildungsstipendium der SBB, der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge, besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, die sich berufsbegleitend weiter qualifizieren möchten. Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Die Antragsteller/innen sollten grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein (unter bestimmten Umständen kann die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht werden, z.b. Zivildienst) und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Einer der folgenden Voraussetzungen muss ebenfalls erfüllt werden: Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als gut bestanden, bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder es liegt ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule vor. Das Studium darf bei der Bewerbung noch nicht begonnen haben und muss auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen. Was muss beachtet werden? Die Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Februar eines jeden Jahres und die Aufnahme erfolgt zum 1. April. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. In diesem Zeitraum können aktuell Zuschüsse von insgesamt 6000 Euro beantragt werden, das sind 2000 Euro pro Jahr. Der Eigenanteil pro Fördermaßnahme beträgt 10%. Das Stipendium ist rückzahlungsfrei. http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html Bewerberhotline: 02286293137 11

3. Kredite www.kredit-vergleich.de 3.1 Studienkredit der Bank für Kirche und Diakonie Studium an einer Hochschule, wobei Ergänzungs-, Aufbau -und Zweitstudiengänge sowie Promotionen, Studium in Voll -oder Teilzeit berücksichtigt werden. Die Antragsteller/innen können bis zu 44 Jahre alt sein. Was sind die Besonderheiten? Der Studienkredit wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder vom Vermögen der Eltern gezahlt. Es wird eine Zinsobergrenze für 15 Jahre garantiert. Eine Kombination mit BAföG oder Bildungskrediten ist möglich. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Die monatliche Zahlung beträgt 100 bis 650 Euro und kann bis zu 10 Fachsemester lang gewährt werden. Die Höhe der Zahlung ist dabei zu jedem Semester frei wählbar. Der Zinssatz des Studienkredits ergibt sich dabei unabhängig von den Noten und dem Einkommen. Der Zinssatz wird zum 1.4. und 1.10 jedes Jahres angepasst und beträgt im Moment 3,74% p.a. nominal gültig bis 31.3.2016. Es wird eine Zinsobergrenze garantiert. Die Rückzahlung beginnt 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende in monatlichen Raten. Bei der Rückzahlung besteht eine Flexibilität über maximal 25 Jahre, dabei ist eine außerplanmäßige Rückzahlung in der Tilgungsphase kostenfrei möglich. https://www.kd-bank.de/privatkunden/produkte/junge_kunden/studienkredit.html Tel: 0231 58444-236 12

3.2 KFW-Studienkredit Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden im fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Studienkredit, an. Der Studierende muss volljährig sein bzw. darf bei Finanzierungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine weitere Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit bei mindestens 3 Jahren ständigem Aufenthalt in Deutschland. Familienangehörige deutscher Staatsbürger oder von EU-Bürgern sind ebenfalls berechtigt. Was sind die Besonderheiten? Der KfW-Kredit kann mit dem BAföG und dem Bildungskredit kombiniert werden. Sicherheiten sind nicht zu stellen. Das Darlehen wird einkommensunabhängig gezahlt, jedoch kann es nur für ein Studienfach beantragt werden. Die Auszahlung beträgt aktuell zwischen 100 und 650 Euro bis zu 14 Fachsemester. Die Rückzahlungszeit ist flexibel gestaltbar, liegt jedoch bei maximal 33 Jahren und 6 Monaten. Die Verzinsung ist variabel und wird jeweils zum 1.4 und 1.10 jedes Jahres angepasst. Dem Darlehensnehmer wird aktuell bei Vertragsabschluss ein maximaler Zinssatz für die nächsten 15 Jahre garantiert. Nach der Auszahlungsphase beginnt die tilgungsfreie Karenzphase, die 6 bis 23 Monate dauern kann. Die darauffolgende Tilgungsphase darf dann bei einer Mindestrate von 20 Euro maximal 25 Jahre beantragen, in dieser Zeit wird das Darlehen in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung erhalten abbezahlt. Eine außerplanmäßige Rückzahlung ist dabei in jeder Phase kostenfrei möglich Bei Vertragsabschluss fällt eine einmalige Aufwandsentschädigung von 238 Euro an. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/privatpersonen/studieren- Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/ Studentenwerk Düsseldorf 0211 8113378 Email: finanzierungsberatung@stw-d.de Infocenter: 0800 539 9003 (kostenfrei) 13

3.3 Bildungskredit Ein zinsgünstiger Kredit mit kurzer Laufzeit gewährt vom Bundesverwaltungsamt, gedacht für die Schlussphase des Studiums. Anspruchsberechtigt sind Volljährige unter 36 Jahren. Man muss in einem fortgeschrittenen Semester studieren und es muss sich um ein Erst- und Vollzeitstudium handeln. Was sind die Besonderheiten? Der Bildungskredit wird unabhängig von den finanziellen Mitteln der Eltern gewährt. Das Ziel des Bildungskredites ist es, sich am Ende des Studiums in vollem Umfang auf das Studium konzentrieren zu können. Es wird aktuell bis zu 24 Monatsraten von maximal je 300 Euro bezahlt. Der Bildungskredit muss vollständig zurückgezahlt werden mit aktuell 1.33% effektiven Jahreszins. Vier Jahre nach der Bewilligung des Kredits beginnt die Tilgung mit aktuell 120 Euro pro Monat unabhängig vom aktuellen Einkommen. Wo erhalte ich weiterführende Unterlagen? https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/privatpersonen/studieren- Qualifizieren/Finanzierungsangebote/Bildungskredit-(173)/ E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de Servicehotline: 0228 99358-4492 14

3.4 Darlehen des Hildegardis Vereins Der Hildegardis-Verein fördert Studentinnen christlicher Konfessionen, jeden Alters für alle Studienabschlüsse in allen Fachrichtungen. Was sind die Besonderheiten? Das Darlehen wird zinslos vergeben und ist bestimmt für Studentinnen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen, dann möchte der Hildegardis Verein eine Möglichkeit der Finanzierung anbieten. Darüber hinaus bietet der Hildegardis Verein ein zusätzliches Darlehen für alleinerziehende Studentinnen unter 30 Jahre für alle Studienziele und Fachrichtungen an. Hier ist der Bewerbungsschluss für das Darlehen der 30. Juni 2015. Die monatliche Zahlung beträgt 250 bis 500 Euro bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 10.000 Euro. Das Darlehen wird zinslos vergeben. Das Darlehen muss 2 Jahre nach Auszahlung der letzten Rate in Raten von 120EUR zurückgezahlt werden. http://www.hildegardis-verein.de/darlehen.html E-Mail: post@hildegardis-verein.de Tel. 0228 96 59 249 15

3.5 Studienkredite Man erhält monatlich Geld von einer privaten oder öffentlichen Bank, meistens wird die Hausbank gewählt. Die Voraussetzungen sind je nach Bank unterschiedlich, jedoch erwartet jede Bank eine positive SCHUFA-Auskunft. Es werden selten Noten und besondere Leistungen bei der Vergabe der Studienkredite berücksichtigt. In der Regel werden Studienkredite nur an Vollzeitstudierende und Studierende im Erststudiengang vergeben. Was muss beachtet werden? Das Risiko der Rückzahlung liegt vollständig beim Kreditnehmer. Bei einigen Kreditgebern gibt es Altersbeschränkungen, die beachtet werden müssen. Die Höhe des Studienkredites kann individuell mit Absprache der gewählten Bank festgelegt werden. Der Studienkredit muss vollständig mit Zinsen zurückgezahlt werden. Konditionen und Zinssätze können dabei variieren. Meistens darf zwischen Ende des Studiums und Beginn der Tilgung 12 Monate vergehen. Es wird das Gespräch mit der Hausbank empfohlen. 16

4. Bildungsfonds Unterstützung, die nach dem Studienabschluss einkommensabhängig zurückgezahlt wird. Der Antragssteller muss in Vollzeit studieren und sich im Erststudiengang befinden. Was sind die Besonderheiten? Die Anbieter der Bildungsfonds suchen sich meistens Studierende mit vielversprechenden Berufsperspektiven aus. Die überwiegende Anzahl der Bildungsfonds wird über die Firma Career Concept vergeben und verwaltet. Es gibt keine Bewerbungsfristen und er kann zusätzlich zum Bafög oder Stipendien gewährt werden. Insgesamt können aktuell bis zu 30.000 Euro während der gesamten Studiendauer gewährt werden, die folgendermaßen aufgeteilt werden können: bis zu 1000 Euro Lebenshaltungskosten pro Monat, bis zu 100% der Studiengebühren, maximal jedoch 10.000 Euro pro Auszahlungszeitpunkt, sowie bis zu 5000 Euro für einmalige Aufwendungen, zum Beispiel für Lernmaterial und Auslandsaufenthalten. Die Höhe der Rückzahlung ist einkommensabhängig, das heißt nach dem Studienabschluss wird ein festgelegter Prozentsatz des Gehalts (zw. 4 10% des monatlichen Bruttolohns) über eine festgelegte Zeitdauer zwischen 4 8 Jahren zurückgezahlt. Es gibt jedoch einen Höchstbetrag. Wenn Sie nach Ablauf der Rückzahlungsdauer weniger zurückgezahlt haben, als Sie erhalten haben, wird das Vertragsverhältnis trotzdem beendet http://www.bildungsfonds.de/de/index E-Mail: info@bildungsfonds.de Tel: 01805-610630 www.deutsche-bildung.de E-Mail: kontakt@deutsche-bildung.de Tel: 0699203945-22 17

5. Bildungsprämie des Bundesministerium für Bildung und Forschung 5.1Weiterbildungssparen Das Weiterbildungssparen gehört mit dem Prämiengutschein zur Bildungsprämie. Das Angebot richtet sich an alle Erwerbstätige. Es besteht keine Einkommensgrenze, jedoch muss man über ein durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Ein persönliches Gespräch in einer der über 560 Beratungsstellen in ganz Deutschland und dem eigenen Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) ist dabei Vorraussetzung. Was sind die Besonderheiten? Das Weiterbildungssparen kann mit dem Prämiengutschein kombiniert werden. Zur Finanzierung von Weiterbildungen wird eine vorzeitige Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist von sieben Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht jedoch nicht verloren. Was muss beachtet werden? Ein persönliches Gespräch in einer der über 560 Beratungsstellen in ganz Deutschland und dem eigenen Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) ist dabei Vorraussetzung. Wie hoch ist die mögliche Entnahme? Die Höhe der Zahlung wird individuell festgelegt. www.bildungspraemie.info Kostenlose Informations-Hotline: 0800/2623000 (kostenfrei) 18

6. Bildungsscheck des Landes NRW Der Bildungsscheck richtet sich an in Nordrhein-Westfalen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und dient der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. 2015 kann der Bildungsscheck jedoch nicht für berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen, eingesetzt werden. Die Voraussetzungen für den Einsatz des Bildungsschecks werden Ende 2015 wieder angepasst werden. http://www.weiterbildungsberatung-nrw.de/buergerinnenbuerger/foerderung/bildungsscheck-nordrhein-westfalen.html 19

7. Kindergeld Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (durch Wehr- oder Zivildienst verlängerbar) haben Studierende Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch endet, wenn das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung offiziell schriftlich mitgeteilt worden ist. Was muss beachtet werden? Seit 01.01.2012 entfällt die Verdienstobergrenze für das Kind. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind erlaubt. Die Höhe des Kindergeldes kann aktuell zwischen 184 Euro und 215 Euro monatlich betragen. Das Kindergeld ist rückzahlungsfrei. http://www.arbeitsagentur.de/navigation/zentral/buerger/familie/kindergeld- Zuschlag/Kindergeld-Zuschlag-Nav.html Service-Rufnummer: 0800 4 555 30 (kostenfrei) 8. Nebenjobs Ein Nebenjob bietet eine gute Möglichkeit, neben dem Studium Berufserfahrung zu sammeln. Überdies kann man dort bis zu 450 monatlich dazu verdienen und sich so einen Teil des Studiums finanzieren. Was muss ich beachten? - Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet verliert seinen Status als Vollzeitstudent/in, sowie etwaige Ansprüche auf Kindergeld (bis 25 Jahre). - Beim BAföG wurde die Verdienstgrenze noch nicht auf 450 Euro monatlich angehoben. Hier gilt nach wie vor die Grenze von 400 Euro. Höhere Verdienste werden voll auf die Förderungssumme angerechnet. - Ein Nebenjob beansprucht Zeit. Das Studium kann in manchen Fällen darunter leiden. Hier gilt es abzuwägen. http://www.studis-online.de/studinfo/studienfinanzierung/jobben.php 20

9. Verschiedenes 9.1 Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer Bei der Einkommenssteuererklärung können Kosten für das Studium als Werbungskosten oder Sonderausgabe und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte sind steuerlich absetzbar. Das Angebot gilt für alle, die eine Einkommenssteuererklärung machen müssen. Wo gibt es weiterführende Informationen? Bei dem zuständigen Finanzamt, sowie bei allen Steuerberatern. http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-themanebenberufliches-studium/berufsbegleitendes-studium-steuer-absetzen/ www.studis.online: Tipps zur Einkommensteuererklärung 9.2 Absetzbarkeit von Bildungskosten für Arbeitgeber Der Arbeitgeber kann die Weiterbildungskosten der Arbeitnehmer als Betriebsausgaben geltend machen. Arbeitgeber können Kosten für die Weiterbildung ihrer Angestellten steuerfrei übernehmen. Die Übernahme von Weiterbildungskosten stellt keinen Arbeitslohn dar und muss daher auch nicht versteuert werden, wenn die Bildungsmaßnahme im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird Was muss beachtet werden? Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Übernahme der Aufwendungen vor Vertragsabschluss schriftlich zugesagt hat Bei dem zuständigen Finanzamt und Steuerberater. 9.3 Wohngeld Wohngeld ist ein Rechtsanspruch, der wahrgenommen werden sollte. Nicht antragsberechtigt sind jedoch Personen, deren eigenes Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um BAföG zu erhalten. http://www.mbwsv.nrw.de/service/wohngeldrechner/index.php 21