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Transkript:

Stadtkanzlei Bestattungsamt Rathausplatz 1 5620 Bremgarten Tel. 056 648 74 61 Fax 056 648 74 60 stadtkanzlei@bremgarten.ch www.bremgarten.ch Merkblatt Todesfall 05.01. Im Kanton Aargau ist das Bestattungswesen grundsätzlich Sache der Gemeinde. Das Bestattungsamt erteilt Auskünfte über die örtlichen Verhältnisse und Gepflogenheiten und steht Ihnen bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Verfügung. Allfällige Wünsche und Weisungen des Verstorbenen sind zu berücksichtigen. Fehlt eine solche Willensäusserung, gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen. Bestattungswünsche können bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsamt des Wohnortes deponiert werden. Zu Lebzeiten sollte geregelt werden (Angehörige informieren) - Testament, Ehe-/Erbvertrag (bei Bezirksgericht deponiert) - Wünsche für Bestattungsart und -ort - Adressliste für Todesanzeigen - Informationen über Krankenkasse, Versicherungspolicen, Verträge Todesfall a) Die Person ist in Bremgarten (ausserhalb eines Heimes) verstorben: Rufen Sie zuerst einen Arzt an. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden. Hatte die in Bremgarten verstorbene Person keinen Wohnsitz in Bremgarten, ist der Todesfall innert zwei Tagen persönlich dem Regionalen Zivilstandsamt Bremgarten zu melden. Dabei ist die ärztliche Todesbescheinigung im Original vorzulegen sowie das Familienbüchlein (sofern vorhanden). b) Die Person ist in einem Spital oder Heim verstorben: Das Pflegepersonal verständigt den Arzt und kümmert sich um die Einkleidung und Aufbahrung der verstorbenen Person. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Den Angehörigen wird eine Todesanzeige des Spitals/Heims oder eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung ausgehändigt. c) Unfall oder Suizid: Es muss in jedem Fall die Polizei zugezogen werden, welche über das weitere Vorgehen befindet.

Merkblatt Todesfall Seite 2 Meldung beim Bestattungsamt Hatte die verstorbene Person ihren ordentlichen Wohnsitz in Bremgarten, ist der Todesfall innert zwei Tagen persönlich dem Bestattungsamt (Stadtkanzlei) zu melden. Wenn möglich bitten wir Sie, vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren (Tel. 056 648 74 61). Folgende Dokumente sind dem Bestattungsamt durch die meldende Person zu übergeben: - Ärztliche Todesbescheinigung (falls zuhause gestorben im Original) - Familienbüchlein (falls vorhanden) - Ausländer zusätzlich: Reisepass, Ausländerausweis, Geburts- und Eheschein - Ausweis der meldenden Person Das Bestattungsamt wird mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Art der Bestattung besprechen sowie einen Abdankungstermin vereinbaren, sofern dies bereits möglich ist (Bestattungen: Montag bis Freitag, 10.00 oder 14.00 Uhr). Beisetzungen oder Kremationen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Auf Ihren Wunsch veranlassen wir die Überführung des Leichnams und regeln weitere Angelegenheiten. Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie: - Personalien des Verstorbenen - Soll eine Erdbestattung oder Kremation/Urnenbeisetzung stattfinden? - Soll die Abdankung in der Friedhofhalle oder in der Kirche (wenn Bestattung in Bremgarten) stattfinden? - Regelung der (evtl.) Kremation: Ort, Überführung (wer, wann), Urnenart, Abholung (wer, wann) - Soll die Beisetzung in einem Reihengrab, Urnengrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab oder der Urnenwand stattfinden? - Aufnahme der Traueradresse und der Kontaktperson Folgende Aufgaben werden durch das Bestattungsamt erledigt: - Veranlassung des Einsargens, Leichentransport, Aufbahrung im Friedhofgebäude, (evtl.) Kremation sowie der Urnentransport - Festsetzung des verbindlichen Termins für die Abdankung und Beisetzung, Veranlassung der Beisetzung, Bestellung des Grabkreuzes - Mitteilungen an Pfarramt, Friedhofgärtner, Bestattungsinstitut - Aushang der Todesanzeige im offiziellen Informationskasten im Hirschengässli (auf Wunsch) - Mitteilung an Einwohnerkontrolle, Steueramt, AHV-Zweigstelle Erste Massnahmen, die von Ihnen zu erledigen sind: - Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer, um den Bestattungstermin zu bestätigen und die Gestaltung der Abdankung/Beisetzung zu besprechen - Druckauftrag für Leidzirkulare, Adresslisten erstellen - Aufgabe einer Todesanzeige in der Zeitung - evtl. Bestellung des Leidmahls/Reservation des Lokals - Benachrichtigung von Angehörigen, Freunden, Nachbarn, Vereinen, Verbänden und Arbeitgeber

Merkblatt Todesfall Seite 3 Aufgaben, die nach der Bestattung von Ihnen zu erledigen sind: - Mitteilung an Versicherung, Krankenkasse, Pensionskasse - Meldungen an Bank, Post etc. - Benachrichtigung Vermieter - Kündigung von Verträgen - Kündigung/Abmeldung Mitgliedschaften, Abonnemente - Danksagungen - Angaben/Unterlagen für Streuerinventar zusammenstellen - Grabunterhalt regeln, Grabstein bestellen Eine amtliche Todesurkunde kann gegen Gebühr beim Regionalen Zivilstandsamt des Todesortes angefordert werden. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, so ist die Person, die dieses auffindet verpflichtet, dieses unverzüglich dem Bezirksgericht zur Eröffnung einzureichen. Folgende Aufgaben werden nach der Bestattung durch die Stadtverwaltung erledigt: - Erstellen eines Erbenverzeichnisses durch die Stadtkanzlei. Dieses dient unter anderem dem Steueramt als Grundlage für die Ausfertigung des Steuerinventars, dem Gericht zur Zustellung allfälliger letztwilliger Verfügungen sowie teilweise den Erben zur Vorlage bei der Bank als Bescheinigung der Erbberechtigung etc. Die Gebühren für die Ausfertigung und die Auslagen Dritter (z.b. Familienscheine) sind durch die Erbengemeinschaft zu übernehmen (Todesfallkosten). - Erstellen eines Steuerinventars durch das Steueramt. Das Steueramt setzt sich mit den Angehörigen (Kontaktperson) in Verbindung. Standortsangaben Krematorium Baden: Zürcherstrasse 108, 5400 Baden, Tel. 056 222 49 21 (Krematorium und Abdankungshalle)

Merkblatt Todesfall Seite 4 Krematorium Aarau: Rosengartenweg 1, 5000 Aarau, Tel. 062 836 05 48 Friedhofhalle Bremgarten: Friedhofstrasse, 5620 Bremgarten

Merkblatt Todesfall Seite 5 Wichtige Adressen und Telefonnummern Friedhofgärtner Bremgarten: Hermetschwil-Staffeln: Bestattungsinstitut Mario Müller, Sonnmattweg 13, 5620 Bremgarten Tel. 056 631 93 94 mail@mueller-gaerten.ch (Schlüssel Friedhofhalle/Übergabe Urne) Hans-Peter Stöckli, Mitarbeiter Werkhof, Augraben 1, 5620 Bremgarten Tel. 079 277 99 12 Beat Ming, Schreinerei/Bestattungsinstitut Wohlerstrasse 29, 5620 Bremgarten Tel. 056 633 47 85 / 079 636 52 91 info@mingschreinerei.ch Allgemeines Bestattungsinstitut Harfe GmbH Flurweg 3, 5610 Wohlen Tel. 056 621 24 54 esther.zuercher@bestattungsinstitut.ch www.abschiednahme.ch Bestattungsinstitut Koch GmbH Rummelstrasse 1, 5610 Wohlen Tel. 056 622 13 60 koch@bestattungsinstitut-koch.ch www.bestattungsinstitut-koch.ch Obige Auflistung enthält die uns bekannten regional tätigen Bestattungsunternehmen. Sie sind in der Wahl des Bestattungsinstituts jedoch frei. Pfarramt Bremgarten Hermetschwil-Staffeln Römisch-katholisches Pfarramt Pfarrgasse 4, 5620 Bremgarten, Tel. 079 420 57 46 (Gemeindeleiter Ueli Hess) Tel. 056 631 88 39 (Sekretariat) pfarramt@kath-bremgarten.ch www.kath-bremgarten.ch Römisch-katholisches Pfarramt Käsereistrasse 5, 5626 Hermetschwil-Staffeln Tel. 056 631 13 63 (Sekretariat) kirche-hermetschwil@bluewin.ch www.kirche-hermetschwil.ch Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bellikonerstrasse 210, 8967 Widen, Tel. 056 633 25 85 (Sekretariat) sekretariat@treffpunkt-kirche.ch www.treffpunkt-kirche.ch

Merkblatt Todesfall Seite 6 Regionales Zivilstandsamt Aarau: Laurenzenvorstadt 1, 5000 Aarau Tel. 062 836 05 77 Baden: Klösterli, Oberstadtstrasse 4, 5400 Baden Tel. 056 200 84 30 Bremgarten: Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten Tel. 056 648 74 91 Muri: Seetalstrasse 6, 5630 Muri Tel. 056 675 52 15 Wohlen: Zentralstrasse 20, 5610 Wohlen AG Tel. 056 619 12 90 Stand: 10.10.2016 / MS