Themendienst. Mehr Geld für die Schiene: Erfolgsmodell Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geht in die nächste Runde

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Transkript:

Mehr Geld für die Schiene: Erfolgsmodell Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geht in die nächste Runde Rund 28 Milliarden Euro fließen in Modernisierung von Netz, Bahnhöfen und Energieanlagen DB erhöht Instandhaltungsmittel um über 50 Prozent Gelder kommen insbesondere Brücken und Tunneln zugute (Frankfurt am Main, Oktober 2014) Zum 1. Januar 2015 geht eine Erfolgsgeschichte zur Modernisierung der deutschen Schieneninfrastruktur in die zweite Runde: die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) zwischen Bund und Bahn, die für weitere fünf Jahre Planungs- und Finanzierungssicherheit für das Bestandsnetz, die Bahnhöfe und Energieanlagen bietet. Beide Partner nehmen dabei von 2015 bis 2019 mehr Geld in die Hand als je zuvor und starten mit einem Volumen von rund 28 Milliarden Euro 11,4 Milliarden Euro davon von der DB AG eine Qualitätsoffensive noch nie da gewesener Dimension. Allein 875 Brücken stehen bis 2019 zur Erneuerung an, weitere Mittel kommen etwa Tunneln oder Stellwerken zu Gute. Zusätzlich erhöht die DB AG ihre vertraglich zugesagten Instandhaltungsmittel um über 50 Prozent auf mindestens acht Milliarden Euro. Die LuFV II ist somit eine gute Basis, um den vielerorts bestehenden Investitionsrückstau im Schienennetz langfristig abzubauen. Schema 1: Veränderung der Mittelausstattung der LuFV II gegenüber der LuFV I in Milliarden Euro (über den kompletten Vereinbarungszeitraum) 10/2014 CM/DS 1/5

Schema 2: Aufteilung der Höherdotierung der LuFV II zwischen Bund und DB in Milliarden Euro Von der Bahnreform bis 2008: Hoher Aufwand durch Antrags- und Verwendungsprüfung von Einzelverträgen Bis 2008 finanzierte der Bund jede einzelne Maßnahme im Schienennetz auf Basis von Einzelverträgen. Dies war verbunden mit hohem bürokratischen Aufwand nicht zuletzt, weil das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Rahmen aufwendiger Prüfungen die korrekte Verwendung der Bundesmittel beaufsichtigte. Die Folge war nicht nur ein Schwergang bei der Realisierung von Bestandsnetzprojekten. Auch eine Wirkungskontrolle der eingesetzten Bundesmittel war in dieser Systematik nur begrenzt möglich. LuFV I bietet erstmals Finanzierungssicherheit im Mittelfristzeitraum Den Ausweg aus dem Dilemma fanden Bund und Bahn mit einem neuen, innovativen Instrument zur Modernisierung der Bestandsinfrastruktur: der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV I), die erstmals am 1. Januar 2009 für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen wurde. Darin wurden der Infrastrukturbeitrag des Bundes mit 2,5 Milliarden Euro pro Jahr sowie das Instandhaltungsvolumen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) verbindlich festgelegt. Vertragsgegenstand war zudem die Definition von Kennzahlen zur Qualität des bestehenden Netzes. 10/2014 CM/DS 2/5

Konkret handelte es sich um die folgenden Punkte: (i) (ii) (iii) (iv) (v) (vi) (vi) DB Netz AG: Theoretischer Fahrtzeitverlust im Fern- und Ballungsnetz, in den Regionalnetzen sowie im gesamten Netz; DB Netz AG: Anzahl der Infrastrukturmängel; DB Netz AG: Funktionalität der Bahnsteige, DB RegioNetz Infrastruktur GmbH; DB Netz AG: Bewertung der Anlagenqualität, DB RegioNetz Infrastruktur GmbH; DB Station&Service AG: Funktionalität der Bahnsteige; DB Station&Service AG: Bewertung der Anlagenqualität; DB Energie GmbH: Versorgungssicherheit Bahnenergie. Dank dieser Regelungen konnte nicht nur der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Effizienz und Taktfrequenz bei der Realisierung von Projekten für die bestehende Infrastruktur wurden deutlich erhöht. Zudem war es nun möglich, im Detail nachzuvollziehen, welche Wirkung die eingesetzten Euros im Schienennetz jeweils erzielten. Damit wurden Transparenz gegenüber dem Bund sowie hohe Planungs- und Investitionssicherheit für die Bahn geschaffen. Ein Gewinn für alle Beteiligten. Verlängerte Vereinbarung bis 2014 sichert on Top 250 Millionen Euro p.a. Ende 2013 lief die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung planmäßig aus. Zuvor hatten sich Bahn und Bund im Herbst des gleichen Jahres darauf verständigt, das bestehende Vertragswerk bis zum Abschluss einer neuen LuFV, längstens aber bis Ende 2015, zu verlängern. Weiterhin wurde vereinbart, dass der Bund für die Jahre 2013 und 2014 je 250 Millionen Euro zusätzlich zu den 2,5 Milliarden Euro für Erhalt und Sanierung des Bestandsnetzes zur Verfügung stellt. Insbesondere Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Sanierung von Eisenbahnbrücken standen dabei im Fokus. LuFV II trägt bis 2019 durch weitere Mittelerhöhung zum Abbau des Investitionsstaus im Schienennetz bei Die LuFV II hat gegenüber dem bestehenden Vertragswerk Vorteile insbesondere bei den Themen Finanzierung und Qualität. So werden in der neuen Vereinbarung sowohl die Mittel für Ersatzinvestitionen und als auch für Instandhaltung deutlich erhöht. Über den gesamten Geltungszeitraum der LuFV II stehen insgesamt rund 28 Milliarden Euro für die bestehende Schieneninfrastruktur zur Verfügung. Neu ist die Verpflichtung der DB-Infrastrukturgesellschaften, künftig ihr vollständiges Ergebnis für die Finanzierung der Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Dies wird durch den sogenannten Finanzierungskreislauf 2.0 10/2014 CM/DS 3/5

sichergestellt, in dem das Nachsteuerergebnis der EIU als Bestandteil der Dividende der DB AG zu 100 Prozent an den Bund abgeführt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss wieder für das Bestandsnetz zur Verfügung gestellt wird. Gleichzeitig steigt die vertragliche Verpflichtung der Bahn hinsichtlich der Instandhaltungsmittel um über 50 Prozent. Danach stehen im Geltungszeitraum der LuFV II insgesamt mindestens 8 Milliarden Euro an Eigenmitteln der DB AG zur Verfügung, mindestens 1,5 Milliarden Euro davon in jedem Jahr. Die Entwicklung der Qualitätsziele der LuFV II wird aus einer langfristigen Perspektive abgeleitet. Dabei bleiben die Qualitätskennzahlen der LuFV I grundsätzlich erhalten. Allerdings werden die Zielwerte deutlich verschärft, so zum Beispiel bei der Anzahl der Infrastrukturmängel oder dem Theoretischen Fahrzeitverlust. Zusätzlich kommen hinzu: eine neu entwickelte Kennzahl zur Anzahl voll- und teilerneuerter Brücken sowie die Verbesserung der Datenqualität. 10/2014 CM/DS 4/5

Beim Thema Brücken hat sich die Bahn verpflichtet, zwischen 2015 und 2019 (mindestens) 875 Brücken zu erneuern, bislang sind es per anno rund 120. Die Berichtspflichten der DB AG werden im heute schon jährlich vorzulegenden Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht weiter standardisiert und ausgeweitet. Dazu zählt beispielsweise eine ausführliche Berichterstattung zu teuren Infrastrukturanlagen wie Brücken und Stützbauwerken. Fazit: LuFV zahlt auf Konto des Wirtschaftsstandorts Deutschland ein Die Fortsetzung des Erfolgsmodells LuFV eine gute Nachricht für die Schienenwege. Dank der vereinbarten Mittel sind über die nächsten fünf Jahre nicht nur das nötige Volumen sondern auch die Planungssicherheit gegeben, um den Investitionsstau im Schienennetz nachhaltig anzugehen. Davon profitieren nicht nur die Vertragspartner Bahn und Bund sondern insbesondere auch der Wirtschaftsstandort Deutschland. 10/2014 CM/DS 5/5