Der Finanzierungsrahmen von Stuttgart 21 beträgt 4,526 Mrd. Euro. Die Kosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

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1 KOSTEN VORBEMERKUNG: Der Finanzierungsvertrag Stuttgart 21 wurde am vom Land, der Stadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart (beide über das Land), der Flughafen Stuttgart GmbH sowie der DB AG unterzeichnet. Rechtsverbindlich wurde der Vertrag erst Ende Der Finanzierungsrahmen von Stuttgart 21 beträgt 4,526 Mrd. Euro. Die Kosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen: Bau- und Planungskosten sowie Risikorahmen Gesamtbetrag 4,526 Mrd. Euro 550,00 760, ,00 Baukosten Planungskosten Risikopuffer Die Finanzierungsanteile teilen sich unter den Partnern wie folgt auf: Finanzierungsbeiträge nach Projektpartner Gesamtbetrag 4,526 Mrd. Euro Landeshauptstadt Stuttgart; 291,80 ; 6% Flughafen Stuttgart; 227,20 ; 5% Verband Region Stuttgart; 100,00 ; 2% Deutsche Bahn AG; 1.747,00 ; 39% Land Baden- Württemberg; 930,60 ; 21% Bund inkl. EU-Mittel; 1.229,40 ; 27%

2 KERNBOTSCHAFTEN: Stuttgart 21 liegt im Finanzierungsrahmen und es gibt zum heutigen Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt dafür, dass dieser nicht ausreichend bemessen ist. Drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben die Gesamtfinanzierung von Stuttgart 21 in der Faktenschlichtung bestätigt. Die Deutsche Bahn AG hat den Projektpartnern im Lenkungskreis im September 2011 eine aktualisierte Risikobewertung vorgelegt. Auch danach liegen die Kosten von Stuttgart 21 weiterhin im Finanzierungsrahmen. Nach 25% der Vergaben liegt die Bahn im Kostenplan und konnte alle geplanten Einsparpotenziale erzielen. Auch bei den aktuell laufenden Verfahren, mit denen dann 50% des Gesamtvolumens und 90% der besonders kostenkritischen Tunnelbauwerke vergeben sind, liegt die Bahn im Finanzierungsrahmen und verfügt noch über eine Risikopuffer von 390 Mio. Euro. Gerade weil die Bahn hier Festpreise verhandelt, ist hier Kostensicherheit gegeben. Der Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 kostet die Projektpartner mindestens 1,5 Mrd. Euro. Dazu kommen die Kosten für die Sanierung der Gleisanlagen und des alten Hauptbahnhofs, in Höhe von ca. 1,3 Mrd. Euro. Den Ausstieg aus dem Projekt müsste das Land sehr teuer bezahlen. Das Land müsste für den Ausstieg Kosten in Milliardenhöhe aufbringen. Die zahlt das Land ohne Gegenleistung. Im Gegenteil: Dieses Geld fehlt in allen anderen Bereichen, in denen das Land gefragt ist (Kitas, Schulen, ). Diese Ausstiegskosten sind im Nachtragshaushalt des Landes nicht beinhaltet. Die bisherigen Ausstiegskosten berücksichtigen noch überhaupt nicht die Kosten, die aus einem Stopp der Neubaustrecke Wendlingen Ulm folgen. Ganz zu schweigen von den Konsequenzen für die Menschen im Land, die auf diese Neubaustrecke warten. Der Streit um Stuttgart 21 hat das Land bis heute einen hohen zweistelligen Millionenbetrag gekostet. Die Deutsche Bahn AG hat auch jetzt wieder ein außerordentliches Maß an Transparenz auch gegenüber der Öffentlichkeit gezeigt und geht damit weit über das Erforderliche hinaus. Die DB wird auch weiterhin regelmäßig über die Kostenentwicklungen des Bahnprojekts informieren. 2 S e i t e

3 HINTERGRUND: FINANZIERUNGSVEREINBARUNG VON S21 Der Kostenrahmen, der der Finanzierungsvereinbarung von April 2009 zu Grunde gelegt wurde, basierte auf der Grobplanung (Vorplanung) und damit auf dem Planungs- und Kostenstand von Die Gesamtkosten des Projekts Stuttgart 21 wurden 2004 auf 2,810 Milliarden Euro kalkuliert (Planungs- und Preisstand: Januar 2004). Mit einer unterstellten Preissteigerung für die zehnjährige Realisierungsphase ergab sich daraus eine Gesamtsumme von 3,076 Milliarden Euro. Diese Summe war auch Grundlage der Finanzierungsvereinbarung, die Mitte 2009 unterzeichnet wurde. Mit Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung einigten sich die Projektpartner in der Sache. Sie entscheiden gleichzeitig, eine aktualisierte und konsolidierte Kostenrechnung auf den Weg zu bringen. 1) Diese aktualisierte Kostenrechnung wurde Ende 2009 im Lenkungskreis vorgelegt und basierte auf der (konkreteren) Entwurfsplanung. 2) Erst Ende 2009 und damit nach Vorlage der aktualisierten Kostenrechnung wurde die Finanzierung von S21 für alle Partner verbindlich und rechtskräftig. 3) Im Zuge des Schlichtungsverfahrens wurden die Kalkulation und die angesetzten Optimierungen durch drei Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften im Kern bestätigt. In ihrer Gesamtwürdigung halten die drei Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften fest, dass keine konkreten Hinweise vorliegen, dass die in den Finanzierungsverträgen zu Stuttgart 21 vereinbarte Gesamt-finanzierung von 4,526 Milliarden Euro (inklusive Risikopuffer) nicht ausreichend bemessen wäre. Auf Basis der Entwurfsplanung wurden die gesamten Planungs- und Baukosten Ende 2009 mit einem Wert von 3,765 Milliarden Euro kalkuliert. Im Gegensatz zu anderen Großprojekten sind bei Stuttgart 21 etwaige Preissteigerungen (Nominalisierungen) von 323 Millionen Euro abgesichert. Zusätzlich kommt ein Risikopuffer mit 438 Millionen Euro hinzu. Hintergrund: Finanzierungsrahmen von 4,526 Mrd. Euro gliedert sich in: 1) Baukosten: ca. 3,2 Mrd. Euro 2) Planungskosten: ca. 550 Mio. Euro 3) Puffer: 760 Mio. Euro a) Nominalisierungspuffer/Baupreissteigerungen: 322 Mio. Euro b) Risikopuffer: ca. 438 Mio. Euro 3 S e i t e

4 HINTERGRUND: AKTUELLE RISIKOBEWERTUNG DER BAHN IM LENKUNGSKREIS Die Deutsche Bahn AG hat den Projektpartnern im Lenkungskreis im September 2011 eine aktualisierte Risikobewertung vorgelegt. Danach liegen die Kosten von Stuttgart 21 weiterhin im Finanzierungsrahmen. Aus der aktualisierten Risikobewertung ergeben sich potentielle Risiken von rund 370 Mio. Euro. Diese liegen deutlich unter den Werten, die in der Öffentlichkeit bislang diskutiert und unterstellt wurden. Diese Risiken setzen sich aus Risiken in Höhe von 130 Mio. Euro zusammen und aus Vergaberisiken in Höhe von 240 Mio. Euro, die sich aus den laufenden Vergaben ergeben. Nach Abschluss dieser Vergaben sind 50 Prozent der gesamten Vergaben und 90 Prozent der besonders kostenkritischen Tunnelbauwerke für Stuttgart 21 vergeben. Sollten alle potentiellen Risiken in Höhe von 370 Mio. Euro tatsächlich eintreten, verbleibt bei einem Puffer von insgesamt 760 Mio. Euro (Nominalisierung und Risikopuffer) immer noch ein Puffer von 390 Mio. Euro. Die Bahn hat für 50 % der Vergaben und damit 90 % der Tunnelbauwerke Festpreise verhandelt. Dadurch liegen die Preise ggf. ein wenig höher als bei Gleitpreisen gleichzeitig hat die Bahn dadurch die Kostensicherheit. Das Risiko von etwaigen Kostensteigerungen (u. a. durch Preissteigerungen o. Ä.) liegen beim ausführenden Unternehmen. Die ersten Vergaben haben gezeigt, dass die für diese Vergaben geplanten Einsparpotenziale durch das Gesamtvergabeergebnis erzielt werden konnten. Die Zusatzkosten aus der Schlichtung belaufen sich nach einer ersten Grobschätzung der Kosten auf 80 Mio. Euro. Es handelt sich hierbei um einen zusätzlichen Leistungsumfang, der nicht Teil der Finanzierungsvereinbarung ist. Die Zusatzmaßnahmen machen eine separate Finanzierungsvereinbarung notwendig, nachdem sich alle Projektpartner auf das Schlichtungsergebnis verständigt haben. Die Deutsche Bahn AG hat auch jetzt wieder ein außerordentliches Maß an Transparenz auch gegenüber der Öffentlichkeit gezeigt und geht damit weit über das Erforderliche hinaus. Die DB wird auch weiterhin regelmäßig über die Kostenentwicklungen des Bahnprojekts informieren. 4 S e i t e

5 HINTERGRUND: AUSSTIEGSKOSTEN IM DETAIL Grundsätzlich gilt, dass alle Projektpartner die bisher angefallenen Projektkosten tragen müssen. Dazu zählen: bisherige Aufwendungen der Deutschen Bahn und Aufwendungen, die bei der Deutschen Bahn im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages angefallen sind. Dieser Betrag beläuft sich auf bereits auf mindestens 1,5 Milliarden Euro. Dazu kommen natürlich noch die Kosten für die Sanierung des Gleisvorfeldes und des alten Bahnhofs (in Höhe von ca. 1,3 Milliarden Euro.) sowie die Entschädigungszahlungen, die Stadt und Region fordern werden. Den Ausstieg aus Stuttgart 21 muss das Land teuer bezahlen. Der Ausstieg bedeutet für das Land Kosten in Milliardenhöhe ohne eine Gegenleistung. Sollte dem Land das Recht zur Kündigung der Finanzierungsverträge nicht zugesprochen werden wovon wir ausgehen ist das Land verpflichtet, seinen Finanzierungsanteil von 930 Mio. Euro zu erfüllen (inkl. Puffer), für Verzögerungsschäden und für Kosten aus der Sprechklausel aufzukommen. Voraussetzung für die Kündigungsverhandlungen des Landes ist, dass mindestens 2,5 Mio. Wahlberechtigte bei der Volksabstimmung für das Kündigungsgesetz stimmen und diese auch in der Mehrheit sind. Die bisherigen Ausstiegskosten berücksichtigen noch überhaupt nicht die Kosten, die aus einem Stopp oder einer Verzögerung der Neubaustrecke Wendlingen Ulm folgen. Ganz zu schweigen von den Konsequenzen für die Menschen im Land, die auf diese Neubaustrecke warten. 5 S e i t e

6 HINTERGRUND: KOSTEN AUS DEM STREIT UM STUTTGART 21 Das Land hat bereits Millionen für den Streit aus Stuttgart 21 ausgegeben: 1) Alleine die Volksabstimmung kostet mindestens so viel wie eine Landtagswahl (mindestens 8,2 Mio. Euro; die Opposition rechnet mit bis zu 16/20 Mio. Euro) ob Stuttgart 21 am Ende gebaut wird oder nicht, entscheidet der Bürger damit aber nicht. 2) Alleine die Polizeieinsätze zwischen dem 30. Juli 2010 und dem 28. Juli 2011 haben 24,9 Mio. Euro gekostet (Personal- und Sachkosten/Arbeitsstunden). Zur Abgeltung der durch S21 entstandenen Mehrarbeit wurden der Polizei zusätzlich 6,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 3) Die Kosten der Schlichtung beliefen sich alleine beim Land auf ,46 Euro. 4) Auch die Justiz hat durch Stuttgart 21 einen erheblichen Mehraufwand. Wegen der Verfahren um die Proteste gegen den Bahnhofsumbau muss das Stuttgarter Amtsgericht viele andere Prozesse aufschieben. Zusätzlich hat der Streit um Stuttgart 21 insbesondere bei den Projektpartnern Bahn, Stadt und Region Ressourcen gebunden und dadurch Zusatzkosten produziert. 6 S e i t e

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