= = = Arbeitsvertrag Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS) zwischen Unternehmen: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: nachstehend Praxisstelle genannt und Herrn/Frau: geboren am: in Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: nachstehend Student genannt = wird nachstehender Vertrag zur Durchführung eines berufspraktischen Studiensemesters geschlossen, das für das Studium an der Technischen Hochschule Mittelhessen Wiesenstraße 14 35390 Gießen in den Studiengängen des Fachbereichs Maschinenbau und Energietechnik (ME) erforderlich ist. Seite 1 von 5
1 Art und Dauer der Ausbildung (1) Die praktische Ausbildung wird in der oben genannten Praxisstelle als Praxissemester durchgeführt und dauert 20 Wochen. (2) Der Vertrag wird für die Zeit vom bis abgeschlossen. (3) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden. (4) Die Ordnung des Berufspraktischen Studiensemesters des Fachbereichs ME gemäß der Prüfungsordnung Anlage 2 ist Bestandteil dieses Vertrages. 19 des Berufsbildungsgesetzes findet entsprechende Anwendung. 2 Pflichten der Praxisstelle Die Praxisstelle verpflichtet sich: (1) den Studenten für die Dauer des BPS entsprechend den in 6 genannten Aufgabenbereichen einzusetzen, (2) ihm ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über den zeitlichen Umfang und die Inhalte der praktischen Tätigkeiten sowie den Erfolg der Ausbildung enthält, (3) eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Betreuung des Studenten zu benennen die bzw. der in allen das Praxissemester betreffenden Fragen mit der Technischen Hochschule Mittelhessen zusammenarbeitet, (4) den Studenten für Veranstaltungen der Technischen Hochschule Mittelhessen im Rahmen des Praxissemesters freizustellen, (5) der Technischen Hochschule Mittelhessen gegebenenfalls von einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages oder vom Nichtantritt der praktischen Tätigkeit durch den Studenten Kenntnis zu geben. 3 Pflichten des Studenten Der Student verpflichtet sich: (1) die ihm gebotene Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und die übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen, (2) den Anordnungen der Praxisstelle und dem von ihr beauftragten Person nachzukommen, (3) die für die Praxisstelle geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten, (4) bei Fernbleiben die Praxisstelle unverzüglich zu benachrichtigen, bei Erkrankungen spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Seite 2 von 5
4 Pflichten der Technischen Hochschule Mittelhessen Die Technische Hochschule Mittelhessen verpflichtet sich: (1) den Studenten während des berufspraktischen Semesters angemessen zu betreuen, (2) über das erfolgreiche abgeschlossene berufspraktische Studiensemester ein Zeugnis auszustellen. 5 Auflösung des Vertrages (1) Dieser Arbeitsvertrag muss von der Technischen Hochschule Mittelhessen vor Beginn der praktischen Tätigkeit anerkannt werden. Er verliert seine Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zum Praxissemester gemäß Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Mittelhessen bis zum Vertragsbeginn nicht erfüllt sind. (2) Der Vertrag kann aufgelöst werden - aus einem wichtigen Grund, ohne Einhaltung einer Frist, - vom Studenten mit der Frist von vier Wochen, wenn die Ausbildung nicht den in 2 spezifizierten Kriterien entspricht. (3) Die Auflösung des Vertrages muss schriftlich und unter Angabe der Gründe im Benehmen mit dem Fachbereich ME erfolgen. 6 Versicherungsschutz (1) Der Student ist während des Praxissemesters gesetzlich gegen Unfall versichert. Im Versicherungsfalle übermittelt die Praxisstelle der Technischen Hochschule Mittelhessen einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Der Student ist an der Praxisstelle für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflicht der Praxisstelle versichert. (3) Der Student ist während des Praxissemesters in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. (4) Der Student ist während des Praxissemesters nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. (5) Bei Ableistung des BPS im Ausland sind Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz vor Antritt der berufspraktischen Tätigkeit zu klären. Seite 3 von 5
7 Status der Studierenden an der Praxisstelle Während des BPS, das Bestandteil des Studiums ist, bleibt der Student an der Technischen Hochschule Mittelhessen immatrikuliert mit allen Rechten und Pflichten eines ordentlichen Studierenden. Er ist Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und unterliegt in der Praxisstelle weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz. Andererseits ist der Student an die Ordnungen der Praxisstelle gebunden. Es besteht Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Etwaige Vergütungen der Praxisstelle werden auf die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angerechnet. 8 Vergütung Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Die monatliche Vergütung beträgt brutto EUR. Die sich daraus ergebenden steuerlichen Verpflichtungen gehen zu Lasten des Studenten. 9 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Technischen Hochschule Mittelhessen zu versuchen. 10 Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von der Praxisstelle und dem Studenten unterzeichnet. Es ist die Aufgabe des Studenten, diese Vertragsausfertigungen der Technischen Hochschule Mittelhessen vorzulegen. 11 Sonstige Vereinbarungen (1) Die Technische Hochschule Mittelhessen benennt Herrn/Frau als fachlichen Betreuer. (2) Die Praxisstelle benennt Herrn/Frau als Beauftragten für die Ausbildung des Studenten. Seite 4 von 5
12 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch gültig. In diesem Fall sind die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel am nächsten kommen. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Studenten Unterschrift Beauftragten der Praxisstelle Stempel Seite 5 von 5