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Transkript:

SWISS DAY EIN DOKUMENT STELLT SICH VOR RECHTLICHER RAHMEN Delphine Calonne Legal Counsel Swiss Funds Association SFA Delphine.calonne@sfa.ch

Inhaltsübersicht 1. Regulatorische Rahmenbedingungen: die europäischen Bestimmungen und die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Einführung des in der Schweiz 2. SFA Selbstregulierung 3. Juristische Bestimmungen betr. TER 4. SFA FAQs 5. Viele praktische Fragen stellen sich

1. Regulatorische Rahmenbedingungen Europäische Bestimmungen UCITS IV dürfte sich positiv auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes für Asset Manager und Asset-Management Dienstleistungen auswirken. Die Schlüsselwörter dieser Reform sind: EINIGUNG: europäischer Markt mit einem europäischen Pass für Verwaltungsgesellschaften. KONZENTRATION: Ermöglichung von Fondsfusionen und Schaffung von Master- Feeder-Strukturen. VEREINFACHUNG: grenzüberschreitendes Notifizierungsverfahren. Die Finanzkrise führte zu einer besseren Koordination und Kommunikation zwischen den Aufsichtsbehörden und Regulatoren, sowie zu einer Vereinheitlichung von wichtigen Informationen z.b. des weitgehenden Ersatzes des vereinfachten Prospektes durch das. Vorteile und Herausforderungen dieser Reformen...

1. Regulatorische Rahmenbedingungen Europäische Bestimmungen Das : Ersetzt den vereinfachten Prospekt ( Simplified Prospetus ), welcher sein Ziel verfehlt hat le PS n étant qu une pâle copie des informations figurant au prospectus complet" (nach Bertrand Gourdain). Soll ein kurzes Dokument sein, das dem Anleger ermöglicht in Kenntnis der Sache und auf Basis der wesentlichen Informationen des Fonds investieren zu können Anwendungsbereich: alle OGAW Fonds. Rechtsnatur: Vorvertragliche Informationen. Zivilrechtliche Haftung: jedoch beschränkt auf drei Hypothesen (zweiter Teil des Absatzes 2 des Artikels 79 der UCITS-IV Richtlinie).

1. Regulatorische Rahmenbedingungen Europäische Bestimmungen Der Inhalt des

1. Europäischer Rahmen und die Implementierung des in der Schweiz EU Level 1 Level 2 Level 3 Juni 2009 Oktober 2009 Dezember 2009 Juli 2010 Juli 2011 Juli 2012 2013 Verabschiedung der Richtlinie durch den Europäischen Rat CESR Empfehlung zum EU Pass und CESR Empfehlung zu Fusionen und Master-feeder Strukturen EU Kommission verabschiedet die Level 2 Umsetzungsmassnahmen, EU Verordnung 583/2010, unmittelbar anwendbar Ende der Frist für die Umsetzung der UCITS IV Richtlinie SP ersetzt durch den Evaluations Bericht der EU Kommission Implementierung in der Schweiz Änderung der KKV, um den vereinfachten Prospekt durch das zu ermöglichen (OGAW IV Bestimmungen und EU-Verordnung 583/2010). Die SFA wurde beauftragt, die CESR- Empfehlungen in die Selbstregulierung zu übernehmen. Änderung des Artikels 51 Absatz 4 KAG NEU

1. Europäischer Rahmen und die Implementierung des in der Schweiz Type of fund Existing funds/sub-fund until 14.07.2014 from 15.07.2014 New funds (NEW!) until 14.07.2012 from 15.07.2012 CH Securities funds (non QIF) Simplified prospectus or Simplified prospectus or Real estate funds (non QIF) Simplified prospectus Simplified prospectus Simplified prospectus Simplified prospectus Other funds for traditional investments (non QIF) Simplified prospectus or Simplified prospectus or Other funds for alternative investments (non QIF) - - - - Foreign-law funds UCITS Simplified prospectus / if a is available in EU Simplified prospectus or Non-UCITS Simplified prospectus *) or Simplified prospectus *) or *) A simplified prospectus is required for foreign collective investment schemes comparable to a real estate fund or a fund in the category other funds for traditional investments (Art. 2.4 in conjunction with Art. 76.1 CISA as well as Annex 2 to Art. 107 CISO).

2. SFA Selbstregulierung -Richtlinien Die SFA ist beauftragt worden, die CESR Empfehlungen umzusetzen: Bedingt durch die EU-Nichtzugehörigkeit der Schweiz ergibt sich die Notwendigkeit, die Empfehlungen der CESR in einen Schweizer Regulationstext aufzunehmen. 1/1 Übernahme (mit einigen notwendigen Anpassungen): Inhalt und Struktur des sollten klaren und verbindlichen Richtlinien folgen, um den Anlegern einen standardisierten, kurzen Überblick zu verschaffen.

2. SFA Selbstregulierung -Richtlinien Aufbau der SFA-Richtlinie / Struktur CESR-Empfehlungen 1. Prinzipien, Ziele und verbindlicher Charakter. 2. Regeln zur Verwendung einer einfachen und verständlichen Sprache zur übersichtlichen Gestaltung des. 3. Template. 4. Regeln zur Methodik der Berechnung des synthetischen Indikators des Risiko- und Ertragsprofils im. 5. Regeln zur Methodik der Berechnung der laufenden Kosten im. 6. Regeln zur Auswahl und Präsentation der Szenarien der potenziellen Wertentwicklung im für strukturierte kollektive Kapitalanlagen.

2. SFA Selbstregulierung -Richtlinien Geltungsbereich der Richtlinie: Obligatorisch für Schweizer Effektenfonds und übrige Fonds für traditionelle Anlagen, die zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Ausgenommen: Immobilienfonds und die QIF. Rechtlicher Status: Anerkannt durch die FINMA als Mindeststandard nach Artikel 7 Absatz 3 FINMAG. Veröffentlichung auf der Website: www.sfa.ch.

3. Juristische Bestimmungen zu TER Alle Fonds, die ein benötigen, müssen eine Ongoing Charges Ziffer berechnen. Alle Fonds, die in der Schweiz vertrieben werden, müssen die TER Berechnung in den Jahres-und Halbjahresberichten zeigen. Die Berechnung und Verwaltung von zwei verschiedenen Zahlen schafft zusätzliche Belastung und Kosten für die Industrie. Lösung.

4. Frequently Asked Questions Anleitung für die praktischen Umsetzung des und der SFA -Richtlinie. Antworten auf Fragen, die an die SFA gestellt wurden. Zusammenarbeit mit ALFI, einem Pionier bei der Ausarbeitung der Q&As bezüglich. Weitgehend übernommene Antworten der ALFI, um eine identische Interpretation mit der EU zu gewährleisten. Rechtliche Tragweite dieses Dokumentes: Empfehlungen. Layout: SFA-Richtlinie, sowie ein Kapitel über ausländische Fonds. Die FINMA wird keine Stellung nehmen NEU. Dokument in Revision NEU und erste Version online.

5. Viele praktische Fragen stellen sich Die Erstellung des s und die Verteilung an die Anleger Content Fund Docs Consistency/ Concerns Production Distribution Publication Tracking and Record Keeping Preparation Narratives Objectives Investments Practical Information Risk Disclosures Data Expense Disclosures SRRI Performance Metrics Per Share Class Plain Language Risk disclosures and Objectives Spacing 2 Page Limit Concerns Ongoing Charges Measurement Consistency with Marketing Material Liability Statements Production and Support Annual production and significant change Data Feeds Risk Analytics Performance Analytics Legal Input Translation requirements Non-EU Considerations Prior to investment decision Investment top ups Home and Host State Regulators Update Management Website Considerations Multiple Classes/ multiple languages Multi-lingual website requirements? Web hosting capabilities Archiving Version Management SRII tracking Significant changesperformance and TER Data change audit trail Managing alerts and notifications for material change in data Consistency with core doc changes

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Delphine Calonne Legal Counsel Swiss Funds Association SFA Delphine.calonne@sfa.ch