Patient GARANTIEHEFT Praxis
Garantiebedingungen 1 Vertragsgegenstand Die Muster Dental-Technik Garantie ist eine - über die 6-monatige gesetzliche Gewährleistung hinausgehende - Leistungsgarantie Ihres Dentallabors. Während der Garantiezeit aufgrund von Material- oder Fertigungsfehlern auftretende Mängel werden von der Muster DentalTechnik im Rahmen der Leistungsgarantie kostenlos nachgebessert oder der Zahnersatz neu erstellt. Weitergehende Ansprüche sind. ausgeschlossen. 2 Vertragsbedingungen Diese Garantie schränkt weder die gesetzlichen Rechte des Patienten nach dem geltenden Recht noch die Rechte des Patienten gegenüber dem Zahnarzt bzw. dem mit der Anfertigung beauftragten Dentallabor aus dem zwischen Labor und Zahnarzt geschlossenen Werkvertrag ein. 1. Die Muster Dental-Technik Leistungsgarantie wirkt: a) durch die fachgerechte Eingliederung des Zahnersatzes durch den behandelnden Zahnarzt, und b) mit der Zahlung der Rechnung (Honorar des Zahnarztes und Rechnung des Dentallabors) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. 2. Das Garantieheft wird dem Patienten gemeinsam mit dem Zahnersatz vom behandelnden Zahnarzt ausgehändigt. Die Garantie und die Bearbeitung von Garantiefällen bleibt ausschließlich der Muster Dental-Technik vorbehalten. * 3 Ausschluss der Leistungsgarantie Von dieser Leistungsgarantie ausgeschlossen sind: 1. Jegliche Reparaturen, natürlicher Verschleiß und Verschleißteile (z.b. Geschiebepatritzen, intramobile Elemente, Kunststoffzähne, Prothesenbasen.)
2. Schäden durch Fehlbelastungen des Zahnersatzes bzw. Überbeanspruchung durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt und Pflege, sowie durch Veränderungen des Kiefers und Veränderungen der anatomischen Verhältnisse. 3. Schäden durch Krafteinwirkung von außen, zum Beispiel: Unfälle, Sportunfälle, Schlag (auch wenn dieser nicht selbst verschuldet wurde), kieferorthopädische Regulierungsapparate. 4. Aus technischen Gründen können wir für Reparaturen und Erweiterungen des vorhandenen Zahnersatzes, sowie für Provisorien, Kompositeverblendungen und Kunststoffprothesen nur eine Gewährleistung von zwei Jahren garantieren. 5. Zahnmedizinische Risiken sind von der Garantie ausgenommen. 6. Garantieansprüche bei Instandsetzung durch ein Fremdlabor oder eigene Reparaturversuche. 7. Garantieansprüche bei nachträglicher Veränderung des Zahnersatzes. 4 Pflichten des Garantienehmers vor dem Schadensfall 1. Der Garantienehmer (Patient) hat folgende vorgeschriebene Termine bei seinem behandelnden Zahnarzt jährlich wahrzunehmen: Kontrolluntersuchung, Diese Termine müssen durch den behandelnden Zahnarzt im Garantieheft bestätigt werden. 2. Der Garantienehmer (Patient) hat den Weisungen des Zahnarztes sowie des Dentallabors zur Pflege seines Zahnersatzes unbedingt zu folgen. 5 Pflichten des Garantienehmers nach Schadenseintritt Der Garantienehmer (Patient) hat: 1. der Muster Dental-Technik einen garantiepflichtigen Schaden unverzüglich nach Schadenseintritt, jedoch vor Reparatur schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. 2.der Muster Dental-Technik die seit Garantiebeginn erfolgten Kontrolluntersuchungen und professionellen Zahnreinigungen durch den behandelnden Zahnarzt mittels Garantieheft nachzuweisen. 3. den Schaden möglichst zu begrenzen und dabei den Weisungen des Dentallabors (Hersteller und Garantiegeber) oder des Zahnarztes unbedingt zu folgen.
Zahnersatz eingegliedert am: 1. Kontrolluntersuchung 2. Kontrolluntersuchung
3. Kontrolluntersuchung 4. Kontrolluntersuchung 5. Kontrolluntersuchung
15. Kontrolluntersuchung 16. Kontrolluntersuchung Zahnfarbe Geschiebe Zahnform Metall Prothesenkunststoff Verblendmaterial