Einwohnergemeinde Beatenberg. Personalverordnung

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Transkript:

Einwohnergemeinde Beatenberg Personalverordnung vom 16. Dezember 2013

Gegenstand Art. 1 Diese Personalverordnung regelt: a) Die Zuordnung der Stellen in Gehaltsklassen (Anhang I), b) Stellenplan für die Verwaltungsorganisation (Anhang III), c) Zulage für Nacht- und Wochenendarbeit, d) Entschädigung für Pikettdienst, e) Jahresentschädigungen, Stundenlöhne, Sitzungsgelder und Spesen. Stellenplan Art. 2 Der Gemeinderat legt gemäss Organisationsreglement den Stellenplan für die Verwaltungsorganisation im Anhang III fest. Zulage für Nacht- und Wochenendarbeit Art. 3 1 Als Nachtarbeit gilt die zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr geleistete Arbeit. Als Wochenendarbeit gilt die am Sonntag und an öffentlichen Feiertagen zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr geleistete Arbeit. 2 Für Nacht- und Wochenendarbeit wird dem Gemeindepersonal im Anhang I und den Behördenmitgliedern sowie den Angestellten im Anhang II, insofern sie ein Monatsgehalt oder eine Stundenentschädigung erhalten, pro geleistete Arbeitsstunde zusätzlich Fr. 5.55 brutto ausgerichtet. 3 Die normalen Arbeiten sind soweit als möglich nicht an den Wochenenden sowie in der Nacht auszuführen. Zeitgutschriften für Nachtarbeit Art. 4 Es wird keine Zeitgutschrift für Nacht- und Wochenendarbeit gewährt. Pikettdienst Art. 5 1 Wer Pikettdienst hat, hat sich in der Nähe aufzuhalten und muss dabei jederzeit erreichbar sein (Entschädigung nach Anhang II). 2 Vom Absatz 1 ausgenommen, sind Mitglieder der Stabsgruppe Feuerwehrorganisation. Jahresentschädigungen, Spesen Art. 6 Die Entschädigungen und Spesen werden im Anhang II geregelt. Inkrafttreten Art. 7 Die Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Der Gemeinderat nahm diese Verordnung an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2013 an. NAMENS DES GEMEINDERATES BEATENBERG Der Präsident Die Sekretärin Christian Grossniklaus Sonja Fuss - 2 -

Auflagezeugnis Die Gemeindeschreiberin hat diese Verordnung vom 27. Dezember 2013 bis 27. Januar 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Sie gab die Auflage im amtlichen Anzeiger Interlaken vom 27. Dezember 2013 und 3. Januar 2014 bekannt. Beatenberg, 29. Januar 2014 Die Gemeindeschreiberin Sonja Fuss - 3 -

Anhang I Gehaltsklassen Die Stellen der Einwohnergemeinde Beatenberg werden wie folgt den Gehaltsklassen zugeordnet: a) GemeindeschreiberIn GKL 20 b) FinanzverwalterIn GKL 18 c) BauverwalterIn GKL 18 d) LeiterIn Werkgruppe GKL 14 e) VerwaltungsangestellteR I GKL 14 f) BrunnenmeisterIn GKL 13 g) BetriebsleiterIn Mehrzweckgebäude Wydi GKL 12 h) VerwaltungsangestellteR II GKL 12 i) SchulsekretärIn GKL 12 j) ARA-WärterIn GKL 12 k) WegmeisterIn GKL 12 l) AngestellteR Mehrzweckgebäude Wydi GKL 9 m) HauswartIn Schulhäuser und Gemeindeverwaltung GKL 8 Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter und die Stellvertretung werden 1 GKL höher eingereiht. Lernende werden nach den Richtlinien der kantonalen Verwaltung besoldet. - 4 -

Anhang II Jahresentschädigungen, Stundenlöhne, Sitzungsgelder, Spesen 1. Behördenmitglieder 1.1 Wahlausschuss Für die Auszählung bei Nationalrats-, Grossrats- und Gemeindewahlen wird ein einfacher gemeinsamer Imbiss mit Getränk offeriert 1.2 Delegierte Sitzungsgeld und Spesen gem. Ziff. 3 2. Angestellte Funktion Stundenentschädigung gem. Ziff. 2.4 2.1 Entschädigungen nach Zeitaufwand 2.1.1 ARA-WärterIn Stv. GKL 12/0 2.1.2 GemeindeschätzerIn GKL 12/0 2.1.3 ErhebungsstellenleiterIn GKL 12/0 2.1.4 Aushilfen Schneeräumung GKL 12/0 2.1.5 Alle übrigen Gemeindearbeiter und Aushilfen GKL 5/0 2.2 Pikettdienstentschädigung 2.2.1 pro Woche für BrunnenmeisterIn oder Stellvertretung BrunnenmeisterIn Fr. 100.00 2.2.2 pro Tag für jeweiligen, organisierenden Wegmeister, der Schneeräumungspikett während Winter hat Fr. 10.00 Funktion 2.3 Feuerwehr 2.3.1 KommandantIn Fr. 2 500.00 2.3.2 VizekommandantIn Fr. 1'500.00 2.3.3 PikettchefIn Fr. 1'200.00 2.3.4 ZugführerIn Fr. 600.00 2.3.5 FourierIn Fr. 800.00 2.3.6 FeldweibelIn Fr. 600.00 2.3.7 Unterhaltsarbeiten und Spezialaufgaben ausserhalb Übungsbetrieb Übung 2.3.8 pro Pflichtstunde Fr. 10.00 2.3.9 pro zusätzliche Pflichtstunde gemäss Funktion Fr. 15.00 2.3.10 Gruppeneinsatz - pro Einsatz mindestens 1 Stunde zu Gut - danach jede weitere Stunde - bei Gesamteinsatz der Feuerwehr kein Anspruch auf Entschädigung gem. GVB- Weisung Jahresentschädigung Stundenentschädigung gem. Ziff. 2.4 GKL 12/0 GKL 5/0 GKL 5/0-5 -

2.3.11 Besuch von Kursen - Sitzungsgeld und Spesen gem. Ziff. 3 Pikett 2.3.12 pro Mitglied und Woche Fr. 100.00 2.3.13 pro Mitglied der Stabsgruppe und Jahr Fr. 600.00 2.3.14 In den Jahresentschädigungen sind die Aufgaben und Pflichten gemäss Artikel 6 ff Feuerwehrverordnung enthalten. 2.4 Im Stundenlohn sind enthalten Teuerungszulage, Anteile Feiertagsentschädigung sowie Anteil 13. Monatslohn. Zu diesen Ansätzen kommen die individuellen Ferienzuschläge gemäss kantonaler Personalverordnung. 3. Taggelder, Sitzungsgelder, Spesenvergütungen 3.1 Tag- und Sitzungsgelder 3.1.1 Mitglieder der Kommissionen und Feuerwehrorganisation sowie Gemeindedelegierte a) Ganztagessitzung (ab 5 Stunden) Fr. 200.00 b) Halbtagessitzungen (mind. 3 Stunden) Fr. 100.00 c) Sitzung (unter 3 Stunden) Fr. 75.00 3.1.2 Für das Personal sind diese Sitzungen als Arbeitszeit zu rechnen. 3.2 Allgemeine Auslagen und Jahresschlussessen 3.2.1 Die Kommissionen erhalten keine Entschädigung, da diese im Sitzungsgeld inbegriffen ist. 3.2.2 Die Feuerwehr erhält pro Jahr Maximum Fr. 1 000.00 pauschal zur freien Verfügung, insbesondere für ein allfälliges Jahresschlussessen. 3.2.3 Die Schule erhält pro Jahr Maximum Fr. 500.00 pauschal zur freien Verfügung, insbesondere für ein allfälliges Jahresschlussessen. 3.2.4 Der Winterdienst erhält pro Jahr Maximum Fr. 200.00 pauschal zur freien Verfügung, insbesondere für ein allfälliges Jahresschlussessen. 3.2.5 Das Personal nach Anhang I wird durch den Gemeinderat zum Jahresschlussessen eingeladen. 3.3 Reisespesen 3.3.1 Bahnbillet 2. Klasse, Tageskarte Gemeinde oder Fr. 0.70 pro Autokilometer. Nach Möglichkeit sind die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. 3.3.2 Für Reisen auf dem Gemeindegebiet werden keine Reisespesen ausbezahlt, ausgenommen für Fahrten von und nach Sundlauenen. 3.3.3 Dem Gemeindepersonal wird eine Entschädigung ausgerichtet, wenn sie das Privatauto für Dienstfahrten auf dem Gemeindegebiet benützen müssen. 3.4 Verpflegungsbeitrag Bei Veranstaltungen ausserhalb des Gemeindegebietes, die 4 Stunden übersteigen, wenn die Verpflegung zu Lasten der/des Teilnehmerin/s geht. Hauptmahlzeit Fr. 24.00-6 -

Anhang III Verwaltungsorganisation; Stellenplan der Einwohnergemeinde Beatenberg (Stand per 01.01.2014) Abteilung: Gemeindeschreiberei * GemeindeschreiberIn / GeschäftsleiterIn 70 % VerwaltungsangestellteR I 80 % VerwaltungsangestellteR II 50 % Erhebungsstellenleiter GemeindeschätzerIn Abteilung: Finanzverwaltung * FinanzverwalterIn 100 % BetriebsleiterIn Mehrzweckgebäude Wydi 100 % AngestellteR Mehrzweckgebäude Wydi 40 % AngestellteR Mehrzweckgebäude Wydi 40 % HauswartIn Gemeindeverwaltung 17 % WartIn WC-Anlage Waldegg WartIn WC-Anlage Wydi WartIn WC-Anlage Ländte Sundlauenen Abteilung: Bauverwaltung * BauverwalterIn 70 % LeiterIn Werkgruppe 40 % BrunnenmeisterIn 60 % Stellvertretung BrunnenmeisterIn Entschädigung nach Aufwand ARA-WärterIn 50 % WegmeisterIn 100 % WegmeisterIn 80 % WegmeisterIn 50 % WegmeisterIn 50 % ARA-WärterIn Stv. Aushilfen Schneeräumung Abteilung: Schulleitung SchulleiterIn gemäss Kantonsvorgaben Lehrpersonen gemäss Kantonsvorgaben SchulzahnpflegeleiterIn gemäss Kantonsvorgaben SchulsekretärIn 15 % SchulhauswartIn Spirenwald/Schmocken 38 % SchulhauswartIn Waldegg 42 % * LernendeR der Gemeindeverwaltung; nur in diesen Abteilungen tätig 100 % - 7 -