Die nachstehende Stellungnahme geht bewusst nur auf jene Aspekte des Gesetzesentwurfs ein, die die Universitäten direkt betreffen.

Ähnliche Dokumente
Stellungnahme der Universität Wien für den Konsultationsprozess zur Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich

Internationale Akkreditierung von Bachelor-, Master-und PhD-Studienprogrammen. Richtlinie

Richtlinie für ein Audit des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems

Strategie des OAQ Aktionsplan

Workshop II: Internationale Studienprogramme

Schulamt. Fürstentum Liechtenstein LIECHTENSTEIN. Stand der Umsetzung der Bologna Ziele (2003)

Das Hochschul- Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) maßgebliche Inhalte und (kritische) Sonderfragen. Werner Hauser

Quality Audit und Systemakkreditierung II: Erfahrungen von evalag an baden-württembergischen Universitäten und Fachhochschulen

Deutsches Forschungsnetz

Tübingen Berlin Köln Zagreb Fort Collins. Tübingen Berlin Köln Zagreb Fort Collins. ISO 9001 / Glossar

Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen.

2 Kurzinformationen zum Antrag auf Bestätigung gemäß 27 Abs 5 HS-QSG

Nachhaltige Qualitätsentwicklung Es beginnt ein Prozess, der stetig intensiv begleitet werden muss

Policy Support - Internationalisierung

Verfahren und Kriterien für Akkreditierung von Joint Programmes. Brankica Assenmacher

III-333 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - 03 ERP-Jahresbericht 2011 (gescanntes Original) 1 von 55

Die Bundesregierung dankt der EU-Kommission für die Vorlage der Konsultationspapiere, zu denen hiermit Stellung genommen wird:

1010 Wien Wien, 10. September 2007

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten

Evaluation von Weiterbildungsgängen an Schweizer Fachhochschulen

Qualitätsmanagement (QM) an Hochschulen

Fachhochschul-Ausbau geht in die zweite Runde zusätzliche Plätze für 2013 fixiert insgesamt 128 neue Plätze in Tirol

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Rundschreiben zu parallelen Pensionslösungen

ZUSAMMENFASSUNG DES QM-HANDBUCHS

Checkliste zur Beantragung der Anerkennung eines rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement-Verfahrens

((Solothurner Banken)) Finanzdepartement Herrn Regierungsrat Christian Wanner Rathaus Barfüssergasse Solothurn

Behindertenstudium: Theorie und Praxis. Oberrat Mag. Gerhard Höllerer Ombudsstelle für Studierende

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei der Gefährdung

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

Prozessmanagement. Erfahrung mit der ISO 9001:2000. Vortrag von Dr. Jan Schiemann Juni 2005

Fallstudie: Intranet-Neukonzeption Vorgehensweise, Methoden und Ergebnisse eines systematischen Konzeptionsprozesses am Beispiel der Knauf Gips KG

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bachelorstudiengangs. Aging Services Management

diesem Thema von Herrn Dr. Peter Münch, dem ich hiermit für seine Unterstützung bei der Gestaltung des vorliegenden Tools herzlich danke.

LEITLINIE ZUR INFORMATIONSSICHERHEIT. Stand: 2011

F 3.1 AUFBAU DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS

Änderung der ISO/IEC Anpassung an ISO 9001: 2000

Inhalt. Studieren in Österreich. Stipendien & Förderungen. Der OeAD (Österreichische AustauschdienstGmbH)

SELBSTBEWERTUNGSBOGEN

Verfahren zur Änderung der Akkreditierung des FH-Masterstudiengangs Mechatronik Maschinenbau, ÄA0620, Standort Innsbruck, der MCI GmbH

Änderungen an akkreditierten Studiengängen

Teach and Talk. Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Systemakkreditierung Ein Praxisbeispiel

Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten mit Zertifizierung nach 17024, im akkreditierten Bereich

Diese wurde im Leitbild fixiert welches von den Mitarbeitern/innen in Kooperation mit den Nutzern entwickelt und reflektiert wurde.

Stellungnahme der ARGE DATEN zum Entwurf: Verordnung zur Implementierung von ELGA (ELGA-VO) 1. EINLEITUNG

1 Kurzinformationen zum Akkreditierungsantrag

Stellungnahme zum Entwurf eines Rechnungslegungsänderungsgesetzes. Sehr geehrte Damen und Herren!

Die häufigsten Fragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Swissuni Qualitätssicherung und Akkreditierung in der universitären Weiterbildung

Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen. Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II)

2.2. 8b Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik für die Betreiber kritischer Infrastrukturen

Auditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken

TOP 2 Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge

Falkenstein, September Asklepios Führungsgrundsätze. Gemeinsam für Gesundheit

Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung Univ.-Prof. Dr. Axel Haller. Fachtagung WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND CORPORATE GOVERNANCE

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den beiden oben erwähnten Verordnungen.

79. BundesDekaneKonferenz Juni 2011, Fachhochschule Koblenz. 40 Jahre Fachhochschulen in Deutschland

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen

Bewertung. Vorgespräch. Interne Vorbereitung. Zertifizierungsaudit. Wiederholungsaudit. Überwachungsaudit

Postfach CH-2540 Grenchen +41-(0) (0)

Qualitätsmanagement-Handbuch QMH02 Seite 1/6. Qualitätsmanagement-System

17. Februar 2015

Qualitätsmanagement-Handbuch Das QM-System Struktur des QM-Systems

TAMMEN LORENZ CONSULTING. Feed Back. Selbstbild. Fremdbild

Die Fachhochschule Burgenland freut sich, dass der Standard 1 seitens der GutachterInnen als erfüllt beurteilt wird.

1. Eingehen auf die Rechnungslegungsgrundsätze im Prüfungsbericht ( 321 Abs.3 HGB-E)

(verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom Mai 2008 als IWP/BA10, zuletzt redaktionell überarbeitet im Dezember 2015) Inhaltsverzeichnis

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen

Entrepreneurship & Innovation. Privatuniversität der Kreativwirtschaft

Ergebnisbericht zum Verfahren zur Akkreditierung des Bakkalaureats- und Magisterstudiums. Psychotherapiewissenschaft

Selbstbewertungsbogen zur Ist-Einschätzung im Rahmen des einrichtungsinternen QM

KURZFASSUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENT- OSSIETZKY UNIVERSITÄT OLDENBURG. Stand: Dez KONZEPTS AN DER CARL VON

Auditcheckliste. zur Überprüfung der Anforderungen nach 20 Abs. 2a SGB IX

QuaSiMa. Eine mehrphasige, multizentrische Versorgungsforschungsstudie zur Optimierung der Qualitätssi

Anforderungskatalog - Begutachtung von Zertifizierungsstellen (BBAB)

Hinweise zur Bewertung und Korrektur der Abiturarbeiten (2007)

ippl uality anagement begrüßt Sie herzlich zum heutigen Informationsabend Qualitätsmanagement ISO

Studierendenparlaments

2 Strategische Schwerpunkte 4

1. Grundsätzliche Vorbemerkungen

GZ /56- FHP Mag. Erich Kühnelt

Stellungnahme des. ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v.

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für eine Begutachtung zur ISO Konformität. datenschutz cert GmbH Version 1.2

Richtlinie. des Arbeitskreises. Fachgruppe Externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberater. in der

Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur Erledigung GZ 53553/8-VII/11/2003. Genehmigungsdatum

Gleichzeitige Wahlen vom 25. Mai Rundschreiben über die Benennung der Mitglieder der Wahlvorstände

TEIL 2. Stellungnahme zu den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area und den ENQA-Mitgliedskriterien

Richtlinie zur Festlegung von inhaltlichen und strukturellen Merkmalen von Zentren der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG)

Berlin, 22.November Dr. Ann Bambauer. Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v.

Bewertung von Feedback-Berichten aus ärztlicher Sicht Ergebnisse aus den Disease Management Programmen (DMP) in der Region Nordrhein

HL7 Deutschland e. V.

eickert Prozessablaufbeschreibung Notarztdienst Bodenwerder, Anette Eickert 1 Prozessdaten 2 Zweck 3 Ziel 4 Prozessverantwortlicher

Vorstellung. Referentin: Dr. Monika Raidl

Die Betriebsdaten sind pro Kontrolle nur einmal auszufüllen. Betriebsfunktion: Produktion Handel Lagerung Büro Unternehmenszentrale

Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen

Zusammenfassender Bericht OAQ

Transkript:

11/SN-244/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 6 Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Rektorat Stellungnahme zum Entwurf eines Qualitätssicherungsrahmengesetzes 2011, Artikel I: Gesetz über die externe Qualitätssicherung und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria im tertiären Bildungswesen Die nachstehende Stellungnahme geht bewusst nur auf jene Aspekte des Gesetzesentwurfs ein, die die Universitäten direkt betreffen. Vorbemerkung Im Vergleich zum Konsultationspapier aus dem Jahr 2009 fällt die Wahlfreiheit der Agentur aus dem EQAR-Register und die Gültigkeitsdauer der Audits von 7 Jahren in dem vorliegenden Gesetzesentwurf positiv auf. Die Universität Innsbruck konzentriert sich in dieser Stellungnahme somit auf die zwei verbleibenden Hauptanliegen: Adäquate Vertretung der Universitäten in der Gremienstruktur und den Vorschlagsrechten sowie einen ergänzenden Passus zu den Prüfbereichen. Die Stellungnahme zum Konsultationsverfahren aus dem Jahr 2009 wird dieser Stellungnahme als Anlage beigefügt, da die Universität Innsbruck die damals abgegebene Stellungnahme (abgesehen von den zwei erst genannten Punkten) nach wie vor als relevant ansieht. Gremienstruktur Die Zusammensetzung des Boards, des Beirats sowie entsprechende Vorschlagsrechte sollten Bedeutung und Repräsentativität des jeweiligen Hochschulsektors widergeben. Universitäten bilden immerhin 87 % aller Studierender des Hochschulsektors aus (FH s 11 %, Privatuniversitäten 2 %) 1. Die Ungleichbehandlung der Universitäten im Vergleich zur Größe des FH- bzw. Privatuniversitäten- Sektors entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage. Ausgehend von der Gremienstruktur wird auch dem Stellenwert internationaler Forschung im Rahmen universitärer Ausbildung kaum Bedeutung beigemessen. Um allen Hochschulsektoren gerecht werden zu können, wäre es denkbar, den Beirat ausschließlich zum Nominierungs- und Beratungsgremium der Hochschulen und forschungsnaher Institutionen zu 1 Quelle: uni:data Stand 13.1.2011

2 von 6 11/SN-244/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt machen, in dem diese aliquot VertreterInnen benennen können. Das Board hingegen wird zur Hälfte von VertreterInnen des Beirats beschickt, zur Hälfte von VertreterInnen des bm.wf benannt, diese wählen dann gemeinsam ein weiteres Mitglied ins Board. Prüfbereiche Den Prüfbereichen von 16 (2) sollte unbedingt ein ergänzender Passus beigefügt werden, der eine variable Gewichtung der Prüfbereiche in Abhängigkeit der Erfordernisse der jeweiligen Universität zulässt. 16: Im aktuellen Gesetzesentwurf heißt es lediglich unter Absatz (4): Die Konkretisierung der Prüfbereiche erfolgt durch Richtlinien des Boards. Grundsätzlich ist es schlüssig und nachvollziehbar, dass die Prüfbereiche den in den Leistungsvereinbarungen genannten Bereichen folgen. Aber: der Gesetzesentwurf macht keine Aussagen zu einer Spezifizierung bzw. Auswahl oder Gewichtung der Prüfbereiche. Bei Universitäten muss das Augenmerk vorrangig bei Lehre, Forschung und Personal liegen, alle weiteren Bereiche sollten sich daraus ableiten bzw. sind im Grunde darin impliziert (keine gute Forschung ohne Vernetzung, keine gute Lehre ohne Berücksichtigung von internationalen Standards... die Liste ist beliebig erweiterbar). Die Aussage aus dem Konsultationspapier vom November 2009, S. 12, Für die Audits, bei denen eine Prüfung ausgehend vom Qualitätsmanagementsystem erfolgt, stellen die nachstehenden Prüfbereiche einen Pool dar, aus dem je nach Erfordernissen der Hochschule und Agentur eine Festlegung zu treffen ist., sollte sich jedenfalls im Gesetzestext wiederfinden. Rektorat der Universität Innsbruck, 13.1.2011, Stellungnahme zum Entwurf des Qualitätssicherungsrahmengesetzes 2011 Seite 2 von 2

11/SN-244/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 3 von 6 Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Rektorat Stellungnahme zum Konsultationspapier des bm.wf vom 5.10.2009: Neuordnung der externen Qualitätssicherung 1. Wird der vorgeschlagenen Vorgehensweise ein gemeinsames Gesetz für externe Qualitätssicherung zugestimmt? Wird der vorgeschlagenen Einrichtung einer sektorenübergreifenden Agentur zugestimmt? Die Einrichtung einer sektorenübergreifenden Agentur wird grundsätzlich begrüßt. Dies allein schon deshalb, um eine Abstimmung der jeweiligen Hochschulbereiche zu gewährleisten. In dem vorliegenden Papier fehlen jedoch explizit erwähnte Grundhaltungen, aus der sich eine handlungsleitende Zielrichtung der einzurichtenden Agentur eindeutig erkennen ließe. Dies wäre jedoch notwendig, um bei den betroffenen Institutionen Vertrauen durch Transparenz zu schaffen. Ziele und Nutzen der Neuordnung sind zu allgemein formuliert, so dass nicht ersichtlich ist, was unter Festlegung gemeinsamer Standards für hochschulische Angebote, Entwicklung eines einheitlichen nationalen Systems (S. 6) und Schaffung einer gemeinsamen rechtlichen Grundlage für alle Hochschulsektoren (S. 11) zu verstehen ist. 1 Das genannte Ziel: Beitrag zur Gestaltung und Umsetzung des gemeinsamen Hochschulraumes (S. 7) wird die AAQA erst leisten können, wenn der AAQA klare Zieldefinitionen zugrunde gelegt werden können. Im derzeitigen Stadium und unter den gegebenen Voraussetzungen kann sie weder Transparenz noch Vertrauen schaffen, sondern wird eher das Gegenteil bewirken. So bedarf es z. B. einer klaren Formulierung und Abstimmung mit den Universitäten bzgl. der Auditierung einer näheren Ausführung (und Verhandlung), welche Konsequenzen eine nicht positive Auditierung für die Universitäten mit sich bringt (Konsequenzen werden über die Leistungsvereinbarung geregelt und sind aus heutiger Sicht etwa budgetärer Art, S. 24) 1 Ergänzende Anmerkung: Diese gemeinsamen Standards und evtl. gewünschte gemeinsame rechtliche Grundlagen sollten sich idealerweise aus den Ergebnissen des geplanten und vom Wissenschaftsrat begleiteten gemeinsamen Hochschulplans ableiten.

4 von 6 11/SN-244/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt einer Klärung der Finanzierung der Verfahren (evtl. Berücksichtigung via Leistungsvereinbarungen und entsprechender Bereitstellung von Mitteln). Es ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die von der Agentur verrechneten Kosten anfallen, sondern extrem hohe zusätzliche Zeit- und Personalressourcen an den Universitäten für die Verfahrensvorbereitung und -abwicklung eingesetzt werden müssen. Für die Berechnung der notwendigen Ressourcen und Budgetzuweisung wäre auf internationale Erfahrungswerte zurückzugreifen, damit eine Kostendeckung garantiert ist (S. 23). bei einem Verbleiben der Aufsichtsrechte beim bm.wf: Die AAQA sollte nicht von sich aus tätig werden können, um zu prüfen, ob Voraussetzungen für die Audit- Zertifizierung noch vorliegen. D. h. die AAQA prüft ausschließlich im Auftrag des bmwf (S. 22) eine zu starke Fokussierung auf die ESG Standards bietet keine ausreichende Grundlage für die Auditierung von QM-Systemen, die sämtliche Leistungsbereiche berücksichtigen sollte 2. Welche Erwartungen/Ziele verbindet Ihre Organisation mit der Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich? Fehlen bestimmte Aufgaben, die Berücksichtigt werden sollen? Unsere Erwartungen an die Neuordnung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich: Abstimmung der nationalen Qualitätssicherung, Schaffung von transparenten Verfahrensprozessen und Standards unter sorgfältiger Abwägung und Berücksichtigung des jeweils erforderlichen Ausmaßes von Einheitlichkeit und Individualität Reduzierung von Bürokratie Reduzierung von Berichtspflichten Nutzung von Synergiepotentialen Anmerkung: Es ist davon auszugehen, dass die AAQA die ihr zugeordneten Aufgaben nur erfüllen kann, wenn sie in jedem der Aufgabengebiete ausgewiesene und anerkannte ExpertInnen vorweisen kann. Rektorat der Universität Innsbruck, Stellungnahme zum Konsultationspapier der AAQA Seite 2 von 4

11/SN-244/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 5 von 6 3. Welche Aufgaben sollte eine sektorenübergreifende Qualitätssicherungsagentur aus der Sicht Ihrer Organisation erfüllen? Fehlen bestimmte Aufgaben, die berücksichtigt werden sollten? Unser Kommentar zu den Aufgaben der AAQA (S. 14): Die Tätigkeitsbereiche Verfahrensentwicklung, Beratung und Zertifizierung bzw. Auditierung erscheinen nicht vereinbar: Die Beratung und Durchführung von Audit- /Akkreditierungs-/Zertifizierungsverfahren sollte keinesfalls in einer Hand liegen, da von einer Befangenheit ausgegangen werden kann, wenn jene Agentur bewertet, die vorher beraten hat Von einer Beschränkung auf eine EQAR Agentur im Hinblick auf die Auditierung oder Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems ist abzusehen, um den Universitäten auch Wahlmöglichkeiten im Bereich international anerkannter Agenturen zu ermöglichen Nicht schlüssig scheint die Aufgabe Anerkennung der Akkreditierungsverfahren von EQAR Agenturen. Warum werden andere Agenturen zugelassen, wenn deren Ergebnisse von der AAQA überprüft werden müssen? Wenn dem schließlich so sein sollte, wird zumindest erwartet, dass diese Überprüfung kostenfrei stattfindet, da ansonsten eine wirkliche Wahlfreiheit der Agentur durch die zu prüfende Institution nicht gegeben ist Zur Veröffentlichung der Ergebnisberichte der Verfahren: Es wäre wünschenswert wenn lediglich eine Veröffentlichung von zusammengefassten Berichten erfolgte. Eine Veröffentlichung zu detaillierter interner Angelegenheiten wird im Zuge bestehender kompetitiver finanzieller Vergabeverfahren kritisch gesehen Die Audits sollten sich auf hochschulinterne Steuerungs- und Qualitätssicherungsprozesse beziehen, dabei soll der Focus nicht nur auf Lehre, sondern in gleicher Weise auf allen Leistungsbereichen der Universität liegen (Leitung, Forschung, Lehre, unterstützende Prozesse); keine Einbeziehung einzelner Studienprogramme 4. Ist die vorgeschlagene Festlegung von verpflichtenden Prüfbereichen nachvollziehbar? Welche Prüfbereiche sollten für Audits jedenfalls verpflichtend sein? (S. 11-13) Die Definition der Prüfbereiche ist schlüssig, doch sollte der Fokus in Bezug auf Qualitätsmanagement-Systeme auf der gesamthaften Betrachtung von Prozessen und ihrer Wirkung liegen Die angedachte differenzierte Betrachtung der Hochschultypen (S. 11) wird positiv gesehen Rektorat der Universität Innsbruck, Stellungnahme zum Konsultationspapier der AAQA Seite 3 von 4

6 von 6 11/SN-244/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 5. Wie beurteilen Sie die vorgeschlagene Struktur der AAQA (Board, Beirat, Berufungsgremium und Geschäftsstelle)? Die Aufgaben des Beirates sind nicht nachvollziehbar. Warum kann nicht das Berufungsgremium zugleich das Board beraten? Wie kann ein Beirat, der mit 11 verschiedenen Interessensvertretungen besetzt und insgesamt 18 Mitglieder stark ist qualitätsbezogen und sinnvoll beraten? Durch den Beirat scheint die AAQA behäbig und unnötig bürokratisch zu werden Wenn es dennoch einen Beirat geben soll, dann sollte er der Gewichtung nach adäquat besetzt sein. So ist z. B. das Zahlenverhältnis der im Beirat vertretenen Sozialpartner zu Universitäten unadäquat und nicht nachvollziehbar. Die Universitäten sind in den genannten Gremien unterrepräsentiert Zudem ist darauf zu achten, dass Kosten-Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Es fließen Gelder in die AAQA, die im Grunde via Leistungsvereinbarungen auch (zweckgewidmet) direkt in qualitätssichernde Maßnahmen an Universitäten fließen könnten. Der durch die Agentur geschaffene Mehrwert für Universitäten und für das bmwf sollte daher sorgfältig beachtet und laufend hinterfragt werden 6. Wird der vorgeschlagenen Anwendung der Verfahrenstypen für die verschiedenen Hochschulsektoren zugestimmt? Die Einspruchsfrist von zwei Wochen ist für universitäre Entscheidungs- und Abstimmungsverfahren, die bekanntlich im Wege von Kollegialorganen erfolgen, zu kurz. Die Berufungsfrist gegen die Entscheidung sollte mindestens 6 Wochen betragen Es ist nicht nachvollziehbar warum der Gültigkeitszeitraum der Akkreditierung von Fachhochschulen höher liegt als jener der Zertifizierungen von Universitäten Rektorat der Universität Innsbruck, Stellungnahme zum Konsultationspapier der AAQA Seite 4 von 4